HartzIV und Gewinne/bzw. Erlös verkaufen

Aaaaaahhhhh :ugly:

Wenn das so weiter gehen würde, Januar, Februar, März, April, Mai, Juni, Juli.......usw.usw.
JEDEN Monat, dann, ja dann ist es regelmässig.

Na ja ich versteh dich irgendwo schon.

Nur ist es in Deutschland nun mal so,dass nicht was wir für regelmäßig oder unregelmäßig empfinden ausschlaggebend ist,sondern was der Gesetzgeber dazu sagt.

In dem Fall brauch man eh einen Gewerbeschein und demzufolge hat man einen Bewilligungsbescheid für 6 Monate, wo nach den 6 Monaten alles vorgelegt werden muss (Gewinnüberschussrechnung).

Dann stellt sich heraus, was man als Kunde der Arge dem JC nachzahlen muss oder was man halt von denen noch bekommt.

Also ich für meinen Teil will keinen verurteilen ,sondern eher meine Erfahrung mit Euch teilen:mrgreen:
 
Na ja ich versteh dich irgendwo schon.

Nur ist es in Deutschland nun mal so,dass nicht was wir für regelmäßig oder unregelmäßig empfinden ausschlaggebend ist,sondern was der Gesetzgeber dazu sagt.

In dem Fall brauch man eh einen Gewerbeschein und demzufolge hat man einen Bewilligungsbescheid für 6 Monate, wo nach den 6 Monaten alles vorgelegt werden muss (Gewinnüberschussrechnung).

Dann stellt sich heraus, was man als Kunde der Arge dem JC nachzahlen muss oder was man halt von denen noch bekommt.

Also ich für meinen Teil will keinen verurteilen ,sondern eher meine Erfahrung mit Euch teilen:mrgreen:

oh ha...Gewerbeschein?

Wo bekomm ich sowas und was kostet das?

Und wem geb ich den dann?
 
oh ha...Gewerbeschein?

Wo bekomm ich sowas und was kostet das?

Und wem geb ich den dann?

Gewerbeshein bekommst du bei deinem zuständigen Gewerbeamt.

Kosten?

Mhm also je nach Bundesland unterschiedlich.

Zwischen 15€ und 30 € .

Kannst du aber dann als Geschäftsausgabe deklarieren.

Gewerbeschein musst du dann dem Jobcenter vorlegen und ich glaube auch beim Finanzamt.

Umsatzsteuer zahlst du dann, aber durch die Abschreibungen kommt meistens eine Nullrechnung heraus,so dass du meistens alles oder fast alles zurück bekommst.

Mehrwertsteuerberechtigt bist du eh nicht,da du dir einen Gewerbeschein für Kleinstunternehmer holst.

Sprich:

Du darfst auf deinen Quittungen keine Mehrwertsteuer anführen!
 
Tut mir echt leid wenn ich euch Steuerzahler zu sehr geschröpft habe.

War nicht meine Absicht.

Ich schwöre ich werds nie wieder tun und in Zukunft nie mehr gewinnen.

Das mit den letzten 3 Monaten tut mir wirklich leid.
 
Tut mir echt leid wenn ich euch Steuerzahler zu sehr geschröpft habe.

War nicht meine Absicht.

Ich schwöre ich werds nie wieder tun und in Zukunft nie mehr gewinnen.

Das mit den letzten 3 Monaten tut mir wirklich leid.

Nun hör mal auf, ich denke jeder macht Fehler,aber nun gut, trotzdem sollte man wissen,dass man bei solchen Summen sich zu informieren hat, dass wäre das mindeste.

Machst es halt in Zukunft besser und gut ist es.

Hoffe für dich,dass du es beim Jobcenter grade biegen kannst!
 
Wollte mal etwas hinzufügen bzgl. des Gewerbescheines.

Da ja jemand der Meinung sei, nicht zu wissen was ein Gewerbeschein für Kleinstunternehmer sei, so kann man hier auch mal genauer nachlesen:

https://www.gewerbeschein-kleinunternehmer.de/FAQ-Folge-Kleinunternehmerregelung.php


Ich schreib bewusst nicht herein ,warum ich ausgerechnet das hier heraus krame, da sonst das Posting woanders auftaucht und sein Zweck damit völlig untergeht.

Aber eines sei gesagt, wenn man keine Ahnung hat,einfach mal Fresse halten !

Derjenige weiß schon, wer gemeint ist!
 
Ich schwöre ich werds nie wieder tun und in Zukunft nie mehr gewinnen

So, vorab, mach dir nichts draus. Du hast nur indirekt Schwarzgeld verdient, ist nur eine formale Sache. Die Sache sieht so aus. Hättest du das Gewerbe angemeldet, hättest du jeden Monat 100 EUR an Losen verkaufen können, ohne, dass dir was angerechnet wird. Danach verläuft es prozentual. Nur so werden als Einnahmen eigentlich gerechnet, die angerechnet werden. Das ist für mich zwar Schwachsinn, aber das ist ne andere Sache. Habs damals auch versucht zu erklären, man hat zwar 100 EUR Freibetrag, aber die müssen eben aus der selbstständigen bzw. nichtselbstständigen Tätigkeit stammen. Nachher meinte der Sachbearbeiter doch, dass es bei selbstständiger Arbeit ein wenig anders berechnet wird. Das Problem ist, je nach Sacharbeiter verlangt er eine Einkommens-Überschuss-Rechnung oder was auch immer, monatlich. Deiner scheint relativ menschlich zu sein und du kannst ihn ja dann mal fragen.

Ich würde einfach das Gewerbe anmelden und monatlich alle Einnahmen- und Ausgaben mit Beleg vorzeigen und es zumindest tabellarisch vorlegen. Bei Losen kann man ja eben einfach nur für 100 EUR verkaufen, oder wie auch immer. Nur die Lose, die du verkaufst, kannst auch angeben bzw. sollst du. Den Rest, den du hast, natürlich nicht. Erst bei Verkauf zählt das. Mit allen anderen Sachen kannst du nichts anfangen. Nachher gibst du einen Gewinn an Losen an, den du hast, aber in Wirklichkeit sind die Lose morgen nichts mehr wert oder du hast sie wo angelegt und danach nicht mehr und und und... also erst bei Verkauf. Ausgaben hast ja eh keine, von daher umso einfacher, weil Ausgaben akzeptieren die nicht immer so schnell. Ein anderen Klamm-User hat mir das am Telefon auch mal gesagt, er hatte NOTWENDIGE Ausgaben, die die nicht akzeptieren wollten und dadurch wär der Gewinn höher und er hätte drauf gezahlt.

Edit: Hier hat jemand was falsch verstanden. Natürlich ist es möglich neben HartzIV selbstständig zu sein. Nur reicht es manchmal mit selbstständig hinten und vorne nicht. Man kann nicht mit 200 EUR im Leben überleben, das wird wohl allen klar sein.

Nochmal klarzustellen, ich bin Schüler, ich beziehe kein HartzIV, wie einige das verstanden haben, sondern bin nebenbei selbstständig und arbeite für 400 EUR im Monat, damit wir eben nicht mehr HartzIV beziehen müssen, aber einige meinen wohl, sie wären ganz groß, ... bei HartzIV würde nebenbei mehr rumkommen, aber nie wieder, auch wenn ich dafür eig. in meinem wichtigsten Abi-Jahr keine Freizeit mehr habe, aber dieses ganze HartzIV-Zeug ist einfach schrecklich.
 
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Guten Morgen,

da muss ich doch direkt mal einschreiten wenn ich das lese.....

Umsatzsteuer zahlst du dann, aber durch die Abschreibungen kommt meistens eine Nullrechnung heraus,so dass du meistens alles oder fast alles zurück bekommst.

Wieso zahlt man keine Umsatzsteuer wegen der AfA? Also das ist mehr als nur falsch. Umsatzsteuer wird natürlich gezahlt. Sie ist in nahezu jeder Rechnung enthalten.

Mehrwertsteuerberechtigt bist du eh nicht,da du dir einen Gewerbeschein für Kleinstunternehmer holst.

Zum Vorsteuerabzug bzw zur Abführung der Umsatzsteuer kann man sich befreien lassen, aber grundsätzlich ist man erstmal zur Abführung, Anmeldung, etc verpflichtet. Die Befreiung für Kleinunternehmer nach §19 UStG geschieht auf ANTRAG beim zuständigen Finanzamt. Erst dann darf man keine USt in Rechnung stellen, kann aber im Gegenzug auch keine Vorsteuer in Abzug bringen.
 
Wieso zahlt man keine Umsatzsteuer wegen der AfA? Also das ist mehr als nur falsch. Umsatzsteuer wird natürlich gezahlt. Sie ist in nahezu jeder Rechnung enthalten.

Wo hab ich denn gesagt,dass man keine Umsatzsteuer zahlt?





Zum Vorsteuerabzug bzw zur Abführung der Umsatzsteuer kann man sich befreien lassen, aber grundsätzlich ist man erstmal zur Abführung, Anmeldung, etc verpflichtet. Die Befreiung für Kleinunternehmer nach §19 UStG geschieht auf ANTRAG beim zuständigen Finanzamt. Erst dann darf man keine USt in Rechnung stellen, kann aber im Gegenzug auch keine Vorsteuer in Abzug bringen.


Na läuft doch auf das heraus,was ich meine!
 
zumindest ein Jahr, danach sind die Erträge aus den Gewinnen zu versteuern.
Die (Zins-)Erträge sind immer steuerpflichtig, das sind aber keine Glücksspielgewinne, sondern Einkommen aus Kapitalerträgen. Wenn ich 5 Mio. im Lotto Gewinne, dann muss ich diese 5 Mio. nie versteuern, unter keinen Umständen. Wenn ich die natürlich anlege, muss ich die Zinsen versteuern. Aber auch nur die Zinsen.

Ich sage das so deutlich, weil sich immer noch (nach Jahrzehnten) das Gerücht hält, man müsse Lottogewinne, die man nicht ausgibt, nach einem Jahr versteuern.

Marty
 
Ganz nebenbei aber soll das jetz heissen, dass die Gutscheine welche man durch die Punkte erschreibt als Gewinn gelten?
 
Darf man den nicht 165Euro durch selbststaendige Arbeit verdienen?

Jein, natürlich darfs Du eine Arbeit annehmen, die mit 165€ pro Monat bezahlt wird. Allerdings werden von deinem Gehalt pauschal 100€ anrechnungsfrei gestellt und von dem was dann noch übrig bleibt, sind 20% anrechnungsfrei und 80% dieser Summe wird von dem Hartz IV Geld abgezogen.

Heisst, bei 165€ Verdienst - 100€ = 65€
Von den 65€ --> 80% = 52€
350€ (Hartz IV) - 52€ = 298€ wird ausgezahlt (überwiesen)

Das heisst dein Hinzuverdienst sind:
298€ (Hartz IV) + 100 € + 13€ (anrechnungsfreier Betrag) = 411 €

Die 165€ beziehen sich auf einen Minijob mit 400€ Verdienst.

Hintergrund ist der, das das Bundesland möglichst entlastet und der Hartz IV-Bezieher angehalten wird, einen regulären sozial und Lohnsteuerpflichtigen Job annimmt und darum ein 400€ Job nicht so gern gesehen so stark belastet wird


gruß,

jiw
 
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