Irgendwann im Leben, wird jeder Hartz 4 Empfänger auch mal zu ein wenig Geld gekommen sein.

Gewagte Theorie, habe da lebendige Gegenbeispiele vor Augen bei denen das monatliche Einkommen seit mehr als einem Jahrzehnt zwischen "reicht knapp nicht" und "reicht längst nicht" schwankt... und wenn dann mal tatsächlich ein paar Euro auf der Kante sind dann sind die auch gern bald wieder weg.
 
Man kann es der Agentur für Arbeit ja nicht einmal Übel nehmen, denn sie ist nur für die Ausführung der Gesetze zuständig, nicht dafür da, die Verfassungsmäßigkeit festzustellen.

Die Agentur für Arbeit könnte aber Sanktionen einfach nicht anwenden, weil das Gesetz zu unsauber formuliert wurde. Oft sind die Angestellten in der Agentur für Arbeit ja nicht einmal richtig geschult, sodass nachträglich dann vor Gericht die Sanktion kassiert wird.

Werd dir bitte mal über die Begrifflichkeiten klar. Die Agentur für Arbeit ist nicht für Hartz4 zuständig! Diese bearbeitet H4 weder, noch zahlt Sie Es aus, noch bewilligt Sie Es, sanktioniert Es...
 
Ach? Und deshalb kann man ihn eigentlich auch gleich ganz abschaffen? Oder ihn nur denen zur Verfügung stellen, die ihn auch bezahlen können?

Das habe ich so nicht gesagt.

Politiker müssen annähernd für ein gutes Verhältnis von geben und nehmen sorgen d. h. diejenigen, die arbeiten, arbeiten ja auch für diejenigen mit, die nicht arbeiten (ob freiwillig oder unfreiwillig).

Du kannst als Politiker keine Politik machen, wie es die Linkspartei fordert: Verstaatlichung, Enteignung etc. Meistens trifft es nämlich immer die falschen z. B. der Mittelstand, der nicht mal eben ins Ausland abwandern kann.

Richtig wäre:
1. doppelte Staatsangehörigkeit abschaffen
2. jedes Unternehmen und jede Person zahlt dort die Steuern, wo die Geschäftstätigkeit stattfindet.
3. alle Einkommen werden an den Lohnsteuersatz gekoppelt.
4. die Körperschaftssteuer muss dem der Lohnsteuer angeglichen werden.
5. Abschaffung der Abgeltungssteuer siehe Punkt 3.
6. Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen
7. Europäische einheitliche Mehrwertsteuersätze und keine Ausnahmen mehr (7 statt 19 % etc.)
8. Finanztransaktionssteuer einführen und zwar für alle Finanzprodukte den gleichen Satz.
9. Unternehmen, die abwandern, dürfen sich als juristische und natürliche Person nie wieder in Deutschland ansiedeln (vergleiche das kannadische Modell)
10. Einführung eines gewissen Existenzminimums mit Anreizen z. B. 391 Euro + Miete + Heizkosten und wenn der Erwerbslose sich an die Spielregeln hält gibts 500 Euro. 391 Euro wird aber nicht mehr unterschritten bei Sanktionen.
11. Senkung der wöchendlichen Arbeitszeit auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich
12. Senkung der Kosten für Unternehmen bei Neueinstellungen.
13. Stiftungsbehörde wird eingeführt um die Aktivitäten von Stiftungen und Vereinen zu kontrollieren. Insbesondere in Hinblick auf Steuervermeidung.
13. etc.

Und wer setzt das alles durch? Viel Arbeit ;)
 
Werd dir bitte mal über die Begrifflichkeiten klar. Die Agentur für Arbeit ist nicht für Hartz4 zuständig! Diese bearbeitet H4 weder, noch zahlt Sie Es aus, noch bewilligt Sie Es, sanktioniert Es...

Stimmt eigentlich, weil in den meisten Orten heißt es Jobcenter/ARGE usw.,
als wir letzte Woche einen "Kunden" begleitet haben und es dem MA nicht gefallen hat,
hat er den Notruf der Polizei gerufen und sich aber mit Agentur für Arbeit gemeldet -
Mißbrauch des Notrufes/Amtsanmaßung???

Mal schauen, wie mit Anzeigen umgegangen wird, zumal eine Behörde kein Privatraum ist
und dieses "Hausrecht" doch anders zu handhaben - da sind Rechte der Kunden zu achten -

aber auch ärztliche Schweigepflicht wird verletzt - gehört hier zwar nicht hin, passiert aber -
die "Kunden" werden zu amtsärztlicher Untersuchung aufgefordert, müssen eine Schweigepflichtsentbindung freiwillig unterschreiben, wenn sie es nicht tun, wird das Ergebnis trotzdem dem MA kundgetan, im Detail incl. subjektiver Wertung der Person, die dem "Arzt" völlig fremd ist und ohne Vorlage von irgendwelchen Tests
 
@kaleido: Einiges davon klingt wirklich gut, anderes vermag ich auf die Schnelle nicht zu beurteilen. ;)

Wer das umsetzt? Die große Koalition jedenfalls nicht, soviel ist sicher. Ich bin mir mittlerweile ziemlich sicher, dass sich ohne die Linkspartei nicht viel ändern wird. Für Rot-Grün allein wird es auf Dauer nicht mehr reichen und eine große, resp. schwarz/gelbe Koalition wird weiterhin das Elend verwalten und ein wenig verschlimmbessern.

@wusseler/naturschonen: Soweit ich weiß, gibt es durchaus Orte an denen die örtlichen Agenturen für Arbeit auch weiterhin für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II zuständig sind.

Warum allerdings ein Mitarbeiter der Behörde die Polizei ruft, nur weil ein "Kunde" von jemandem begleitet wird, wäre eine Erklärung wert. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
aber auch ärztliche Schweigepflicht wird verletzt - gehört hier zwar nicht hin, passiert aber -
die "Kunden" werden zu amtsärztlicher Untersuchung aufgefordert, müssen eine Schweigepflichtsentbindung freiwillig unterschreiben, wenn sie es nicht tun, wird das Ergebnis trotzdem dem MA kundgetan, im Detail incl. subjektiver Wertung der Person, die dem "Arzt" völlig fremd ist und ohne Vorlage von irgendwelchen Tests

Das ist illegal!
So eine Entbindung der Schweigepflicht ist nicht notwendig. Der Amtsarzt darf keine Informationen weitergeben, die Diagnosen beinhalten. Darauf sollte man bei so einem Amtsarzt den Arzt explizit hinweisen. Der Amtsarzt stellt lediglich fest, ob du erwerbsfähig bist und nicht, was für Krankheiten du hast. Ähnlich ist das auch im öffentlichen Dienst. Man muss seine Diagnosen nicht mehr sagen. Es reicht aus, wenn man seinen Hausarzt sagt. Der Amtsarzt wird immer erst den Hausarzt ansprechen und erst dann entscheiden, denn der Amtsarzt kann sich strafbar machen, wenn er falsch beurteilt.

Also unterschreibe einfach nicht und fertig. Wenn du freiwillig irgendetwas unterschreibst, kann das nachträglich auch nicht mehr angefochten werden. Vertrag ist Vertrag. So ist das nun mal.
In Individuellverträgen kann sogut wie alles vereinbart werden auch Dinge, die eine Partei unverhältnismäßig benachteiligen können.
 
Also aus meiner Zeit als Mitarbeiter der Leistungsgewährung kenne ich durchaus "Entbindungserklärungen von der Schweigepflicht".

Diese entbanden aber den Hausarzt von seiner Schweigepflicht gegenüber dem Amtsarzt und nichts weiter. ;)
 
Das ist illegal!
So eine Entbindung der Schweigepflicht ist nicht notwendig. Der Amtsarzt darf keine Informationen weitergeben, die Diagnosen beinhalten. Darauf sollte man bei so einem Amtsarzt den Arzt explizit hinweisen. Der Amtsarzt stellt lediglich fest, ob du erwerbsfähig bist und nicht, was für Krankheiten du hast. Ähnlich ist das auch im öffentlichen Dienst. Man muss seine Diagnosen nicht mehr sagen. Es reicht aus, wenn man seinen Hausarzt sagt. Der Amtsarzt wird immer erst den Hausarzt ansprechen und erst dann entscheiden, denn der Amtsarzt kann sich strafbar machen, wenn er falsch beurteilt.

Also unterschreibe einfach nicht und fertig. Wenn du freiwillig irgendetwas unterschreibst, kann das nachträglich auch nicht mehr angefochten werden. Vertrag ist Vertrag. So ist das nun mal.
In Individuellverträgen kann sogut wie alles vereinbart werden auch Dinge, die eine Partei unverhältnismäßig benachteiligen können.

Der Arzt ist vor Zeugen explizit darauf hingewiesen worden und er hat detailliert alles weitergegeben, was er/sie "festgestellt" hat incl. haltlosen Behauptungen -
richtig, das ist illegal - aber die unterstehen nicht der Kassenärztlichen Vereinigung und die Bundesanstalt für Arbeit ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung/Selbstkontrolle, wobei es mal einen Verwaltungsrat gegeben hat und sie werden vom Ministerium für Arbeit und Soziales kontrolliert

und das mit dem Notruf Polizei rufen ist passiert, weil der Mitarbeiter die Beistände aufgefordert hat zu gehen und sie nicht gegangen sind und dann waren der Mitarbeiter und seine Vorgesetzte der Meinung, man könne von seinem Hausrecht Gebrauch machen und der Kunde müsse ein Urteil vorlegen das die Rechtmäßigkeit von Beiständen bestätigt - aber die BfA hat eine Rechtsabteilung, das ist nicht der Job des Kunden oder des Beistandes
 
@Verletzung der Schweigepflicht: Wie wäre es, wenn sich der "Kunde" an den Staatsanwalt wendet, wenn das alles so schön belegbar ist? (vgl. § 203 StGB)
Dann kann der sich auch damit beschäftigen wer da für wen, in welcher Weise zuständig ist. ;)

@Anruf bei der Polizei: Und die Beistände haben einfach nur so mit im Raum gesessen, was den Behördenmitarbeiter gestört hat? Sonst ist nichts geschehen?
 
@Verletzung der Schweigepflicht: Wie wäre es, wenn sich der "Kunde" an den Staatsanwalt wendet, wenn das alles so schön belegbar ist? (vgl. § 203 StGB)
Dann kann der sich auch damit beschäftigen wer da für wen, in welcher Weise zuständig ist. ;)

ist sofort passiert, logisch, da sind zwei Anwälte beratend tätig für den Alhi-Verein, die sind richtig munter geworden - trotzdem untersteht die Behörde scheinbar kaum einer echten Kontrolle

@Anruf bei der Polizei: Und die Beistände haben einfach nur so mit im Raum gesessen, was den Behördenmitarbeiter gestört hat? Sonst ist nichts geschehen?

ich habe angeregt, eine Dienstaufsichtsbeschwerde auch gegen die Polizisten einzulegen, die hätten auch die Beistände nach dem Sachverhalt fragen müssen, aber die haben sich nicht mal vorgestellt/ausgewiesen.
Witzig war auch, dass der Security-Mitarbeiter vor der offenen Tür hin- und hergelaufen ist und nicht mal ansatzweise gebeten wurde aktiv zu werden, auch sonst ist da nix passiert, kein lautes Wort, keine Drohung, gar nix - bin gespannt, wie das weiter geht
 
Mysteriös... :think:

Aber offensichtlich geht das ja nun alles seinen Gang. Du kannst uns ja berichten, wie es ausgegangen ist...
 
ich habe angeregt, eine Dienstaufsichtsbeschwerde auch gegen die Polizisten einzulegen, die hätten auch die Beistände nach dem Sachverhalt fragen müssen, aber die haben sich nicht mal vorgestellt/ausgewiesen.
Das ist z.B. der Grund warum ihr nicht erwünscht gewesen seid. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde weil die Polizisten sich nicht von alleine ausweisen oder vorstellen oder euch befragen? :roll: Viel Erfolg damit ... reicht ja nicht dass durch solche Aktionen ohnehin schon besonders viel Geld verschwendet werden muss für extra Arbeitszeit, Beamteneinsätze, Anwälte und Gerichte.
Diese "Beistände" mutieren oft zu möchtegern Juristen und sind eigentlich weniger als echter Beistand des Bedürftigen tätig als viel mehr als frustrierte Provokateure die das Gespräch eher sabotieren als konstruktiv zu gestalten. Wer auf Krawall gebürstet und mit noch mehr Vorteilen behaftet als die Sachbearbeiter selbst an die Sache ran geht agiert eben auch dementsprechend, Hauptsache erstmal quer kommen. (subjektive und persönliche Erfahrung die auf wenigen Einzelfällen beruhen könnte, sie wie die negativen Erfahrungen mit ARGE Mitarbeitern eben auch).
 
Der Arzt ist vor Zeugen explizit darauf hingewiesen worden und er hat detailliert alles weitergegeben, was er/sie "festgestellt" hat incl. haltlosen Behauptungen -
richtig, das ist illegal - aber die unterstehen nicht der Kassenärztlichen Vereinigung und die Bundesanstalt für Arbeit ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung/Selbstkontrolle, wobei es mal einen Verwaltungsrat gegeben hat und sie werden vom Ministerium für Arbeit und Soziales kontrolliert

Du hast aber als "Kunde" - tolle Bezeichnung *kopfschüttel* - auch die Möglichkeit der Akteneinsicht.

Also das der Amtsarzt eine Schweigepflichtsentbindung für deinen Hausarzt fordert, das ist legitim. Also er muss ja Informationen einholen, um festzustellen, ob du erwerbsfähig bist.

Aber diese Informationen darf er ohne eine weitere Entbindungserklärung nicht an einen Sachbearbeiter weitergeben. Wenn das passiert ist, kann man das nachträglich löschen lassen und wenn die sich darauf nicht einlassen wird das das Verwaltungsgericht beschäftigen.

Der Amtsarzt darf - ohne deine Einwilligung - Einwilligung bedeutet immer "vorher", darf er Diagnosen nicht weitergeben. Wenn das so ist, würde ich klagen allerdings vorher einen Anwalt konsultieren.
 
Du hast aber als "Kunde" - tolle Bezeichnung *kopfschüttel* - auch die Möglichkeit der Akteneinsicht.

Also das der Amtsarzt eine Schweigepflichtsentbindung für deinen Hausarzt fordert, das ist legitim. Also er muss ja Informationen einholen, um festzustellen, ob du erwerbsfähig bist.

Aber diese Informationen darf er ohne eine weitere Entbindungserklärung nicht an einen Sachbearbeiter weitergeben. Wenn das passiert ist, kann man das nachträglich löschen lassen und wenn die sich darauf nicht einlassen wird das das Verwaltungsgericht beschäftigen.

Der Amtsarzt darf - ohne deine Einwilligung - Einwilligung bedeutet immer "vorher", darf er Diagnosen nicht weitergeben. Wenn das so ist, würde ich klagen allerdings vorher einen Anwalt konsultieren.

Stimmt sachlich alles.
Nur wenn es zum einen schon keinen erkennbaren Grund gibt zum Einschalten des Amtsarztes, dann gibt man auch keine Schweigepflichtsentbindung für den Hausarzt, die ist ja schon auch freiwillig.
Dem Sachbearbeiter war eine Glutenunverträglichkeit bekannt und ein Rückenproblem - was schlägt er vor: Bäckereiverkäufer, MA bei Systemgastronomie und jetzt Verkäufer in Möbelgeschäft - dass die Kundin sich selbst was gesucht hat, weiß er noch nicht, zumal sie Aufstocker ist und also nur zu wenig verdient....

Diese Amtsärztin sollte vor allem erst mal an die betroffene Person die Ergebnisse schicken, damit man auf den Schwachsinn reagieren kann, den sie so von sich gibt ...
erster Satz des Gutachtens: "die Person hat ein ausgeprägtes Mißtrauen gegenüber Behörden..."
grins

was hat das mit Erwerbsfähigkeit zu tun?
Worin liegt die medizinische Diagnose?
und wie gerade bestätigt wird - sie hat es wohl zurecht???
Und der Amtsarzt ist vorher ausdrücklich auf das Verweigern der Zustimmung hingewiesen worden - vor Zeugen -
 
Sieg vor Gericht: Volle Hartz-IV-Bezüge trotz Arbeitsverweigerung

Folgende News wurde am 11.07.2014 um 13:31:00 Uhr veröffentlicht:
Sieg vor Gericht: Volle Hartz-IV-Bezüge trotz Arbeitsverweigerung
Shortnews

Als ihm dieses Arbeitsangebot unterbreitet wurde, war für Hartz-IV-Empfänger Andreas G. klar: das wird er nicht machen. Der Mann aus Wittenberge lehnte die "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung", wie es offiziell hieß, ab. Daraufhin wurden ihm für drei Monate nur 70 Prozent seiner Hartz-IV-Bezüge gezahlt. Das ist aber nicht korrekt, urteilte nun ein Gericht: Die vorgesehene Arbeit (u.a. Beetbepflanzung bzw. -säuberung) seien Aufgaben der Stadt. Es sei nicht nachvollziehbar, wie diese Tätigkeit den Mann wieder ins Berufsleben zurückführen sollte. Andreas G. bekommt das abgezogene Geld nun nachgezahlt.
 
Tjo, so ist das mit den Sozialleistungen und den Kürzungen. Ich behaupte mal, dass um die 70 % der Kürzungen keiner Klage standhalten würden. Aber die Jobcenter haben ein Leichtes ihre Taktik des kalkulierten Risikos weiter durchzuziehen. Dabei spielen ihnen die schwammige Rechtsprechung (Ein Schelm ist wer da böses denkt) und die Angst und die Phlegmatik der Leute in die Karten. Ich versuche meine Klienten ja andauernd mit Nachdruck auf den Klageweg zu verweisen. Leider begehen ihn nur die Allerwenigsten. Hoffentlich machen ihnen solchte Nachrichten Mut... sofern sie denn gelesen werden.
 
wieder mal ein lustiges beispiel für die verdrehungen der medien^^
das beet-arbeiten mehr teil der arbeit der stadt sind, lässt sich noch plausibel nachempfinden
doch in den medien heißt es nur "Volles Geld für ARBEITSVERWEIGERUNG" lächerlich^^
 
Du behauptest ziemlich viel (Schwachsinn) wenn der Tag lang ist, belegen kannst Du es bloß nie!

Ach weißt Du... ich bin weitaus alt und Berufserfahren genug, dass ich weiß wo der Hase läuft. Das ist mir Beleg genug. Im Job hat sich bislang noch keiner beschwert der auf mich gehört hat. Im realen Leben läuft man erstaunlich selten Leuten über den Weg die sich derart konsequent destruktiv äußern wie Du. Im Netz gibts das vergleichweise oft. Aber ich bin auch schon Netzerfahren genug um das einordnen zu können und besonders um zu wissen, dass es keinen Beleg gibt den Du akzeptieren würdest ohne wieder einen Schwung destruktiver Kommentare abzugeben. Die Zeit ists mir dann doch nicht wert.
Bei nem Biertischgespräch bist Du sicher ein lieber Kerl;)
 
Dresden: Russisches Ehepaar zockte 11.500 Euro Hartz IV bei Jobcenter ab - ...

Folgende News wurde am 12.08.2014 um 15:45:00 Uhr veröffentlicht:
Dresden: Russisches Ehepaar zockte 11.500 Euro Hartz IV bei Jobcenter ab - Bewährung
Shortnews

Ein aus Russland stammendes Rentnerehepaar musste sich am gestrigen Montag vor dem Amtsgericht Dresden wegen Sozialbetrugs verantworten. Das Paar bezog in den Jahren 2008 bis 2013 Hartz IV, bei der Antragstellung verschwiegen die Russlanddeutschen allerdings ihre russische Rente. Insgesamt erschlichen sie 11.500 Euro der Sozialleistung. Auch nachdem das Jobcenter einen Tipp bekam, stritten die Beiden den Betrug ab."Die Angeklagten versicherten hingegen sogar eidesstattlich, dass sie keine Rentenzahlungen erhalten und klagten ihre Ansprüche auf Lebenssicherung ein", so die Staatsanwältin. Das Urteil: Ein Jahr bzw. elf Monate Haft auf Bewährung.