Toll ist halt auch, wenn ich höre, dass ALG2 von vorn bis hinten nicht reicht, man kein Essen am Monatsende kaufen kann und dabei genüßlich an der Kippe zieht.

Das Thema hatten wir schon mal, da wurde ich auch schon angefeindet, aber als ALG2-Empfänger muss man lernen, mit seinem Geld auszukommen. Wenn das Geld nicht reicht um Nahrung und Kippen zu kaufen, der muss halt einen 1,50€-Job, 400-Eurojob oder anderweitig schauen, wie man auf legalem Wege zu Geld kommt, um sich die Zigaretten leisten zu können.

Die Prioritäten müssen anders gesetzt werden.

Einige Alleinerziehende verlassen sich einfach darauf, dass sie keinen Job bekommen und sehen einer entspannten Zukunft entgegen. Kurios ist doch aber, wenn der Kindesvater arbeitslos ist und Geld vom JC erhält, dazu gezwungen wird, 20-30 Bewerbungen im Monat zu schreiben und das der Unterhaltsvorschusskasse nachweisen muss, während ein Arbeitsloser, der lediglich "nur" ALG2 erhält und keine Kinder unterhalten muss, sich darüber beschwert, wenn vielleicht 5 oder 10 Bewerbungen im Monat geschrieben werden sollen.

Der Unterhaltskasse interessiert es nicht, ob man kein Geld für die Bewerbungen hat, denn die wollen den Nachweis sehen, dass man tatsächlich alles versucht, um sein Kind selbst finanzieren zu können. Beim JC nörgeln jedoch viele herum, wenn sie 5 Bewerbungen schreiben sollen, geschweige denn einen Termin wahrnehmen sollen.

Trotzdem wird es Alleinerziehenden Müttern zu leicht gemacht, denn während der Kindesvater die Vorgabe hat, sich zu bewerben (20-30 Bewerbungen im Monat), muss die Kindesmutter solchen Vorgaben nicht nachkommen, obwohl sie, wie der Vater auch, ihren Teil der Verantwortung gegenüber ihres Kindes zu tragen hat. Ist doch scheiße, was soll das denn?
 
Beim Thema Bewerbung gibt es auch ein "Verdienstmodell". Man bekommt als Arbeitsloser 5 Euro pro Bewerbung und muss dazu mindestens die Absage als Nachweis vorlegen. Ich kenne Leute die schreiben im Monat einige hundert Bewerbungen per Email - und zwar bewusst so, dass man niemals eine Zusage oder nicht mal eine Einladung zu einem Vorstellungstermin erhält. Das Amt zahlt dann dieses Geld ohne weitere Nachfrage aus, wenn man die Absageemail vorlegt. Ist recht lukrativ und mit wenig Zeitaufwand verbunden.

Hier wäre evtl. auch ein Ansatzpunkt um diesen Leuten "beizustehen" indem man die Bewerbungen zusammen mit dem Sachbearbeiter verfasst und der Sachbearbeiter eine Kopie der abgesendeten Bewerbung erhält.
 
Beim Thema Bewerbung gibt es auch ein "Verdienstmodell". Man bekommt als Arbeitsloser 5 Euro pro Bewerbung und muss dazu mindestens die Absage als Nachweis vorlegen.

Ist aber scheinbar von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Berlin ist die Summe auf 260 Euro im Jahr festgelegt. Es gibt aber auch Jobcentren, die die Bewerbungen haben wollen und selbst verschicken, da gibt es aber auch kein Geld.

Dann gibt es das Modell, die 5 Euro pro Bewerbung zu erhalten, wobei da nur das Anschreiben kopiert werden und eingereicht werden muss. Absagen einzureichen wäre sinnfrei, da nicht jeder Arbeitgeber antwortet!

Ich finde, dass Bewerbungen generell kostenfrei verschickt werden dürfen. Dies sollte dann über das Jobcenter erfolgen. Dort die Bewerbungen einreichen und fertig. So könnte man auch kontrollieren, wer wie viele Bewerbungen tatsächlich versendet hat. In vielen EGV´s steht ja drin, wie viele Bewerbungen im Monat geschrieben werden sollen.

Rein theoretisch kann man sich auch mittels einer Postkarte bewerben, auch wenn dies nicht der gängigen Norm entspricht.
 
Soviel ich weiß gibt es seit zwei oder drei Jahren nur noch die 260€ im Jahr. Wurde mir damals so gesagt.
 
Keine Ahnung wegen einer Höchstgrenze. Aber dann würde es mich auch nicht wundern, wenn viele einfach nur ca. 50 Bewerbungen im Jahr machen.
 
Ich hab damals in 6 Monaten 300 Bewerbungen geschrieben. Davon gerade mal 5 in Papierform, der Rest per Email. Geht also auch.
 
spandauer3 schrieb:
Trotzdem wird es Alleinerziehenden Müttern zu leicht gemacht, denn während der
Kindesvater die Vorgabe hat, sich zu bewerben (20-30 Bewerbungen im Monat), muss
die Kindesmutter solchen Vorgaben nicht nachkommen, obwohl sie, wie der Vater
auch, ihren Teil der Verantwortung gegenüber ihres Kindes zu tragen hat. Ist
doch scheiße, was soll das denn?

Meines Wissens müssen alleinerziehende Mütter, deren Kinder (in KITA, von Großeltern, Tagesmüttern, sonstige Einrichtingen) betreut werden können, genauso Bewerbungen schreiben und sich um Arbeit bemühen. :think:

Im Übrigen finde ich es schon etwas unverschämt, so pauschal zu urteilen und zu behaupten, alleinerziehenden Müttern wird es zu leicht gemacht. :roll:

Für viele alleinerziehende Mütter ist eher das Gegenteil der Fall. Und ich meine solche, die versuchen arbeiten zu können, die sich bewerben und bemühen und Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder suchen, aber trotzdem keinen Job bekommen und oft ausgegrenzt werden, gerade weil sie alleinerziehend sind.

Ich lese von dir in den letzten posts immer nur von Arbeitslosen, die ihr Geld verrauchen und versaufen, die gar nicht arbeiten wollen, Alleinerziehende, die nur Kinder kriegen wie blöd und sich's gut gehen lassen...
Das hast du gehört und gesehen und du kennst da welche...

Das liest sich wie 'ne BILD-Zeitung. :ugly:

Solche Leute mag es zwar hier und da geben, aber ob das wirklich auf den Großteil der Arbeitslosen zutrifft? :think:
 
Ich hab damals in 6 Monaten 300 Bewerbungen geschrieben. Davon gerade mal 5 in Papierform, der Rest per Email. Geht also auch.

Für jede Stelle individualisiert und nur auf Stellen die genau auf Dein Profil passen? Irgendwie ist das zuviel mit Deinem Abschluss?! Ich habe in meinem Leben noch keine 20 Bewerbungen für Jobs geschrieben :ugly: (was daran lag das ich meist dort angefangen habe wo ich vorher Praktikum gemacht hatte)
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei pauschaler (!!!) Erstattung gibt es 5 Euro pro schriftlicher (!!!) Bewerbung bis zu einer Obergrenze von 260€/Jahr, Bewerbungen per Telefon oder Mail werden nicht berücksichtigt. Dieses Jahrselimit erreicht man mit einer Bewerbung pro Woche, wenn man mehr schreibt wird eben nicht pauschal (!!!) erstattet sondern gegen Nachweis der entstandenen Kosten. Ob das Limit von 260€/Jahr dann auch noch gilt weiß ich nicht.

In Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gibt es ebenfalls bis zu 260€/Jahr, soweit ich weiß gilt diese Grenze aber bundesweit. Wäre auch möglich, das sie "im Osten" niedriger liegt.

Die Anschreiben allein reichen als Nachweis nicht, die lassen sich ja auf jedem haushaltsüblichen Drucker in fast beliebiger Anzahl produzieren. Mit den Absagen liegt man zumindest theoretisch auf der sicheren Seite, wenn der Sachbearbeiter aber mal 'nen schlechten Tag hat kann es passieren das man trotzdem noch Quittungen (Umschläge, Mappen, Porto, Kopien) vorlegen soll.

Man kann mit seinen Unterlagen auch einfach zur Arge laufen. Das Anschreiben sollte man zwar selber verfassen (da können die Mitarbeiter uU aber auch bei helfen), Druck, Kopieren und Versand übernimmt die Arge. Erstattet wird dann natürlich nichts. Das ging aber auch schon zu Zeiten der Bundesanstalt für Arbeit.
 
Ich hab damals in 6 Monaten 300 Bewerbungen geschrieben. Davon gerade mal 5 in Papierform, der Rest per Email. Geht also auch.
Masse statt Klasse?

Ich für meinen Teil würde höchstens eine Hand voll schreiben. Erstmal an Recruiter und HeadHunter, die einen guten Ruf haben und nicht jeden bei jedem vorstellen um das schnelle Geld zu machen. Und dann noch an ein paar Firmen, bei denen ich gern arbeiten würde und von denen ich mir am ehesten eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erhoffen würde. Alles in allem käme ich auf vielleicht 6 oder 8, eventuell auch 10 Bewerbungen pro Jahr.

Allerdings ist das ja - so weit ich weiß - bei der Agentur für Arbeit gar nicht erlaubt, nur "so wenige" Bewerbungen zu schreiben, oder? Da muss man ja, so habe ich zumindest gehört, wenigstens 50 pro Jahr schreiben. Falls das stimmt, will die Agentur für Arbeit nicht, dass ich dauerhaft in ein neues Anstellungsverhältnis komme, in dem ich mich wohl fühle, sondern mich nur so schnell wie möglich irgendwie aus der Statistik bekommen. Das würde aber bedeuten, dass die Agentur für Arbeit mein Gegenspieler wäre, den ich so gut ich kann austricksen muss, um weiter Geld zu bekommen und trotzdem nicht die erstbeste, sondern die für mich am besten passende Stelle zu finden...
 
...Bewerbungen per Telefon oder Mail werden nicht berücksichtigt....

Definitiv falsch (jedenfalls in Baden-Württemberg). Das weiss ich, weil ich es selbst gesehen habe.

...will die Agentur für Arbeit nicht, dass ich dauerhaft in ein neues Anstellungsverhältnis komme, in dem ich mich wohl fühle, sondern mich nur so schnell wie möglich irgendwie aus der Statistik bekommen...

Genau so sieht es aus. Die Statistik zählt mehr als eine kompetente und dauerhafte Vermittlung. Die Arbeitsagentur ist in meinen Augen nur dazu da, die Statistik zu verschönern und um Arbeitslose zu verwalten.
 
Für jede Stelle individualisiert und nur auf Stellen die genau auf Dein Profil passen?
War damals zur Zeit der Wirtschaftskrise, als es auf einen Schlag statt 20 Ausschreibungen pro Woche nur noch so 5 im Monat gab. Was auf mein Profil gepaßt hat (was vielleicht noch 1 Stelle pro Monat war), hab ich individualisiert. Ansonsten europaweit Firmen angeschrieben. Teilweise waren in Deutschland etliche Berufsschulen dabei, ansonsten die verschiedensten Forschungseinrichtungen.
 
Als Berufseinsteiger in der Wirtschaftskriese hattest Du es auch bestimmt schwer. Ich hätte dann aufgrund guter Erfahrungen ein Praktikum beim nächsten potentiellen Arbeitgeber gemacht und der wäre mich dann nicht mehr losgeworden :mrgreen:
 
Da muss man ja, so habe ich zumindest gehört, wenigstens 50 pro Jahr schreiben.

Das ist eine Kann-Bestimmung und wird individuell in der so genannten "Eingliederungsvereinbarung" festgehalten. Wer diesen öffentlich-rechtlichen Vertrag namens "Eingliederungsvereinbarung" unterschrieben hat, der muss den Inhalt dieses Vertrages natürlich auch erfüllen.

Nur über die Eingliederungsvereinbarung kann die Agentur für Arbeit kürzen. Wird diese nicht unterschrieben, kommt meist ein Verwaltungsakt, also sie wird dann einseitig vom Amt entschieden. Diesen Verwaltungsakt kann man aber anfechten vor dem Sozialgericht und gleichzeitig aufschiebende Wirkung beantragen, sodass die Bezüge weitergezahlt werden müssen. Zahlt die Arge nicht, lässt man das Geld über einen Gerichtsvollzieher einziehen, also Mahnbescheid-Verfahren.

Mir sind einige Fälle bekannt, die solche Fälle gewonnen haben, auch wenn die Arge der Meinung ist, der Leistungsbezieher sei in der Schuldpflicht.

Also keine Unterschrift unter der Eingliederungsvereinbarung und dann kommt die Arge i. d. R. auch nicht damit durch, Sanktionen auf Dauer durchzusetzen. Man muss sich halt nicht alles gefallen lassen.
 
[...] Also keine Unterschrift unter der Eingliederungsvereinbarung und dann kommt die Arge i. d. R. auch nicht damit durch, Sanktionen auf Dauer durchzusetzen. Man muss sich halt nicht alles gefallen lassen.
Wenn Du schon solche Sachen schreibst, dann solltest Du es auch mit Gesetzestexten und Gerichtsurteilen untermauern. Denn ich würde auch nicht, nur auf Dein Wort hin, diese ominöse Erklärung nicht unterschreiben und nachher am Arsch sein wollen, wenn das Amt nicht zahlt und der Rechtsanwalt, den ich eigentlich damit beauftragen wollte, das Amt auf Leistung zu verklagen, mich dann vielleicht fragt, ob ich noch alle Tassen im Schrank habe.

Denn an erster Stelle steht ja für jeden erstmal die Sicherung des Lebensunterhaltes. Heißt: Miete, Essen, Wasser und Strom. Dann erst fragt man sich, was man da eigentlich unterschrieben hat. Außerdem genießt die Agentur für Arbeit auch einen Vertrauensbonus, weil es ja eine mehr oder weniger staatliche Institution ist. Vermutlich zu unrecht, aber so ist es nunmal. Dann muss man sich ja überlegen, wie lange man notfalls ohne Geld klar kommen muss, bis vielleicht die ARGE dazu verdonnert wird, zu zahlen (und nachzuzahlen).

Und letztlich wollen vermutlich die meisten auch erst gar nicht groß (negativ) auffallen, sondern lieber irgendwie in der Masse untertauchen, um nicht noch irgendeinen beschissenen 1-Euro-Job an den Hals zu bekommen, der einen jeden Tag versaut für ein paar Groschen mehr im Monat. Außerdem ist bei den meisten wohl auch das Selbstvertrauen nach einer Kündigung am Boden (warum auch immer) und dann haben die meisten gar kein Interesse daran, noch mehr Stress zu machen, als sie ohnehin schon haben.

Also wenn Du zu diesem Thema etwas genauer werden könntest, wäre das sicher hilfreich. Für mich zwar nicht aktuell, aber dennoch interessant. Man kann ja heutzutage nie wissen, wie lange man noch benötigt wird oder wann man zum Auslaufmodell wird...
 
Das hast du gehört und gesehen und du kennst da welche...

Jo, frage mal meine Ex. ;) Erlebe es also hautnah, brauchst mir nicht damit kommen, dass ich keinen Plan habe. ;)

Und in dem dem Fall bin ich derjenige, der zahlt und sie diejenige, die sogar noch zu viel Unterhalt bekommt. ;) Ändert sich aber bald. :)

In den ersten drei Jahren müssen alleinerziehende Mütter einen Scheiß machen, was aber nicht sein kann, wenn man arbeitslos ist!
 
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@ Spandauer:

Nur weil deine Ex so ist, kannst du doch nicht auf alle anderen alleinerziehenden Mütter schließen und sagen, denen wird es zu leicht gemacht? :roll:
 
Wenn Du schon solche Sachen schreibst, dann solltest Du es auch mit Gesetzestexten und Gerichtsurteilen untermauern. Denn ich würde auch nicht, nur auf Dein Wort hin, diese ominöse Erklärung nicht unterschreiben und nachher am Arsch sein wollen, wenn das Amt nicht zahlt und der Rechtsanwalt, den ich eigentlich damit beauftragen wollte, das Amt auf Leistung zu verklagen, mich dann vielleicht fragt, ob ich noch alle Tassen im Schrank habe. [...]
So eine pauschale Verweigerung, wie Oseidon es geschrieben hat, ist sicher rechtlich nicht in Ordnung. Aber diese Eingliederungsvereinbarung (EGV) muss bestimmten Anforderungen genügen, ansonsten kann man die Unterschrift verweigern. Das jüngste Urteil dazu ist am 14. Februar 2013 vom Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (B 14 AS 195/11 R) ergangen.

Zudem sehen die Sozialgerichte in dieser EGV einen öffentlich-rechtlichen Vertrag im Sinne des § 53 (1) S. 2 SGB X (SG Stade, 11.01.2011 - S 16 AL 122/09, SG Hamburg, 21.02.2007 - S 53 AS 532/07 ER und SG Braunschweig, 11.09.2006 - S 21 AS 962/06 ER). Und damit gilt auch die Vertragsfreiheit.

Quelle (ganz am Ende der Seite)

Wer eine Eingliederungsvereinbarung abschließen möchte, sollte sich noch dies merken:

Das Aushandeln einer Eingliederungsvereinbarung stellt noch keine Verweigerung mit Sanktionsfolge dar (so: Hessisches LSG, Beschluß vom 5. September 2006, Az.: L 7 AS 107/06 ER), und, inhaltlich rechtswidrige Eingliederungsvereinbarungen sind unzumutbar und können deshalb ohne Sanktion (§ 31 SGB II) abgelehnt werden (so: SG Hamburg, Beschluß vom 27. Januar 2006, Az.: S 56 AS 10/06 ER). Und Rechtswidrigkeit kann zum Beispiel nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Unterhaltsrecht (BVerfG, Beschluß vom 29. Dezember 2005, Az.: 1 BvR 2076/03) vorliegen, wenn das Abverlangen einer bundesweiten Arbeitssuche mit dem Umgangsrecht hinsichtlich der eigenen Kinder nicht vereinbar ist.

Zumindest durch die Qualifizierung der Eingliederungsvereinbarung als öffentlich-rechtlicher Vertrag ist den Betroffenen die gerichtliche Überprüfung auch der Eingliederungsvereinbarung durch die für das SGB II zuständige Sozialgerichtsbarkeit eröffnet, und, eine Eingliederungsvereinbarung ist strenger an Recht und Gesetz auszulegen als es bei einem rein zivil-rechtlichen Vertrag der Fall wäre.

Und noch mehr Urteile und Beschlüsse zum Thema EGV findest du auf dieser Seite. Ganz am Ende dieser Seite findest du auch noch einen Link zum Anwalt-Suchservice wo du bestimmt einen Anwalt finden wirst, der die Vollständigkeit deiner Tassen nicht in Frage stellen wird.