Es gibt einen riesigen Unterschied zwischen Ämtern die Leisten und Ämtern die einziehen. Einzugsbehörden müssen immer alles mit dem Gesetz begründen, schließlich greifen sie nach deinem grundgesetzlich geschütztem Eigentum. Hast du mal einen Änderungsbescheid nach einer Betriebsprüfung oder Umsatzsteuersonderprüfung gesehen? Dort werden die Abweichung von den gemeldeten Angaben (Steuererklärungen) unter Angabe der gesetzlichen Vorschrift aufgeführt. Ich denke, dass die Agentur dir das nur erzählt hat, damit du brav deine Gewerbeanmeldung vorlegst.[...] Tja, was sein müsste und wie es dann tatsächlich geschieht, dass sind dann doch zwei Paar Schuhe. Müsste aber eigentlich auch bekannt sein, dass Ämter nicht immer korrekt handeln, sondern oft sehr sinnfrei agieren. Fakt ist, dass man sich als Auftraggeber nicht in die Nesseln setzen möchte. [...]
Du förderst nur dann die Schwarzarbeit, wenn du Arbeitnehmer beschäftigst die du nicht anmeldest.[...] Gut, falsch ausgedrückt, ich möchte nicht belangt werden, weil ich eventuelle Schwarzarbeit fördere, besser so? So ist es gemeint und so macht es auch eigentlich Sinn! [...]
Stell dir mal vor, jeder Unternehmer würde von jedem anderen Unternehmer, der für ihn tätig wird, erstmal die letzten Steuererklärungen verlangen (nicht jeder Unternehmer ist Gewerbetreibender), um sicher zu stellen, dass der auch schön seine Steuern zahlt. Eine Gewerbeanmeldung sagt ja nichts darüber aus, ob der Unternehmer auch tatsächlich seine Einnahmen dem Finanzamt meldet.
Mach du dir nicht soviel Sorgen um die Steuerehrlichkeit anderer Leute. Solange du alles beim Finanzamt ordentlich anmeldest, kann dir keiner was.