Hallo LordRoscommon,
ich verwechsel da sicher nichts. Aber* es kann natürlich sein, dass es diese geringfügige Beschäftigung schon früher gab.
Ich weiß nur noch, während ich mein Abitur (1993-1995) gemacht habe, wurde eine "neue" geringfügige Beschäftigung eingeführt, bei der keine Abgaben zu zahlen waren.* Die 590,- DM gingen sogar noch bis auf 630,- DM hoch, aus denen dann bei der Euroumrechnung 325,- Euro wurden. Und es stimmt, es waren immer 15 Std./Woche die man als langfristig Beschäftigter arbeiten durfte. Sonst galt es nicht mehr als geringfügige Beschäftigung.
Letztlich meinen wir beide aber genau das Gleiche.
*Edit: Scheinbar habe ich da doch etwas durcheinander gebracht.
Früher konnten wohl studentische Arbeitskräfte sozialversicherungsfrei bis zu 20 Std./Woche arbeiten. Seit 1996 waren Studenten dann aber nicht mehr von der Rentenversicherung befreit. Studenten konnten diese Rentenversicherungspflicht nur umgehen, wenn sie als geringfügig Beschäftigte eingestellt wurden. (Da habe ich das erste Mal davon gehört.
) Leider war damit eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit von bisher 20 Stunden auf künftig 15 Stunden verbunden. (Meine Güte, ist das Alles lange her.
)
Wenn ich mich noch richtig erinnere, wurde doch schon 1999 die Sozialversicherungsabgabe an die Bundesknappschaft eingeführt? Ist aber eigentlich auch egal wann das war. Als nächste Änderung kam dann die Abschaffung der Begrenzung der 15 Std./Woche. Keine Ahnung wann genau das passiert ist. Aber die pauschale Lohnsteuer muß auch heute noch abgeführt werden, wenn der Arbeitnehmer keine Lohnsteuerkarte vorlegt.[...] Geändert hat sich daran durch die Umstellung auf 400-€-Jobs nur, daß es keine pauschale Lohnsummensteuer mehr gibt. Stattdessen werden 22 % an die Bundesknappschaft als "Sozialversicherung" abgeführt. [...]
Letztlich meinen wir beide aber genau das Gleiche.
*Edit: Scheinbar habe ich da doch etwas durcheinander gebracht.
Früher konnten wohl studentische Arbeitskräfte sozialversicherungsfrei bis zu 20 Std./Woche arbeiten. Seit 1996 waren Studenten dann aber nicht mehr von der Rentenversicherung befreit. Studenten konnten diese Rentenversicherungspflicht nur umgehen, wenn sie als geringfügig Beschäftigte eingestellt wurden. (Da habe ich das erste Mal davon gehört.
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