komerzhasi
Krieg & Krawall
- 24 April 2006
- 3.400
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Ähm Du vergleichst jetzt gerade den Mindestbedarfsbeitrag eines Kindes mit Kindergeld! Das ist Dir bewusst oder?
Natürlich denn beides [ALG2-Regelsatz fürs Kind als auch Kindergeld] sind staatliche Transferleistungen.
Denn das Kindergeld gibt es nicht zusätzlich zu diesem Beitrag, und das Kindergeld an die "erwerbstätigen Eltern" ist ja auch keine Grundsicherung, oder???![]()
Du nennst doch das Kind schon beim Namen: Kindergeld ist KEINE Grundsicherung.
Wer also Grundsicherung bezieht hat zwar Anspruch aufs Kindergeld, dieses wird ihm aber von der Grundsicherung wieder abgezogen bzw. damit verrechnet.
Was also ist gerade das Problem?