@yerusha ja da hast du Recht,das ich da genauso mit Phrasen um mich
geworfen habe!Sorry von meiner Seite aus,das ich sowas hier geschrieben habe!

@birnchen,ich kopiere nich einfach die Texte von dir,sondern
ich habe deine Texte nur in meinen Text ein bißchen anders geschrieben!Und
auch an dich ein Sorry von mir,für meine Phrasen!

MfG.Herbert
 
was yerusha schon geschrieben hat,das wir beide nur Phrasen geschrieben haben!

MfG.Herbert
 
Das nennt man Gemeinsamkeit und nicht Zusammenhang :roll:

Das ist aber auch das einzige, was unsere Posts gemeinsam haben, wenn auch nur ansatzweise. Ich sprach von meinen Erfahrungen und du hast einfach nur heiße Luft von dir gegeben.


Man, du mußt echt ne Wucht im Bett sein... :roll:
 
@birnchen ist ja auch jetzt Pille Palle wer was und wie geschrieben hat.Für mich
ist das Thema aufgebraucht und ich möchte mich auch nicht weiter mit dir darüber Streiten,weil letztendlich bringt uns keinen was!Also ich reiche dir meine Hand zur Entschuldigung,ich hoffe mal das du meine Entschuldigung annimmst.

MfG.Herbert
 
*seufz* Wie erklär ich's meinem Kinde?
Es geht um eine Durchschnitts-Kaffeemaschine mit einer durchschnittlichen Lebensdauer von xx Jahren und xx Monaten. Daraus errechnet sich "rückwärts" ein Pauschalbetrag pro Monat.

Verstehst Du was ich meine?
Sicher verstehe ich das. Du erklärst mir aber die ganze Zeit die Werte des Regelsatzes. Stell Dir doch mal vor, ein ALG II- Empfänger, der gerade eine neue Kaffeemaschine und eine Matraze gekauft hat, fällt morgen um und liegt 5 Jahre im Koma. Nach 5 Jahren wacht der auf und einen Monat später fährt der nach Hause. Da findet er alle Sachen wieder, wie er sie verlassen hat. Er hat die Sachen nicht genutzt, sie sind wie neu.

Könnte man da nicht sagen, diese Anteile des Regelsatzes konnte man PAUSCHAL streichen, weil derjenige sie nicht nutzen muss?

Ich sag Dir, es ist gut, wenn mit Pauschalen gerechnet wird. Zumal über'n Daumen gepeilt die Einsparungen sowieso in etwa der Realität entsprechen - ohne daß man noch zusätzliche Arbeitszeit mit individuellen Berechnungen verbringt.
Es ist doch pauschal, wenn ich pauschal allen, die im Krankenhaus liegen, nichts für Möbel auszahle.

Zuzahlungen in Höhe von 80,- Euro pro Jahr für ALLES.
Wenn Du Anfang Januar ins KH gehst, zahlste die 80,- Euro dort.
Und da interessiert mich doch nur die ganze Zeit, aus welchem Posten (Lebensmittel? Möbel? Kleidung?) diese 80 Euro kommen sollen? Völlig egal, ob die jetzt übers Jahr verteilt oder einmalig gezahlt werden. Sie sind in dem "Warenkorb" nicht vorhanden.

Marty
 
Marty, Du machst mich irre :ugly: :biggrin:

Stell Dir doch mal vor, ein ALG II- Empfänger, der gerade eine neue Kaffeemaschine und eine Matraze gekauft hat, fällt morgen um und liegt 5 Jahre im Koma. Nach 5 Jahren wacht der auf und einen Monat später fährt der nach Hause. Da findet er alle Sachen wieder, wie er sie verlassen hat. Er hat die Sachen nicht genutzt, sie sind wie neu.

Könnte man da nicht sagen, diese Anteile des Regelsatzes konnte man PAUSCHAL streichen, weil derjenige sie nicht nutzen muss?
In diesem Falle sicher. Allerdings würde spätestens nach einigen Monaten, wenn medizinisch keine Heilung absehbar ist, die Wohnung aufgelöst und der Hausrat eingelagert werden.
Verstehst Du - da sind so viele "Wenns" und "Abers" - die kann man gar nicht alle berücksichtigen. Dafür gibt es nun mal diese durchschnittlichen Bezugsgrößen.

Es ist doch pauschal, wenn ich pauschal allen, die im Krankenhaus liegen, nichts für Möbel auszahle.
Ja, aber der falsche Ansatz. In der Regel kommt irgendwann derjenige wieder ausm Krankenhaus. Und in dieser Pauschale sind z.B. auch Renovierungskosten enthalten. Wenn man aber alle 2 Jahre renovieren muß / sollte, verlängert sich diese Frist nicht um die Zeit, die man im Krankenhaus war.

Versteh mich nicht falsch, ich erkenne die Logik hinter Deinem Ansatz. Aber es wäre einfach ein zu großer Arbeitsaufwand. Wenn da steht, daß eine Pauschale für "Möbel, Haushaltsgeräte, Instandhaltung" 27,73 Euro beträgt, dann setzt sich das vielleicht ganz konkret aus 30 verschiedenen Optionen zusammen, die alle nur in Centbeträgen in diese 27,73 Euro einfließen. Wer will sich hinsetzen und das in jedem Einzelfall individuell ausrechnen bitte? Der Aufwand wäre größer als die Ersparnis, da gehe ich jede Wette ein, denn die Arbeitszeit der Sachbearbeiter kostet auch Geld. Und die sind ohnehin schon überlastet. Für zusätzliche Kräfte, die nur mit solchen Berechnungen beschäftigt wären, ist erst Recht kein Geld da...

Und da interessiert mich doch nur die ganze Zeit, aus welchem Posten (Lebensmittel? Möbel? Kleidung?) diese 80 Euro kommen sollen? Völlig egal, ob die jetzt übers Jahr verteilt oder einmalig gezahlt werden. Sie sind in dem "Warenkorb" nicht vorhanden.
Ah, das war mein Denkfehler, sorry. Sie sind doch in dem Posten Gesundheitspflege mit drin.

Übrigens, den klassischen "Warenkorb" in dem Sinne gibt es nicht mehr, ich nenne das aus Einfachheitsgründen immer noch so. Es ist jetzt eben halt eine ellenlange Auflistung aus unendlich vielen Werten, die aus den Berichten des Statistischen Bundesamtes ermittelt werden.

Und wie immer und überall, gibt es Ausnahmen und Sonderfälle. Kein Hilfeempfänger nutzt alle Posten so, wie sie gedacht sind. Der eine kauft sich lieber teurere Lebensmittel, weil er nicht gern zu Aldi geht, raucht dafür aber nicht und kauft sich erst dann neue Klamotten, wenn die alten ihm vom Leib fallen. Der nächste fährt niemals mit dem Bus oder Zug, weil er ein uraltes Fahrrad besitzt und sonst nur zu Fuß geht. Aber man kann eben nicht für jeden Hilfeempfänger den individuellen Bedarf berechnen, egal ob er im Krankenhaus liegt oder nicht.

Im Prinzip ist es eine Vereinfachung. Es ist ein Unterschied, ob Du eine Prozentzahl in das PC-Programm eingibst, oder stundenlang in irgendwelchen Listen wühlst und alles einzeln ausrechnest.

Letztlich sollte es hier aber weniger um die Umsetzung, wie das nun gemacht wird und aus welchen Einzelposten sich der Regelsatz zusammensetzt, gehen, sondern ich dachte es wäre eine Diskussion über Sinn oder Unsinn dieser Kürzung. Und die halte ich, obwohl ich zeitweise selber zu den HE gehört habe, für sinnvoll und auch gerechtfertigt. Wenn auch aus anderen Gründen als diejenigen, die sowieso alle HE über einen Kamm scheren und mit Klischees um sich werfen :evil:
 
Ja, aber der falsche Ansatz. In der Regel kommt irgendwann derjenige wieder ausm Krankenhaus. Und in dieser Pauschale sind z.B. auch Renovierungskosten enthalten. Wenn man aber alle 2 Jahre renovieren muß / sollte, verlängert sich diese Frist nicht um die Zeit, die man im Krankenhaus war.
Das ist doch Schwachsinn! Wenn einer renoviert hat, ins Koma fällt und nach 2 Jahren aufwacht, wird der Vermieter nicht sagen, so sie müssen jetzt aber wieder renovieren, die 2 Jahre sind um. :roll:
 
Und der lag wegen einer Blutvergiftung 3 Wochen im Krankenhaus? Vorher ist ja garnicht von Kürzung die rede. Also du musst schon ein Beispiel von einem langzeitpatienten reden und dann frage ich mich ob du überzeugend schildern kannst, dass er gleiche Ausgaben hatte wie beim Alltag. Über diese Erfahrungsberichte bin ich gespannt.

Ja! Öffentliche Telefonzellen gibt es in jedem Krankenhaus das ich bis jetzt gesehen habe. Man ist defintiv nicht drauf angewiesen. Und Fernsehen ist für mich schon Luxus. Lesen ist viel besser für das Gehirn :)

Nein, die Person lag rund zwei Wochen im Krankenhaus. Der Punkt ist doch aber, dass es schon Fälle gab, wo die Regelleistung schon nach dem 1. Tag des Krankenhausaufenthaltes gekürzt wurde! Wenn man dazu übergehen würde, dass es generell erst nach der 3. oder 4. Woche gekürzt werden könnte, wäre ich damit einverstanden - wobei man nicht vergessen sollte, dass man laufende Kosten im Haushalt auch bei Krankenhausaufenthalt weiterbezahlen muss, denk an Telefonanschluss, Kabelfernsehen, etc. Die Kosten bleiben ja nicht stehen, nur weil man im Krankenhaus liegt. Kürzbar wäre also höchstens etwas vom für Lebensmittel vorgesehenen Betrag - und diese Kürzung verursacht durch die Neuberechnung auch wiederum erhebliche Kosten, denk an den aufgeblähten Verwaltungsapparat. Ob dann wirklich unter dem Strich etwas "gespart" wird - vor allem, wenn der Krankenhausaufenthalt nur "ein paar Tage" über die 3 Wochen hinausgeht, wage ich zu bezweifeln...



Diesen Vergleich bringst du hier jetzt zum zehnten Mal und er wird dadurch nicht besser.

Verurteilte Straftäter sitzen in Deutschland im Gefängnis und das ist auch richtig so. Dort sind regelmäßige Mahlzeiten sichergestellt, logisch. Wie soll das sonst funktionieren? Ein 5-Gänge-Menü gibt es da aber sicherlich auch nicht.

Gab es hier schon irgendwo eine Quelle bezüglich der Streichung aller Leistungen? Ich finde das gerade nicht...

Stimmt, weil auch keiner bislang konkret dazu seine Meinung kundgetan hat. Und es ist schließlich der beste Beweis dafür, das Arbeitslose unter Umständen schlechter gestellt werden, als eben die schlimmsten Verbrecher. Selbst die abscheulichsten Täter, also Kinderschänder, sind besser gestellt. Und da frage ich mich wirklich allen ernstes, wie dies ein Staat, die Politik, die Bevölkerung als richtig empfinden kann. Man muss sich doch nur mal die Frage stellen, wer was getan hat? Der Arbeitslose mag faul sein, mag viell. auch unpünktlich bei seinen Terminen gewesen sein - was auch immer in dieser Richtung. Der Straftäter aber hat ein VERBRECHEN begangen, um beim Kinderschänder als Beispiel zu bleiben: er hat ein oder gar mehrere Kinder MISSBRAUCHT. Und solchen Menschen soll es "besser" gehen? Verzeihung, aber da setzt bei mir wirklich jedes Grundrechtempfinden aus...

Natürlich erhalten Strafgefangene kein 5-Gänge-Menü - dies hat aber auch kein einziger ALG-II Empfänger. Lies mal bitte nach, wie viel Euro für jeden Tag vorgesehen sind... Für`s Frühstück sind ein paar Cent vorgesehen, an drei Mahlzeiten pro Tag ist da kaum zu denken, während dies in den JVA`s Standard ist...

Quellen für die komplette Streichung gibt es im Net genügend - wie gesagt, ich konnte dies auch nicht glauben, aber ich habe mich wirklich informiert und es ist wahr!



Ich rede nicht von PayTV sondern von normalen Fernsehsendern, und die kosten nix, dafür zahlt man unter anderem auch das KHTG i.H.v. 10€.
Fernseher gibt es mittlerweile auf jedem Zimmer oder, wenn nicht, im Gemeinschaftsraum auf jeder Station.
Wieso muss man telefonieren? Erstmal gibt es die erwähnten öffentlichen Zellen und wenn es dringende Telefonate sind wird sie die Krankenschwester auch nicht ablehnen.
Wenn du quatschen über Freizeit und sonstwas meinst, sind wir uns ja einig das das überflüssig ist, oder?

Also Verzeihung, aber was Du schreibst ist blödsinn! In welchem Krankenhaus kostet TV und Telefon nichts extra? Die Person, die ich weiter oben mit der Blutvergiftung beschrieb, lag er vor ca. 7 Monaten im Krankenhaus - und Telefon kostete extra! Und nicht wenig, wie ich finde...

Und zur Frage, weshalb man Telefon braucht. Was ist, wenn man bettlägerig ist bzw. nicht aufstehen soll / darf? Dann scheidet Deine Telefonzellen-Alternative auch von vornherein aus. Und TV... na ja, gehört zu einer Grundversorgung nicht auch das Recht auf Information? Weshalb haben denn die öffentlich-rechtlichen Sender den Informationsauftrag, wenn Du einem quasi TV absprichst? Im Übrigen: Selbst der Gerichtsvollzieher lässt ein "normales TV-Gerät" bei Pfändungen stehen, d.h. schon aus dem Pfändungsgesetz geht hervor, dass man ein TV-Gerät haben darf. Bei Deiner Schlußfolgerung könnte oder müsste man auch jedem das TV-Gerät pfänden - er kann ja lesen, wie Du schreibst...



Die zur Verfügung stehenden privaten Organisationen wurden hier ja schon erwähnt. Wo ist das Problem die auch aufzusuchen?

Nochmal: Es ist nicht verwerflich, dort Hilfe aufzusuchen - aber es ist doch nicht die Aufgabe von VEREINEN, staatliche Leistungen zu stemmen. Wie Marty schrieb, sind Vereine auf Spenden und Helfer angewiesen - wenn eines oder beides fehlt, kann der Verein noch nicht einmal "überleben". Vereine können unterstützen, Vereine können helfen, aber sie sind doch nicht dazu da, den Staat zu entlasten bzw. gar deren Leistungspflicht aufrecht zu erhalten...


Das ist ebenso falsch. Die Kürzung betrifft zum ersten nur den Regelsatz, davon ausgenommen sind die Kosten für Unterkunft etc. Dann muß man schon so einiges machen, um überhaupt Leistungen gestrichen zu bekommen, und um ehrlich zu sein: Wer sich so gegen die Pflichten des Hilfeempfängers stellt, daß er letztlich 100% Kürzung in Kauf nimmt, hat selber schuld. Und selbst dann ist immer noch die Unterkunft gesichert (zunächst) und darüber hinaus bekommt er Lebensmittelgutscheine oder kann sich Essen von der Tafel etc. holen.

Informier Dich bitte nochmals - und zwar richtig! Es ist so, wie ich schrieb, die ersten beiden Kürzungen, also die erste 30% und die zweite 60% Sanktion betrifft NUR die Regelleistung, d.h. die 347 Euro. Ab 60% Sanktion können noch ergänzende Lebensmittelgutscheine beantragt werden - aber natürlich nur in Höhe des für Lebensmittel vorgesehenen Postens.

Und dann kommt es: Bei der 3. Sanktion innerhalb eines Jahres, erlischt ALLES und KOMPLETT - also sowohl die 347 Euro Regelleistung als AUCH die Posten für Miete und Heizung. Im Klartext: Überwiesen bekommst Du 0 Euro! Lediglich die Krankenversicherung wird weiterbezahlt - und dies auch nur, wenn man es natürlich beantragt.

Dies ist ja auch der Punkt, wo ich sage, hier geht es doch zu weit. Kürzung ja, warum nicht, aber ALLES wegnehmen? Dann kommen wir nämlich dahin, was ich als bestes Beispiel brachte - den Vergelich zu Straftätern, denen es dann wesentlich "besser" geht. Dort muss niemand Angst um sein "Dach über dem Kopf", um seine Nahrung oder seine "warme Behausung" haben. Auch die ärztliche Betreuung ist doch dort bestens gesichert. Der sanktionierte ALG-II Empfänger hat dann aber NICHTS von alledem, er ist de facto schlechter gestellt.



bleiben 132,69.
Mehr als ich hab...

Niemand hat gesagt, dass es wirklich generell die 347 Euro sein müssen, aber irgendeine, unterste Grenze muss es doch wohl geben. Hätte man gesagt, Miete, Heizung und Strom + "ein paar Euro" für Lebensmittel, wäre es ja in Ordnung. Aber solch eine unterste Grenze gibt es aktuell nicht! Wobei der von mir erwähnte Strom von der Regelleistung zu entrichten ist. Korrekt müsste es also sein: Miete + Heizung (im angemessenen Rahmen) + Pauschale für Strom und "ein paar Euro" für Lebensmittel und Hygieneartikel.
 
Nein, die Person lag rund zwei Wochen im Krankenhaus. Der Punkt ist doch aber, dass es schon Fälle gab, wo die Regelleistung schon nach dem 1. Tag des Krankenhausaufenthaltes gekürzt wurde! Wenn man dazu übergehen würde, dass es generell erst nach der 3. oder 4. Woche gekürzt werden könnte, wäre ich damit einverstanden - wobei man nicht vergessen sollte, dass man laufende Kosten im Haushalt auch bei Krankenhausaufenthalt weiterbezahlen muss, denk an Telefonanschluss, Kabelfernsehen, etc. Die Kosten bleiben ja nicht stehen, nur weil man im Krankenhaus liegt. Kürzbar wäre also höchstens etwas vom für Lebensmittel vorgesehenen Betrag - und diese Kürzung verursacht durch die Neuberechnung auch wiederum erhebliche Kosten, denk an den aufgeblähten Verwaltungsapparat. Ob dann wirklich unter dem Strich etwas "gespart" wird - vor allem, wenn der Krankenhausaufenthalt nur "ein paar Tage" über die 3 Wochen hinausgeht, wage ich zu bezweifeln...

Wieso ausgerechnet werden? Die rechnen vorher was man theoretisch für Lebensmittel ausgibt und das wird Pauschal ohne neuberechnung gestrichen. Soweit ich die News richtig lese geht es um eine gekoppelte kürzung um 35%. Der Rest scheint auszureichen für die laufenden Kosten etc. Ansonsten wird die Politik sicher nochmal drüber bereden ob das richtig berechnet ist. Es geht ja nicht um individuelle kürzungen die bei jedem extra berechnet werden.
 
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Das ist doch Schwachsinn! Wenn einer renoviert hat, ins Koma fällt und nach 2 Jahren aufwacht, wird der Vermieter nicht sagen, so sie müssen jetzt aber wieder renovieren, die 2 Jahre sind um. :roll:
Abgesehen davon sind solche Vorschriften unwirksam.
Ok, ich gebe zu, das war ein schlecht gewähltes Beispiel. Das mit der Regelung weiß ich, da gibts Gerichtsurteile zu.
Aber daß jemand 2 Jahre im Koma liegt, ist ebenso ein schlecht gewähltes Beispiel. Man kann alles ad absurdum führen. Ich wollte mit meinen Beispielen lediglich verdeutlichen, daß es sehr schwer ist, solche Posten individuell zu berechnen und dann auch noch individuell zu kürzen.

Btw, birnchen, wenn wir schon dabei sind, skurrile Situationen zu erfinden, wie wäre es damit: Wenn einer renoviert hat, ins Krankenhaus geht und während der Zeit gibts einen Wasserrohrbruch, muß er dann nicht nach dem KH-Aufenthalt direkt wieder renovieren?

Ich hoffe, Ihr beißt Euch nicht an Renovierungen, Matrazen und Kaffeemaschinen fest. Das sind alles nur mehr oder weniger an den Haaren herbeigezogene Beispiele, um einfach zu verdeutlichen, daß es keinen Standard-Hilfeempfänger gibt. Denn dann müßten Sozialleistungen auch ohne Krankenhausaufenthalt monatlich individuell berechnet werden. Wer will das bitte tun? Hans hört alle 3 Wochen mit Rauchen auf und wird alle 2 Monate rückfällig, Petra trinkt 2 Kannen Kaffee am Tag und Heinz gar keinen... Das ist schlichtweg unmöglich. Ebenso wie Matrazen-Abnutzung oder Verschleiß am Wohnraum genau zu definieren. Ein Kettenraucher wird ein wenig öfter renovieren müssen als ein Nichtraucher. Zumindest wenn man nicht in einer gelben Höhle wohnen will. Es ist, und das wollte ich eigentlich nur damit aufzeigen, schlicht und einfach unmöglich.

Deswegen: Statistische ermittelte Werte, ein fiktiver Durchschnittsbürger, der einen Pauschalbetrag für alles mögliche von A-Z bekommt. Anders ist es nicht durchführbar.

Der Punkt ist doch aber, dass es schon Fälle gab, wo die Regelleistung schon nach dem 1. Tag des Krankenhausaufenthaltes gekürzt wurde! Wenn man dazu übergehen würde, dass es generell erst nach der 3. oder 4. Woche gekürzt werden könnte, wäre ich damit einverstanden
Nichts anderes steht hier zur Debatte, dachte ich.
Kürzungen am 1. Tage des KH-Aufenthaltes wären rechtswidrig, es sei denn, es ist ein Folgeaufenthalt im selben Jahr. Das kann anders gehandhabt werden, wenn sich da in den letzten Jahren nichts dran geändert hat.
- wobei man nicht vergessen sollte, dass man laufende Kosten im Haushalt auch bei Krankenhausaufenthalt weiterbezahlen muss, denk an Telefonanschluss, Kabelfernsehen, etc. Die Kosten bleiben ja nicht stehen, nur weil man im Krankenhaus liegt. Kürzbar wäre also höchstens etwas vom für Lebensmittel vorgesehenen Betrag - und diese Kürzung verursacht durch die Neuberechnung auch wiederum erhebliche Kosten, denk an den aufgeblähten Verwaltungsapparat.
Hast Du denn die letzten Einträge von heute früh gelesen? Das ist doch die gängige Praxis. 35% vom Regelsatz entsprechen in etwa dem Anteil, der für Lebensmittel vorgesehen ist.

Also Verzeihung, aber was Du schreibst ist blödsinn! In welchem Krankenhaus kostet TV und Telefon nichts extra? Die Person, die ich weiter oben mit der Blutvergiftung beschrieb, lag er vor ca. 7 Monaten im Krankenhaus - und Telefon kostete extra!
Thema dürfte gegessen sein, wenn Du meine Antwort über diesem Quote liest. Gekürzt wird um ungefähr den Betrag, den die Lebensmittel ausmachen.

Informier Dich bitte nochmals - und zwar richtig! Es ist so, wie ich schrieb, die ersten beiden Kürzungen, also die erste 30% und die zweite 60% Sanktion betrifft NUR die Regelleistung, d.h. die 347 Euro. Ab 60% Sanktion können noch ergänzende Lebensmittelgutscheine beantragt werden - aber natürlich nur in Höhe des für Lebensmittel vorgesehenen Postens.
Gut, ich hab ja geschrieben, daß meine Kenntnisse einige Jahre alt sind und aus dem damaligen BSHG stammen. Mag sein, daß das anders ist oder auch damals schon anders war, aber...
Bei der 3. Sanktion innerhalb eines Jahres, erlischt ALLES und KOMPLETT - also sowohl die 347 Euro Regelleistung als AUCH die Posten für Miete und Heizung.
...ich habe auch geschrieben, daß ich für Hilfeempfänger, die sich dermaßen gegen ihre Pflichten sträuben, ab einem bestimmten Punkt kein Verständnis mehr habe. Im Klartext: Wer es so weit treibt, daß er 100% der Leistungen gestrichen bekommt, hat es nicht anders verdient!

Dies ist ja auch der Punkt, wo ich sage, hier geht es doch zu weit. Kürzung ja, warum nicht, aber ALLES wegnehmen? Dann kommen wir nämlich dahin, was ich als bestes Beispiel brachte - den Vergelich zu Straftätern, denen es dann wesentlich "besser" geht. Dort muss niemand Angst um sein "Dach über dem Kopf", um seine Nahrung oder seine "warme Behausung" haben. Auch die ärztliche Betreuung ist doch dort bestens gesichert. Der sanktionierte ALG-II Empfänger hat dann aber NICHTS von alledem, er ist de facto schlechter gestellt.
Ich denke, es ist müßig, auf diesem Niveau zu diskutieren. Weil das erstens nichts mit Sozialleistungen bei Krankenhausaufenthalt zu tun hat, zum anderen weil solche Stammtischparolen polemisch Totschlagargumente sind. Die Diskussion ufert sowieso schon aus zu einer allgemeinen HartzIV-Debatte, soll sie jetzt auch noch zu einer Debatte über die Behandlung von Straftätern werden?
 
Btw, birnchen, wenn wir schon dabei sind, skurrile Situationen zu erfinden, wie wäre es damit: Wenn einer renoviert hat, ins Krankenhaus geht und während der Zeit gibts einen Wasserrohrbruch, muß er dann nicht nach dem KH-Aufenthalt direkt wieder renovieren?
Ja und? Den Schaden bezahlt die Versicherung.
 
Informier Dich bitte nochmals - und zwar richtig! Es ist so, wie ich schrieb, die ersten beiden Kürzungen, also die erste 30% und die zweite 60% Sanktion betrifft NUR die Regelleistung, d.h. die 347 Euro. Ab 60% Sanktion können noch ergänzende Lebensmittelgutscheine beantragt werden - aber natürlich nur in Höhe des für Lebensmittel vorgesehenen Postens.

Und dann kommt es: Bei der 3. Sanktion innerhalb eines Jahres, erlischt ALLES und KOMPLETT - also sowohl die 347 Euro Regelleistung als AUCH die Posten für Miete und Heizung. Im Klartext: Überwiesen bekommst Du 0 Euro! Lediglich die Krankenversicherung wird weiterbezahlt - und dies auch nur, wenn man es natürlich beantragt.

Wenn ein ALG2-Empfänger 3 (!!!) Sanktionierungen bekommt - wer trägt die Schuld daran ??? :ugly:

Dann kommen wir nämlich dahin, was ich als bestes Beispiel brachte - den Vergelich zu Straftätern, denen es dann wesentlich "besser" geht. Dort muss niemand Angst um sein "Dach über dem Kopf", um seine Nahrung oder seine "warme Behausung" haben. Auch die ärztliche Betreuung ist doch dort bestens gesichert. Der sanktionierte ALG-II Empfänger hat dann aber NICHTS von alledem, er ist de facto schlechter gestellt.

Dein Vergleich ist lächerlich ...
Ein ALG2-Empfänger unterliegt im Gegensatz zu einem Strafgefangenen aber keinem Zwang.
Er könnte sich nämlich Arbeit suchen.

Niemand hat gesagt, dass es wirklich generell die 347 Euro sein müssen, aber irgendeine, unterste Grenze muss es doch wohl geben. Hätte man gesagt, Miete, Heizung und Strom + "ein paar Euro" für Lebensmittel, wäre es ja in Ordnung. Aber solch eine unterste Grenze gibt es aktuell nicht! Wobei der von mir erwähnte Strom von der Regelleistung zu entrichten ist. Korrekt müsste es also sein: Miete + Heizung (im angemessenen Rahmen) + Pauschale für Strom und "ein paar Euro" für Lebensmittel und Hygieneartikel.

Wenn Du (falls Du denn Kinder hast) bei der Kindererziehung erst 50 Warnschüsse brauchst um Regeln durchzusetzen dann freut sich Deutschland sicherlich über diese verzogenen Blagen.

Wer 2. Sanktionen hinnimmt hat erst recht die 3. vollkommen verdient.
Ein Sozialstaat ist kein Wohlfahrtsstaat.
 
Wenn ein ALG2-Empfänger 3 (!!!) Sanktionierungen bekommt - wer trägt die Schuld daran ??? :ugly:
Na, der ALG-II Empfänger. Hat das hier in dem Thread irgendwer bestritten, wo die Schuld zu suchen ist für die Sanktionen? Es geht hier aber nicht um die Schuldfrage, sondern um die Frage, ob eine Kürzung vertretbar ist.

Wer 2. Sanktionen hinnimmt hat erst recht die 3. vollkommen verdient.
Ein Sozialstaat ist kein Wohlfahrtsstaat.
Dann sollte dieser Staat auch nicht von sich behaupten, dass niemand in Deutschland ohne Versorgung bleibt, weil er ja so sozial ist.

Marty
 
Dann sollte dieser Staat auch nicht von sich behaupten, dass niemand in Deutschland ohne Versorgung bleibt, weil er ja so sozial ist.

Diese Aussage kann man getrost von Staatsseite treffen.
Denn wer durch das [zugegeben dünner gewordene] soziale Netz abgefangen wird sollte sich darüber im klaren sein, dass die staatliche Unterstützung an Regeln gebunden ist.

Missachtet man diese Regeln gibt es Strafen, die meiner Meinung nach gerechtfertigt sind - auch bis zu 100%.