Soviel mal zu dem Urteil von 2010!
Das sich daraus so ein Unfug gebildet hat wie man ihn auf zwielichtigen Seiten lesen kann muss wohl daran liegen das einige nur das lesen wollen was sie lesen wollen und dann ihr eigenes Süppchen kochen.

P.S. Ich arbeite in so einer Behörde und kann guten Gewissen sagen das vieles was im Internet steht schlichtweg falsch ist.

Ja klar an deiner Stelle würde ich das auch sagen.

Leider war das Urteil nicht vom 18.02.2010 sondern von 09.02.2010 und sieht so aus.



Am 09.02.2010, 1 BvL 1/09 - 1 BvL 3/09 - 1 BvL 4/09, nachfolgend BVerfG-Urteil genannt, entschied das Bundesverfassungsgericht über die Gewährleistung und die Vorgehensweise bei der Bestimmung des sozio-kulturellen Existenzminimums gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes. Zitat Leitsatz 1 BVerfG-Urteil: 1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dieser Anspruch besitzt absoluten Charakter und ist vom Grundsatz her unverfügbar. Zitat Leitsatz 2 BVerfG-Urteil: 2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.

Der im zweiten Leitsatz aufgeführte absolute und grundsätzlich unverfügbare Anspruch wird in der Begründung des BVerfG-Urteils als ein stets zu gewährleistender bestimmt. Zitat Randziffer 137 BVerfG-Urteil: Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt (vgl. BVerfGE 87, 153 <172>; 91, 93 <112>; 99, 246 <261>; 120, 125 <155 und 166>). Wenn der Gesetzgeber seiner verfassungsmäßigen Pflicht zur Bestimmung des Existenzminimums nicht hinreichend nachkommt, ist das einfache Recht im Umfang seiner defizitären Gestaltung verfassungswidrig. Der oben unter Randziffer 137 genannte stete Anspruch bestimmt, dass das Existenzminimum niemals unterschritten werden darf. Unter Randziffer 134 wird ausgeführt, dass der Staat dies stets zu gewährleistende Existenzminimum (jedes Grundrechtsträgers) zu gewährleisten hat. Zitat Randziffer 134 BVerfG-Urteil: a) Art. 1 Abs. 1 GG erklärt die Würde des Menschen für unantastbar und verpflichtet alle staatliche Gewalt, sie zu achten und zu schützen (vgl. BVerfGE 1, 97 <104>; 115, 118 <152>). Als Grundrecht ist die Norm nicht nur Abwehrrecht gegen Eingriffe des Staates. Der Staat muss die Menschenwürde auch positiv schützen (vgl. BVerfGE 107, 275 <284>; 109, 279 <310>). Wenn einem Menschen die zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins notwendigen materiellen Mittel fehlen, weil er sie weder aus seiner Erwerbstätigkeit, noch aus eigenem Vermögen noch durch Zuwendungen Dritter erhalten kann, ist der Staat im Rahmen seines Auftrages zum Schutz der Menschenwürde und in Ausfüllung seines sozialstaatlichen Gestaltungsauftrages verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die materiellen Voraussetzungen dafür dem Hilfebedürftigen zur Verfügung stehen. Dieser objektiven Verpflichtung aus Art. 1 Abs. 1 GG korrespondiert ein Leistungsanspruch des Grundrechtsträgers, da das Grundrecht die Würde jedes individuellen Menschen schützt (vgl. BVerfGE 87, 209 <228>) und sie in solchen Notlagen nur durch materielle Unterstützung gesichert werden kann. Das Bundesverfassungsgericht bestimmt weiter, dass die gesamte physischen Existenz, seine zwischenmenschlichen Beziehungen und eine Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben des Menschen (vom Staat) zu sichern ist. Zitat Randziffer 135 BVerfG-Urteil: b) Der unmittelbar verfassungsrechtliche Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erstreckt sich nur auf diejenigen Mittel, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Er gewährleistet das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie, die sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit (vgl. BVerfGE 120, 125 <155 f.>), als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen (vgl. BVerfGE 80, 367 <374>; 109, 279 <319>; auch BVerwGE 87, 212 <214>). Aufgrund des vom Bundesverfassungsgericht konkretisierten steten Anspruchs auf das zuvor genannte Existenzminimum innerhalb von ausgeprägten sozialen Bezügen sind auch zeitweilige Einschränkungen nicht mehr möglich. • Sanktionen nach §31 SGB-II, d. h. Einschränkungen dieser stets zu gewährleistenden Ansprüche, sind daher verfassungswidrig und nicht mehr zulässig. Gemäß Randziffer 148 wird das beschriebene Existenzminimum durch den Regelsatz und weitere Leistungen wie Krankenversicherung und Kosten für Unterkunft und Heizung gesichert. Zitat Randziffer 148 BVerfG-Urteil: a) Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts dient nach der Definition in § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II a.F. beziehungsweise in § 20 Abs. 1 SGB II n.F. sowohl dazu, die physische Seite des Existenzminimums sicherzustellen, als auch dazu, dessen soziale Seite abzudecken, denn die Regelleistung umfasst in vertretbarem Umfang auch die Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben. Anderen von der verfassungsrechtlichen Garantie des Existenzminimums umfassten Bedarfslagen wird im Sozialgesetzbuch Zweites Buch durch weitere Ansprüche und Leistungen neben der Regelleistung Rechnung getragen. Die Absicherung gegen die Risiken von Krankheit und Pflegebedürftigkeit wird durch die Einbeziehung von Arbeitslosengeld II- und Sozialgeldempfängern in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a und § 10 SGB V, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a und § 25 SGB XI und die Leistungen zur freiwilligen bzw. privaten Kranken- und Pflegeversicherung nach § 26 SGB II gewährleistet. Besonderer Mehrbedarf wird zum Teil nach § 21 SGB II gedeckt. § 22 Abs. 1 SGB II stellt die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem individuellen Bedarf sicher. Unter Randziffer 137 bestimmt das Bundesverfassungsgericht, dass das Existenzminimum stets zu gewährleisten ist. Für bestimmte Anschaffungen, Das BVerfG hat in Randziffer 150 das Beispiel Winterkleidung gewählt, gilt das Ansparprinzip. Dies Beispiel und der nachfolgende Text unter Randziffer 150 zeigt, dass das Bundesverfassungsgericht keinerlei Unterdeckung des Existenzminimums zulässt. Zitat Randziffer 150 BVerfG-Urteil: c) Es ist verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass das Sozialgesetzbuch Zweites Buch dazu übergegangen ist, einmaligen Bedarf, der nur in unregelmäßigen Abständen, etwa zur Anschaffung von Winterkleidung, entsteht, durch Anhebung der monatlichen Regelleistungen in der Erwartung zu decken, dass der Hilfebedürftige diesen erhöhten Anteil für den unregelmäßig auftretenden Bedarf zurückhält. Eine verfassungswidrige Unterdeckung einmaligen Bedarfs hat der Gesetzgeber mit § 23 Abs. 1 SGB II zu vermeiden versucht. Danach können Hilfebedürftige ein Darlehen erhalten, wenn ein unvermutet auftretender und unabweisbarer einmaliger Bedarf durch angesparte Mittel nicht gedeckt werden kann. Das Darlehen wird zwar in den nachfolgenden Monaten dadurch getilgt, dass der Grundsicherungsträger 10 % von der Regelleistung einbehält. In Anbetracht der Ansparkonzeption des Gesetzgebers ist diese vorübergehende monatliche Kürzung der Regelleistung jedoch im Grundsatz nicht zu beanstanden. Verfassungsrechtlich unbedenklich sind zeitliche Unterschreitungen (nur) unter dem Gesichtspunkt des Ansparprinzips und nur in engen prozentualen Grenzen; hier werden 10% als zulässig genannt. Es handelt sich bei dem genannten Verfahren vor allen Dingen um die Sicherung des Bedarfs eines Hilfebedürftigen im Rahmen von zeitlichen Verschiebungen innerhalb des Regelsatzes. Diese zusätzliche Hilfe führt insgesamt zu keiner Absenkung oder Erhöhung des Regelsatzes. Das vom Bundesverfassungsgericht gewählte Beispiel zeigt jedoch im praktischen auf, dass keinerlei Spielraum für eine sonstige Unterdeckung des Existenzminimums besteht. Sanktionierungen gemäß § 31 SGB-II sind verfassungswidrig. Zusammenfassung: Die Berechnung des Regelsatzes kann prinzipiell nur dann verfassungswidrig sein, wenn ein grundsätzlicher Anspruch darauf überhaupt besteht Diesem Zusammenhang folgend, hat das Bundesverfassungsgericht am 09. Februar 2010 geurteilt, dass das Existenzminimum — repräsentiert durch den Regelsatz, die Kosten der Unterkunft und weitere Leistungen — stets durch den Staat zu gewährleisten ist.: Die Begründungen im Einzelnen: 1. Der Anspruch (jedes Grundrechtsträgers) muss durch den Staat gesichert werden (Randziffer 134) 2. Die gesamte physischen Existenz, zwischenmenschlichen Beziehungen und eine Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ist einbezogen (Randziffer 135) 3. Das BVerfG definiert den steten unverfügbaren Anspruch (Randziffer 137 i. V. mit Randziffer 133; auch als absolut im zweiten Leitsatz bestimmt) 4. Das beschriebene Existenzminimum wird durch den Regelsatz und weitere Leistungen wie Krankenversicherung und Kosten für Unterkunft und Heizung beschrieben (Randziffer 148).




Ich habe den Teil der darauf verweist, dass Sanktionen jeglicher Art Grundgesetzwidrig sind rot und blau makiert. UNVERFÜGBAR und muss EINGELÖST werden !!! Das sollte auch dir langsam klar werden.


Und damit paymymail mal die Klappe hält.


Hier die Quelle:

https://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
 
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notte, das ist ein Urteil des BundesSOZIALgerichts. Ob etwas grundgesetzwidrig ist oder nicht, entscheidet aber das BundesVERFASSUNGSgericht.

Sollte sich das BVerfG für NICHT zuständig erklären, bin ich verdammt auf die Begründung gespannt. Die einzig mögliche Erklärung wäre dann nämlich, daß es sich bei den JobCentern um KEINE Behörden handelt.
 
Sorry Manaegg aber das ich dich nicht ganz ernst nehme sollte dir wohl klar sein.
Jemand der hier behauptet das es den Staat BRD nicht gibt aber dann Urteile des selbigen reinkopiert, nee das passt einfach nicht zusammen.


Zitat Leitsatz 2 BVerfG-Urteil: 2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.

...und genau das wurde und wird regelmäßig gemacht!

So und jetzt stell dir mal vor es würde keine Sanktionen mehr geben für Regelverstöße.
So gut wie kaum einer würde mehr Einladungen folgen oder Bewerbungen schreiben ect.
Warum sollte man auch, das Geld kommt ja so oder so.
Will jetzt nicht alle über einen Kamm scheren aber ein Großteil denkt dann so.
 
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Das GG ist nicht der Staat BRD sondern die Richtlinie für den angeblichen Staat.


Und was macht ihr ?? Ihr handelt Grundgesetzwidrig, verstosst praktisch gegen das Besatzungskonstrukt.

Lasst doch die Leute einfach in ruhe. Man sollte bedenken, ohne sie hätten Leute wie du keinen gut bezahlten Job aber ihr maßt euch an andere in 1€ Jobs etc. zu zwingen durch Sanktionen also das ist doch der Hohn. Und nochwas wo es nichts ordentliches gibt, kann man auch nichts herbeizaubern.

Und das Urteil ist klar formuliert der Regelsatz darf nicht unterschritten werden, und das wird mit jeder Sanktion gemacht. Wenn diese Sache mal richtig publik wird können dich Leute für deine Sanktionen rückwirkend bis 2010 privat wegen vorsätzlicher Körperverletzung verklagen und ich hoffe die machen das dann auch, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.



Aber nochmal für dich extra damit du weisst was Deutschland ist.


https://www.youtube.com/watch?v=mJC0_RsKXzk
 
Zuletzt bearbeitet:
...
Will jetzt nicht alle über einen Kamm scheren aber ein Großteil denkt dann so.
Da gibts ein schönes Sprichwort: Was ich selber denk' und tu', trau ich auch jedem and'ren zu. 8)

Knallhart: Die Schmarotzer, die Faulpelze, die Abkassierer sitzen nicht vorm sondern IM JobCenter. :evil:

EDIT:
So und jetzt stell dir mal vor es würde keine Sanktionen mehr geben für Regelverstöße.
So gut wie kaum einer würde mehr Einladungen folgen
Einer EINladung kann man folgen oder es bleiben lassen - beides hat nur 1 Unterschied in der Konsequenz: Ob man nochmal eingeladen wird oder nicht. Das, was das JobCenter verschickt, sind faktisch VORladungen, die bei Nichtbefolgen bestraft werden. Genau wie die "EingliederungsVEREINBARUNGEN", die ihr den Leuten einfach vorlegt, und wenn sie sie nicht unterschreiben, drückt ihr sie ihnen als "Verwaltungsakt" in die Magengrube.

Kommt mir immer vor wie der Vergewaltiger, der von der 10-jährigen, die vor Schmerz in Ohnmacht gefallen war, behauptet hat: "Sie hat sich nicht gewehrt, da dachte ich, das macht ihr Spaß."
 
Zuletzt bearbeitet:
[...] So und jetzt stell dir mal vor es würde keine Sanktionen mehr geben für Regelverstöße. So gut wie kaum einer würde mehr Einladungen folgen oder Bewerbungen schreiben ect.
Warum sollte man auch, das Geld kommt ja so oder so. [...]
Das würde ich gern mal drauf ankommen lassen.

Also ich für meinen Teil würde Bewerbungen schreiben. Allerdings nicht, weil ich ein guter Bundesbürger bin, sonst keine Hobbies hätte, eine Aufgabe im Leben bräuchte oder weil ich mich vielleicht wie ein "Schmarotzer" fühle. Nein. Ich würde nur deshalb Bewerbungen schreiben, weil ich meinen Lebensstandard halten möchte und mir 380 Euro plus Warmmiete hinten und vorne nicht reicht. Ich würde mich also aus einem ganz niederen Beweggrund bewerben: Geldgier. Als ich noch selbstständig war, musste ich einige Monate mit dem und weniger Geld leben. Und ich weiß, was das für mich bedeutet. Dann lieber jeden Tag zur Arbeit schlürfen und rackern, dafür sich aber am Monatsende nicht fragen müssen, wie man die letzten 5 Tage überleben soll.

Wem aber 380 Euro plus Miete zum Leben reichen, wer sich also mit dem zum Leben nötigsten Minimum zufrieden gibt, der soll von mir aus auch zuhause bleiben. Da habe ich überhaupt nichts dagegen. Man sollte eben halt nur darauf achten, dass derjenige keiner Schwarzarbeit nachgeht und so Arbeitsplätze für die vernichtet, die arbeiten gehen wollen. Ansonsten soll er tun und lassen, was er will, habe ich kein Problem damit. Soll sich halt ein Mal im Monat beim Amt (JobCenter) einfinden, damit man weiß, dass der Empfänger noch lebt und gut. Wer will, kann die Arbeitsvermittlung in Anspruch nehmen, ansonsten gibt es nur einen (elektronischen) Stempel und Geld, fertig. Kann sich Deutschland locker leisten, wir werden trotz SPD wieder etwas sozialer und alle wären etwas zufriedener. Alles kein Problem. Und vielleicht löst sich so auch das Problem im Niedriglohnsektor, weil viele Leute schlicht lieber zuhause bleiben als für ein paar Pimperlinge mehr (oder genauso viel Geld!) Tag für Tag (an)schaffen zu gehen.

Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die meisten kaum glücklich werden, den Rest ihres Lebens an der Klippe zum Nichts zu wandern und schon deshalb von sich heraus bestrebt sein würden, einen Job zu finden, sich weiterzubilden oder sonst irgendwie ihren Status Quo zu ändern.
 
Ich wünsche normalerweise niemandem was Schlechtes und gönne jedem sein Glück von Herzen.
Aber manche Menschen müssten einfach mal so richtig fies auf die Fresse (Ich bin halt ein Rüpel :mrgreen:) fallen im Leben, damit sie endlich mal von ihrem hohen Ross runter kommen und ihre Arroganz ablegen. :roll:

Nur weil Ihr noch einen Job habt, heißt das noch lange nicht, dass Ihr ihn auch bis zur Rente behalten werdet. Der Arbeitsmarkt dreht sich wie ein Karussell immer schneller und so manch einer der dachte er säße fest im Sitz, musste feststellen, dass er auch gaaaanz schnell raus fliegen kann.
Also sollte man sich besser nicht zu weit aus der Gondel lehnen... ;)
 
Leute wie Dich mag ich.

Anderen Leuten Angst machen ohne nen Grund dafür zu haben.

Ganz großes Kino.

gruss kelle!

Ich mag Dich auch :mrgreen:
Die Angst sollte JEDER hier haben! Denn kein Arbeitsplatz ist sicher, nicht mal die, die sicher scheinen.
Wem das nicht klar ist, in der heutigen Welt, der sollte noch mal ein bisschen nachlesen gehen. :roll:
Und ohne Grund sagte ich das garantiert nicht, denn hier sind wiedermal einige drunter, die meinen was Besseres zu sein, nur weil sie einen Job haben und bisher noch nicht in Not geraten sind. :roll:
 
Die Angst sollte JEDER hier haben! Denn kein Arbeitsplatz ist sicher, nicht mal die, die sicher scheinen.

Warum?
German Angst?

Wem das nicht klar ist, in der heutigen Welt, der sollte noch mal ein bisschen nachlesen gehen. :roll:

Was denn nachlesen?
Dass wir die höchste Anzahl an Beschäftigten seit der Wiedervereinigung haben?
Dass Sozial- und Steuerkassen vor Beiträgen nur so klingeln?

Die ganze Faktenlage sagt etwas anderes.

gruss kelle!
 
Warum?
German Angst?



Was denn nachlesen?
Dass wir die höchste Anzahl an Beschäftigten seit der Wiedervereinigung haben?
Dass Sozial- und Steuerkassen vor Beiträgen nur so klingeln?

Die ganze Faktenlage sagt etwas anderes.

gruss kelle!


Alles was die von Dir angesprochene Faktenlage zu dem Thema zeigt ist, dass wir die am blumigsten gefärbte Arbeitslosenstatistik seit dem alten Testament haben.
Nach dieser sind war mehr Menschen "beschäftigt" als jemals seit der Wiedervereinigung. Ein wesentlicher Prozentsatz davon ist allerdings in der Tat nur in ihrer Sinnhaftigkeit höchst fragwürdigen Maßnahmen "beschäftigt", die allesamt die Sozial- und Steuerklassen ein vielfaches von dem kosten was sie einbringen, oder aber verdient durch seine "Arbeit" so wenig, dass er die laut Dir klingelnden Sozial- und Steuerklassen ebenfalls mehr belastet als füllt.

Ich weiß nebenbei garnicht wirklich was mich als Betroffenen mehr auf die Palme bringen würde. Die Tatsache, dass ihre Notlage von offiziellen Stellen derart unverschämt wie auch offentsichtlich schöngeredet und verschleiert wird oder aber die als naiv noch wohlwollend umschriebene Ignoranz mit der diese Statistiken von vielen interpretiert werden.
 
Alles was die von Dir angesprochene Faktenlage zu dem Thema zeigt ist, dass wir die am blumigsten gefärbte Arbeitslosenstatistik seit dem alten Testament haben.

Du weißt doch, wie das ist mit Aufstehen, sechs, setzen. :ugly:

Die Berechnungsgrundlage für die Arbeitslosenstatistik wurde seit Einführung von Hartz IV nicht geändert.
Die Agentur für Arbeit veröffentlicht regelmäßig ihre Kundenstatistiken, wo haarklein aufgeführt wird, wie viele Menschen in welchen Maßnahmen stecken.

Die Rentenkasse muss die Beiträge senken, weil sie zu viele Einnahmen hat.
Privatwirtschaftliche Krankenkassen diskutieren Beitragsrückzahlungen, weil sie so viele Einnahmen haben.

Die Steuereinnahmen sind höher als vorherberechnet, weil die Einkommensteuern rollen, und das liegt nicht an der hohen Zinserträgen.

Das statistische Bundesamt führt Statistiken über die Anzahl der arbeitenden Menschen, über die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Jobs etc.

All das zusammen spiegelt eine Realität wieder, die manche schlicht weg nicht wahrhaben wollen.

gruss kelle!
 
Die Berechnungsgrundlage für die Arbeitslosenstatistik wurde seit Einführung von Hartz IV nicht geändert.
Leider falsch.
Die Agentur für Arbeit veröffentlicht regelmäßig ihre Kundenstatistiken, wo haarklein aufgeführt wird, wie viele Menschen in welchen Maßnahmen stecken.
Ja, man muß aber gründlich danach suchen und geschönt ist immer noch, sage nicht ich sondern der Bundesrechnungshof.
Privatwirtschaftliche Krankenkassen diskutieren Beitragsrückzahlungen, weil sie so viele Einnahmen haben.
Bitte, die Gesetzliche Krankenversicherung ist eine Öffentlich Rechtliche Körperschaft wie die GEZ!
 

Jut, war 2008 die letzte Änderung.
Aber auch zu lange her, um von aktueller Schönrechnerei zu schreiben.

Und die kompletten Zahlen sind eben nicht geschönt, denn was die Jungs intern als Ermittlungserfolg verbuchen, ist dafür nicht relevant.

Interessant ist aus dem Tagesschauartikel:

Trickst Deutschland stärker als andere Länder?

Nein. Jedes Land definiert Arbeitslosigkeit anders, aber die deutschen Kriterien sind relativ weit gefasst. Schätzungen zufolge würde sich zum Beispiel die Arbeitslosenquote in den Niederlanden verdoppeln, wenn dort die deutsche Definition gälte.

gruss kelle!
 
Was heißt hier arbeitslos?

Statistik Offiziell sind in Deutschland 2,9 Millionen Menschen ohne Job. In Wirklichkeit sind es aber deutlich mehr. Die Politik lässt die Zahlen schönrechnen

Jeden Monat ist es das gleiche Spiel: Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht die aktuellen Zahlen zur Arbeitslosigkeit in Deutschland, aber viele Menschen ohne Job tauchen in der Statistik gar nicht auf. Sie werden stattdessen als „unterbeschäftigt“ geführt. Im Juli 2013 waren offiziell 2,9 Millionen Menschen arbeitslos, das entspricht einer Quote von 6,8 Prozent. In Wirklichkeit waren jedoch beinahe 3,8 Millionen ohne Stelle (8,8 Prozent). Wie kann das sein?

Wer beispielsweise älter ist als 58 Jahre und ein Jahr lang keine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit angeboten bekommen hat, fällt aus der Statistik. Das betrifft derzeit mehr als 200.000 Menschen. Hinzu kommen rund 120.000 Ein-Euro-Jobber, knapp 150.000 Personen, die sich beruflich weiterbilden, und mehr als 160.000 Menschen in „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ (zum Beispiel Bewerbungstrainings).

Politische Statistik

Diese Zahlen werden jeden Monat von der Arbeitsagentur veröffentlicht, die Linksfraktion im Bundestag verbreitet sie dann weiter. Aber die Medien verwenden doch lieber die offiziellen Arbeitslosenzahlen.

Im Gesetz ist festgelegt, welche Personen als arbeitslos gelten und welche nicht. Die Bundesagentur für Arbeit führt die Statistik so, wie es politisch gewollt ist. Immer wieder werden Änderungen in der Zählweise beschlossen, in den Jahren von 1995 bis 2010 passierte das zehn Mal.

Das kann auch negative Effekte haben: Wenn über 58-Jährige nicht mehr als arbeitslos gelten, senke das für das Jobcenter den Anreiz zur Vermittlung, kritisiert die Linken-Politikerin Sabine Zimmermann. Sie stört sich aber auch grundsätzlich an der Zählweise: "Es darf nicht sein, dass die Bundesregierung alle paar Jahre beschließt, dass eine weitere Gruppe von vormals als arbeitslos gezählten Menschen aus der Statistik herausgerechnet wird."

Neben den Arbeitslosen und Unterbeschäftigten gibt es auch noch die stille Reserve. Dazu zählen all jene, die sich nicht beim Arbeitsamt melden und daher auch nicht erfasst werden können. Nach Schätzungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sind das derzeit rund 712.000 Personen. Auch sie tauchen in keiner Statistik auf.

Quelle


Alles vorhanden, man muss nur mal abseits der propagandierten Jubelmeldungen schauen.
 
Jeden Monat ist es das gleiche Spiel:
Du sagst es. Jeden Monat die selbe Leier von "Die Statistik ist geschönt", "traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast" und sonstiges Blabla. WIR WISSEN ES! Was aber scheinbar manche nicht wissen (wollen), dass die monatliche Statistik auch etwas über die Entwicklung im Vergleich zum Vor- bzw. Vorjahresmonat aussagt. Und der Trend, der da zu sehen ist, zeigt die letzten Jahre einen stetigen Rückgang der Arbeitslosenzahlen. Selbiges gilt übrigens auch für die Zahl der Unterbeschäftigten.

Alles vorhanden, man muss nur mal abseits der propagandierten Jubelmeldungen schauen.
Wer glaubt denn die Zahlen der Arbeitslosenstatistik. Was würde sich ändern, wenn statt 2,9 Mio 3,8 Mio verkündet werden?
 
Mainz: Acht Quadratmeter für 316 Euro Miete - Jobcenter verweigert Umzug

Folgende News wurde am 23.08.2013 um 14:34:00 Uhr veröffentlicht:
Mainz: Acht Quadratmeter für 316 Euro Miete - Jobcenter verweigert Umzug
Shortnews

Eine 54-jährige ehemalige Hotelfachfrau, die nun Hartz-IV-Empfängerin ist, lebt in Mainz nach Angaben der "MRZ" in einer Wohnung, in der es "bestialisch" stinkt, deren Fenster sich nicht öffnen lassen und in deren Treppenhaus sich der Dreck türme. Die Gemeinschaftsdusche sei nicht abschließbar. Die Verhältnisse sollen menschenunwürdig sein. Sie bewohnt diese Wohnung mit zwei fremden Männern. Sie selbst hat acht Quadratmeter und muss dafür 316 Euro (warm) Miete bezahlen. Obwohl sie eine Wohnung mit 22 Quadratmetern für 390 Euro gefunden hat, die den Vorgaben des Jobcenters entspricht, verweigert man ihr den Umzug. Für das Jobcenter sei keine Erfordernis für einen Umzug erkennbar. Die Frau schrieb auf, wie sie leben muss und fragt sich: "Wie sollte ich arbeiten, wenn ich so wohnen muss?"
 
Wenn ich solche Berichte lese, frage ich mich, ob es wirklich die Hartz IV-Gesetzgebung ist, die das zu verantworten hat oder nicht vielmehr selbstherrliche Sachbearbeiter in den Job-Centern. Es ist leider nicht selten der Fall, dass in solchen Institutionen Menschen an der "vordersten Front" sitzen, die ihre eigenen Machtgelüste an den ihnen anvertrauten Hilfesuchenden befriedigen. Vielleicht sollten die Mitarbeiter der Job-Center mal einer psychologischen Beurteilung unterworfen werden, besonders vor der Einstellung, um festzustellen, ob sie für einen solchen Job überhaupt geeignet sind.