Ist das bei Dir so?
Ich arbeite nur des Geldes wegen.
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Ist das bei Dir so?
[...]
Bist Du Dir sicher das das funktioniert? Wieso spricht sich das dann unter Studenten nicht rum?
Ich arbeite nur des Geldes wegen.
Und würdest Du aufhören zu arbeiten nur weil Du ein paar Euro mehr ohne Arbeit bekommst? Auch auf die Gefahr hin das Dein Lebenslauf scheiße aussieht wenn der politische Wind sich mal wieder dreht?
Wenn ich aber im Niedriglohnsektor arbeiten würde ohne Chancen (aufgrund meiner Fähigkeiten) deutlich mehr zu verdienen, dann würde ich das Risiko eingehen.
Das Berliner Sozialgericht hat nun entschieden, dass die Sätze von Hartz-IV viel zu niedrig sind. Die Richter fordern 36 Euro mehr für Alleinstehende, Familien sollen 100 Euro mehr im Monat erhalten. Die Berliner Richter halten die derzeitigen Bezüge für menschenunwürdig und nun wird die Angelegenheit an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Derzeit leben circa 6,2 Millionen Menschen in Deutschland von Hartz IV.
Deshalb werden auch so viele Leute depressiv, weil sie keine Arbeit haben. Deshalb arbeiten ein Drittel der Leute - oft noch neben dem Beruf - ehrenamtlich. Deshalb...Die Motivation zu Arbeiten wird auf jedenfall mit jedem Euro mehr sinken.
Hartz-4 und Studieren geht nicht. Als Studi bist du raus. Statt dessen sitzen dann Leute eben 3 Jahre statt auf der Unibank zu Hause oder im 1-Euro-Job.Bist Du Dir sicher das das funktioniert? Wieso spricht sich das dann unter Studenten nicht rum?
Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig
Pressemitteilung
Berlin, den 25.04.2012
Beschluss vom 25. April 2012 (S 55 AS 9238/12): Nach Auffassung der 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin verstoßen die Leistungen des SGB II gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Kammer hat daher dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungswidrigkeit des SGB-II-Regelbedarfs zur Prüfung vorgelegt. Zwar seien die Leistungen nicht evident unzureichend. Der Gesetzgeber habe bei der Festlegung des Regelsatzes jedoch seinen Gestaltungsspielraum verletzt. Die Referenzgruppe (untere 15 % der Alleinstehenden), anhand deren Verbrauchs die Bedarfe für Erwachsene ermittelt worden sind, sei fehlerhaft bestimmt worden. Die im Anschluss an die statistische Bedarfsermittlung vorgenommenen Kürzungen einzelner Positionen (Ausgaben für Verkehr, alkoholische Getränke, Mahlzeiten in Gaststätten und Kantinen, Schnittblumen u.s.w) seien ungerechtfertigt. Insbesondere habe der Gesetzgeber dabei den Aspekt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unzureichend gewürdigt. Im Ergebnis seien die Leistungen für einen Alleinstehenden um monatlich rund 36 Euro und für eine dreiköpfige Familie (Eltern und 16-jähriger Sohn) um monatlich rund 100 Euro zu niedrig bemessen.
Die Kläger, eine gewerkschaftlich vertretene dreiköpfige Familie aus Neukölln, erhoben am 13. Juli 2011 Klage gegen das Jobcenter Berlin Neukölln wegen der Höhe der ab Januar 2011 bewilligten Leistungen. Für den letzten umstrittenen Zeitraum Januar bis Juli 2012 waren ihnen nach Anrechnung von Einkünften aus Erwerbsminderungsrente, Kindergeld und Erwerbseinkommen Leistungen von insgesamt 439,10 Euro bewilligt worden. Das Jobcenter hatte der Leistungsberechnung den gesetzlichen Regelbedarf von 2 x 337 Euro für die Eltern und 287 Euro für den 16-jährigen Sohn zuzüglich Kosten für Unterkunft und Heizung zugrunde gelegt. Die Kläger trugen vor, dass sie mit dem bewilligten ALG II ihre Ausgaben nicht decken könnten. Trotz größter Sparsamkeit müssten sie regelmäßig ihren Dispokredit und Privatdarlehen in Anspruch nehmen.
Die 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin in der Besetzung mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richterninnen kam heute nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu der Überzeugung, dass die Kläger zwar nach den ab 2011 gültigen SGB II-Vorschriften keine höheren Leistungen beanspruchen könnten. Diese Vorschriften seien jedoch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die Richter haben das Verfahren daher ausgesetzt und die Frage der Verfassungsmäßigkeit des aktuellen Regelsatzes dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Das Bundesverfassungsgericht habe dem Gesetzgeber in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09)einen Gestaltungsspielraum zur Bestimmung des Existenzminimums eingeräumt. Das Gesetzgebungsverfahren müsse jedoch transparent erfolgen und methodisch und sachlich nachvollziehbar sein. Insoweit zulässig habe der Gesetzgeber zur Bemessung des Existenzminimums ein Statistikmodell verwandt, das auf einer Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 (EVS 200beruhe.
Bereits die Auswahl der unteren 15 % der Alleinstehenden als Referenzgruppe sei jedoch mit massiven Fehlern behaftet. Sie sei ohne nachvollziehbare Wertung und damit willkürlich erfolgt. Es sei nicht begründet worden, wie aus dem Ausgabeverhalten dieser Gruppe auf eine Bedarfsdeckung der Leistungsberechtigten geschlossen werden könne. Die Referenzgruppe enthalte unter anderem auch Haushalte von Erwerbstätigen mit „aufstockendem“ Bezug von existenzsichernden Leistungen sowie Studenten im BAföG-Bezug und Fälle „versteckter Armut“. Es stelle einen unzulässigen Zirkelschluss dar, deren Ausgaben zur Grundlage der Berechnung existenzsichernder Leistungen zu machen. Darüber hinaus lasse das Ausgabeverhalten Alleinstehender keinen Schluss auf die besondere Bedarfslage von Familien zu. Nicht hinreichend statistisch belegt sei zudem, dass es mit den ermittelten Beträgen noch möglich sei, auf langlebige Gebrauchsgüter (Kühlschrank/Waschmaschine) anzusparen.
Auch der wertende Ausschluss bestimmter Güter und Dienstleistungen aus dem Ausgabekatalog der EVS 2008 sei jedenfalls hinsichtlich der Positionen Verkehr, Mahlzeiten in Restaurants/Cafés und Kantinen, Ausgaben für alkoholische Getränke, Schnittblumen und chemische Reinigung nicht nachvollziehbar begründet. Der Gesetzgeber verkenne insbesondere, dass das Existenzminimum auch die Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen zu ermöglichen habe. Im Übrigen sei bei einem derart „auf Kante genähten“ Regelbedarf das Statistikmodell seiner Legitimation beraubt. Das Statistikmodell und die Gewährung pauschaler Leistungen beruhten gerade darauf, dass der Gesamtbetrag der Leistung es erlaube, einen überdurchschnittlichen Bedarf in einer Position durch einen unterdurchschnittlichen Bedarf in einer anderen Position auszugleichen. Dieser interne Ausgleich sei durch die umfangreichen Streichungen nicht mehr ausreichend möglich.
Angesichts des Ausmaßes der aufgezeigten Fehler seien die Vorschriften zur Höhe des Regelsatzes (§§ 19, 20, 28 SGB II) verfassungswidrig. Für alleinstehende Personen müsse ab 2012 ein monatlicher Fehlbetrag von 36,07 Euro, für die klägerische Bedarfsgemeinschaft von ca. 100 Euro angenommen werden.
Schriftliche Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.
Anmerkungen der Pressestelle: Der Beschluss der 55. Kammer ist der deutschlandweit erste Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht, in dem es um die Klärung der Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelsatzhöhe geht. Allein das Bundesverfassungsgericht ist befugt, ein Parlamentsgesetz für verfassungswidrig zu erklären.
Am Berliner Sozialgericht sind zurzeit 107 Kammern mit der Bearbeitung von Klagen aus dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II – dem sogenannten Hartz IV Gesetz) befasst. Weitere Entscheidungen, die von der Verfassungswidrigkeit des aktuellen Regelsatzes ausgehen, sind bisher nicht bekannt. Ausdrücklich bejaht hat die Verfassungsmäßigkeit des Regelsatzes unter Verweis auf entsprechende Urteile der Landessozialgerichte von Bayern und Baden-Württemberg zum Beispiel die 18. Kammer des Sozialgerichts Berlin, Urteil vom 29. März 2012 – S 18 AS 38234/10.
Nach wie vor bewegen sich die Eingangszahlen am SG Berlin auf dem Rekordniveau der letzten beiden Jahre. Im ersten Quartal 2012 gingen 7.857 neue Hartz IV Verfahren ein – ein monatlicher Durchschnitt von 2.619.
Gut das hier etwas Bewegung in die Sache geraten ist. Auch wenn manchen jetzt der Sabber reichlich fließen wird ich Denke die Sache wird noch für Reichlich Diskussion Sorgen bis der letzte Hinterwälder begreift das der Mensch nun mal nicht von Tafeln mit Abfall satt und Glücklich wird.
... ich Denke die Sache wird noch für Reichlich Diskussion Sorgen bis der letzte Hinterwälder begreift das der Mensch nun mal nicht von Tafeln mit Abfall satt und Glücklich wird.
Das Essen bei der Tafel ist bei weitem kein Abfall... Wieviel Geld benötigt man denn zum Leben in Deutschland? Wieso können sich so viele Arbeitslose Zigaretten leisten und Haustiere? Gerechtfertigt, dass die Gemeinschaft dafür aufkommen muss?
Nee, die der Gesellschaft die den "Luxus" Rauchen/Trinken/Haustier/Sky oder was auch immer bezahlt?Ist es automatisch meine Schuld ?
In einer Gesellschaft exisitert ein GEBEN und Nehmen. Wenn das Geben gänzlich wegfällt und nur noch Nehmen bleibt führt das zu Problemen. Widerspricht es sich nicht dass gut bezahlte Leute durchgefüttert werden?Die nächste Frage warum soll die Gesellschaft das bezahlen ? Ja bitte warum sollte die Gesellschaft dann überhaupt für etwas aufkommen ? Füttern wir doch genug gut bezahlte Leute mit durch ?
Mir kommen die Tränen. In unsere multimedialen wellness Gesellschaft gehört auch ein Flachbildfernseher mit Entertainmentpaket, eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio, ein iPhone mit Internetflat und eine Ernährung vom Bio-Feinkostladen dazu - nix davon wird übernommen.Aber bei Harz IV wird nicht alles andere automatisch vom Staat übernommen das kann man getrost unter Märchen abtun. Warmwasser Strom Versicherung Auto und ja ich bin der Meinung ein Auto gehört in einer mobilen Gesellschaft dazu wird nicht übernommen.
Das mag durchaus sein, doch ist es ein Grund oder eine Rechtfertigung dann gewisse Ansprüche zu stellen wenn MEINE wirtschaftliche Lage es nicht zulässt? Wenn ich als junger Arbeitnehmer keine Ferienwohnung im Süden haben kann, stelle ich selbstverständlich nicht den Anspruch dass mir ein anderer diese bezahlt - da werd ich ja ausgelacht. Man verlangt von mir dass ich mich nicht für soetwas in den Ruin begebe sondern meinen Möglichkeiten nach sinnvoll wirtschafte. Nicht mehr verlangt man von Erwerbslosen (ich jedenfalls).Es mag großkotzig für manchen klingen was ich schreibe aber stellt euch mal vor wenn es euch betrifft die Chancen stehen nicht schlecht spätestens wenn ihr älter werdet oder in Rente geht kommen die meisten in den zweifelhaften Genuss plötzlich nicht mehr gebraucht zu werden und zu allen Überfluss noch Harz IV zu bekommen.
Das müsste ich bei anderen Schicksalsschlägen die ich nicht selbst zu verantworten habe (Krankheit, Unfall, Todesfall etc.) ebenfalls. Darum nennt man es Schicksal bzw. Pech. Natürlich ist das Scheiße, gar keine Frage, gar keine Frage. Aber man muss seine Erwartungen und Forderungen ein wenig dem Machbarem anpassen.Und dann würdet ihr von heute auf morgen plötzlich gezwungen werden euer gesamtes Leben nicht nur umzustellen sondern aufzugeben.
Genau das ist es was ich nicht verstehe. Warum sollen Arbeitslose nicht Rauchen dürfen oder Alkohol trinken oder ein Haustier besitzen etc. Andersrum gefragt warum nicht ? Bin ich kein Mensch mehr habe keine Bedürfnisse nur weil ich keinen Job habe ? Ist es automatisch meine Schuld ?
Die nächste Frage warum soll die Gesellschaft das bezahlen ? Ja bitte warum sollte die Gesellschaft dann überhaupt für etwas aufkommen ? Füttern wir doch genug gut bezahlte Leute mit durch ? Oder mal anders warum Leben wir den in einer Gesellschaft zusammen ist doch der Grund darin zu sehen das wir einander brauchen. Oder kann sich jemand Vorstellen alles selbst zu erwirtschaften ?
Und was die letzte Frage betrifft wenn du und deine Freundin mit 250,-€ für Lebensmittel hin kommt spricht das dafür das ich sparsam wirtschaftet das ist weder schlecht noch sonst etwas. Aber nur einiger massen satt ist auf Dauer etwas wenig. Der Mensch braucht mehr als nur etwas Nahrung ich brauch alleine für eine etwas aufwendigere Ernährung soviel wie ihr zusammen zirka.
Aber bei Harz IV wird nicht alles andere automatisch vom Staat übernommen das kann man getrost unter Märchen abtun. Warmwasser Strom Versicherung Auto und ja ich bin der Meinung ein Auto gehört in einer mobilen Gesellschaft dazu wird nicht übernommen.
Es mag großkotzig für manchen klingen was ich schreibe aber stellt euch mal vor wenn es euch betrifft die Chancen stehen nicht schlecht spätestens wenn ihr älter werdet oder in Rente geht kommen die meisten in den zweifelhaften Genuss plötzlich nicht mehr gebraucht zu werden und zu allen Überfluss noch Harz IV zu bekommen.
Das ist wie ein Doppelter Schicksalsschlag auf den sich niemand einstellen kann und ich würde es auch keinen wünschen.
Und dann würdet ihr von heute auf morgen plötzlich gezwungen werden euer gesamtes Leben nicht nur umzustellen sondern aufzugeben. Alles was nicht minimal kostet soll Tabu sein ? Ist das bei harten zurück liegenden Arbeitsjahren etwa das was jemand als Gerecht verkaufen will ? Wie ich finde absolut nicht. Das liegt für mich unter allen was ich persönlich als Menschenwürde betrachten würde.
Und was die letzte Frage betrifft wenn du und deine Freundin mit 250,-€ für Lebensmittel hin kommt spricht das dafür das ich sparsam wirtschaftet das ist weder schlecht noch sonst etwas. Aber nur einiger massen satt ist auf Dauer etwas wenig. Der Mensch braucht mehr als nur etwas Nahrung ich brauch alleine für eine etwas aufwendigere Ernährung soviel wie ihr zusammen zirka.
Aber egal warum soll ein Harz IV Empfänger kein Sky Abo besitzen dürfen. Schließlich ist er ja kein Straftäter.
Es freut mich immer wieder zu hören das alle die sich für etwas anderes als Harz IV einsetzen Unrecht haben. Lustig finde ich vor allen die Vorstellung das Harz IV Empfänger einen riesen Fernsehr dazu mindestens ein Smartphone von Apple und Sky Abo haben müssten.
Nun ich weiß weder von jemanden der der arbeiten geht noch von jemanden der Harz IV bezieht das jemand solche Dinge braucht geschweige den besitzt. Mich würde es auch wundern warum überhaupt jemand der für sein Geld arbeitet und nicht nur etwas bekommt dafür etwas ausgeben sollte.
Nichts zum Trotz Alkohol und Rauchen sind in meinen Augen kein Luxus.
Und Menschen die sich jeden Tag abgeschuftet haben damit dieses Land zu dem geworden ist was es heute ist haben in meinen Augen Respekt verdient. Wenn die Generation vor uns nicht die Grundlagen von dem geschaffen hätten was wir heute als selbstverständlich erachten hätten wir nichts was sich lohnt zu verteidigen.
Und gerade diese Generation soll mit einen feuchten Händedruck und dürftigen Worden von wegen Schicksalsschlag abgespeist werden. Außerdem kann ich nur jeden Raten sich mal zu überlegen das wenn wir mal so alt sind was dann uns blüht. Auch wir geraten einmal dorthin wo die anderen jetzt schon sind. Wollen wir dann wirklich uns mit diesen Erklärungen von heute zufrieden geben ?
Also: Wenn zum lebensunterhalt ein höherer H4-Satz notwendig ist, dann ist das akzeptabel. einen Höheren H4-Satz aber damit rechtfertigen zu wollen, dass man sich "was leisten" will - sorry, dann nicht!