News Hameln: 16-Jähriger schlägt 53-Jährigen fast tot - keine Jugendstrafe

Es ist ja auch klar, dass eine Situation komplett analysiert werden muss. Denn es ist auch so, dass wenn man provoziert wurde schnell nen Ausraster schieben kann. Ich weiss schon worauf das raus laufen soll. Denn man versucht Gründe zu suchen wieso ein gerade ein Mal 16 Jähriger so ausrastet!

Doch wie bereits gesagt. Mich persönlich interessiert natürlich schon ob er vom Renter provoziert wurde und wenn ja in welcher Form. Doch gehen wir MAL jetzt von einem SZENARIO AUS. Wie gesagt es ist nicht Tatsache, sondern ein SZENARIO

Der Junge war auf dem Spielplatz, weil er da gerne abhängt. Der Renter war auf dem Spielplatz um frische Luft zu schnappen. Nun gut beide können sich nicht riechen und provozieren sich bis aufs Äußerte. Von mir aus. Selbst wenn der Renter im laufe der Provokationen jetzt dem Jungen eine Ohrfeige gegeben hat ist Selbstjustiz nicht gewährleistet, sondern NOTWEHR. Ich verstehe dann auch wenn der Junge zurück schlägt, denn ich wäre wohl nicht anders, obwohl die Polizei hinzuziehen einfacher gewesen wäre. Nun gut ist ja auch egal.
Selbst ein Notwehr verhalten oder eine Reaktion auf vorherige Provokationen rechtfertigen nicht das man dem Opfer mehrere!! Schädelbrüche zufügt und fast tot prügelt! Das Opfer lag bereits wehrlos am Boden und wird weiterhin mit äußerste Brutalität bearbeitet. Es wird nicht Mal eben vor die Arme, Beine oder Bauch getreten, sondern direkt vor dem KOPF wissentlich, dass der Kopf dadurch massiv geschädigt werden könnte oder sogar den Tod hervorrufen könnte.


Somit interessiert mich gar nicht mehr wirklich was dort abgegangen sein muss, um zu rechtfertigen das der Renter heute unter den Verletzungen noch zu leiden hat und damals fast tot geprügelt wurde. Es gibt nichts in irgendeiner Form was eine solche Reaktion rechtfertigt, denn es handelt sich hierbei nicht um Notwehr oder ich Klatsch dir Mal eine, sondern ein bewusstes auf dem Kopf eintreten des bereits wehrlosen am Boden liegenden Opfers!

Weiterhin wird am nächsten Tag der Junge gleich wieder auffällig und schlägt eine Autoscheibe ein. Hm welchen Hintergrund muss ich dafür wohl jetzt wissen? Womöglich hatte das Auto einen Aufkleber vom SO4 auf dem Auto und er ist Dortmund Fan?.. Das Auto hatte nicht seine beliebte Farbe??
Das Auto stand im in dem Weg? Das Auto parkte einfach falsch? Liebeskummer und einfach nur ne Abreagierung gesucht? ----- Zumal ich das als äußerst geil finde, denn es zeigt, dass er von dem Vortag nichts kapiert hat, wenn man heute direkt eine weitere Straftat begeht!

Das die Strafe durch sein Geständnis und seine Einlassung vor Gericht gemildert ist, das würde ich auch einsehen, ohne Frage. Doch nicht irgendwelche Maßnahmen, die nicht bekannt sind anstelle von einer mindesten Bewährungsstrafe.

Für mich ist wie bei geldverdienen Tat = Tat. Motive und Hintergründe zu wissen sind für den Richter wirchtig, um ein Urteil zu fällen. Ohne Frage, aber halb tot prügeln rechtfertigt keine vorangegangenen Situationen in irgendeiner Weise.
 
iwi 20 Sozialstunden oder kp was da raus kam
Zugeben, keinen Plan zu haben, eine Strafe "irgendwie" nennen, aber nen Lauten machen, das wäre alles völlig falsch und furchtbar ungerecht - so kann man sich auch lächerlich machen. Abgesehen von dem Tonfall, der vor Gericht ruckzuck 100 € Ordnungsgeld wg. Missachtung einbringt.
 
Ich sage Dir Mal etwas, was hier in Essen vor hmm ca 7 Jahren passiert ist.

Eine Gruppe Jugendlicher, die hier immer rum laufen gemeinsam traffen einen kleinen 15 jährigen.

Das Opfer 15 Jahre, libanesischer Herkunft wurde von einem aus der Gruppe 17 Jahre provoziert. Kein Schlagabtausch gar nichts passierte. Der 17 jährige schupste den Jugen so hart, das der Junge fiel und mit dem Kopf auf der Boardsteinkante fiel. Er war tot! mit 15 Jahre
er hatte glaube ich irgendwelche Blutungen im Kopf

Der 17 Jährige verpisste sich, nachdem er die Polizei etc rufte und hat sich 2 tage versteckt gehalten und dann bei der Polizei gemeldet. Er hat glaube 4-5 Jahre Gefängnis bekommen! Nur für die Tat, er war nicht vorbestraft etc.

Da sieht man das ermessen der Richter! Wo ich hier noch gesagt hätte, ey der hat nur geschupst und wollte nicht das der stirbt. Doch wenn man jemanden wissentlich mehrmals auf dem Kopf tritt sieht es für mich anders aus ;)

/nachtrag doch wie bereits gesagt es bringt glaube ich kaum zu diskutieren. Denn Hintergründe rechtfertigen ja jemanden halb tot zu prügeln. Hoffe nur, dass ihr niemals Opfer solcher Taten werdet und so ein Urteil erfahren müsst!
 
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Ist doch wurst egal warum der tagsüber aufm Spielplatz ist. Ist doch wurst egal warum der 16 jährige auf dem Spielplatz ist. Ist doch wurst egal, ob es einen Streit vorweg gab.
Wenn der Mann vielleicht nur auf dem Spielplatz war, um kleine Mädchen zu begrapschen und der Jugendliche ihn dabei erwischt hat, wie er das gerade mit deiner Schwester gemacht hat, dann würdest Du der Erste sein, der fragt, warum er ihm nicht den Schwanz abgeschnitten hat....

Stammtisch ist so schön...

Marty
 
Ich habe einen Bekannten, der fast 10 Jahre im Gefängnis saß. Erst in der Jugendhaft und später mit erwachsen werden im normalen Strafvollzug. Der berichtete auch, das es viele Steuerhinterzieher dort gab, die fast immer höhere Strafen hatten als beispielsweise Schläger. Zwar handelte es sich bei den Steuerhinterziehern meist um Beträge im 6- oder 7-stelligen Bereich, aber ist das eine Rechtfertigung diese Straftat höher oder mindestens genauso hoch zu bestrafen wie gefährliche Körperverletztungen?

Das in Deutschland die Gerichte realtiv lasch urteilen, ist doch allgemein bekannt. Zwar muss man ja nicht gleich Vergleiche wie in vielen arabischen Ländern, Asien oder Amerika ziehen, doch dennoch ist das deutsche Strafsystem eines der laschesten auf der Welt. Dazu gehören auch andere Staaten wie Norwegen, Schweden, Österreich, usw.

Die Höchststrafe für Körperverletzung liegt bei 5 Jahren oder bei Geldstrafe. Im besonders schweren Fall bis zu 10 Jahren.

Die Höchststrafe für Steuerhinterziehung liegt bei 5 Jahren oder bei Geldstrafe. Im besonders schweren Fall bis zu 10 Jahren.

Die Höchststrafe für besonders schweren Diebstahl liegt bei 10 Jahren.

Die Höchststrafe für Körperverletzung mit Todesfolge liegt bei 10 Jahren.

Das Strafmaß bei sexueller Nötigung und Vergewaltigung liegt bei 6 Monaten bis 5 Jahren, im besonders schweren Fall bei bis zu 10 Jahren. Falsch verstanden werden kann, dass da von "minder" schwerem Fall gesprochen wird. Denn das ist der Fall, wenn keine Todesfolge eingetreten ist. Dafür liegt das Mindestmaß nicht unter 10 Jahren bis Lebenslänglich.

§ 370 Steuerhinterziehung
§ 223 Körperverletzung
§ 224 gefährliche Körperverletzung
§ 243 besonders schwerer Diebstahl
§ 227 Körperverletzung mit Todesfolge
§ 177 sexuelle Nötigung, Vergewaltigung

Fragwürdig ist das alles schon. Und es gibt viele Beispiele weiterer Art, wo Delikte gegen den Menschen nicht stärker bestraft werden, als andere Delikte.
 
Die Strafrahmenregelung im deutschen Strafrecht ermöglicht eine individuell an die Schuld eines Täters angemessene Strafe.

Deshalb können die abstrakten Regelungen auch nicht viel über die Gleich- oder Ungleichbehandlung von verschiedenen Delikten aussagen.

Zudem sind körperliche Unversehrtheit und Eigentum gleichermaßen grundgesetzlich geschützte Rechte. Somit kann man zumindest in einer Rahmengesetzgebung auch gleiche/ähnliche Strafandrohungen vertreten.

Fraglich ist auch, wozu härtere Strafen dienen sollten. Die Abschreckungswirkung höherer Strafen ist wissenschaftlich stark umstritten. Jedenfalls ist aber belegt, dass auch rabiateste Strafen nicht dazu führen, dass gar keine Kriminalität mehr stattfindet.

Eine erfolgreiche Resozialisierung des einzelnen Täters wird vermutlich sehr viel weniger von der Dauer einer Haftstrafe abhängen als von seiner persönlichen Einstellung zur Tat.

Allenfalls der Vergeltungsfunktion der Strafe für den einzelnen Betroffenen (und für so manche Stammtische) würde mehr Raum gegeben. Ich bin aber ziemlich sicher, dass auch ein von Diebstahl Betroffener im Zweifel seinen Dieb härter bestraft sehen möchte.
 
Sollen wir jetzt alle ne Petition anstarten damit Deutschland sich den USA in den Strafen annähert? Einem Land das Männer mit dem IQ eines Kleinkindes zum Tode verurteilen oder unser Vollzugssytem an die Sharia anpassen in der empfohlen wird einem Dieb die rechte Hand abzuhacken?
Ich denke das bringt alles nichts.
Es gibt übrigens auch Staaten die sind noch lascher in ihren Urteilen sind siehe Norwegen dort kennt man keine Lebenslänglichen Strafen. In Belgien wird jetzt die Frau die von Marc Dutroux in ein Kloster entlassen nachdem sie in Ihrem Keller 2 kleine Mädchen in einem Kerker verhungern lies.
 
Die Höchststrafe für Körperverletzung mit Todesfolge liegt bei 10 Jahren.

Das Strafmaß bei sexueller Nötigung und Vergewaltigung liegt bei 6 Monaten bis 5 Jahren, im besonders schweren Fall bei bis zu 10 Jahren. Falsch verstanden werden kann, dass da von "minder" schwerem Fall gesprochen wird. Denn das ist der Fall, wenn keine Todesfolge eingetreten ist. Dafür liegt das Mindestmaß nicht unter 10 Jahren bis Lebenslänglich.
Da im § 227 StGB nur die Mindeststrafe genannt ist, beträgt die Höchststrafe 15 Jahre. Ebenso bei Vergewaltigung, besonders schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 Abs. 3 StGB). Nachzulesen in § 38 StGB.
 
Im § 227 StGb steht klar und deutlich: "(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen."

Andere Paragraphen habe ich nicht beschrieben.

Du beschreibst da die zulässige Höchststrafe in Deutschland genereller Natur vor dem Urteil "Lebenslänglich", nicht aber die mögliche Höchststrafe für Körperverletzung mit Todesfolge.

Wenn die Umstände keine Körperverletzung mit Todesfolge zulassen, so wird auch nicht nach §227 geurteilt, sondern aufgrund anderer, wie denen für beispielsweise Totschlag oder Mord oder affektive Handlungen.

Wenn die Tat nicht mehr minder schwer ist, müssen weitere Paragraphen hinzugezogen werden und die Tat lautet nicht mehr nur "Körperverletzung mit Todesfolge", sondern evtl. "Besonders schwere Körperverletzung mit Todesfolge" oder beispielweise "geplante schwere Körperverletzung mit Todesfolge".
 
Das ist Unsinn.

LordRoscommon hat völlig Recht. Du solltest vielleicht lieber nicht das deutsche Strafrecht analysieren, wenn Dir nicht bekannt ist, wie der Allgemeine Teil des StGB mit dem Besonderen Teil zusammenspielt.

Dein letzter Satz ist zudem auch schon logisch nicht richtig. Wozu sollte denn Absatz 1 existieren, wenn es ausschließlich minderschwere Fälle der KV mit Todesfolge gäbe?
 
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Drangi, der minderschwere Fall ist nicht die Regel sondern die geregelte Ausnahme von der Regel. Und die zeitige Höchststrafe ist 15 Jahre, WENN nichts anderes im jeweiligen Paragraphen festgelest ist.
 
Ist es schon zu spät um sich der Meute mit den Mistgabeln und den Messern anzuschließen? Damit der Tag noch was geselliges bringt heute ;)

Edit... jagen wir jetzt eigentlich den Frührentner oder den 16 jährigen, oder beide?
 
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So ein Prozeß steigert aber die Spannung und die Vorfreude. Außerdem kann man nebenbei Wetten abschließen...
 
Naja, man kann zwar solange die Klingen schärfen und Wartungsarbeiten an den anderen Waffen durchführen aber der Sonntag ist bald vorbei und wir wollen doch noch was davon haben :(
 
Ohne Prozeß gehen aber auch die Snack- und Bierverkäufer leer aus. Und das gefährdet Arbeitsplätze. 8O