News Hameln: 16-Jähriger schlägt 53-Jährigen fast tot - keine Jugendstrafe

News-Bot

klamm-Bot
25 April 2006
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Folgende News wurde am 18.09.2012 um 16:00:00 Uhr veröffentlicht:
Hameln: 16-Jähriger schlägt 53-Jährigen fast tot - keine Jugendstrafe
Shortnews

Bereits im Mai hat ein 16-Jähriger den 53-jährigen Andreas H. fast totgeschlagen. Nun stand er deswegen vor Gericht. Doch obwohl der Staatsanwalt eine Jugendstrafe forderte, fiel das Urteil milder aus. Gegen den 16-Jährigen wurden nur jugendrichterliche Maßnahmen vom Richter verhängt. Der Frührentner zeigte sich angesichts des milden Urteils empört und geschockt.
 
Die Strafen sind alle Spott und Hohn, echt der hammer.
Jemand der nen Baby tötet hat 2700€ Geldstrafe bekommen, habe ich gestern erst im TV gesehen
und jemand der einen anderen fast totprügelt kriegt auch nicht wirklich was

willkommen in Deutschland!
 
Die Strafen sind alle Spott und Hohn, echt der hammer.
Jemand der nen Baby tötet hat 2700€ Geldstrafe bekommen, habe ich gestern erst im TV gesehen
und jemand der einen anderen fast totprügelt kriegt auch nicht wirklich was

willkommen in Deutschland!


Noch so ein Stammtischflieger... :roll:

Ich finde es beeindruckend, wie schnell IHR euer Urteil fällt - ohne Aktenkenntnis, ohne beim Verfahren anwesend zu sein, auf Deutsch: OHNE IRGEND EINE AHNUNG zu haben... Klasse! :clap:
 
Noch so ein Stammtischflieger... :roll:

Ich finde es beeindruckend, wie schnell IHR euer Urteil fällt - ohne Aktenkenntnis, ohne beim Verfahren anwesend zu sein, auf Deutsch: OHNE IRGEND EINE AHNUNG zu haben... Klasse! :clap:

Also entschuldige Mal was müssen wir dummen unwissenden Freiflieger denn hier wissen bezüglich Akteneinsicht etc, dass so ein Urteil gerechtfertigt wird oO

Dort steht fast tot geprügelt, was muss ich also jetzt wissen? Das er eine verdammt schlimme Kindheit hatte, damit es ein wenig gemildert wird? Das er ein missbrauchsopfer war, das er unter Drogeneinfluss Oder das er besoffen war, um das zu rechtfertigen? oder das der alte Opa wahrscheinlich einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort war?

Ein wenig Verstand traue ich jedem Menschen zu und mit 16 weiß ich genau was falsch und nicht falsch ist. Alkohol ist keine Entschuldigung, eine schlechte Kindheit ist keine Entschuldigung, weil der Opa dumm guckt ist es nicht Okay ihn halb tot zu prügeln.

Jemanden halb tot zu prügeln, bedeutet schon ein sehr hohes Maß an Aggressionspotential und eine Jugendstrafe wenn auch mit Bewährung fände ich für Tat und Schuld angemessen und das ist das mindeste!

Jugendstrafen dienen der Abschreckung und der Hilfe zur Besserung, dass ist korrekt. Aber ein Denkzettel, wenn man das bei "halb tot geschlagen " noch sagen kann ist mindest eine Bewährungsstrafe! Das darüber hinaus gewisse Maßnahmen getroffen werden können, dass steht außer Zweifel.

Ich kann die Entpörung des Opfers nachvollziehen, denn das wäre ich auch und es ist nicht das erste Mal das die Jugend mit solchen Taten glimpflich davon kommt!


/Nachtrag aber Gnade Gott eine 16Jährige geht 1 Jahr nicht zur Schule, die geht dann für 2 Wochen in den Knast - Davon hatte ich zur Jugend nämlich eine neben mir auf der Zelle! Ich gehe für eine Ohrfeige ein Wochenende ab und der schlägt ihn halb tot. Gerechtigkeit ist in Deutschland fehl am Platze.

Raubkopierer gehen 2 Jahre ab, Unterhaltszahlungsverweigerungen gehen in den Knast, Betrüger die nur materiellen Schaden getätigt haben gehen ab. Aber fast tot prügeln ist okay.. Sorry bei deiner Ansicht komme ich nicht mit!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde es beeindruckend, wie schnell IHR euer Urteil fällt - ohne Aktenkenntnis, ohne beim Verfahren anwesend zu sein, auf Deutsch: OHNE IRGEND EINE AHNUNG zu haben... Klasse! :clap:
Es gab ein Geständnis und die Schuld wurde vom Gericht festgestellt, ansonsten wäre der Täter ja nicht verurteilt worden. Die News ist in der Tat nicht gerade mit Details geschmückt, aber das mehrere(!) Schädelbrüche durch das Eintreten auf das am Boden liegende Opfer entstanden sind, ist nicht nicht gerade abwegig. Nach deiner Logik sollte man überhaupt keine News mehr kommentieren, schließlich war man nur in den seltensten Fällen selbst dabei.
 
Also entschuldige Mal was müssen wir dummen unwissenden Freiflieger denn hier wissen bezüglich Akteneinsicht etc, dass so ein Urteil gerechtfertigt wird oO

Dort steht fast tot geprügelt, was muss ich also jetzt wissen? Das er eine verdammt schlimme Kindheit hatte, damit es ein wenig gemildert wird? Das er ein missbrauchsopfer war, das er unter Drogeneinfluss Oder das er besoffen war, um das zu rechtfertigen? oder das der alte Opa wahrscheinlich einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort war?

Sachen wie "Streitverlauf", "Provokationen", "Eskalation" fallen Dir nicht ein? Die Schuldfrage ist für Dich also klar? Gib mir bitte mal einen Minutiösen Ablauf der ereignisse - ich maße mir dieses Detailwissen nach lesen der Quelle nicht an.

Ein wenig Verstand traue ich jedem Menschen zu und mit 16 weiß ich genau was falsch und nicht falsch ist. Alkohol ist keine Entschuldigung, eine schlechte Kindheit ist keine Entschuldigung, weil der Opa dumm guckt ist es nicht Okay ihn halb tot zu prügeln.

Aha - Alkohol war im Spiel? Das hast du woher?

Jemanden halb tot zu prügeln, bedeutet schon ein sehr hohes Maß an Aggressionspotential und eine Jugendstrafe wenn auch mit Bewährung fände ich für Tat und Schuld angemessen und das ist das mindeste!

...

Die Meßlatte für die Jugendstrafe ist recht hoch, aber das weißt du als ausgebildeter Freizeit-Jurist sicherlich...

...

Ich kann die Entpörung des Opfers nachvollziehen, denn das wäre ich auch und es ist nicht das erste Mal das die Jugend mit solchen Taten glimpflich davon kommt!

Oh, jetzt steht ei einzelner Täter schon für eine ganze Gruppe.... :think:

Es gab ein Geständnis und die Schuld wurde vom Gericht festgestellt, ansonsten wäre der Täter ja nicht verurteilt worden. Die News ist in der Tat nicht gerade mit Details geschmückt, aber das mehrere(!) Schädelbrüche durch das Eintreten auf das am Boden liegende Opfer entstanden sind, ist nicht nicht gerade abwegig. Nach deiner Logik sollte man überhaupt keine News mehr kommentieren, schließlich war man nur in den seltensten Fällen selbst dabei.

Ich habe ja auch in keinster Weise den Schuldspruch des Täters infrage gestellt, das tut er ja noch nicht mal selber, sondern kritisiere die Pauschalisierung, das die Rechtssprechung zu lax sei. Gerichtsentscheidungen in Deutschland sind IMMER Einzelentscheidungen.

Und Aussagen wie "Rentner sind Freiwild" und "Die Strafen sind Hohn" sind wohl keine sachlichen Kommentare, sondern billige Polemik.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du bist aber des Lesen mächtig ohne dir persönlich nahe treten zu wollen oder?

Ich habe Dir geschrieben was ich deiner Meinung nach wissen muss um mir mein persönliches Urteil bilden zu dürfen? Was muss ich jetzt also wissen wieso der 16 Jährige Junge folgendes getan hat

https://www.dewezet.de/portal/lokales/aktuell-vor-ort/hameln_Fruehrentner-fast-totgeschlagen-trotzdem-mildes-Urteil-fuer-_arid,461902_regid,1..html

Was muss ich jetzt über Hintergründe wissen? Ich habe geschrieben ob er eine miese Kindheit hatte, ob er Alkohol getrunken hat, Drogen genommen hat, er provoziert wurde usw ist kein Grund für eine derartige Eskalation. Das habe ich geschrieben. Nirgendwo in meinem POST steht, dass er gesoffen HAT, sondern habe ich gemutmaßt, was du glaubst was ich hinter der Tat und den Hintergründen wissen muss um mir frecher weise ein Urteil bilden zu dürfen.

Ich habe jetzt Gründe für solch ein Ausrasten genannt/gesucht, die für mich z.B kein Grund wären solch ein lasches Urteil zu bilden!

Freizeit Jurist hin oder her. Du kannst die Meinungen und Ansichten andere nicht akzeptieren und das ist dein Problem! Wenn dich einer halb tot prügelt und so davon kommt, dann möchte ich aber keine Klagen über den Richter und die lasche Strafen hören ;)



Das andere sollte nicht heißen, dass er für alle einstehen muss. Es sollte heißen, dass ER aber wieder ein MAL ein BEISPIEL für das witzige deutsche Gesetz ist! Er ist wieder ein Beispiel das man das Gesetz nicht ernst nehmen brauch, wenn man jemanden halb tot prügelt. Ich wollte damit sagen, dass er jetzt nicht der erste ist, der so glimpflich davon kam ;)



Ich habe den oben genannten Artikel noch gerade gelesen! Dort steht mehrfach auf den Boden eingetreten. So etwas ist für mich Vorsatz, wenn ich jemanden auf den Kopf trete, dann muss ich damit rechnen, dass er schwere bis tödliche Verletzungen davon trägt. Mach du es doch Mal in deinem Alter, ich verspreche Dir, du gehst ab und das für eine lange Zeit! Doch das die Jugendstrafen geringer ausfallen hat seinen Sinn, dass man eine Resozialisierung wünscht! Ist okay, aber nicht auf Kosten der Opfer und vor allem mit Spott und Hohn! Denn einen Tag später fiel er ja gleich wieder auf!



Streitverlauf, Provokationen sind also für dich jetzt ein Grund mehrfach auf jemanden der am Boden liegt einzutreten und ihm den Schädel zu brechen? und sind für dich dann ein Grund das Urteil zu mildern?
Na dann weiß ich ja was ich davon halten soll!


/Nachtrag

Ich weiß, dass Urteile einzel Entscheidungen sind, da für bestimmte Straftaten unterschiedliche Strafmaße vorhanden sind. Doch das hier ist keine Strafe was der bekommen hat, sondern ist Spott und Hohn. Meine Meinung und die musst auch du akzeptieren und hat nichts mit polemik zu tun, sondern mit blanken Tatsachen!


Einige Kommentare oben in dem Artikel auf Klamm, werden Dir ja dann sicher auch nicht gefallen ;)
 
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Du bist aber des Lesen mächtig ohne dir persönlich nahe treten zu wollen oder?

Ich habe Dir geschrieben was ich deiner Meinung nach wissen muss um mir mein persönliches Urteil bilden zu dürfen? Was muss ich jetzt also wissen wieso der 16 Jährige Junge folgendes getan hat [...]

Dein persönliches Urteil in allen Ehren. Das Problem ist aber doch hier, dass Du das Urteil des Gerichts kritisierst.

Anders als Du darf der Richter aber keine Entscheidung aufgrund seiner persönlichen Meinung fällen, sondern ist an die Gesetze gebunden.

In dem "umfangreichen" Artikel ist nicht einmal genannt, welche Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel denn nun angeordnet wurden. Insofern ist noch nicht einmal zu beurteilen, ob hier "milde" geurteilt wurde. Für eine Auseinandersetzung damit ob die Voraussetzungen des § 17 JGG vorliegen erst recht nicht.
 
Dein persönliches Urteil in allen Ehren. Das Problem ist aber doch hier, dass Du das Urteil des Gerichts kritisierst.

Anders als Du darf der Richter aber keine Entscheidung aufgrund seiner persönlichen Meinung fällen, sondern ist an die Gesetze gebunden.

In dem "umfangreichen" Artikel ist nicht einmal genannt, welche Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel denn nun angeordnet wurden. Insofern ist noch nicht einmal zu beurteilen, ob hier "milde" geurteilt wurde. Für eine Auseinandersetzung damit ob die Voraussetzungen des § 17 JGG vorliegen erst recht nicht.


Mir ist klar worauf du hinaus willst und da gebe ich Dir auch Recht ;)

Ein Richter muss persönliche Empfindungen wie ich z.B oder andere die bei Klamm schon dazu gepostet haben außen vor lassen. Er muss das Gesetz zur Beurteilung gewisser Straftaten nutzen. Da gebe ich Dir recht und das ist auch gut so, weil ich wäre keine gute Richterin, weil ich mit zu viel Emotionen dran gehe.

Es steht auch keine Strafe, von wegen Sozialstunden, Theraphie, Antiaggressionstraining, Täter&Opferausgleich etc. Da hast du auch Recht. Es ist natürlich dann auch schwer zu urteilen, dass dann etwas milde ausgefallen ist, wenn nicht Mal steht was passiert ist.

Doch was ich ja dem Artikel entnehmen konnte ist, dass keine Jugendstrafe in Form von Bewährung oder Gefängnisaufenthalt gefällt wurde und das ist mir bei der Tat leider echt unbegreiflich.


/Nachtrag wir werden hier aber keine gemeinsamen Nenner finden auf Darkurt etc bezogen und daher beende ich das auch. Meine Meinung steht hier und die meine ich so wie sie da steht. Bin jetzt gleich off und versaue mir hier nicht noch meine gute Laune :)

schönen Abend
 
[...]
Doch was ich ja dem Artikel entnehmen konnte ist, dass keine Jugendstrafe in Form von Bewährung oder Gefängnisaufenthalt gefällt wurde und das ist mir bei der Tat leider echt unbegreiflich.

Begreifen kann man das auch nicht. Eben weil viel zu wenige Informationen vorhanden sind. ;)

§ 17 Absatz 2 Jugendgerichtsgesetz: Der Richter verhängt Jugendstrafe, wenn wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist.

Die Voraussetzungen können anhand des Artikels nicht annähernd beurteilt werden.

Zum Nachtrag: Auch Dir einen schönen Abend...
 
Was muss ich jetzt über Hintergründe wissen?
Die kompletten Tatumstände samt dem Tatverlauf. Wenn das alles uninteressant wäre, bräuchten wir keine Beweisaufnahme im Gerichtsverfahren. Computer/Roboter könnten dann die Urteile fällen - evtl. einfach ausgewürfelt.

  • Warum ist ein 53-jähriger Rentner?
  • Was hat ein 53-jähriger Rentner tagsüber auf einem Spielplatz zu suchen?
  • Was hatte der 16-jährige auf diesem Spielplatz zu suchen?
  • Gab es einen Streit vorweg? Wenn ja, wer hat angefangen und warum?
  • Kennen die beiden sich schon länger oder haben die sich erst bei der Tat kennengelernt?
  • Hat der Täter außer einer eingeschlagenen Scheibe am Vortag sonst noch Mist gemacht?

Und das sind nur die Fragen, die mir jezt spontan eingefallen sind. Nichts von alledem steht im Bericht der Deister-Weser-Zeitung. Um's mit darkkurt zu sagen: Die DWZ hat auch keine Ahnung, nennt das Urteil aber "milde". Volksverdummung auf höchstem Level.
 
  • Warum ist ein 53-jähriger Rentner?
  • Was hat ein 53-jähriger Rentner tagsüber auf einem Spielplatz zu suchen?
  • Was hatte der 16-jährige auf diesem Spielplatz zu suchen?
  • Gab es einen Streit vorweg? Wenn ja, wer hat angefangen und warum?
  • Kennen die beiden sich schon länger oder haben die sich erst bei der Tat kennengelernt?
  • Hat der Täter außer einer eingeschlagenen Scheibe am Vortag sonst noch Mist gemacht?

Was sind das denn bitte für behinderte Fragen :biggrin: sry :biggrin: :biggrin:

Ist doch wurst egal warum der mit 53 Rentner ist. Ist doch wurst egal warum der tagsüber aufm Spielplatz ist. Ist doch wurst egal warum der 16 jährige auf dem Spielplatz ist. Ist doch wurst egal, ob es einen Streit vorweg gab. Ist doch wurst egal, ob die sich schon länger kennen. Ist dorch wurst egal, ob der Täter vorher schon Mist gemacht hat, ausser der Scheibe ^^

Der hätte den fast getötet, bzw hätte nicht davon gescheut es zu tun 8O
 
Noch n Stammtischflieger, dem das Nachschenken nicht schnell genug gehen kann, damit ihn bloß die Realität nicht einholt :roll:

Klar, Tatumstände, Motiv und alles andere wichtige zur Ermittlung eines Strafmaßes (wenn nicht gar der Schuld) sind pure Zeitverschwendung. Hach, war dat schoin in Middelaldär, wo man noch Frauens as Hexen verbrennen konnte, ohne wen um Erlaubnis zu fragen :ugly:

Klare Sache: Deutschland schafft sich ab. Und die Zivilisation gleich mit.
 
Klar, Tatumstände, Motiv und alles andere wichtige zur Ermittlung eines Strafmaßes (wenn nicht gar der Schuld) sind pure Zeitverschwendung. Hach, war dat schoin in Middelaldär, wo man noch Frauens as Hexen verbrennen konnte, ohne wen um Erlaubnis zu fragen :ugly:

Du willst mich verarschen oder ? :biggrin:

Tatumstände ? Motiv ? :biggrin: Sry, selbst wenn mir jemand öffentlich ins Gesicht Rotze spucken würde, gibt mir das noch lange nicht das Recht, den anderen irgendwie fast ins Koma zu prügeln, ihm am Boden auf den Kopf zu treten oder so (als Beispiel). Warum soll sowas den eigendlichen Vorfall mildern, oder das Gerichtsurteil beeinflussen... Tat ist Tat, sry ;)
 
Du willst mich verarschen oder ? :biggrin:

Tatumstände ? Motiv ? :biggrin: Sry, selbst wenn mir jemand öffentlich ins Gesicht Rotze spucken würde, gibt mir das noch lange nicht das Recht, den anderen irgendwie fast ins Koma zu prügeln, ihm am Boden auf den Kopf zu treten oder so (als Beispiel). Warum soll sowas den eigendlichen Vorfall mildern, oder das Gerichtsurteil beeinflussen... Tat ist Tat, sry ;)


Hm, also in deinem Beispiel könnte das vieleicht schon ein ganz anderes Urteil hervor bringen, denn du wurdest durch die "Vor-Tat" ja quasi provoziert.
Meine Meinung.
 
Hm, also in deinem Beispiel könnte das vieleicht schon ein ganz anderes Urteil hervor bringen, denn du wurdest durch die "Vor-Tat" ja quasi provoziert.
Meine Meinung.

Ist doch im Grunde scheiss egal ob ich vorher provoziert worden bin; wenn ich jemand fast töte, oder töte (hätte in dem Fall ja passierien können), muss das angemessen bestraft werden 8O net nur mit iwi 20 Sozialstunden oder kp was da raus kam -.-

Und der andere Typ, der provoziert hat, kriegt auch ne angemessene Strafe, so einfach ist das ;)