Haben Lose einen Wert? Kann ihnen einer zugesprochen werden?

stimmt is sinnvoller,bei leuten die so einen schei* schreiben und dann sagen die führen internationale firmen is mir klar warum wir eine wirtschaftskrise haben*gg*:ugly:
 
was steht da??? richtig..polizeibehörden,oder steht da irgendwo anwalt?

Also meine Brille ist bei 0,3 und zur Zeit noch genug. Das steht zuständige Stellen. Steht nirgends "nur an Behörden" wie du es gerne ausdrücken würdest.

Wie sonst kann ich eine Zivilklage durchführen? Wenn mich zum beispiel an Mensch wie du beleidigt, und ich ihn aus Langerweile verklagen möchte, wie soll ich denn sonst an seine Daten kommen, wenn nicht über den Anwalt? Wenn das verboten wäre, dann wäre eine solche Klage nicht möglich!

In §14 ist explizit nicht von Behörden die Rede, weil Behörden inklusive extra und einzeln und ZUSÄTZLICH (Polzei, Staatsanwaltschaft, BKA... aufgeführt sind).

Glaube es oder nicht. Ist mir vollkommen egal. Aber zur Strafverfolgung kann dein Anwalt die Daten ermitteln. Auch ich selbst kann das tun, wenn ich einen Anzeige. Wie sonst könnte ich eine Zivilklage einleiten? Die Strafkammer ist eben nur bei besonderem öffentlichen Interesse verantwortlich. Wenn du recht hast, würde das bedeuten, ich könnte niemanden verklagen.

Aber damit du es endlich peilst. Datenschutz schützt Daten vor Missbrauch und nicht vor Strafrecht! Begreife es einfach! Ein Anwalt ist ein juristischer Vertreter in der Klage sehr wohl zuständig. Deswegen darf ein Betreiber Daten an einen Anwalt zur Strafverfolgung weiter geben. Wenn er dies nicht tun dürfte, wäre es einem gar nicht möglich die Straftat zu verfolgen. Und zur Strafverfolgung selbst ist das erlaubt. Wenn eben das der Anwalt nicht dürfte, dann dürfte sich der Anwalt auch nicht an die Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden, um den Daten willen. Wenn ihm aber die Polizei die Daten geben darf, oder die Staatsanwaltschaft, weshalb darf es der Betreiber dann nicht tun?Ergibt doch gar keinen Sinn! Wenn ich sowieso Recht habe an Daten zu kommen, dann darf die mir auch jemand raus geben. Der Anwalt kommt doch so oder so an die Daten. Wenn der Betreiber sie nicht rausrückt, dann wendet er sich der Anwalt ehe an den Staatsanwalt, der ihm die Daten übermittel. Also stehen ihm die Daten doch letzt endlich zu!! Stündem ihm die Daten nicht zu, dann dürfte er diese auch nicht vom Staatsanwalt beziehen.

Da muss man einfach nur logisch denken können. Stünden dem Anwalt die Daten nicht zu, dann wäre dies sicher unmöglich. Deswegen gibt es überhaupt einen Pasus wie den §14! So bräuchte man den gar nicht. Denn der § dient nicht um Rechte aufzuzeigen sondern um den Betreiber zu schützen. Es erlaubt ihm so zu handeln weil es die Arbeit der Behörden erleichtert.

Was bringt es denn wenn ein Betreiber die Daten einem Anwalt verweigert der eine Anzeige erstattet hat? Im nächsten Moment wäre der Staatsanwalt oder die Polizei am Höhrer und der Anwalt hätte die Daten dann ehe! Dann würde die ganze Datenschutztralllallllalala Kacke gar keinen Sinn machen! Wenn es der Anwalt doch ehe bekommt!

Wie schon geschrieben. Dieser Umweg ist vollkommen unnötig! Der Anwalt bekommt ja die Daten so oder so. Wenns der Betreiber nicht rausrückt, dann rückt im der ermittlung die Polizei die Daten an den Anwalt weiter. Und wo ist nun dein Datenschutz hin? Welchen Sinn soll es also geben dem Anwalt die Daten nicht heraus zu geben.

Deshalb ist immer untermauert, dass dies nur zur Strafverfolgung geschehen kann. Also nicht irgend ein Anwalt kann Daten anfordern. Aber wenn eine Strafverfolgung besteht, hat der Anwalt Recht auf diese Daten.

Gibt der Betreiber sie ihm nicht, bekommt er sie dennoch, dann über den Umweg. Es ist daher totaler Schwachsinn!

Der Anwalt hat ja dadurch kein Recht die Daten zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Er darf diese auch nur zu Strafverfolgung nutzen.

Ein Rechtsanwalt ist eine vereidigte Person. Wenn der einen Schrieb auflegt, dass eine Anzeige erstattet wurde, dann wird dies stimmen. Anderweitig kann er seine Lizenz in die Haar schmieren. Ein Datenmissbrauch ist auf Grund dessen ausgeschlossen. Denn die Daten werden ja nur zu Strafverfolgung genutzt. Die wird der Anwalt sicherlich nicht irgend wo veröffentlichen oder anderweitig Missbrauchen. Sonst würde er sich damit strafbar machen. Und der Anwalt gibt die Daten ja im Endeffekt ja auch nur an den Staatsanwalt oder das Gericht oder den Anwalt des Gegners usw.. weiter.

;)
 
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Datenschutz schützt Daten vor Missbrauch und nicht vor Strafrecht!
Und du wirf bitte nicht dauernd Straf- und Zivilrecht durcheinander.
Der Drops ist so langsam gelutscht :roll:.

Ansonsten - viel Spaß dabei, wenn du deine Erkenntnisse irgendwann mal anwenden möchtest. Die anderen Prozessbeteiligten sollten ihn jedenfalls vermutlich haben :LOL:.
 
Und du wirf bitte nicht dauernd Straf- und Zivilrecht durcheinander.
Der Drops ist so langsam gelutscht :roll:.

Ansonsten - viel Spaß dabei, wenn du deine Erkenntnisse irgendwann mal anwenden möchtest. Die anderen Prozessbeteiligten sollten ihn jedenfalls vermutlich haben :LOL:.


Ich hab es schon mal geschrieben. Belege deine Meinung, dann kann ich ihr auch Glauben schenken. Denn irren ist menschlich.

Du schreibst ja nur was ich schreibe, und weis ich schon selbst. Das brauchst du mir nicht wiederholend zu verneinen. ;)

Wäre natürlich schön wenn da auch was inhaltliches hinter stecken würde. Denn bei mir werden keine Drops gelutscht. Höchstens was anderes... aber darüber kann man ja nicht sprechen. :D

Das ist alles so wie heiße Luft. Zu sagen was nicht stimmt ist das eine. Zu begründen das andere. Eine These ist immer so lange gültig, bis sie wiederlegt wird. Vorher brauchst du nicht erwarten, dass jemand einknickt.

Nicht der klügste macht Politik sondern der Klassensprecher. Also wenn etwas mehr hinter deinem "Nein das stimmt nicht" steht, dann bring es auch hervor, damit man es wenigstens nachvollziehen kann.

Muss ja eigentlich für jeden Menschen nachvollziehbar sein. Wenn sich jemand irrt, kann man es wiederlegen. So hat man dann auch eine Chance zu überzeugen.

Gute Nacht!
 
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du machst eine anzeige gegen unbekannt und DIE ermitteln dann deine daten indem sie beim provider anfragen,ein anwalt kann sooft er will fragen,er wird von einem seriösen anbieter keine antwort bekommen...

da steht auf anordnung der zuständigen stellen,ein anwalt ist keine zuständige stelle

der anwalt kann beim einwohnermeldeamt nachfragen,wenn ihm der name bekannt ist,mehr aber auch nicht!

zu der sache mit der polizei darf: die polizei darf auch bei rot über die ampel fahren wenn sie es muss,darf es dein anwalt auch?

die daten werden von der polizei nur dann weitergegeben,wenn es zu einer verhandlung kommt..stell dir mal vor,du wirst vor gericht sogar in einer öffentlichen sitzung nach deinen personalien gefragt.unglaublich was?

du solltest deine links von gesetzen mal bis zum ende durchlesen,auch die dazu gehörenden nebengesetze und dann überlegen,es verstehen und dann posten!

ich wette mit dir um 100 mio lose,das ein anwalt niemals die daten vom provider bekommt,zeig mir nur einen einzigen beweis!

https://www.anwalt.de/rechtstipps/v...f-auf-telefon-und-internetdaten-w_002642.html

steht da was von anwalt?
 
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Zur Klarstellung:

Möchte ich die Daten von jemandem, dann stelle ich

1. Eine Strafanzeige
2. Die Behörden ermitteln und stellen im Rahmen dieser Ermittlung die persönlichen Daten des Beschuldigten beim Webseitenbetreiber fest. Dieser gibt da aber nur an eine Staatsanwaltschaft oder andere ermittelnde Behörden raus.
3. Ich als Geschädigter kann z.B. nach §406e StPO oder nach §475 StPO auch als Dritter Einsicht verlangen (was meist über einen Anwalt nötig wird) und so die persönlichen Daten des Beklagten in Erfahrung bringen. Ein Grund, der ja vom Gesetz gefordert wird, wäre zum Beispiel die zivile Verfolgung von Ansprüchen.

Ich kann aber keinesfalls die Herausgabe der Daten vom Webseitenbetreiber verlangen, auch nicht über einen Anwalt.

Marty
 
ich wette mit dir um 100 mio lose,das ein anwalt niemals die daten vom provider bekommt
Da wäre ich mir nicht so sicher... Ob das rechtlich gedeckt ist, ist die eine Frage, ob es nicht schon Fälle gab, bei denen ein Provider tatsächlich Daten an Anwälte rausgegeben hat, eine ganz andere...
Aber - es sind ja nur Lose ;)

Ich kann aber keinesfalls die Herausgabe der Daten vom Webseitenbetreiber verlangen, auch nicht über einen Anwalt.
Verlangen kann ich so einiges. Ob ich es bekomme, ist eine ganz andere Frage...
 
ein anwalt wird von einem seriösen betreiber,verkäufer oder was auch immer,keine daten bekommen,lies einfach mal die letzten 2 seiten

aber damit auch du es verstehst:

ich wette um 100 mio lose,das ein SERIÖSER betreiber auf LEGALEM wege keine daten bekommen wird
 
das zählt nicht^^

ich wollt schreiben:

ich wette das ein seriöser anwalt auf legalem wege keine daten vom betreiber bekommen wird
 
...

das zählt nicht^^

ich wollt schreiben:

ich wette das ein seriöser anwalt auf legalem wege keine daten vom betreiber bekommen wird

Auch hier hast Du die Wette verloren !!!

Denn auch der Anwalt wird die Daten von Betreibern nur auf legalem Wege bekommen, der hier über den Weg der Strafanzeige und Akteneinsicht aufgezeigt wurde.

Nun aber wirklich bitte die Lose an das Sinnlosteam!

Wenn Du wettest, solltest Du ganz genau auf Deine Worte achten :)

Kleine Anekdote dazu :mrgreen:

Als ich noch ein "Heranwachsender" war, wollte mein Vater mit mir eine Juxwette machen. Er wettete mit mir, dass ich so "unsportlich" sei, dass ich nicht mal über einen Bleistift springen könne. Altbekanntes Spiel - ich kannte es noch nicht - man legt den Bleistift an die Wand, so dass man natürlich nicht drüber wegspringen kann. In seinem Eifer, das ich die Wette angenommen hatte, legte mein Vater allerdings den Bleistift vor eine Tür - die ich dann geistesgegenwärtig öffnete 8)
 
dann lies mal richtig....

abc sagt der anwalt bekommt die daten direkt VOM BETREIBER,
ich sage er bekommt sie nur von der polizei,wie du sagtest im rahmen einer strafanzeige und das ist eben nicht direkt wie abc behauptet
 
Im Impressum und in den Mediadaten gibt es genug Daten, die der Anwalt direkt vom Betreiber erhalten könnte ....