Haben Brüste S*x und möchten FischVolk?

Och Hasenzähnchen :mrgreen:
Ich sprech mit dir, liebend gern sogar... Und es gibt bestimmt noch zig andere Menschen die das gern tun :kiss:
 
Hab ich nicht nötig mein Schnuffi :mrgreen:

So, muss nun los, bin weg, bis später... *knutschi an die die einen wollen*
 
Einen schönen guten Abend...

Habe heute wieder Post vom Anwalt bekommen... wegen meinem alten Auto, das ich im September kaputtgefahren bekommen habe. Die gegnerische Versicherung will aus gewissen Gründen nicht alles zahlen und mir fehlen noch ca. 1.200 Euro.

Ich habe jetzt nur noch 2 Möglichkeiten:
  • Ich riskiere die Klage, muss ca. 160 Euro Gerichtsgebühr vorstrecken und kann evtl. zu meinem Geld kommen (aber bei Verlieren des Urteils sogar noch bis zu 600 Euro drauflegen)
  • oder ich verzichte einfach auf die 1200 Euro

Habe ca. 14 Tage mich zu entscheiden, ob mein Anwalt die Klage einreichen soll... und das Dümmste: ich hatte zu der Zeit keinen Rechtschutz :(
 
Wie stehen denn die Chancen auf Erfolg?

Laut meinem Anwalt gut, aber garantieren kann das kein Anwalt meinte er!

Generali schrieb:
Nach den uns vorliegenden Unterlagen wurde das beschädigte Fahrzeug am 15.9. zu einem Preis von 750 EUR verkauft. Nach der Entscheidung des OLG Köln in SP 06, 196 und des LG Stuttgart in SP 04, 126 ist der Geschädigte insoweit gehalten, dem Ersatzpflichtigen vor der Veräußerung des Unfallfahrzeuges Gelegenheit zu eigenen Bemühungen um eine günstigere Verwertung zu geben, zumal wir Ihren Mandanten gebeten hatten, das Fahrzeug nicht ohne unsere Zustimmung zu verkaufen.

Mein Anwalt meint aber, dass laut dem BGH jeder das Unfallfahrzeug selber verscherbeln kann, wie er will... zumal ich das auch gar nicht gemacht habe, sondern mein Autohaus, von dem es geleast war (2 Monate vor Ablauf der Abzahlung) :roll: