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Naja, Typen die mit Adolfbärtchen rumlaufen sind wohl schon so weit im rechtsextremen Sumpf, das man sie sich schwerlich "noch stärker für die NPD engagieren" können.
Ein Hitlerbärtchen ist was anderes als ein Ohrring und das weißt du genau...
jemand, der sich derart benachteiligt sieht, wird immer versuchen, sich unlauterer Argumente zu bedienen.
Liquid0815 schrieb:Zitat von AGG §1
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Brauchen sie ja garnicht mehr. Stichhaltige Argumente liefern Leute wie du ja genug. Da brauchen die garkeine unlauteren Argumente mehr erfinden.
Das wäre schon eher ein Punkt. Solange die NPD bis in Höchste Führugnspositionen mit V-Leuten durchsetzt ist, würde eine solche Aktion aber ins Leere laufen. Würde man endlich mal die V-Leute abziehen, dann kann man endlich auch mal eine vernünftige Argumentation gegen die NPD führen.
Bringt nichts. Du kannst die Partei verbieten, aber nicht die ganzen Splittergruppen und Kameradschaften. Da die ja unabhängig von der NPD sind, würde die ein Verbot nicht betreffen.
wenns doch bloß so einfach wäre. ich meine, wofür sind denn die v-leute dort eingeschleust worden? deshalb kann man die auch nicht so ohne weiteres abziehen. alle auf einmal geht nicht und wenn man sie nach und nach abzieht entsteht ja eine überwachungslücke. ausserdem würde das wohl auch auffallen.
Selbst wenn man die alle da rausholt, irgendwas sickert immer durch, wenn ein "jemand" nicht mehr da ist, oder vor einer Razzia zufällig in den Urlaub fährt. V-Leute sind also nicht wirklich rauszukriegen, also wird die NPD wohl auch mittelfristig erlaubt bleiben, da die Argumente fehlen - so sagen es die Politiker&Gerichte.
ja,aber......Müssen wir wirklich Angst haben, dass die NPD über 5% bei einer Bundestagswahl bekommt?...
Das ist im Grunde sinnlos, da jede Partei nur Versprechungen macht. Das Einhalten derselben ist eine ganz andere Sache - kann übrigens keine Partei, aber gut....Dann sollten die Parteien sich aber mal Gedanken über ihre Aufklärungsarbeit und ihr eigenes Parteiprogramm machen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nunmehr in einem Grundsatzurteil bestätigt, dass ein rechtsextremer Schornsteinfegermeister nicht mehr als solcher tätig werden darf. Er ist zwar kein NPD-Mitglied, sitzt aber für die Partei im Stadtrat der Stadt Laucha in Sachsen-Anhalt sowie im Kreistag des Burgenlandkreises. Somit ist er nach Auffassung des Gerichts zur Wahrung einer öffentlichen Tätigkeit nicht zuverlässig genug, da staatlich bestellte Kaminkehrer die Grundrechte der Kunden achten müssen. Mit diesem Grundsatzurteil wurde ein vorheriges Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg gekippt.
