Grünen-Politiker will Inzest-Verbot lockern: Geschwister-S*x soll legal werden

Inzest bedeutet Geschlechtsverkehr unter Verwandeten ersten Grades. Das ist in Deutschland verboten.

NEIN. IST ES NICHT ! Nur der Vaginalverkehr ist verboten, alles andere erlaubt.

In einigen Staaten ist Inzest strafbar. So ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz nur der Vaginalverkehr strafbar, in Liechtenstein dagegen auch Oral- und Analverkehr sowie gleichgeschlechtlicher Verkehr. In Frankreich wurde die Strafbarkeit von Inzest mit dem Code pénal français von 1810 abgeschafft[25], aber Inzest mit Minderjährigen 2010 wieder als Straftatbestand eingeführt.[26] Verschiedene Länder, die das französische Rechtssystem als Vorbild genommen haben, stellen Inzest aber weiterhin nicht unter Strafe, dazu gehören Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Portugal, die Türkei, Japan, Argentinien, Brasilien und einige andere lateinamerikanische Staaten.

Quelle = https://de.wikipedia.org/wiki/Inzest#Gegenw.C3.A4rtige_Rechtslage

@smailies, nicht jeder hält sich aber an die Bibel, auserdem ist die Bibel kein Gesetzbuch ( zumindenst nicht in D-Land )
 
@smailies, nicht jeder hält sich aber an die Bibel, auserdem ist die Bibel kein Gesetzbuch ( zumindenst nicht in D-Land )

Ist mir bekannt. Ich hatte das auch nicht als Forderung formuliert.
Aber das Deutsche Grundgesetz baut in Teilen auf den 10 Geboten und dem christlichen Wertekanon auf. Das haben die Macher nach dem 2. Weltkrieg so für sinnvoll erachtet. Aber das heißt ja nicht, dass das für alle Ewigkeit so bleiben muss.
 
Schau mal nach, was Geschlechtsverkehr bedeutet.
Ich verlaß mich da auf die Info von
RA Wiete, dessen tägliches Geschäft Strafrecht ist.
Der Bundesgerichtshof hält auch nach der Neufassung der Sexualdelikte durch das 6. Strafrechtsreformgesetz an der Definition des Begriffs Beischlaf, so wie sie in ständiger Rechtsprechung seit BGHSt 16, 175 ff. erfolgt ist, fest. Danach ist mit dem Eindringen des männlichen Gliedes in den Scheidenvorhof der Tatbestand des Beischlafs erfüllt (vgl. BGH, Urt. v. 25.10.2000 - 2 StR 242/00 - BGHSt 46, 176 - NStZ 2001, 312).
 
@ LordRoscommon
Bin da genau Deiner Meinung. Nur der gute Schloesser hat das leider noch nicht mitbekommen. Ich habe keine Ahnung, was der User unter Geschlechtsverkehr (oder Beischlaf) versteht.
 
@ LordRoscommon
Bin da genau Deiner Meinung. Nur der gute Schloesser hat das leider noch nicht mitbekommen. Ich habe keine Ahnung, was der User unter Geschlechtsverkehr (oder Beischlaf) versteht.

Analverkehr und Oralverkehr sind für mich beides Geschlechtsverkehr, genauso wie das einführen des Gliedes in die Vagina.

Und nur LETZTERES ist in D-Land unter verwanten ersten grades verboten.
 
Juristische Terminologie

Juristisch unterscheidet man zwischen:

„Beischlaf“, oft auch die ältere Bezeichnung „Beiwohnung“ steht für das zumindest teilweise Eindringen des männlichen Gliedes in das weibliche Geschlechtsorgan, den Scheidenvorhof.
eine dem Beischlaf gleichzusetzende sexuelle Handlung“ beziehungsweise „eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung“ ist in jedem Fall ein Oral- oder Analverkehr mit dem Penis und eine Penetration der weiblichen Geschlechtsorgane mit Fingern oder Gegenständen.

Quelle = https://de.wikipedia.org/wiki/Geschlechtsverkehr#Juristische_Terminologie
 
Penetration mit Gegenständen ist auch Geschlechtsverkehr :mrgreen: aber nur bei weiblichen Menschen damit die Männchen nicht damit angeben können :ugly:
 
darauf wollte ich hinaus, also von der Genseite hehr sind wir ALLE miteinander verwant, die ganzen Menschen sind also aus inzucht endstanden.

OK, wenn man nach der Bibel geht sicher. Faktisch ist aber eine andere "Schöpfungsgeschichte" bewiesen, bei der nicht alle Menschen von 2 Personen entstammen. Also müssen wir hier nicht um Märchen drum herum reden, oder? Danke.



Das ist "schön", dass es in Deutschland erlaubt ist seine Schwester in Ar*** zu fic***, hat aber für mich etwas von geistesgestört und behandlungsdürftig.

Worüber reden wir denn hier überhaupt? Will man in einer Gesellschaft wie Deutschland ernsthaft damit auseinander zu setzen, es zu legalisieren, mit seiner Tocher, Schwester, Bruder, Vater keine Ahnung "den Beischlaf zu vollziehen"?

1. Gibt es in Deutschland 6589 andere Probleme die da wichtiger sind
2. Sollte man es nicht noch fördern, dass die Gefahr besteht, dass Kinder mit Behinderungen oder sonstigen Spasstiken auf die Welt kommen
3. Sollte sich jeder, der dies in irgendeiner Art & Weise befürwortet, einmal tief in sich gehen ob bei ihm nicht was richtig ist. Denn das hat absolut nichts mehr mit "Toleranz" zu tun!!

Gruß Querulant
 
Ex-Verfassungsrichter Di Fabio gegen Abschaffung des Inzestverbots

Folgende News wurde am 27.09.2014 um 08:55:28 Uhr veröffentlicht:
Ex-Verfassungsrichter Di Fabio gegen Abschaffung des Inzestverbots
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Berlin (dts) - Der frühere Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio hat den Vorschlag des Ethikrats kritisiert, das Inzestverbot abzuschaffen."Es ist meines Erachtens wichtig, dass eine Gesellschaft mit dem Inzestverbot ein klares Signal zum Schutz minderjähriger Mädchen in Familien gibt", sagte Di Fabio dem Nachrichtenmagazin "Focus"."Wer das Verbot aufhebt, muss sich auch über mögliche negative Konsequenzen im Klaren sein." Di Fabio hatte 2008 mitentschieden, dass der Gesetzgeber Inzest unter Strafe stellen darf, weil es wichtige Gründe wie Erbgutschäden gebe. Der Ethikrat hatte eine Ausnahme für getrennt aufgewachsene Geschwister gefordert. Di Fabio sagte, dem Gesetzgeber stehe frei, in Einzelfällen von Strafverfolgung abzusehen.