Gewerbepflicht bei Loseseite?

Ich bin zwar kein Jurist, aber solange du die Lose auch in Lose lässt und die nicht verkaufst musst du auch nichts versteuern. Aber frag mal lieber einen Steuerberater oder einen Anwalt. Der kann dir die Frage genauer beantworten.

Zur Frage was vorab investiert werden muss, da muss man auch erstmal wissen was für kosten anfallen. Server + Domain ist klar, das sind ja Fixkosten.
Dann kommt es noch darauf an wie die Nutzer des Spieles verdienen, müssen oder können die User Lose investieren um einen Bonus zu erhalten (z. B. kauf von zusätzlichen Ressourcen über Lose) oder werden die Lose nur über Werbung verdient und dann als Aktivitätbonus an die Nutzer ausgezahlt?

Um das genauer sagen zu können braucht man auch mehr Infos. Aber ich denke mal mit ein wenig Mathematik kannst du dir die Frage selber beantworten wenn du alle relevanten Faktoren berücksichtigst ;-)
 
Bestehen die Gewinne aber nur aus Losen? Dann selbstverständlich nicht
Standardirrtum... bitte nicht jeden immer diesen Bären aufbinden!

Eine Gewinnabsicht muss nicht notwendigerweise in Euros sein. Auch Gewinne in Dollars, Bratwürsten und Losen sind eben Gewinne. Und bei Gewinnabsicht besteht nun mal in Deutschland Gewerbepflicht!
Ich habe noch in keinem Gesetzgebuch gelesen, dass klamm-Lose von der deutschen Rechtsprechung ausgenommen sind :roll:
 
so ein Schmarn. Eine Einkunft in Klammlosen? Dafür braucht man kein Gewerbe anmelden.
Ich weiß das du es immer besser weist..

Aber Junge glaub mir: Wenn deine Einnahemen ausschlieslich Klammlose sind brauchst du dafür kein Gewerbe! (Insofern du selbst keine Klammlose verkaufst)
 
Ich warne lediglich davor, dass deine Aussagen inhaltlich falsch sind - auch wenn du, Junge, meinst, du hättest recht. So ist zumindest jeder Leser gewarnt und wird sich vorher informieren.
 
so ein Schmarn. Eine Einkunft in Klammlosen? Dafür braucht man kein Gewerbe anmelden.
Ich weiß das du es immer besser weist..

Aber Junge glaub mir: Wenn deine Einnahemen ausschlieslich Klammlose sind brauchst du dafür kein Gewerbe! (Insofern du selbst keine Klammlose verkaufst)

Und worauf basiert dein Wissen?

CU

Merowing
 
;) ...
thehacker hat unrecht aber informiere dich doch einfach bei: nein nicht bei thehacker weil er/sie hat keine Ahnung, sondern bei deinem Anwalt
 
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Und was unterstützt deine Aussage? Woher hast du dein Wissen? Bis jetzt stehst du mit leeren Händen da...
 
Bestehen die Gewinne aber nur aus Losen? Dann selbstverständlich nicht

Kauf dir mal ein HGB. Achso und bezahl es am besten mit Gold oder lass dein Fahrrad oder deine Uhr dafür da, dann muss der Händler schließlich kein Gewerbe anmelden :roll:

Es ist gar nicht schlimm von etwas keine Ahnung zu haben. Schlimm wird es erst wenn man die Fehlinformationen noch standhaft verbreitet und verteidigt.
 
Kauf dir mal ein HGB. Achso und bezahl es am besten mit Gold oder lass dein Fahrrad oder deine Uhr dafür da, dann muss der Händler schließlich kein Gewerbe anmelden :roll:

Es ist gar nicht schlimm von etwas keine Ahnung zu haben. Schlimm wird es erst wenn man die Fehlinformationen noch standhaft verbreitet und verteidigt.

Goldankauf ist ein überwachungsbedürftiges Gewerbe.
Fahrrad oder deine Uhr sind Sachwerte.
Und nun erkläre mal bitte seit wann Klamm-Lose Sachwerte sind.
Auch kannst du uns mit deiner Weissheit beglücken in dem du uns Erklärst warum man ein Gewerbe braucht um eine Slot-Seite zu betreiben aber keine Glücksspiel Lizenz?
 
Hmm, wer hier Recht hat oder nicht, es ist doch alles gesagt worden?
RA konsultierten und sich informieren die paar Euro für die Beratung wird man wohl haben wenn man ein Projekt beabsichtigt, natürlich ist es so wenn Werbeanbieter mit im Spiel sind die eine Gewinnbeteiligung anbieten und das mag auch in Euros sein will das Finanzamt schon wissen was los ist.
Und sich einen Gewerbeschein bei der Stadt zu beantragen / abholen / anmelden kostet nun mal Zeit.
Bei manchen Seiten ist es ersichtlich und sie halten sich nicht daran. Aber ist jedem sein Bier ne Abmahnung ist am Ende teurer als zu sagen ich wusste es nicht. Sowas zählt dann genauso wenig wie das Rausreden. :mrgreen:
 
Mein Nachbar hat auf seinem Grundstück einen großen Pflaumenbaum. Jedes Jahr verkauft er an seine Nachbarn einen Großteil der Pflaumen zu einem Freundschaftspreis. Seine Einnahmen belaufen sich auf ca. 15€ - 20€ im Jahr. Hiervon geht er mit seiner Frau ins Kino. Braucht mein Nachbar einen Gewerbeschein?

Der Obdachlose vom Lidl Parkplatz in meinem Ort sammelt Pfandflaschen und kauft sich hiervon das nötigste. Da er nicht viel braucht, sammelt er für meist lediglich für ca. 3€/ Tag Pfandflaschen, manchmal auch für 5€. Im Monat macht er so 100 - 150 €. Braucht der Obdachlose vom Lidl Parkplatz einen Gewerbeschein.

Mein Freund Karl betreibt eine Lose Seite. 100 aktive Mitglieder klicken jeden Tag fleißig Banner. Karl hofft natürlich, dass nach allen Ausgaben ein zwei Löschen übrig bleiben, damit er auf seiner Lieblingsseite einen schön Slot drehen kann. Sollte er dort den Jackpot knacken, will er die Lose verkaufen und sich seinen großen Wunsch, ein DVD Rekorder leisten. Bisher hat er nach 10 Monaten 5Mrd Lose erwirtschaftet. Glück bei den Slots hatte er noch nicht. Die Kosten für die Domain und den Server zahlt er von seinem Gehalt als angestellter Dipl. Kaufmann. Braucht Karl einen Gewerbeschein?

Katja ist 17 und bessert sich ihr Taschengeld mit einem Paidmailer auf. Sie hat über Facebook und Freunde mittlerweile schon über 50 Refs geworben. Jetzt will sie in ihrem Sportverein noch ein paar Flyer mit ihrem Reflink auslegen und hofft so weitere 20 Refs zu finden. Katja, die fleißig klickt und wirbt, schafft jeden Monat die Auszahlungsrenze von 10€. In der Refrally hat sie den 3. Platz gemacht und bekommt 100€. Soviel Geld hatte sie noch nie und will das für ihren Füherschein zurücklegen. Braucht Katja einen Gewerbeschein?

Tommek
 
Ach, was sie denn dass sie von Gewerbe- und Steuerpflicht befreit sind?

Auch kannst du uns mit deiner Weissheit beglücken in dem du uns Erklärst warum man ein Gewerbe braucht um eine Slot-Seite zu betreiben aber keine Glücksspiel Lizenz?

Wo hab ich das noch gleich behauptet? Achso, gar nicht ... ok :roll:

Nach meinem Verständnis (bin Laie):

Erlaubt: Ja (Bestimmungen zum Lebensmittelhandel außen vor)
Selbstständig: Ja
Nach außen erkennbar: Ja
Freier Beruf: Nein
Planmäig und auf Dauer: Ja
Gewinnerzielungsabsicht: Ja
Gewerbe: Ja

Erlaubt: Ja (Eigentumsverhältnisse außen vor)
Selbstständig: Ja
Nach außen erkennbar: Ja
Freier Beruf: Nein
Planmäig und auf Dauer: Ja
Gewinnerzielungsabsicht: Ja
Gewerbe: Ja

Gab es da nicht bei dem Fall des Flaschensammlers der mit dem Pfand ein Wohnmobil kaufte die Meldung dass das Finanzamt die Hand aufgehalten hat als es davon erfuhr?

Erlaubt: Ja (Glücksspiel außen vor)
Selbstständig: Ja
Nach außen erkennbar: Ja
Freier Beruf: Nein
Planmäig und auf Dauer: Ja
Gewinnerzielungsabsicht: Ja
Gewerbe: Ja

Erlaubt: Ja
Selbstständig: Nein
Nach außen erkennbar: Nein
Freier Beruf: Nein
Planmäig und auf Dauer: Ja
Gewinnerzielungsabsicht: Ja
Gewerbe: Nein

Das es grad bei so Bagatellen durchaus Ausnahmen oder einfach stillschweigende Duldung gibt will ich aber gar nicht bestreiten.

Liebhaberei wird nur sehr selten anerkannt und ist eher eine Frage der Steuerbarkeit und damit der Verrechenbarkeit der - mit Liebhaberei regelmäßig einhergehenden - Verlusten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rechtliche Überlegen: Was sind Lose überhaupt?

Lose werden von Lukas Klamm herausgegeben. Man erwirbt einen Anspruch an einem Gewinnspiel teilzunehmen. Lose sind somit ein Recht, was erstmal wertlos ist.Denn die Gewinnchancen sind bei der Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Lose doch sehr gering.

Bei Losen handelt es sich nicht um Sachen, wie Gold oder Fahrräder, sondern um ein Recht auf teilnahme eines Gewinnspiels.

Selbstverständlich können Rechte genauso wie Sachen auch übertragen werden. Grundsätzlich ist es nicht verboten für ein eigentliches wertloses Recht auch zu bezahlen. Wenn jedoch eine größere Masse an Menschen bereit sind, für dieses Recht zu bezahlen, dann können die eigentlichen werlosen Rechte durchaus einen Wert erlangen.

Dieser Wert wird jedoch immer unter dem gehandelten Preis anzusetzen sein. Da Lose jederzeit abgeschafft werden können bzw. Lukas Klamm (wie wohl auch geschehen) die Anzahl der Lose nach seinem Belieben erhöhen kann, ist der tatsächliche Wert unter dem gehandelten Preis. Ich würde sogar vermuten, dass ein Sachverständiger bei Gericht den Wert deutlich unter dem Marktpreis ansetzt.

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Ob jemand ein Gewerbe betreibt oder nicht, hängt im Übrigen nicht nur von der Gewinnerzielungsabsicht ab. Diese ist eines von vielen Merkmälern.

Selbständigkeit: keine verdeckte, abhängige Beschäftigung, hiermit soll die sog. „Scheinselbständigkeit ausgeschlossen werden“;

Nachhaltigkeit: die Tätigkeit wird nicht nur gelegentlich ausgeübt;

Gewinnerzielungsabsicht: die Tätigkeit muss auf der Erzielung eines angemessenen Gewinns ausgerichtet sein, d.h. vor allem, ein Gewinn darf nicht von vornherein mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein;

Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr: die Waren und Dienstleistungen müssen auf dem Markt angeboten werden, Leistungen werden nicht nur zwischen Privatleuten ausgetauscht

kein Land- und Forstwirtschaft, freier Beruf oder sonstige selbständige Tätigkeit.

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Der Hinweis auf einen Anwalt ist zwar gut und schön, jedoch werden die meisten Anwälte Klammlose nicht kennen. Da die meisten höchstwahrscheinlich Klammlose auch noch falsch erklären würden, ist es fraglich, ob ein Anwalt gegen "kleines Geld" Eure Frage beantworten würde und auch kann.

Es gibt jedoch einen Menschenverstand, der meist weiterhilft.

Wer ernsthaft eine Seite mit der Absicht betreibt, damit Geld zu verdienen, der muss selbstverständlich ein Gewerbe anmelden und Steuern bezahlen. Gleiches gilt übrigens auch für Refjäger oder ähnlichem.

Wer jedoch eine kleine Klickseite betreibt, mit der er gerade mal seine Kosten deckt, braucht keinen Gewerbeschein. Da zu den Kosten Internetanschluss, Server, Handy, etc. gehören können, wird man wohl bei den meisten Seiten nicht von einer Gewinnerzielungsabsicht sprechen können, sondern viel mehr von einem Hobby. Als Beispiel: Ich glaube kaum, das die Seite klicklos.de mehr als 20Mrd Lose Gewinn im Monat macht, insbesondere wenn man sich die Mediadaten anschaut.

Übrigens ist ein Gewerbe zu haben nicht schlechtes, da der eingerichtete Gewerbebetrieb auch von Art. 14 GG mit umfasst ist. Ein Gewerbetreibender hat erhebliche Rechte gegenüber dem Staat.

Wer seinen Kopf einschaltet, kommt übrigens bei meinen Beispielen, zu den richtigen Lösungen ;)

In diesem Sinne,

Tommek
 
Zuletzt bearbeitet:
das ein Recht etwas wertloses ist stimmt nicht. Es gibt Rechte die schon einiges Wert sein können.
Zumeist wird dann das anders genannt, aber es ist ein Recht. Milchquote, das Recht Milch zu profuzuerennund zu Verkaufen.
Emmissionsrechte werden sehr teuer gehandelt.
Schürfrechte ebenfalls.

Man muss dann auch bedenken dass zwar für 3in Gewerbe eine Gewinnerzielungsabsicht bestehen muss aber in Teilen des Steuerrechts nicht Gewinn steht sondern Umsatz.

Hier sollte man also nicht nur bzgl. Gewerbe schauen sondern was die anderen Gesetze sagen das wird oft vergessen.

Und im Steuerrecht gibt es einen Tausch hzw. einen tauschähnlichen Umsatz was hier vorliegt. Und dieser ist nach dem UStG steuerpflichtig.
 
Ich habe nirgendwo behauptet, dass ein Recht etwas wertloses ist!!! Ein Recht kann mehrere Mio Euro wert sein, zum Beispiel das Recht gewisse Patente zu verwerten.

Die Teilnahme an einer Lotterie, bei der man mit einer sehr geringen Wahrscheinlichkeit 100€ gewinnen kann, ist jedoch ziemlich wertlos für sich gesehen.

Umsatzsteuer muss nur der bezahlen, der ein Gewerbe betreibt. Wenn ich mit meinem Nachbarn eine Tüte Milch gegen zwei Äpfel tausche, muss ich keine Umsatzsteuern zahlen. Wenn jedoch der Maler dem Tischler die Wand streicht und dafür einen Schrank erhält, dann sind Umsatzsteuern zu bezahlen.

Sobald ich ein Gewerbe betreibe, kann ich selbstverständlich steuerrechtlich alle Ausgaben, die für das Gewerbe notwendig sind absetzen. Wenn ich somit erwartungsgemäß Verluste oder nicht nennenswerte Gewinne einfahre, fehlt es an einer ernsthaften Gewinnerzielungsabsicht. Dies dürfte bei den meisten Seiten der Fall sein

Übrigens mal nen paar Auflösungen zu meinen Beispielen.

Der Pflaumennachbar muss kein Gewerbe anmelden. Zum einen wird er nach Abzug aller Kosten wohl keinen Gewinn einfahren. Davon abgesehen, würde es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handeln.

Pfandflaschensammler müssen übrigens Steuern zahlen, zumindest, wenn sie organisiert auf Festivals oder Großveranstaltungen Pfandbehälter sammeln und diese einlösen. Wer beim Spaziergang sich aber für eine weggeworfene Dose bückt und diese dann ordnungsgemäß dem Pfandsystem zuführt, ist mit Sicherheit nicht gewerblich tätig.

Tommek
 
Übrigens ist ein Gewerbe zu haben nicht schlechtes, da der eingerichtete Gewerbebetrieb auch von Art. 14 GG mit umfasst ist. Ein Gewerbetreibender hat erhebliche Rechte gegenüber dem Staat.

Naja nervig ist es aber schon. Dafuer muss er zum Amt, warten, der Dame erklaeren wieso Klammlose ein Gewerbe sind, gruebeln welche Bezeichnung man nimmt, 30 Euro oder so blechen. Dann kommen auch noch die Unterlagen vom Finanzamt, die man gross ausfuellen darf, nur um am Ende doch nix zu bezahlen, weil man weit unter den 8000 Tacken pro Jahr liegt. (ausser man hat noch nen richtigen Job).
Dann kommt noch Post von der IHK,die ihre jaehrliche Kohle fuer nix haben will.

Ich weiss zwar nicht, inwiefern einem da ein boeswilliger Mitbewerber damit Schaden kann, wenn man es nicht macht, aber dem Finanzamt ist es jedenfalls egal,solange ihnen da keine Kohle entgeht. Im Gegenteil, die sind froh, wenn sie eine Steuererklaerung weniger bearbeiten muessen, welche eh nix gebracht haette. Wuesste eigentlich auch nicht, wie ein Mitbewerber das spitz kriegen sollte, ob man das angemeldet hat oder nicht. (ausser man postets hier ^^)

Und falls Du eh schon mehr als 8000 verdienst, dann schreib die 50 Euro einfach in Anlage SO.

Ich wuerde das nur machen, wenn Du wirklich langfristig ordentlich davon verdienen willst, und das nicht schon in 2 Jahren eh wieder abmeldest. (oder abgemeldet wirst, weil Du keine Gewinne machst, das sehen die naemlich auch nicht gerne, wenn man das nur nutzt um Verluste geltend zu machen.)

Theorethisch ist die Sache klar, Du musst es anmelden: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html
Praktisch wuerd ichs mir gut ueberlegen. Selbst wenn es hart auf hart kommt, musst Du hoechstens die Gewinne wieder abgeben, aber wahrscheinlich auch nicht, da durch die Nichtanmeldung kein Vorteil erziehlt wird. Wie hier: https://www.jusmeum.de/urteil/lg_tü...b48c988b82084c33cbc0ede82180d3e12f23108cdcd40

Umsatzsteuer muss nur der bezahlen, der ein Gewerbe betreibt. Wenn ich mit meinem Nachbarn eine Tüte Milch gegen zwei Äpfel tausche, muss ich keine Umsatzsteuern zahlen.

Wenn er 20000 Euro fuer den Deal draufzahlt, dann aber schon. Von der Umsatzsteuer kann man sich nur unter 17500 befreien lassen. (noch was nerviges, was man nach der Anmeldung tun muss)
 
Zuletzt bearbeitet:
Falsch!
lies dir mal UStG $1 in Verbindung mit UStG $2 durch.
Es geht dort nicht nur um Gewerbetreibende und es muss keine Gewinnerzielungsabsicht.

Dann würde kein Landwirt USt zahlen, kein Steuerberater und auch kein Vermieter.


Kann leider kein Zitat mit dem Handy einfügen.