Moin,
also das hier beschäftigt mich nun schon seid einem halben Jahr
letztes Jahr im Juni wollte ich mein Gewerbe anmelden da ich noch minderjährig bin hab ich mich dann beim Gewerbeamt informiert wie das mit dem Antrag abläuft die meinten ich sollte mich beim Amtsgericht informieren. Der zuständige Mitarbeiter dort erklärte mir das die solche Anträge nicht bearbeiten würden und ich es auf meine Eltern anmelden sollte (wörtlich) als ich meinte das ich das nicht möchte meinte er dann sollte ich es einfach so anmelden das würde keine Probleme geben.
Also bin ich dann zum Gewerbeamt zum anmelden mit meiner Mutter, der Mitarbeiter dort teilte mir dann mit das ich die Erlaubnis benötige also hab ich ihm die Geschichte erzählt mit dem Kerl vom Amtsgericht der meinte es würde auch ohne gehen. Der hat mir das nicht geglaubt und dort angerufen wo ihm meine Aussage dann bestätigt wurde.
Kurz um: Ich konnte als minderjähriger ein Gewerbe anmelden ohne die Erlaubnis vom Vormundschaftsgericht zu haben bei der Gewerbeanmeldung musste lediglich meine Mutter mit unterschreiben wobei ich trotzdem als Inhaber eingetragen bin.
Naja meine Frage ist nun einfach ob das mittlerweile in Deutschland überall so gehandhabt wird
Gruß
Gremlin
also das hier beschäftigt mich nun schon seid einem halben Jahr
Also bin ich dann zum Gewerbeamt zum anmelden mit meiner Mutter, der Mitarbeiter dort teilte mir dann mit das ich die Erlaubnis benötige also hab ich ihm die Geschichte erzählt mit dem Kerl vom Amtsgericht der meinte es würde auch ohne gehen. Der hat mir das nicht geglaubt und dort angerufen wo ihm meine Aussage dann bestätigt wurde.
Kurz um: Ich konnte als minderjähriger ein Gewerbe anmelden ohne die Erlaubnis vom Vormundschaftsgericht zu haben bei der Gewerbeanmeldung musste lediglich meine Mutter mit unterschreiben wobei ich trotzdem als Inhaber eingetragen bin.
Naja meine Frage ist nun einfach ob das mittlerweile in Deutschland überall so gehandhabt wird
Gruß
Gremlin