Gewerbe ohne Erlaubnis vom Vormundschaftsgericht obwohl Minderjährig.

27o8

abgemeldet
2 Mai 2006
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Moin,
also das hier beschäftigt mich nun schon seid einem halben Jahr :biggrin: letztes Jahr im Juni wollte ich mein Gewerbe anmelden da ich noch minderjährig bin hab ich mich dann beim Gewerbeamt informiert wie das mit dem Antrag abläuft die meinten ich sollte mich beim Amtsgericht informieren. Der zuständige Mitarbeiter dort erklärte mir das die solche Anträge nicht bearbeiten würden und ich es auf meine Eltern anmelden sollte (wörtlich) als ich meinte das ich das nicht möchte meinte er dann sollte ich es einfach so anmelden das würde keine Probleme geben.

Also bin ich dann zum Gewerbeamt zum anmelden mit meiner Mutter, der Mitarbeiter dort teilte mir dann mit das ich die Erlaubnis benötige also hab ich ihm die Geschichte erzählt mit dem Kerl vom Amtsgericht der meinte es würde auch ohne gehen. Der hat mir das nicht geglaubt und dort angerufen wo ihm meine Aussage dann bestätigt wurde.

Kurz um: Ich konnte als minderjähriger ein Gewerbe anmelden ohne die Erlaubnis vom Vormundschaftsgericht zu haben bei der Gewerbeanmeldung musste lediglich meine Mutter mit unterschreiben wobei ich trotzdem als Inhaber eingetragen bin.

Naja meine Frage ist nun einfach ob das mittlerweile in Deutschland überall so gehandhabt wird :roll:

Gruß
Gremlin
 
Sowas kann nicht durchgehen, spätestends das FA wird da wohl sich nochmal melden.
Wie will ein 17 Jähriger ein Gewerbe betreiben ohne voll geschäftsfähig zu sein? Angenommen Geschäftsverträge etc. wäre alles nichtig.... kann mir sowas kaum vorstellen. ( § 106 Beschränke Geschäftsfähigkeit) und dann nochmal der Verweis auf den § 112 der eigentlich ja bestätigt ? das man als U18 Unternehmer die Genehmigung vom Vormundschaftsgericht benötigt.

Hast du den schon eine Steuernummer bekommen, also ging es bei dir wirklich "durch"?
 
Deine Mutter hat unterschrieben - das reicht als Zustimmung, die du von deinen Eltern benötigst. Du wirst dann allerdings denke ich noch Post vom Vormundschaftsgericht bekommen, oder hast du dein Gewerbe schon eröffnet? ;) Ich nehme an, du hast bisher nur das Formular da ausgefüllt.
Ich werd' das mal verfolgen, spiele auch mit dem Gedanken, ein Gewerbe zu eröffnen :)
 
Deine Mutter hat unterschrieben - das reicht als Zustimmung, die du von deinen Eltern benötigst. Du wirst dann allerdings denke ich noch Post vom Vormundschaftsgericht bekommen, oder hast du dein Gewerbe schon eröffnet? ;) Ich nehme an, du hast bisher nur das Formular da ausgefüllt.
Ich werd' das mal verfolgen, spiele auch mit dem Gedanken, ein Gewerbe zu eröffnen :)


Sollte deine Mutter für dich unterschrieben haben, wird sie auch für alles geradestehen müssen, was du fabrizierst, Verträge darfst du keine Unterschreiben....ergo: Du stehst vielleicht als Inhaber drin, aber das Geschäft führen darfst du noch lange nicht.
 
es gibt mindestens 2 arten,

die einem minderjaehrigen erlauben ein geschaeft zu fuehren.

die eine ist das vormundschaftsgericht, mit deren erlaubnis hast du ein eigenes geschaeft und haftest auch voll fuer dein tun.

die andere ist die, mit erlaubnis der eltern, was allerdings eine mithaftung des mittunterzeichnenden elternteil einschliesst.

d.h. du kannst auch genauso selbststaendig arbeiten, musst nicht immer wieder die erlaubnis des mitunterschriebenen elternteils einholen, wenn du etwas machst. aaaber, der mitunterzeichnende elternteil haftet voll mit, wenn was in die hose geht.

gruss

peter
 
Hast du den schon eine Steuernummer bekommen, also ging es bei dir wirklich "durch"?
Ja habe ich, Steuernummer und Ust.-Id# ist ja nun auch schon 6 Monate am laufen ;)

die andere ist die, mit erlaubnis der eltern, was allerdings eine mithaftung des mittunterzeichnenden elternteil einschliesst.
Das wirds dann wohl sein :)
 
Es war das ganz normale Formular ohne jeglichen Hinweis darauf das ich minderjährig bin ;)
 
Gibt die Möglichkeit, dass ein Elternteil zustimmt, ohne das Vormundschaftsgericht, allerdings haftet der dann auch mit für dein Handeln, weswegen das deine Eltern denke ich eher nicht tun werden.
Dein Wille in Ehren, ich möchte deine Fähigkeiten auch nicht anzweifeln, aber mit 13 ein Gewerbe zu führen ist etwas früh...
 
Naja aber wenn ich zuviel verdiene brauche ich ein Gewerbe! ;)
Es ist noch nicht so weit aber wenn es so weit ist muss ich schon mal informiert sein!
 
Naja aber wenn ich zuviel verdiene brauche ich ein Gewerbe! ;)
Das brauchst du auch wenn du Verlust machst ;) sonst würde ja jeder einfach sagen ich meld erstmal nix an um zu schauen wie es läuft und wenns dann richtig läuft melde ich es mal einfach an :LOL:
 
Naja aber wenn ich zuviel verdiene brauche ich ein Gewerbe! ;)
Es ist noch nicht so weit aber wenn es so weit ist muss ich schon mal informiert sein!

Solange du nicht mindestens 16 bist, brauchst du an gewerbe gar nicht zu denken. Diese Sonderregelung mit dem Vormundschaftgericht, gilt nämlich erst ab deinem 16. Geburtstag und keinen Tag früher. Nix also mit Gewerbe mit 13.
 
Ja, volle Zustimmung. Im §112 BGB steht absolut keine Altersangabe.

Welche Kriterien das Vormundschaftsgericht im jeweiligen Einzelfall sieht, weiss ich natürlich nicht.