Interessant das hier zu lesen, weil bislang wurde mir immer eingetrichtert, dass das entweder über meine Mutter oder über mich (mit Ermächtigung des Vormundschaftsgerichts laufen müsse).
Nun hätte meine Mutter kein Problem damit, wenn Sie mithaften würde, allerdings sollte das schon auf meinen Namen laufen, allein aus steuerlichen Gründen, da ich ja einen Freibetrag bis 7664 Euro habe.
Nun hätte meine Mutter kein Problem damit, wenn Sie mithaften würde, allerdings sollte das schon auf meinen Namen laufen, allein aus steuerlichen Gründen, da ich ja einen Freibetrag bis 7664 Euro habe.