Gewerbe eröffnen

Bekomme ich auch als Kleingewerbe eine Ust ID? Eigentlich doch nicht oder, da ich ja keine Umsatzsteuer zahlen muss wenn ich das Richtig verstanden habe. Oder gibt es trotzdem eine gleich am Anfang falls man sich "vergrößern" will?
UStID brauchst du nur, wenn du EU-weit handeln willst.
Und ob du USt zahlen musst oder nicht darfst du mehr oder weniger selbst entscheiden, willst du es nicht musst du aber auf deine Rechnungen schreiben "Ohne USt da Kleinunternehmer" und deine Kunden können somit keine Vorsteuer abziehen (solltest du an Unternehmen verkaufen, Privatleute können das eh nicht).

Und die letzte Frage: Mit dem Gewerbeschein kann ich dann bei Großhändlern pauschale bzw. auch eigene Sonderkonditionen erhandeln. Bzw. kann auch bei Metro oder so kaufen ist das richtig?
Das hängt vom "Großhändler" ab ;)
 
Könnt Ihr mir darüber vllt. ein paar Infos geben, bzw. Tipps wo ich was im Internet darüber finde.

Ich würde Dir dringend zu einem Existenzgründerseminar raten. Die Kurse (3 bis 10 Tage) werden bei jeder Arbeitsagentur angeboten. Inzwischen sind diese zwar nicht mehr kostenlos, aber die Investition (glaube 30,- €) lohnt sich auf jeden Fall. Denn dort bekommst Du das nötige Grundlagenwissen von Experten vermittelt und kannst auch Fragen stellen, wenn Dir noch etwas unklar ist.
 
Bei mir war die Gewerbeanmeldung sogar komplett kostenlos, nur die Bescheinigung hätte ~20€ gekostet, aber die brauch ich ja nicht.

Nicht? Bei allen Grosshändlern, wo ich eingekauft habe, musste ich die erstmal hinfaxen.

Ich muss als Kleinunternehmer jährlich eine Gewinn-Verlustrechnung abgeben also einfach alle Einnahmen und alle Ausgaben und den Gewinn einfach aufschreiben.

Frage: Werde ich dazu aufgefordert bzw. kriege ich dazu Forumlare? oder wie läuft das?
Du bekommst die Formulare vom Finanzamt zugeschickt. Wobei die Abgabe der Steuererklärung online wesentlich komfortabler ist.
Wenn ich dann Rechnungen ausstelle, muss ich ja meinen eigenen Namen angeben, darf aber auch irgendwie Gewerbe bzw. Fantasienamen nutzen würde das gehen?:

Uhren-Online-Handel
Paul Meyer
Strasse usw...
Geht. Nur Dein Name muss irgendwo vorkommen. Und Du darfst keine Firmenkürzel nutzen. Also Paul Meyer AG, wenn Du keine Aktiengesellschaft hast, die so heisst.

Ich muss ja weiter auch ein Umtauschrecht anbieten, dazu gibt es ja hier auch einen guten Artikel, also das bei E-Bay eigentlich ein Monat gilt, da man erst nach dem Gebot jemanden darauf hinweisen kann. (btw. dann tun das ja viele Verkäufer bei E-Bay falsch). Ist das Richtig?
Naja, ich sehe das noch anders, Gerichte sehen es teilweise so... Wenn Du sicher gehen willst, dann gibt Du einen Monat. Es heißt aber Widerrufsrecht, nicht Umtauschrecht.

Ich muss theoretisch keine Buchführung machen oder, es würde THEORETISCH reichen wenn ich alles aufschreibe was reinkommt bzw. rausgeht und ich das am Ende zusammenrechne. Ist diese Aussage richtig?
Das IST Buchführung. Nur halt ohne Konten. Nennt sich Einnahme-Überschuss-Rechnung und ist ganz simpel.

Bekomme ich auch als Kleingewerbe eine Ust ID? Eigentlich doch nicht oder, da ich ja keine Umsatzsteuer zahlen muss wenn ich das Richtig verstanden habe.
Das ist richtig.
Und die letzte Frage: Mit dem Gewerbeschein kann ich dann bei Großhändlern pauschale bzw. auch eigene Sonderkonditionen erhandeln. Bzw. kann auch bei Metro oder so kaufen ist das richtig?
Ja, aber Sonderkonditionen bekommst Du nur bei entsprechendem Volumen.

Marty
 
...
Du bekommst die Formulare vom Finanzamt zugeschickt. Wobei die Abgabe der Steuererklärung online wesentlich komfortabler ist...

Formulare gibt es dafür schon seit Anfang dieses Jahres nicht mehr, da Gewerbetreibende schon seit längerem verpflichtet sind, ihre Steuer online einzureichen (Stichwort ELSTER online).
 
Formulare gibt es dafür schon seit Anfang dieses Jahres nicht mehr, da Gewerbetreibende schon seit längerem verpflichtet sind, ihre Steuer online einzureichen (Stichwort ELSTER online).

Ist das wirklich so? Für Umsatzsteuererklärungen und Gehaltssachen weiß ich das, aber gilt das auch für die normale Einkommenssteuererklärung? Wo könnte ich das nachlesen?

Marty
 
Ist das wirklich so? Für Umsatzsteuererklärungen und Gehaltssachen weiß ich das, aber gilt das auch für die normale Einkommenssteuererklärung? Wo könnte ich das nachlesen?

Marty
Nein, ganz so ist es wirklich nicht.

Umsatzsteuer-Voranmeldungen
bzw. Lohnsteuer-Anmeldungen müssen ab 1. Januar 2005 grundsätzlich auf elektronischem Weg erfolgen (auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten). Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Paragrafen 18 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz.

Alle anderen Steuersachen ausschliesslich online einzureichen ist nicht möglich:

https://www.klicktipps.de/einkommensteuer3.htm#unterlagen schrieb:
Wenn die Steuererklärung online mit www.elster.de abgegeben wird, müssen immer noch mindestens folgende Belege zum Finanzamt geschickt werden:

* Lohnsteuerkarte (falls noch vom Areitgeber ausgestellt)
* Spendenquittungen im Original
* Steuerabzugsbescheinigungen z. B. Aufstellungen der Bank(en), aus denen hervorgeht, wieviel Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag von Zinsen oder Dividenden abgezogen wurde
* Unterlagen zur Gewinnermittlung (z. B. Einnahmen-Überschussrechnung bei Gewerbe oder Freiberuf)

Alle anderen Belege, aus denen Zahlen zur Steuererklärung stammen, müssen aufbewahrt werden und sind dem Finanzamt auf Verlangen nachträglich vorzulegen.
 
hallo habe gestern auch ein gewerbe nebenbei angemeldet,bin hartz4 empfänger also der gewerbeschein kostet 20 euro da gibst du an was du machen möchstest bei mir ist das ware an und verkauf und internethandel beimgewerbe schein habe ich ein zettel fürs finanzamt bekommen den man ausfüllen muss,
dann musste zum finanzamt um eine ustid zu beantragen dort musst du auch diesen zettel ausfüllen ud dort kannste ausfählen on du als kleinunternehmer (frei bis17500) möchtest dann bezahlst du keine umsatzsteuervoranmeldung und du kannst die vorsteuer (die ware sind vorsteuer drauf)nicht berechnen,wenn du aber die umsatzsteuer bezahlst kannst du die vorsteuer mitanrechnen,

du brauchst nicht zur ihk wegenkrankenkasse oder soweil das nur nebengewerbe ist und hauptgewerbe haste ja nen beruf oder so.
und gewerbe steuer bezahlst du erst ab ein einkommen von 24500€uro