Bedeutet "vor einer Woche" schon im Juli oder noch im Juni?
von meine-krankenkasse.de
Wenn das also erst im Juli zugegangen ist, dann wäre das nicht OK. Das hätte im Juni zugehen müssen, Du hättest dann zum Ende August kündigen können.
Gruss
Marty
von meine-krankenkasse.de
Mitteilungspflichten der Krankenkassen
Spätestens einen Monat vor Ablauf des Monats, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben bzw. für den der Zusatzbeitrag erhöht wird, ist jedes Mitglied von seiner Krankenkasse schriftlich auf das Sonderkündigungsrecht, auf die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrages sowie auf die Übersicht des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen zu den Zusatzbeitragssätzen hinzuweisen.
Wenn das also erst im Juli zugegangen ist, dann wäre das nicht OK. Das hätte im Juni zugehen müssen, Du hättest dann zum Ende August kündigen können.
Gruss
Marty