mighty666

Well-known member
ID: 28078
L
28 April 2006
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Hey zusammen,

hab n kleines Problem. Wir haben die Tage ne Rechnung von unserer Krankenkasse für den Aufenthalt meines Vaters vor (7!!! Jahren) im Krankenhaus bekommen. Umfang 280€ ("Krankenhausbehandlung täglich 10,00€ für bis zu 28 Tage im Jahr).

Mein Vater ist im darauffolgenden Jahr verstorben. Wir haben damals für insgesamt 10 Monate einen 5stelligen Betrag bezahlen müssen für alle möglichen anfallenden Kosten. (Zuzahlungen für KH, Reha, Pflegeheim etc.)


Jetzt kommen die nach 7 Jahren (nachdem die Rechnung angefallen ist) und 6 Jahre nachdem mein Vater verstorben ist noch mit ner Rechnung.:ugly:


Nicht, dass ich das nicht bezahlen würde und mich prinzipiell querstelle. Aber ich hab auch keine Belege mehr. Meine Mutter wahrscheinlich auch nicht. Irgendwann hat man mit der Geschichte abgeschlossen und sich auf die Trauerarbeit konzentriert. Und jetzt kommen die und "bitten" (immerhin ists keine Mahnung) uns um Begleichung der Rechnung.
Mit dem Zusatz "Sofern Sie die Zuzahlungen bereits gezahlt haben, bitten wir um Nachricht".
Keine Ahnung, ob wir das bezahlt haben. Wir haben ziemlich viel bezahlt damals... wissen wir doch nichtmehr, ob das dabei war? 8O

Wie können wir uns denn nun verhalten? 280€ sind viel Geld...
 
Gab es zwischenzeitlich nochmal Zahlungserinnerungen oder ähnliches? Wenn nicht ist die Rechnung meiner Meinung nach schon verjährt.

Die regelmäßige Verjährung beträgt gemäß § 195 BGB seit der Schuldrechtsreform (2002) drei Jahre. Eine längere Verjährungfrist sehen - seit der Neuregelung - nur § 196 BGB (10 Jahre bei Rechten an einem Grundstück) bzw. § 197 Abs. 1 BGB (30-jährige Verjährung für Herausgabeansprüche aus Eigentum und anderen dinglichen Rechten, familien- und erbrechtliche Ansprüche, rechtskräftig festgestellte Ansprüche und Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren Urkunden sowie Ansprüche, die durch die im Insolvenzverfahren erfolgte Feststellung vollstreckbar geworden sind) vor.

Quelle

*edit*
Okay Marty hat Recht, es sind 4 Jahre :)
 
Habt ihr das Erbe ausgeschlagen? Dann können sie euch nicht in die Pflicht nehmen.
Habt ihr sein Erbe angenommen, so müsst ihr als rechtskräftige Erben eben auch die "Schulden" bezahlen, die habt ihr mit übernommen :?

Gab vor einem Jahr auch schon einen Fall wo Eltern für ihr verstorbenes Baby im Krankenhaus zahlen mussten. Gab Komplikationen bei der Geburt, Kind und Mutter solange in der Klinik, Kind verstarb trotz aller Hilfe, keiner konnte es in der Zeit bei der Krankenkasse anmelden, also mussten die Eltern die Rechnung komplett selbst zahlen..
 
@kath: mir gehts nicht darum, das auf gar keinen Fall zu zahlen.

Wenn die Forderungen gerechtfertigt "sind", was ich zum derzeitigen Stand einfach nicht weiss, weil ich keine Unterlagen habe, dann wird das auch bezahlt. Keine Lust auf n Rechtsstreit und überhaupt sinds ja auch Leistungen, die damals in Anspruch genommen worden sind, wenn auch erfolglos... :-?

(aber zur Frage, ja wir haben das Erbe angenommen, aber mit nem 1/8 eines Hauses kann keiner was anfangen ^^)

@Gremlin und Marty: Danke! das hilft mir schon. Damit kann ich mich mal bei der Krankenkasse melden und da nachfragen, wie die plötzlich auf diese Zahlung kommen.

Wenn damals eine Zahlungsaufforderung gekommen wäre, wäre die auch bezahlt worden. Wenn in der Zwischenzeit eine Zahlungsaufforderung "verloren" gegangen wäre, dann müssten die ja auch ne Mahnung schicken.

Den Brief, den ich jetzt vorliegen hab, sehe ich eher als "Bitte".
Wortlaut:
"Unsere Bitte an Sie: Überweisen Sie uns in den nächsten Tagen den unten genannten Betrag - vielen Dank! Den Überweisungsdvordruck haben wir für Sie schon vorbereitet."


Das klingt ja schon eher nach "Unsere Felle sind eigtl davongeschwommen, aber vllt können wir noch was bei rausschlagen..."
:ugly: :roll:


Ich mein, als ich den Brief gelesen hab, war ich erstmal echt sauer. Wie kann denen das jetzt nach 7 Jahren einfallen? Der Mann ist seit ner Ewigkeit tot. Die können doch nich solange warten... 8O
 
Gab vor einem Jahr auch schon einen Fall wo Eltern für ihr verstorbenes Baby im Krankenhaus zahlen mussten. Gab Komplikationen bei der Geburt, Kind und Mutter solange in der Klinik, Kind verstarb trotz aller Hilfe, keiner konnte es in der Zeit bei der Krankenkasse anmelden, also mussten die Eltern die Rechnung komplett selbst zahlen..
Die haben es 8 Wochen nicht geschafft, einen Brief zu schreiben? Solange hätten sie Zeit gehabt. Zumal das Kind ja auch sofort anzumelden ist beim Einwohnermeldeamt, das muss ja auch jemand gemacht haben.

Hast Du dazu eine Quelle?

Marty
 
Stand damals online in der Neuen Westfälische, da das hier in der Region passiert ist, ich finde den Artikel aber partout nicht im online Archiv und auch nicht über Google. Kann mir lediglich vorstellen, dass man sich "so geeinigt" hat und daher den Beitrag offline genommen hat aufgrund des Rufs der KV.
 
Habt ihr das Erbe ausgeschlagen? Dann können sie euch nicht in die Pflicht nehmen.
Habt ihr sein Erbe angenommen, so müsst ihr als rechtskräftige Erben eben auch die "Schulden" bezahlen, die habt ihr mit übernommen :?

Gab vor einem Jahr auch schon einen Fall wo Eltern für ihr verstorbenes Baby im Krankenhaus zahlen mussten. Gab Komplikationen bei der Geburt, Kind und Mutter solange in der Klinik, Kind verstarb trotz aller Hilfe, keiner konnte es in der Zeit bei der Krankenkasse anmelden, also mussten die Eltern die Rechnung komplett selbst zahlen..

Das ist dann aber schon länger her, oder?
Soweit ich weiß, gibt es seit 2009 ein Gesetz, das vorschreibt, dass jede Person mit deutschem Wohnsitz Krankenversichert sein muss. Das gilt also auch für das Kind.
Wenn die Anmeldung versäumt wurde, müsste das Kind also rückwirkend in die Familienversicherung aufgenommen werden.


@mighty: Ich denke auch, dass die jetzt nochmal versuchen an das Geld zu kommen. Die denken sich sicher: "Lass mal ne Rechnung schreiben - vielleicht zahlt er ja. Wenn nicht: auch nicht schlimm."
Versuch auf jeden fall mal dagegen anzugehen - Marty hat dir die Gesetzesgrundlage ja schon genannt.
 
Das hat doch nichts mit dem Erbe zu tun?! Das ist längst verjährt. Deswegen "bittet" euh die Kasse auch nur drum. Sagt den einfach, dass ihr das entweder bezahlt habt oder sagt gleich, dass ihr dem nicht nachkommen werden, weil es verjährt ist. Sachen gibts -.-
 
Privatversicherte flüchten in gesetzliche Kassen

Folgende News wurde am 08.01.2012 um 17:50:59 Uhr veröffentlicht:
Privatversicherte flüchten in gesetzliche Kassen
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Berlin (dpa) - Die gesetzlichen Krankenkassen registrieren eine zunehmende Zahl von Privatpatienten, die wieder zu ihnen zurückkehren wollen. «Bei uns häufen sich die telefonischen Anfragen von Privatversicherten, die zur AOK kommen wollen», sagte der Chef der AOK Rheinland/Hamburg, Wilfried Jacobs, dem «Spiegel». Zur Barmer GEK wechselten laut dem Nachrichtenmagazin bereits im Laufe des vergangenen Jahres rund 27 600 Versicherte von der privaten Konkurrenz, neun Prozent mehr als im Vorjahr. Eine ähnliche Tendenz bestätigte die Techniker Krankenkasse dem «Spiegel»: Dorthin wechselten im vergangenen Jahr 68 000 Versicherte, fast zwölf Prozent mehr. Viele private Krankenversicherungen haben zum 1. Januar ihre Beiträge erhöht, laut «Spiegel» teils bis zu 50 Prozent. Gesetzlich vorgesehen ist der Austritt aus einer Privatkasse nur in Ausnahmefällen: für Privatversicherte, die arbeitslos werden oder deren Angestelltengehalt unter die Versicherungspflichtgrenze von 45 900 Euro sinkt, sowie für Selbstständige, die in eine ähnlich bezahlte Festanstellung wechseln. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sieht die privaten Kassen in der Pflicht. «Sie schöpfen noch längst nicht alle Möglichkeiten aus, den Versicherten günstigere Tarife anzubieten», sagte er der in Bielefeld erscheinenden «Neuen Westfälischen Zeitung» (Montag). Zudem dürften keine Anreize geschaffen werden, das Kassensystem zu unterwandern und zur gesetzlichen Kasse zu wechseln.
 
Normalerweise kann man nicht mehr zurück - eine Beitragserhöhung ist kein Grund, dann müssten doch viele Gutverdiener abstürzen. :think:
 
Ich frag mich auch in was für Kassen die sind bzw. was die für Veträge haben? Meine hat zwar auch erhöht, aber "nur" ~7%. Viele vergessen, dass es one-way is wenn man freiwillig raus geht und rechnet man Arbeitgeber- UND Arbeitnehmeranteil UND Medikament-Zuzahlungen etc. zusammen, dann is die PKV gar nicht sooo teuer im Vergleich. Plus die ganzen Freiheiten die man hat.

:arrow: Freiwillig aussteigen ist immer ein schlechtes Geschäft.

Außer es geht halt finanziell wirklich nicht anders. Aber auch dann würd ich zunächst mit der Kasse reden und intern ggf. in den Basistarif wechseln. Immer noch besser als überhastet zu flüchten.
 
Krankenkassenwahl - Bonusprogramme

Hi,
bin Student im 2. Semester und derzeit noch in der Familienversicherung. Werde mich aber in der nächsten aufgrund meines Nebeneinkommens selbst versichern müssen. Nun stellt sich die Frage, welche Krankenkasse sich für mich am ehesten lohnt. Besonderes Augenmerk lege ich dabei auf die Bonusprogramme. Während der Ausbildung war ich z.B. in der Novitas BKK und dort erhielt man pro Jahr eine Menge an 20 Euro - Vergütungen bei bestimmten Voraussetzungen (Nichtraucher, BMI, Fitnessstudio, Zahnarzt, Impfschutz, betriebliche Gesundheitsfürsorge ergeben zusammen z.B. schon 120 Euro / Jahr).

Habt ihr noch besonders erwähnenswerte Bonusprogramme?
 
Die AOK hatte, ich betone hatte, auch solch ein Bonusprogramm. Hab Anfang des Jahres einen Anruf gekriegt, dass die das aufgrund Gesetzesänderungen (wenn ich das richtig verstanden habe) einstellen mussten. Ich möchte keine Falschinformationen liefern, aber ich denke, was solche Bonusprogramme angeht wirst du lange suchen müssen (auch wenn die Krankenkassen sich sicher einige Kundenfänger ausdenken werden).

Meiner Meinung nach sollte das wichtigste Kriterium nicht irgendein Bonusprogramm sein, sondern der Umfang der Leistungen. Auch bei den gesetzlichen Krankenkassen kann es da teilweise sehr unterschiedlich sein. Dafür solltest du aber direkt mit den Kundenberatern der Krankenkassen sprechen ;)
 
Ich bin bei der AOK und weiss nichts von einem Wegfall des Bonustarifes, ich musste lediglich schon vor ein oder zwei Jahren zustimmen in einem gewissen Zeitraum nicht die Kasse zu wechseln um den Tarif behalten zu können, so erzeugt die AOK mit dem Tarif eine Kundenbindung wodurch damals den gesetzlichen Vorgaben wieder entsprochen wurde.
Vielleicht merkt man schon an den vielen Klagen der Konkurrenz dass der Bonustarif der AOK was besonderes hat.;)
Natürlich ist der Grundtarif schon hoch, da muss man dann wissen ob einem das wert ist.
 
Ich kenne auch Bonustarife von der Barmer GEK, die relativ viel gerade für Berufsanfänger und jüngere Menschen bieten, weshalb ich mich selbst für diese Krankenkasse entschieden habe ..
 
Ich kenne auch Bonustarife von der Barmer GEK, die relativ viel gerade für Berufsanfänger und jüngere Menschen bieten, weshalb ich mich selbst für diese Krankenkasse entschieden habe ..
Also ich kenne nur deren lächerliche Bonuspunkte-Programme, wo man Werbegeschenke bekommt.
 
Krankenversicherung wechseln, wie genau?

Sagt mal, ich möchte meine Krankenversicherung wechseln aber hab so gar keinen Plan. Was muss ich alles beachten? Fristen? Welche Form muss die Kündigung haben? Kann ich immer wechseln oder nur zu einer bestimmten Zeit?

Wäre super wenn Ihr mir da Infos geben könntet. Danke im voraus!