Geschädigte von Raketen-Mailer.at

So, jetzt reicht's mir aber!
In einem anderen Thread schrieb ein User, der Anzeige erstattet hat, dass es für die Polizei hilfreich sei, wenn alle Geschädigten User hier ihre Daten angeben würden. Nur aus diesem Grund habe ich das getan, und erhalte für die Tatsache, dass ich selbst keine Anzeige erstattet habe, von irgendjemand hier (feigerweise auch noch anonym) einen roten Popel!

Es ist doch wohl bitteschön jedem selbst überlassen, Anzeige zu erstatten oder nicht. Das ist eine private Angelegenheit, und kein Popel-Verteilungs-Kriterium! :evil:
 
So, jetzt reicht's mir aber!
In einem anderen Thread schrieb ein User, der Anzeige erstattet hat, dass es für die Polizei hilfreich sei, wenn alle Geschädigten User hier ihre Daten angeben würden. Nur aus diesem Grund habe ich das getan, und erhalte für die Tatsache, dass ich selbst keine Anzeige erstattet habe, von irgendjemand hier (feigerweise auch noch anonym) einen roten Popel!

Es ist doch wohl bitteschön jedem selbst überlassen, Anzeige zu erstatten oder nicht. Das ist eine private Angelegenheit, und kein Popel-Verteilungs-Kriterium! :evil:


Siehe mein edit von heute (Beitrag 36)...Lass doch die anonymen Popler...ich nehme das inzwischen entspannt...:mrgreen:
 
ach macht Euch doch keine Gedanken wegen der Kindergartenpopler, die nimmt niemand ernst, ich hab da auch n roten Popel kassiert als Ihr einen gekriegt habt :D zeigt mir halt, dass die Dummheit oft mit Löffeln gefressen wird ...

Also ich veröffentliche hier jetzt mal mein Aktenzeichen, damit es vielleicht für bisherige Nichtanzeiger noch einfacher wird, den Schritt zur Polizei zu machen und doch noch eine Anzeige zu erstatten:

Polizeipräsidium Stuttgart
Vorgangsnummer: 80998/07-5130

und diese bei der eigenen Anzeige einfach mit angeben :D
Ich habe da ziemlich ausführliches Beweismaterial zur Verfügung gestellt und dieses kann ja dann entsprechend angefordert werden, so dass sich der Aufwand für "Nochanzeiger" in Grenzen hält.

Liebe Grüße
Fuzzeline (Yvonne)
 
habe soeben eine Anzeige gemacht
6.45€ 4.00 uhr
wurde gelöscht
habe keine verstösse gegen die AGB´S
gemacht

wenn du das Aktenzeichen brauchst sage mir bescheidt dann werde ich dir es zusenden auf eine email-adresse wo du mir die mir angibst
gruss gmueller
günther

Polizei Reutlingen-West Aktenzeichen::::19558/07/4AO
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn du das Aktenzeichen brauchst sage mir bescheidt dann werde ich dir es zusenden auf eine email-adresse wo du mir die mir angibst
gruss gmueller
günther

Anzumerken sei hier noch, dass es sinnvoll ist für "Neuanzeiger", dass diese alte Aktenzeichen von vorne herein angeben werden.

Nicht sinnvoll ist es bereits laufende Anzeigen ergänzen zu wollen, denn wie mir mitgeteilt wurde, dann muss jedes Mal die Akte zurückgefordert werden und dann verzögert sich ja automatisch auch die weitere Bearbeitung, da die ermittelnde Behörde (und die sitzt ja in diesem Fall in Österreich) dann erst wieder weiter macht, wenn die Akte erneut vorliegt.

Neue Fälle mit angefügten Aktenzeichen allerdings kommen natürlich zum vorliegenden Stapel dazu und verzögern nicht sondern beschleunigen eher.

Und übrigends sind die Aktenzeichen keine persönlichen Angaben und dürfen somit veröffentlicht werden, also wäre es toll, wenn alle die bereits eins haben diese hier posten würden.

LG Yvonne
 
Ups sorry für Doppelpost

aber außer mir hat wohl niemand Neuigkeiten *schade*

hab nen Schrieb von meiner Staatsanwaltschaft gekriegt, dass meine Anzeige jetzt zwecks Zusammenlegung der Fälle nach Berlin weitergegeben wurde

also noch geb ich die Hoffnung nicht auf, dass die Mühlen zwar langsam aber stetig mahlen

In diesem Sinne
:D
 
Tja, ich habe gestern die Einstellung des Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Bonn zugesandt bekommen.

Die Begründung war folgende:
"Die strafrechtliche Bedeutung ist nach den gesamten Umständen nicht als besonders schwerwiegend anzusehen.
Unter diesen Umständen wäre das Verschulden als gering anzusehen. Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht in diesem Falle nicht."

Damit kann ich knapp 200 EURO in den Wind schreiben - vielen Dank an unser Rechtssystem!

Allen anderen weiterhin viel Erfolg.
 
Sorry Warlow, aber ich glaub, Du verwechselst da was:

Dass die StA ein Verfahren einstellt, hat überhaupt nichts mit der Frage zu tun, ob Du Dein Geld bekommst oder nicht.

Die StA hätte Dir Dein Geld auch nie "besorgt", das musst Du nach wie vor selbst versuchen. Also frisch ans Werk. ;)
 
hi,
von den Behörden in Österreich habe ich bisher noch nichts bekommen, mal schauen, vielleicht läuft es da noch weiter ;-)

Gruß
Sascha

p.s. so viel ich weiß hat bewegendes4u einen Anwalt eingeschaltet,
mal abwarten was dort noch rauskommt.
 
Tja, ich habe gestern die Einstellung des Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Bonn zugesandt bekommen.

Die Begründung war folgende:
"Die strafrechtliche Bedeutung ist nach den gesamten Umständen nicht als besonders schwerwiegend anzusehen.
Unter diesen Umständen wäre das Verschulden als gering anzusehen. Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht in diesem Falle nicht."

Damit kann ich knapp 200 EURO in den Wind schreiben - vielen Dank an unser Rechtssystem!

Allen anderen weiterhin viel Erfolg.


Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast würde ich dir empfehlen eine Zivilklage einzureichen, nur so kommst du an dein Geld.

Gruß
Sascha
 
Gerade für Leute, die wenig bis überhaupt kein Geld, aber eben auch keine Rechtsschutzversicherung haben, gibt es staatliche Hilfe, wenn man sich einfach mal mit einem Anwalt unterhalten will. Ist komischerweise noch nicht allgemein bekannt, aber wissen sollte man es trotzdem.

Hier stehen mal ein paar allgemeine Tips zur "Beratungshilfe":

Amtsgericht Darmstadt,

und noch allgemeiner gehalten:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe.
 
Sorry Warlow, aber ich glaub, Du verwechselst da was:

Dass die StA ein Verfahren einstellt, hat überhaupt nichts mit der Frage zu tun, ob Du Dein Geld bekommst oder nicht.

Die StA hätte Dir Dein Geld auch nie "besorgt", das musst Du nach wie vor selbst versuchen. Also frisch ans Werk. ;)

Ja, da habe ich tatsächlich aus Unwissenheit etwas "verwechselt".
Da sich meine Rechtsschutz allerdings nur auf Kfz beschränkt, denke ich, dass ich trotzdem nicht weitermache.
So niedrig, dass es für einen Anspruch zur Beratungshilfe reicht, ist mein Einkommen (glücklicherweise) nicht.

Aber trotzdem vielen Dank für die Hinweise, möglicherweise helfen sie ja doch noch anderen Betroffenen.

Gruß
Warlow
 
Tja von dem Rakentenmailer hört man ja jetzt nichts mehr, habe von der STA Wien auch nichts bekommen auch das Justizministerium hat auf meine Anfrage nicht reagiert. Es stimmt schon dass man durch den Strafprozess nicht zu seinem Geld kommt, aber die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit das Verfahren gem § 153 a StPo einzustellen gegen eine Auflage z. B. Schadenswiedergutmachung.
 
Tja von dem Rakentenmailer hört man ja jetzt nichts mehr, habe von der STA Wien auch nichts bekommen auch das Justizministerium hat auf meine Anfrage nicht reagiert.

Ist merkwürdig, stimmt, auch ich hab hier schon sehr lange Zeit nichts mehr gehört. Kann jemand was Neues berichten?

Es stimmt schon dass man durch den Strafprozess nicht zu seinem Geld kommt, aber die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit das Verfahren gem § 153 a StPo einzustellen gegen eine Auflage z. B. Schadenswiedergutmachung.

Naja, zum einen hat aber Warlow geschrieben, dass eben wegen "geringem Verschulden" also nach § 153 StPO eingestellt wurde. Und zum anderen bringt Dir ne Einstellung nach § 153a StPO auch nichts, wenn derjenige, der Schadenswiedergutmachung leisten soll, genau dies eben trotzdem nicht macht.

Mit so ner (Nicht-)Einstellung kannste auch nicht vollstrecken oder hast in irgendeiner Weise ne verbesserte Rechtsposition. Du kannst das einzig und allein dann im Zivilprozess schreiben, dass die StA wohl ein Verschulden sah, nicht mehr und nicht weniger.

Es wäre aber mal interessant, zu erfahren, welche StA da eingestellt hat, ne deutsche oder eine in Austria...
 
Wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Auflage einstellt ist das nur eine Vorläufige Einstellung, das Verfahren wird dann erst eingestellt wenn der Beschuldigte der Staatsanwaltschaft den Nachweis gebracht hat, dass er die Auflage erfüllt hat innerhalb einer Frist die ihm die STA gewährt, wenn er dem nicht Folge leistet, kommt es zu einem Strafverfahren. Weiss das zu einem weil ich selbst einem Betrüger bei ner Auktion zum Opfer gefallen bin und die STA das Verfahren gegen Auflage der Schadenswiedergutmachung eingestellt hat. Mein Rechtsanwalt hat damals der Staatsanwaltschaft übermittelt, dass der Beschuldigte seiner Auflage nachgekommen ist.
 
Hallo,

noch ein Hinweis du kannst gegen jede Einstellungsverfügung Beschwerde einreichen entweder bei der Staatsanwaltschaft oder an die Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe dann wird der Fall nochmals geprüft. Dies ist eine Möglichkeit die der Rechtsstaat einem gibt wenn man nicht mit der Einstellungsverfügung einverstanden ist.


Tja, ich habe gestern die Einstellung des Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Bonn zugesandt bekommen.

Die Begründung war folgende:
"Die strafrechtliche Bedeutung ist nach den gesamten Umständen nicht als besonders schwerwiegend anzusehen.
Unter diesen Umständen wäre das Verschulden als gering anzusehen. Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht in diesem Falle nicht."

Damit kann ich knapp 200 EURO in den Wind schreiben - vielen Dank an unser Rechtssystem!

Allen anderen weiterhin viel Erfolg.
 
Nachdem ich bis heute noch keine Antwort der Staatsanwaltschaft Wien bekommen habe und auch das Justizministerium auf meine Anfrage nicht reagiert habe, habe ich mich heute an die Volksanwaltschaft gewandt mit der Bitte um Überprüfung ob meine Strafanzeige bearbeitet wird und wie der Sachstand derzeit ist.
 
Habe heute ein Telefonat von der österreichischen Voksanwaltschaft bekommen, die sich jetzt an das Justizministerium wenden wird, mit der Frage warum meine Anfrage ans Justizministerium nicht beantwortet wurde. Weiteres teilte mir der Voksanwalt mit, dass man nach österreichischem Recht sich dem Strafverfahren mit seinem Schaden anschliessen kann und man dadurch mehr Rechte hat und auch seinen Schaden nicht zivilrechtlich einklagen muss. Dieses Verfahren ist kostenlos. Weiteres teilte mir der Volksanwalt mit, dass man bei Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit hat nach der österreichischen StPO selbst als Ankläger bei einem Gericht zu fungieren. Das österreichische Strafrecht ist weit komplexer als das hier in Deutschland. Sollte jemand hier in Deutschland eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft bekommen, rate ich ihm eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien zu machen.


Nachdem ich bis heute noch keine Antwort der Staatsanwaltschaft Wien bekommen habe und auch das Justizministerium auf meine Anfrage nicht reagiert habe, habe ich mich heute an die Volksanwaltschaft gewandt mit der Bitte um Überprüfung ob meine Strafanzeige bearbeitet wird und wie der Sachstand derzeit ist.
 
Habe heute ein Telefonat von der österreichischen Voksanwaltschaft bekommen, die sich jetzt an das Justizministerium wenden wird, mit der Frage warum meine Anfrage ans Justizministerium nicht beantwortet wurde. Weiteres teilte mir der Voksanwalt mit, dass man nach österreichischem Recht sich dem Strafverfahren mit seinem Schaden anschliessen kann und man dadurch mehr Rechte hat und auch seinen Schaden nicht zivilrechtlich einklagen muss. Dieses Verfahren ist kostenlos. Weiteres teilte mir der Volksanwalt mit, dass man bei Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit hat nach der österreichischen StPO selbst als Ankläger bei einem Gericht zu fungieren. Das österreichische Strafrecht ist weit komplexer als das hier in Deutschland. Sollte jemand hier in Deutschland eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft bekommen, rate ich ihm eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien zu machen.

Danke an "Nominator" für diesen Hinweis!
Dann muss ich mir das Ganze wohl doch noch einmal ansehen und evtl. nach Österreich weiterschubsen. Ist die dortige Adresse bekannt, an die ich mich wenden müsste/könnte? Gibt es dafür Formulare oder ist das formlos?
Eilt nicht wahnsinnig, da ich die nächsten zwei Wochen beruflich unterwegs bin.

Gruß
Warlow
 
Hier mal die Adresse:

Staatsanwaltschaft Wien A-1080 Wien, Landesgerichtsstr 11

Aktenzeichen bei der Kripo Wien bzw Bundespolizeidirektion AZ: 223899/2007.

LG Martin

Danke an "Nominator" für diesen Hinweis!
Dann muss ich mir das Ganze wohl doch noch einmal ansehen und evtl. nach Österreich weiterschubsen. Ist die dortige Adresse bekannt, an die ich mich wenden müsste/könnte? Gibt es dafür Formulare oder ist das formlos?
Eilt nicht wahnsinnig, da ich die nächsten zwei Wochen beruflich unterwegs bin.

Gruß
Warlow