Geilos.de

Gerade für so etwas wie Zinsen und Wertverlust bräuchte man aber doch Ausführungen zum Thema Wert der Lose. 8)

Aber da ich die Klageschrift nicht kenne, ist es natürlich auch möglich, dass der Klagezweck erreicht werden kann auch wenn man den Wert der Lose dahingestellt lässt.
 
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Aber da ich die Klageschrift nicht kenne, ist es natürlich auch möglich, dass der Klagezweck erreicht werden kann auch wenn man den Wert der Lose dahingestellt lässt.

Ja denke so wird es der Kläger gemacht haben.
Erstmal auf die Herausgabe(Rückgabe) der Lose. Wenn der Beklagte diese nicht mehr hat erst dann geht es um den Ersatz.

Wobei vorerst ersteres sicher gestellt sein muss. ;)
 
Jetzt geht das wieder los.... sind Lose etwas wert.... bla bla....

Wenn es hier um Markus ginge (was ja nicht gesagt wurde) dann wäre es doch ziemlich leicht zu belegen was für einen Wert Lose für Markus haben. Der hat doch tausende Euros für Lose ausgegeben - erstens hat er das selbst geschrieben und zweitens steht es auf meinem Paypal-Kontoauszug. Er war der Absender der Zahlungen und die Kohle ist von ihm auf mein Konto gegangen. Ist zwar schon etliche Jahre her - aber immerhin doch ein Beleg das Markus für Lose bezahlt.

Schade das Gerichte die Sachverhalte immer nur so isoliert betrachten. Markus wäre in meinen Augen mal n Kandidat für ne Generalüberprüfung. Ungültige AGB, Verletzung von Datenschutzbestimmungen, Unterschlagung, Steuerhinterziehung usw.... da gäbe es einiges was mal zu prüfen wäre. Aber leider wird ja immer nur der einzelne Fall beachtet - deshalb können viele kriminelle auch ewig weiter machen.
 
Ja denke so wird es der Kläger gemacht haben.
Erstmal auf die Herausgabe(Rückgabe) der Lose. Wenn der Beklagte diese nicht mehr hat erst dann geht es um den Ersatz.

Wobei vorerst ersteres sicher gestellt sein muss. ;)

Genau so hat es der Kläger gemacht. Wobei es ihm nicht um den Wert der Lose geht, sondern darum ein Präzedenzfall zu schaffen, dass die Umstellung Lose->Gaylo ungültig war und jeder daher seinen Kontostand in Losen einfordern kann.
 
... dass die Umstellung Lose->Gaylo ungültig war und jeder daher seinen Kontostand in Losen einfordern kann.
Ich denke das würde sehr viele freuen. ;)

Ich kann immer noch nicht glauben das es tatsächlich eine erwachsenen Menschen gibt, der meint das man anderen so einfach etwas wegnehmen darf. Und dann auch noch denkt im recht zu sein. :roll:
 
Ich kann immer noch nicht glauben das es tatsächlich eine erwachsenen Menschen gibt, der meint das man anderen so einfach etwas wegnehmen darf. Und dann auch noch denkt im recht zu sein. :roll:

Ich muss dir eins sagen. Wenn ich die Beiträge von ihm gelesen habe, habe ich immer gedacht, er tut so als ob er dumm ist. So dumm kann niemand sein.

Jetzt weiss ich: NEIN, er meinst das ernst!
 
Genau so hat es der Kläger gemacht. Wobei es ihm nicht um den Wert der Lose geht, sondern darum ein Präzedenzfall zu schaffen, dass die Umstellung Lose->Gaylo ungültig war und jeder daher seinen Kontostand in Losen einfordern kann.


Mich würde eine Einschätzung von Dir interessieren. Wenn der Präzedenzfall geschaffen wurde und feststehen sollte dass die Umrechnung ungültig war - was würde das Deiner Meinung nach für die aktuellen Userguthaben bedeuten?

Hat man einen Anspruch auf die Lose die man zum Zeitpunkt der Umstellung hatte oder auf die Menge die aktuell auf dem Konto ist?

Theoretisch könnte man ja heute auch Mrd. von Geilos kaufen und nach dem Urteil hätte man dann theoretisch Anspruch auf den Gegenwert in Losen? Oder wie siehst Du das?
 
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Jetzt weiss ich: NEIN, er meinst das ernst!

Da gehe ich von aus, das er es mit dem größten Teil ernst meint.

Allerdings denke ich auch, das es viel damit zu tun hat, das er nie auf den Boden der Realität zurückgeholt wurde. Und somit seine Sichtweise beeinträchtigt ist.

Ich denke allerdings nicht das er dumm ist, ihm ist es vermutlich nicht möglich in bestimmten Dingen die folgen zu erkennen und sein Handeln danach auszurichten.
 
Mich würde eine Einschätzung von Dir interessieren. Wenn der Präzedenzfall geschaffen wurde und feststehen sollte dass die Umrechnung ungültig war - was würde das Deiner Meinung nach für die aktuellen Userguthaben bedeuten?

Hat man einen Anspruch auf die Lose die man zum Zeitpunkt der Umstellung hatte oder auf die Menge die aktuell auf dem Konto ist?

Theoretisch könnte man ja heute auch Mrd. von Geilos kaufen und nach dem Urteil hätte man dann theoretisch Anspruch auf den Gegenwert in Losen? Oder wie siehst Du das?

Na erstmal gewinnen... So klar ist es noch nicht...

Wenn gewonnen wurde, bin ich der Meinung, dass du deine Gaylos in jeder Höhe, die du derzeit hast, einklagen kannst. Weil du beim Vetragsschluss die Kontoführung in Klammlosen versprochen bekommst, und diese willst du nun durchsetzen.... Neue User, die nach der Umstellung sich angemeldet haben, kriegen nur die Gaylos....
 
:)

selbst wenn, Lose keinen Wert haben sollten, hat MB diese einen Wert gegeben denn Ware für Lose und wenn Lose dann keinen Wert haben, wie hat er das dem Finanzamt erklärt, war sein Laden etwa deshalb Steuerfrei lol lol lol lol
 
Jap, er streitet alles ab. Aber auch ein Versäumnisurteil ist nicht ohne, das Gericht prüft, ob der Anspruch vorliegen kann (Plausibilität).
 
Das Gericht prüft, ob der Vortrag des Klägers (der als zugestanden gilt) schlüssig ist, d.h. ob sich aus diesem Vortrag ein zivilrechtlicher Anspruch ergibt. Ich gehe mal davon aus, dass das jeder Anwalt hinbekommt.

"Ganz ohne" ist das Urteil natürlich nicht, da es ein vorläufig vollstreckbarer Titel ist. Mit dem sog. "Eigengeld" hat der Beklagte in dem anderen Fall möglicherweise sogar pfändbare Mittel, um die Forderung (anteilig) zu begleichen.

Es sagt aber nichts über die für uns eigentlich interessanten Fragen (Losewert, evtl. Fehler in AGB u.ä.) aus.

Da in diesem Fall ja zumindest eine Erwiderung des Beklagten im Raum steht, wird es hier wohl interessanter werden. *hoff*
 
Das Gericht prüft, ob der Vortrag des Klägers (der als zugestanden gilt) schlüssig ist, d.h. ob sich aus diesem Vortrag ein zivilrechtlicher Anspruch ergibt. Ich gehe mal davon aus, dass das jeder Anwalt hinbekommt.

Aus dem Urteil siehst du, dass ich grundsätzlich ohne Anwalt klage.

"Ganz ohne" ist das Urteil natürlich nicht, da es ein vorläufig vollstreckbarer Titel ist. Mit dem sog. "Eigengeld" hat der Beklagte in dem anderen Fall möglicherweise sogar pfändbare Mittel, um die Forderung (anteilig) zu begleichen.

Es sagt aber nichts über die für uns eigentlich interessanten Fragen (Losewert, evtl. Fehler in AGB u.ä.) aus.

Da in diesem Fall ja zumindest eine Erwiderung des Beklagten im Raum steht, wird es hier wohl interessanter werden. *hoff*
Da gucken wir, was Ende des Monats kommt. Die Verkündung steht an...
 
Sorry, kam gerade erst nach Hause.

Habe heute beim gericht angerufen. Die Lose wurden mir zugesprochen. Im Übrigen die Klage abgewiesen. Wir warten mal die Begründung ab.

Fakt ist eins: Das AG hat entschieden, dass ein User (ich), die LOSE und keine GAYLOS zu kriegen hat. Das war genau mein Anliegen.
 
Trotzdem danke schon mal für die Info. Bin ja mal gespannt, was das Gericht schreibt (Hoffentlich bekommen wir den Text zu lesen).