Muebarekking
Well-known member
- 31 Juli 2006
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Und? Konnte in diesem Fall was passieren? Ich kann hier keine konkrete Gefahr oder mögliche Gefährdung sehen.Muebarek .. es reicht die Möglichkeit, dass etwas dadurch passieren kann, das gilt schon als Gefährdung
Außerdem fehlt es hier eindeutig am Vorsatz. Wo soll denn hier der Vorsatz zur "Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit" und der Vorsatz für die Schaffung einer konkrete Gefahr für Menschen und/oder fremde Sachwerte sein?
Daran ändert auch nichts, dass der Versuch strafbar ist.