All zu oft liest man in den AGB dass einen Gebühr, Abgabe oder prozentuale Beteiligung bei einem Verkauf bzw. Übergabe des Account vom jeweiligen Betreiber erhoben werden.
Meist wird dies als Aufwandsentschädigung deklariert. Jedoch welcher Aufwand entsteht überhaupt für den Betreiber, vorausgesetzt die Daten können vom künftigen Accountinhaber selbst geändert werden.
Mir kommt es so vor, dass dies nur eine versteckte Provision ist, die im Grunde dem Betreiber nicht zusteht, da dieser mit dem eigentlichen Handel des Account nichts zu tun hat.
Mich würde nun mal interessieren auf welcher Grundlage dies beruht, insbesondere die Rechtliche. Einige wissen ja, dass es sogenannte schwarze Klauseln gibt, die zwar in den AGB vorhanden sind, aber getrost als null und nichtig angesehen werden dürfen.
Ob der Betreiber den künftigen Accountinhaber akzeptiert, was ja auch ein neuer Vertragspartner bedeutet, soll mal komplett außer Acht gelassen werden. Ebenso die vorherige Einholung der Zustimmung, die gegeben wurde. Dies nur nebenbei!
Jetzt bin ich gespannt auf die unterschiedlichen Argumentationen
Meist wird dies als Aufwandsentschädigung deklariert. Jedoch welcher Aufwand entsteht überhaupt für den Betreiber, vorausgesetzt die Daten können vom künftigen Accountinhaber selbst geändert werden.
Mir kommt es so vor, dass dies nur eine versteckte Provision ist, die im Grunde dem Betreiber nicht zusteht, da dieser mit dem eigentlichen Handel des Account nichts zu tun hat.
Mich würde nun mal interessieren auf welcher Grundlage dies beruht, insbesondere die Rechtliche. Einige wissen ja, dass es sogenannte schwarze Klauseln gibt, die zwar in den AGB vorhanden sind, aber getrost als null und nichtig angesehen werden dürfen.
Ob der Betreiber den künftigen Accountinhaber akzeptiert, was ja auch ein neuer Vertragspartner bedeutet, soll mal komplett außer Acht gelassen werden. Ebenso die vorherige Einholung der Zustimmung, die gegeben wurde. Dies nur nebenbei!
Jetzt bin ich gespannt auf die unterschiedlichen Argumentationen
