Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen
Ich bin vor ca. 3 Monaten aus einem Verein ausgetreten. Die Kündigung wurde anerkannt und ich zog die Lastschriftgenehmigung zurück. Soweit so gut. Nun hat sich der Verein laut Satzung von mir noch für das letzte Quartal den Beitrag holen wollen (insg. 36EUR) und das ging schief (Rücklastschrift). Es kam ein Schreiben von denen und ich habe dann von mir aus die ÜW getätigt und dachte alles ist in Ordnung. Heute kam jedoch ein Brief das ich die Gebühren ebenso überweisen müsste (9EUR).
Auszug aus der Satzung:
Hmm, wie ist das wenn alle Gebühren beglichen worden sind?
Ist des Geschäftsverhältnis nun bis zum 31.12. oder bis zum Tag der Kündigung. Muss ich die Gebühr nun entrichten?
Wenn ja, ich würde denen gern ne Ratenzahlung von 9x 1EUR vorschlagen (so als Seitenhieb, weiß aber nicht ob die darauf eingehen müssen)
PS: Es geht hier nicht um die 9EUR, das ist der Rede nicht wert. Es geht darum ob es rechtens ist nach einer Kündigung weiter Bankeinzug zu machen und die Gebühren umzulegen falls es nicht funktioniert.
MfG
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen
Ich bin vor ca. 3 Monaten aus einem Verein ausgetreten. Die Kündigung wurde anerkannt und ich zog die Lastschriftgenehmigung zurück. Soweit so gut. Nun hat sich der Verein laut Satzung von mir noch für das letzte Quartal den Beitrag holen wollen (insg. 36EUR) und das ging schief (Rücklastschrift). Es kam ein Schreiben von denen und ich habe dann von mir aus die ÜW getätigt und dachte alles ist in Ordnung. Heute kam jedoch ein Brief das ich die Gebühren ebenso überweisen müsste (9EUR).
Auszug aus der Satzung:
Die Beitragszahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug (Einzugsermächtigungsverfahren). Neue Vereinsmitglieder, die der Beitragszahlung durch Lastschrifteinzug nicht zustimmen, können nicht
aufgenommen werden. Sämtliche Außenstände können nach Mahnung gerichtlich eingezogen werden...
Hmm, wie ist das wenn alle Gebühren beglichen worden sind?
Ist des Geschäftsverhältnis nun bis zum 31.12. oder bis zum Tag der Kündigung. Muss ich die Gebühr nun entrichten?
Wenn ja, ich würde denen gern ne Ratenzahlung von 9x 1EUR vorschlagen (so als Seitenhieb, weiß aber nicht ob die darauf eingehen müssen)
PS: Es geht hier nicht um die 9EUR, das ist der Rede nicht wert. Es geht darum ob es rechtens ist nach einer Kündigung weiter Bankeinzug zu machen und die Gebühren umzulegen falls es nicht funktioniert.
MfG