Gebühr für Rücklastschrift rechtens?

TDS

Webbie u. Progger
ID: 36770
L
25 April 2006
1.473
61
Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen :ugly:

Ich bin vor ca. 3 Monaten aus einem Verein ausgetreten. Die Kündigung wurde anerkannt und ich zog die Lastschriftgenehmigung zurück. Soweit so gut. Nun hat sich der Verein laut Satzung von mir noch für das letzte Quartal den Beitrag holen wollen (insg. 36EUR) und das ging schief (Rücklastschrift). Es kam ein Schreiben von denen und ich habe dann von mir aus die ÜW getätigt und dachte alles ist in Ordnung. Heute kam jedoch ein Brief das ich die Gebühren ebenso überweisen müsste (9EUR).

Auszug aus der Satzung:
Die Beitragszahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug (Einzugsermächtigungsverfahren). Neue Vereinsmitglieder, die der Beitragszahlung durch Lastschrifteinzug nicht zustimmen, können nicht
aufgenommen werden. Sämtliche Außenstände können nach Mahnung gerichtlich eingezogen werden...

Hmm, wie ist das wenn alle Gebühren beglichen worden sind?
Ist des Geschäftsverhältnis nun bis zum 31.12. oder bis zum Tag der Kündigung. Muss ich die Gebühr nun entrichten?
Wenn ja, ich würde denen gern ne Ratenzahlung von 9x 1EUR vorschlagen (so als Seitenhieb, weiß aber nicht ob die darauf eingehen müssen) :LOL:

PS: Es geht hier nicht um die 9EUR, das ist der Rede nicht wert. Es geht darum ob es rechtens ist nach einer Kündigung weiter Bankeinzug zu machen und die Gebühren umzulegen falls es nicht funktioniert.

MfG
 
Hast du in der Kündigung auch die Einzugsermächtigung explizit gekündigt oder nur die Mitgliedschaft?
 
Lastschrift

Hallo

Kommt darauf an, wann bei denen die Kümndigung zulässing, möglich ist mit kündigungsfrist (nur zum Jahreswechsel 31.12, oder zum Quartal, wenn du also im 3. Quartal gekündigt hast ,mit 3 Monaten Kündigunsgfrist, die du eingehalten hast, wäre ja das letzte Quartal nicht zu zahlen, ergo keine Einzugsermaächtigung und keine Gebühren.
Wenn dagegen die Mitgliedschaft, egal wann du vorher kündigst (mindestens 3 Monate vorher), nur zum 31.12 kündbar ist, könnte ich mir vorstellen, das du sogar die Gebührebn, wegen der fehlgeschlagenen Lastschrift zahlen mußt, kann aber auch sein, das so eine Gebührenzahlung nicht zulässig, d.h. ob die gebühr als Mitgliedsbeitarg zu werten ist, ist wahrscheinlich wieder ne juristische Spitzfindigkeit für Juristen, die sonst nichts zu tun haben, oder in Bayreuth studiert haben.
Aber das man Überweisungsgebühren berappen muß, steht aber nciht explizit in der Satzung, das würde m.M. für dich sprechen.
 
Ich hab laut Kündigung "nur" die Mitgliedschaft gekündigt. Es sind ja keine ÜW-Gebühren. Sie haben die Lastschrift einziehen wollen, mein Institut sagte nein. Dadurch die 9EUR.
 
Google mal nach, ich kann mich dran erinnern das die Gebühren für die Rücklastschrift gesetzlich begrenzt sind, auf Höhe der Tatsächlichen kosten. Ich weiß aber nicht mehr ob das nur geplant war oder durchgesetzt ist.

An ansonsten sehe ich es so das es rechtens sich auch den letzten Betrag so zu holen, da du ja nicht gesagt hast das du es nicht mehr so willst.
 
Die Kündigung ist wirksam zum nächsten Quartal. Da also 05.07. Kündigung war und das nächste Quartal am 01.10. startet muss ich das letzte Quartal noch zahlen. Hab ich ja auch gemacht.
 
Durch den fehlgeschlagenen Abbuchungsversuch sind dem Verein Bankkosten entstanden, die auch von dir zu ersetzen sind. Ob die jetzt 9€ betragen, kann ich nicht sagen, ist aber gut möglich.
Gab es einen Grund, warum du nicht für die ausreichende Deckung des Kontos gesorgt hast?

Wenn ja, ich würde denen gern ne Ratenzahlung von 9x 1EUR vorschlagen (so als Seitenhieb, weiß aber nicht ob die darauf eingehen müssen)
Das kannst du gerne vorschlagen, darauf einlassen muss sich der Verein aber nicht.
 
Es ging automatisch zurück da ich bei meiner Bank die Lastschriftgenehmigung für Vereinskonto widerrufen hatte. Deckung war und ist vorhanden.

Wenn du die Einzugsermächtigung nicht widerrufst aber gleichzeitig bei deiner Bank eine Lastschriftsperre für den Verein in Auftrag gibst darfst du dich nicht wundern dass du nun die Unkosten zu tragen hast oder? 8O
 
Denke auch, dass du die 9€ zahlen musst.

Mal was anderes:
Was ist mit Verträgen, die schon lange gekündigt wurden? z.B. Mobilfunkvertrag oder Stromvertrag, der vor x Jahren gekündigt wurde. Dabei wurde allerdings die Lastschrift nicht explizit gekündigt sondern nur der Vertrag an sich. Haben die Firmen noch eine Einzugsermächtigung und könnten theoretisch nach x Jahren einfach abbuchen?

Kann man zur Bank gehen und sagen, dass man ne Liste von allen gültigen Einzugsermächtigungen haben will und sperrt dann alle unnötigen oder werden die Einzugsermächtigungen automatisch ungültig?
 
Kann man zur Bank gehen und sagen, dass man ne Liste von allen gültigen Einzugsermächtigungen haben will und sperrt dann alle unnötigen oder werden die Einzugsermächtigungen automatisch ungültig?
ich glaube nicht, dass die Bank weiß, wem du alles eine Ermächtigung gegeben hast, bzw. wem du sie wieder entzogen hast...
 
Denke auch, dass du die 9€ zahlen musst.
Schon erledigt :-?

ich glaube nicht, dass die Bank weiß, wem du alles eine Ermächtigung gegeben hast, bzw. wem du sie wieder entzogen hast...
Ich denke auch das man selber eine Liste führen sollte da z.B. meine Bank nur eine Sperrliste hat wer nicht mehr abbuchen darf. Auf Nachfrage wurde bestätigt das Ermächtigungen außerhalb der Bank passieren und zum Großteil nicht weitergereicht werden so das die Bank leider keine Übersicht hat.
 
Kann man zur Bank gehen und sagen, dass man ne Liste von allen gültigen Einzugsermächtigungen haben will und sperrt dann alle unnötigen oder werden die Einzugsermächtigungen automatisch ungültig?

Die Bank überprüft die Einzugsermächtigungen überhaupt nicht. Außer halt, wenn du gewissen Anbieter gesperrt hast, dann werden Lastschrifteinzüge von diesen halt nicht ausgeführt.

Haben die Firmen noch eine Einzugsermächtigung und könnten theoretisch nach x Jahren einfach abbuchen?
Mit Beendigung der Geschäftsverbindung endet in der Regel auch die Einzugsermächtigung.
Selbst wenn noch eine bestehen würde: Es dürften trotzdem natürlich nur rechtmäßige Zahlungen eingezogen werden.

Sofern zu Unrecht eingezogen wird, kann man die Lastschriften ja auch immer noch über seine Bank rückgängig machen.
 
Danke für die Antworten.

Dass ich Lastschriften zurückbuchen kann, war mir bekannt. Schade das es aber nicht eine Übersicht gibt, das wär auch zu einfach :p

Naja bisher hat noch nie jemand bei mir unrechtmäßig abgebucht.
 
Hallo,

ich hatte das auch mal. Ein Betrag in Höhe von EUR 9 ging zurück. Ich sehe ja ein das man das Gebühren berechnet. Aber in meinem Fall waren das EUR 25,00. Leider innerhalb des Urlaubs und nach 7 Tagen kam bereits die neue mit noch einmal EUR 15,00 habe zwar bezahlt das die mich nicht nerven. Aber habe damals sehr viel über die Verbaucherzentrale erfahren. Wende Dich doch mal da hin.

Grüße
UF