Fragen zum Mutterschutzgesetz/ Sonntagsarbeit ja oder nein?

"Am meisten Sinn" macht es wohl bei seinem Kind mindestens bis zum Kindergarten zu bleiben. Aber das machen die meisten Familien ja nicht, weil Kind haben zwar toll ist, aber halt nur ein "Zweithobby" das scheinbar nicht erfüllend ist.

Aber das wird ot. Aber ich konnte das einfach nicht so stehen lassen ;)

zwar ot, aber nicht falsch.

Meine Frau wird sicherlich nicht nach der Elternzeit vollzeit (wieder 37,5 h)/ Woche arbeiten. Der Vertrag wurde vorab schon auf 15 Stunden reduziert.

So hat sie es gewollt, und ich ebenso. Also ist sie 3 halbe Tage weg, von denen ich aber min. 2 da sein kann. Und wenn Oma und Opa das Kind mal für 4 Stunden haben werden sie sich sicherlich freuen :D

Man sollte schon die nötige Zeit mitbringen wenn man so einen Schritt geht.

Daher @wannabe: Recht hast du, trifft bei uns (zum Glück) so nicht zu.


Edit: Sollte sie eine neue Stelle nur als Vollzeitkraft bekommen können, bin ich auchnoch ein wenig flexibel so das fast immer einer von uns beiden da sein kann.

Edit #2: Vielleicht klappt ja auch einfach mal alles so wie man es sich wünscht und sie geht danach gar nichtmehr arbeiten bis das Kind (viell. dann ja schon die Kinder) aus dem Haus ist/sind.
 
Aufgrund der Schwangerschaft wird nun alles versucht, sie irgendwie herauszumobben. Scheinbar sind schwangere Frauen in der Firma nicht gern gesehen.
Betriebsrat vorhanden? Der sollte da etwas gegen unternehmen. Wen nicht und es tendiert wirklich in Richtung Mobbing, passende Beratungsstellen des Arbeitsamtes aufsuchen.

Da Kündigungsschutz besteht und keine Bindung zum Arbeitgeber (gehe ich nachher drauf ein), sollte die Schwangere sich keinem Stress aussetzen, das wäre nicht gut für den Nachwuchs. Alternativ soll sie mit ihrem Frauenarzt sprechen, der kann sie relativ simpel krank schreiben, auch längere Zeit (typischerweise erstmal 6 Wochen ;) ).

Alles was bislang unproblematisch war, z.B. die Einteilung der Arbeitszeit (an welchen Tagen, vormittags oder nachmittags oder beides, freie Tage usw), wird von nun an zu einem Problem.-
Kenne ich, die Gründe sind auch klar ersichtlicht. Eine Arbeitnehmerin, die schwanger ist, ist nicht mehr flexibel einsetzbar, häufiger mit Fehlzeiten belastet etc. So sehen Arbeitgeber das. Problem ist die Unkündbarkeit, also wird darauf "gedrängt", dass die werdende Mutter selber kündigt.

Dann kommt jetzt die Geschichte dass sie an den verkaufsoffenen Sonntagen der Weihnachtszeit arbeiten soll.
Ablehnen würde ich das mit Verweis auf das Gesetz. Wenn der Arbeitgeber Druck macht, das Arbeitsamt (Betriebsrat?) informieren.

Sie muss arbeiten verrichten die sie eigentlich weder machen sollte, noch die sie nach dem Gesetz machen darf.
Lohn wird mittlerweile nur noch teilweise gezahlt.
Was sagt die Gewerkschaft und ein Anwalt dazu?

Wieso sollte sie gekündigt werden wenn sie sich auf das Gesetz beruft? Oder habe ich das jetzt missverstanden?
Weil Arbeitgeber sich eben ungerne solche Mitarbeiter leisten wollen. Aufsässig, auf Gesetze pochend, schwanger werden? Weg damit, und zwar so schnell wie möglich. Das ist Auffassung der Arbeitgeber.

Folgendes wird passieren: Sie wird Mutter, nimmt Elternzeit, evtl. Erziehungsurlaub, kommt dann nach 1,2,3 Jahren wieder und erhält am ersten Tag die Kündigung. Ein Grund wird sich schon finden lassen, entweder personenbedingt oder betriebsbedingt.

Elternzeit könnte man auf 2 Jahre ausdehnen. Dann gibt es 24 Monate 50%. Dazu braucht man aber einen Partner, der auch Geld verdient, weil es sonst nicht reicht. Dann sind die 2 Jahre auch besser als 1 Jahr, finanziell gesehen. Elterngeld ist nämlich gar nicht so steuerfrei, wei man meint.

Marty
 
Betriebsrat vorhanden? Der sollte da etwas gegen unternehmen. Wen nicht und es tendiert wirklich in Richtung Mobbing, passende Beratungsstellen des Arbeitsamtes aufsuchen.

Sind da schon dran. Aber irgendwie scheinen die nicht grad sehr auskunftsfreundlich zu sein.
Aber es gibt ja auchnoch andere Wege.

Da Kündigungsschutz besteht und keine Bindung zum Arbeitgeber (gehe ich nachher drauf ein), sollte die Schwangere sich keinem Stress aussetzen, das wäre nicht gut für den Nachwuchs. Alternativ soll sie mit ihrem Frauenarzt sprechen, der kann sie relativ simpel krank schreiben, auch längere Zeit (typischerweise erstmal 6 Wochen ;) ).

Da sie einen guten Arzt bzw. eine gute Ärztin hat, ist dies zum Glück das kleinere Problem. Durch den Stress hat sie immer wieder Beschwerden die nur bei der arbeit auftreten und das ist natürlich nicht so schön. War grad erst eine Woche zu Hause deswegen. Dann war alles schön, sie ist zur Arbeit und 2Tage später ging das wieder los. (man muss dazu sagen, dass sie eigentlich immer sehr gerne zur Arbeit gegenagen ist und so gut wie nie krank war....)

Was sagt die Gewerkschaft und ein Anwalt dazu?

Gewerkschaft wissen wir halt noch nicht, aber zumindest zu den ausstehenden Lohnzahlungen konnte ich mittlerweile eine Stellungnahme des Arbeitgebers bekommen das dies zum 1.12. gezahlt wird.

Elternzeit könnte man auf 2 Jahre ausdehnen. Dann gibt es 24 Monate 50%. Dazu braucht man aber einen Partner, der auch Geld verdient, weil es sonst nicht reicht. Dann sind die 2 Jahre auch besser als 1 Jahr, finanziell gesehen. Elterngeld ist nämlich gar nicht so steuerfrei, wei man meint.


Gut das wir noch ein wenig Zeit haben dies definitiv zu entscheiden. Erstmal sehen wies sich jetzt weiterentwickelt.-


Danke aber für deine Infos. Ist schon ganz schön zu sehen das man nicht überall ganz alleingelassen stehenbleibt :D
 
Folgendes wird passieren: Sie wird Mutter, nimmt Elternzeit, evtl. Erziehungsurlaub, kommt dann nach 1,2,3 Jahren wieder und erhält am ersten Tag die Kündigung. Ein Grund wird sich schon finden lassen, entweder personenbedingt oder betriebsbedingt.

Elternzeit könnte man auf 2 Jahre ausdehnen. Dann gibt es 24 Monate 50%. Dazu braucht man aber einen Partner, der auch Geld verdient, weil es sonst nicht reicht. Dann sind die 2 Jahre auch besser als 1 Jahr, finanziell gesehen. Elterngeld ist nämlich gar nicht so steuerfrei, wei man meint.

Du verwurstelst Begriffe! Erziehungsurlaub gibt es nicht mehr, das heißt jetzt Elternzeit, und das, was du mit Elternzeit beschreibst, ist der Bezug von Elterngeld.
Und steuerfrei ist das Elterngeld selbst schon, es führt nur im Normalfall dazu, dass der arbeitende Partner einen höheren Steuersatz abdrücken muss... Das Strecken des Elterngeldes auf zwei Jahre macht dann Sinn, wenn man sowieso vor hat, zwei Jahre zuhause zu bleiben.
Außerdem hat man ja (ab 15 Mitarbeitern, wenn ich mich recht erinnere) auch das Recht während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Damit ist man - zumindest bis zum 3. Geburtstag des Kindes - immernoch unkündbar...
Sicher, wenn der Arbeitgeber einen loswerden will, wird er mit Ablauf der Elternzeit schnell einen Grund finden, das zu tun, aber es gibt einem doch etwas mehr Zeit, sich etwas anderes zu suchen...
 
Und steuerfrei ist das Elterngeld schon, es sorgt nur im Normalfall dafür, dass der arbeitende Partner einen höheren Steuersatz abdrücken muss... ...

Wenn das so gegeben ist, um wieviel würden sich meine Abgaben in etwa przentual erhöhen. (akt. StKl. III) :roll:


Würd sich das wirklichb so stark bemerkbar machen?


Desweiteren denke ich aber schon das klar war was Marty meinte. :D
 
Du verwurstelst Begriffe! Erziehungsurlaub gibt es nicht mehr, das heißt jetzt Elternzeit, und das, was du mit Elternzeit beschreibst, ist der Bezug von Elterngeld.
War aber doch verständlich, oder? Ich werde mich bessern, und die gesetzlich korrekten Begriffe verwenden. :D
Und steuerfrei ist das Elterngeld selbst schon, es führt nur im Normalfall dazu, dass der arbeitende Partner einen höheren Steuersatz abdrücken muss...
Diese "höhere" Steuersatz hat bei uns z.B. dazu geführt, dass ich fast soviel mehr zahlen musste, wie meine Frau für das Geld sowieso hätte zahlen müssen, wenn es steuerpflichtige Beträge gewesen wären. Das reisst schon kräftige Löcher in die Kassen, wenn man das nicht vorher weiß und das Geld zurücklegt.

Das Strecken des Elterngeldes auf zwei Jahre macht dann Sinn, wenn man sowieso vor hat, zwei Jahre zuhause zu bleiben.
Oder wenn der Partner ein hohes steuerpflichtiges Einkommen hat und die Progression voll zuschlägt.

Außerdem hat man ja (ab 15 Mitarbeitern, wenn ich mich recht erinnere) auch das Recht während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Damit ist man - zumindest bis zum 3. Geburtstag des Kindes - immernoch unkündbar...
Ja, das ist halt so mit diesen "Rechten", der Arbeitgeber hat auch immer ein Schlupfloch. Und ob man nun schon während der Elternzeit gekündigt (wenn man nicht arbeitet) wird oder danach, ist doch egal.

Wenn das so gegeben ist, um wieviel würden sich meine Abgaben in etwa przentual erhöhen. (akt. StKl. III)

Ein Beispiel: Frau bekommt 1000 Euro Elterngeld pro Monat. Mann verdient 50.000 Euro im Jahr.

Ohne Elterngeld: Steuer von 50.000 = 6.925 Euro (Standardwerte für Sozi etc.) = 13,85%
Mit Elterngeld: Steuersatz von 62.000 = 10.368 Euro = 16,72%

Ergibt mit Elterngeld 16,72% von 50.000 = 8.360 Euro, also eine Mehrbelastung von 1.400 Euro.

Das nur exemplarisch. Bei höherem Elterngeld wird es noch teurer.

Marty
 
War aber doch verständlich, oder? .....

Ich habe auf jeden Fall verstanden was du meintest :D

Ein Beispiel: Frau bekommt 1000 Euro Elterngeld pro Monat. Mann verdient 50.000 Euro im Jahr.

Ohne Elterngeld: Steuer von 50.000 = 6.925 Euro (Standardwerte für Sozi etc.) = 13,85%
Mit Elterngeld: Steuersatz von 62.000 = 10.368 Euro = 16,72%

Ergibt mit Elterngeld 16,72% von 50.000 = 8.360 Euro, also eine Mehrbelastung von 1.400 Euro.

Das nur exemplarisch. Bei höherem Elterngeld wird es noch teurer.

Marty

Nuja, aber am Ende bleibt schon noch was über...

Müsste mir das mal genau auf unseres ausrechnen. Wird aber auf später verschoben, denk ich :)

Man stellt sich dann aber schon die Frage was dann nun der sinnvollere Weg ist. Mal mit anderen ein paar Erfahrungen austauschen. (auchso ablaufmässig oder obs irgendwie problematisch war.)






Um auf den Titel des Threads zurückzukommen und die damit verbundene Frage, denke ich, dass ich doch einige Interessante Meinungen und Aussagen dazu gehört/gelesen habe.
Als Fazit dazu bleibt mir erstmal nur euch für die Antworten hierauf zu danken.
Sicherlich haben mir die Erfahrungsberichte dazu auch weitergeholfen und wir werden dies angehen und mal sehen wie es mit dem "störrischen" Arbeitgeber weitergeht.


Sollte noch jemand hier fehlende Infos zu dieser Thematik haben würde ich mich natürlich sehr darüber freuen wenn mir diese mitgeteilt werden würden.



Und nochmal zum Elterngeld zurück. Da gibt es sicherlich noch vieles Interessantes, was ich gern wissen würde und mit Sicherheit auch wissen sollte, bis es denn soweit ist.

Bin für Ratschläge immer offen.
 
Oder wenn der Partner ein hohes steuerpflichtiges Einkommen hat und die Progression voll zuschlägt.
Wenn die Frau aber im zweiten Jahr selbst wieder arbeiten geht, bekommt sie doch kein Elterngeld mehr, oder sehe ich das falsch? (Zumindest wird doch ihr Einkommen dann mit dem Elterngeld verrechnet.)

Ein Beispiel: Frau bekommt 1000 Euro Elterngeld pro Monat. Mann verdient 50.000 Euro im Jahr.

Ohne Elterngeld: Steuer von 50.000 = 6.925 Euro (Standardwerte für Sozi etc.) = 13,85%
Mit Elterngeld: Steuersatz von 62.000 = 10.368 Euro = 16,72%

Ergibt mit Elterngeld 16,72% von 50.000 = 8.360 Euro, also eine Mehrbelastung von 1.400 Euro.
Wo hast du denn diese Zahlen her? Laut parmentier.de/steuer, bei dem die berechneten Werte immer sehr genau mit meiner Gehaltsabrechnung übereinstimmen, komme ich bei 50k€ Jahresgehalt auf 7156.55 Euro Steuern (Lohnsteuer + Soli), mit 12000 Euro Elterngeld dann auf 8559.86 Euro.
Naja, zumindest bei der Differenz von etwa 1400 Euro sind wir uns einig ;)

Edit: Öh, jetzt bin ich verwirrt, wenn ich das durchrechne auf ein Jahr ohne Elterngeld + ein Jahr mit 12000 € Elterngeld, komme ich auf insgesamt 15716,41 € Steuern, bei zwei Jahren mit je 6000 € Elterngeld komme ich auf 15806,52 € Steuern. Damit wäre der einjährige Bezug steuerlich sogar günstiger... Wo ist jetzt mein Denkfehler?
 
Wenn die Frau aber im zweiten Jahr selbst wieder arbeiten geht, bekommt sie doch kein Elterngeld mehr, oder sehe ich das falsch? (Zumindest wird doch ihr Einkommen dann mit dem Elterngeld verrechnet.)
Du kannst wählen: 12 Monate Elterngeld mit 67% vom Netto, du kannst das aber auf 24 Monate "strecken", dann bekommst Du auch nur die Hälfte. Das macht natürlich nur Sinn, wenn man auch die zwei Jahre nicht arbeiten geht.

Wo hast du denn diese Zahlen her?
https://www.nettolohn.de Laut parmentier.de/steuer, bei dem die berechneten Werte immer sehr genau mit meiner Gehaltsabrechnung übereinstimmen, komme ich bei 50k€ Jahresgehalt auf 7156.55 Euro Steuern (Lohnsteuer + Soli), mit 12000 Euro Elterngeld dann auf 8559.86 Euro.
[/quote]Ich habe nur die Steuer genommen, ohne Soli. Mit Soli kommt das ja ungefähr hin.

Öh, jetzt bin ich verwirrt, wenn ich das durchrechne auf ein Jahr ohne Elterngeld + ein Jahr mit 12000 € Elterngeld, komme ich auf insgesamt 15716,41 € Steuern, bei zwei Jahren mit je 6000 € Elterngeld komme ich auf 15806,52 € Steuern. Damit wäre der einjährige Bezug steuerlich sogar günstiger... Wo ist jetzt mein Denkfehler?

Wie hoch sind denn die jeweiligen Steuersätze? Das kann eigentlich nicht sein.

Jahr 1: 50.000 (+12.000 in der Progression) = 8.360
Jahr 2: 50.000 = 6.926
Summe in zwei Jahren = 15.286

Jahr1: 50.000 (+6.000 in der Progression) = 7.686
Jahr2: 50.000 (+6.000 in der Progression) = 7.686
Summe in zwei Jahren = 15.372

Hm, jetzt bin ich mir Dir verwirrt. :D
Wo sind die Steuerexperten hier? HIIIILLLLFFFFFEEE

Marty
 
Steuerexpertin bin ich nicht... Aber ich kann aus eigener Erfahrung Folgendes sagen:
Es kommt wegen dem Sonntagsdienst drauf an in welchem Beruf man arbeitet! In der Pflege ist es so, dass man auch Sonntags arbeiten muss, allerdings hat man dafür dann das Anrecht auf einen freien Ersatztag!
Spätdienste und Nachtdienste fallen in den meisten Fällen dann sowieso weg!

Wenn die Betroffene von ihren Kollegen gemobbt wird, dann soll sie zur Frauenärztin gehen, das erklären und dann bekommt sie ein... mist jetzt fällt mir das Wort nicht mehr ein :ugly: Auf jeden Fall darf sie dann bis zur Geburt nicht mehr arbeiten gehen OHNE dass ihr dabei irgendwelche Verluste entstehen! Wenn der Arbeitgeber sie dann "wieder haben will", so muss das erst mit der Frauenärztin abgesprochen werden. Denn auch Mobbing ist psychischer Stress und überträgt sich auf´s Kind.

Und rechtlich sieht es so aus, dass man während der Elternzeit nicht gekündigt werden kann! Außer man arbeitet Teilzeit und begeht im Betrieb einen richtigen Fehler etc.
 
Steuerexpertin bin ich nicht... Aber ich kann aus eigener Erfahrung Folgendes sagen:
Es kommt wegen dem Sonntagsdienst drauf an in welchem Beruf man arbeitet! In der Pflege ist es so, dass man auch Sonntags arbeiten muss, allerdings hat man dafür dann das Anrecht auf einen freien Ersatztag!
Spätdienste und Nachtdienste fallen in den meisten Fällen dann sowieso weg!

Das mit dem Ersatztag hatte ich ja schon geschrieben, dass ich das irgendwie im Ohr habe. Aber das ist sicher auch nicht vom Beruf abhängig. Weil im Mutterschutzgesetz nirgens nach Berufen unterschieden wird.
Aber Nachts darf man als Schwangere ganz sicher nicht arbeiten! Egal in welchem Beruf.
Und die Spätdienste fallen meist deshalb weg, weil sie halt in die Nacht reingehen (ich mein, man darf bis 20 Uhr, bin mir aber wie gesagt nicht sicher). Bei uns im Haus wird das so gehandhabt, dass eine schwangere Krankenschwester zwar Spätdienste macht, dann aber schon zur vorgeschriebenen Zeit gehen und nicht bis zum Ende des Dienstes bleiben.
Also die Vorschriften sind sicher überall die gleichen, aber die Umsetzung ist halt von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz unterschiedlich. (Was ja auch Sinn macht, für eine Krankenschwester ist evt. der Frühdienst viel anstrengender (wenn viele Patienten gewaschen werden müssen) als ein Spätdienst).
 
Wenn ich das hier so lesen, bin ich froh das mein Arbeitgeber sich an alles hält.
Wenn einer schwanger wird, darf er von Montag bis Freitag arbeiten. Wochende immer frei und Feiertag.
Das einzigste was sie sich nicht aussuchen darf ist die Zeit, aber da gibt es nur 3 Möglichkeiten.
1. 6 Uhr bis 14:12 Uhr
2. 8 Uhr bis 16:12 Uhr
3. 11:48 Uhr bis 20 Uhr.

Mein Arbeitgeber ist das Krankenhaus.