Fragen zu Norderstedt (S-H)

ScarFace01

19.02.2011 - 22.19
ID: 83851
L
7 April 2007
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Ich, bzw. wir wollen wieder zurück nach Norderstedt ziehen. Daher habe ich nun einige Fragen, zu denen ich bei Google leider noch keine wirklich hilfreichen Antworten gefunden habe. Vielleich sind ja hier einige Norderstedter, die mir da etwas behilflich sein könnte.

Alsooo....
Wir sind 4 Personen (2 Erwachsene + 2 Kinder < 6 Jahren) und beziehen im moment ALG2 bzw. Hartz4.

Nun zu meinen Fragen:

- Wieviel zahlt die Arge Norderstedt an Miete? Kalt oder Warm? Oder halt einen Quadratmeter Preis? Und wieviele Quadratmeter Wohnraum steht uns dort zu?
In Norderstedt sind die Mieten ja mal um einiges höher als anderswo. Daher denke ich mal, dass die dort sicherlich mehr als 365.-€ Warm zahlen dürften oder?

- Wann zahlt die Arge den Umzug?
Nur wenn ich dort einen Job finde/habe oder auch ohne Job allerdings mit der Hoffnung dort besser an einen Job heran zukommen als an meinem jetztigen Wohnort?

- Zahlt die Arge auch die Besuchsreisen?
Ich müsste ja natürlich bevor wir dort hin ziehen können schon mal dort hin fahren um a.) die Wohnungen zu besichtigen und b.) für ein Vorstellungs Gespräch für den neuen Job! Zahlt die Arge diese Reisen?

Das sind erstmal die wichtigsten Fragen die mir gerade im Kopf rumschwirren. Komt sicherlich noch etwas dazu! Aber es wäre echt super, wenn hier jemand etwas zu diesen Fragen sagen könnte. Vielleiht ja sogar jemand, der selber dort in Norderstedt lebt/wohnt.

Danke!
 
Ich denke, die schnellste und sicherste Variante wäre, einfach mal dort direkt bei der Arge nachzufragen ;)

Es bringt dir/euch ja jetzt auch recht wenig, wenn hier möglicherweise jemand irgendetwas behauptet (ich will hier niemandem etwas unterstellen), du dich darauf verlässt, es aber gar nicht stimmt?

Mfg
 
Ja ok da hast du schon Recht. Das muss ich auch kommende Woche mal tun aber ich dachte es könnte mir hier wenigstens heute schon mal jemand sagen was die Arge so an Miete zahlt, weil wir bereits den ganzen Abend schon am Wohnungen suchen sind im Internet. Naja und da ist uns aufgefallen, dass die Mieten dort alle sehr viel höher sind als hier bei uns.

Daher war mir die Frage wichtig wieviel Miete gezahlt wird damit wir unsere Suche schon mal ein wenig eingrenzen können.

Aber du hast schon Recht. Ich muss da wirklich kommende Woche mal beim Amt anrufen und da fragen.
 
- Zahlt die Arge auch die Besuchsreisen?
Ich müsste ja natürlich bevor wir dort hin ziehen können schon mal dort hin fahren um a.) die Wohnungen zu besichtigen und b.) für ein Vorstellungs Gespräch für den neuen Job! Zahlt die Arge diese Reisen?

Für Anreisen zu Vorstellungsgesprächen gibt es je nach Lage einen Zuschuss, sprich da am besten mit deinem Berater direkt darüber, viel ist es nicht, aber immerhin etwas. Du solltest aber deine Bewerbungen zügig rausschicken, damit du schon etwas vorweisen kannst.
 
Die Arge wird dich zu 95% nicht umziehen lassen, wenn du keine Festanstellung in NS vorweisen kannst. Und die meisten Kosten wirst du wohl selbst zahlen müssen.

Jede Arge hat ihren eigenen Haushalt, die bestimmen bei jedem Einzelfall neu, ob sie das zahlen oder nicht. In deinem Fall gehe ich von einer Erfolgsquote unter 3% aus.. Überdenke deine Entscheidung, überlege ob du das Geld nicht selbst aufbringen kannst... Einen Umzug aufs Staatskosten weil du es in NS schöner findest, finde ich sehr sinnfrei.
 
Die Arge zahlt dir die Vorstellungsstellungskosten (Anreise, Rückreise) wenn du das VORHER schriftlich mit Antrag eingereicht hast. Dazu musst du diesbezüglich schon Kontakt zu deinem Sachbearbeiter haben und ihm Bescheid geben, dass du auch anderweitig suchst (Dann geht das schneller).

Nehmen wir an du kriegst einen Job, ist es aber nicht gesagt, dass deine ganze Familie mit umziehen kann bzw. dir die Umzugskosten erstattet werden, denn deine Frau ist ja auch arbeitslos. Sie sollte sich ebenfalls einen Job suchen.

Ein Gespräch mit deiner Arge ist im Grunde unerlässlich. Hier zu fragen hat keinen Sinn, denn diese Dinge sind unter anderem auch Einzelfallentscheidungen.
 
§ 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung

(1) 1 Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. 2Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.

(2) 1Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. 2Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

(3) 1Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden. 2Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.

(4) Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen von dem kommunalen Träger an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist.

(5) Mietschulden können als Darlehen übernommen werden, wenn sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht und hierdurch die Aufnahme einer konkret in Aussicht stehenden Beschäftigung verhindert würde.