Frage wegen Verkauf

Drrichardfahrer

Well-known member
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20 April 2006
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691
Gleich einmal vorweg - die Geschichte hier ist wahr und es handelt sich um eine legale Version!!

Die Schwester einer Freundin kaufte sich über ihre Schule die Adobe Creative Suite 6 Master Collection (Student and Teacher Edition), bekam diese zugeschickt und bezahlte sie. Dann jedoch wechselte sie die Schule und hat seitdem die Software unausgepackt (originalverpackt und versiegelt) zuhause herumliegen.

Darf sie dieses Paket nun weiterverkaufen, um zumindestens einen Teil der Kosten wieder reinzubekommen?

Liebe Grüße, Drrichardfahrer
 
Nicht ohne Grund gibt es Nutzungsbedingungen/Lizenzen die man beim Kauf einer Software anerkennt.
Um es kurz zu fassen: Nein!

Bietet die Student and Teacher Edition weniger Funktionen als die Vollversion?

[...] Die Software darf jedoch nur auf Privatrechnern genutzt werden. Lizenzen für Student and Teacher Editions dürfen nicht übertragen oder weiterverkauft werden.
Quelle: https://solutionpartners.adobe.com/de/education/students/studentteacheredition/faq.html

Nach dem Kauf hast du ein Rückgaberecht von 30 Tagen bei Adobe (geltend ab Kaufdatum), ist die Zeit verstrichen dann mache Folgendes:
Schildere dem Anbieter die Situation, ist der Lizenzcode noch unbenutzt und das Produkt noch versiegelt, kann sein das sich dieser als kulant zeigt und das Produkt gegen Erstattung zurück nimmt.
 
Nicht ohne Grund gibt es Nutzungsbedingungen/Lizenzen die man beim Kauf einer Software anerkennt.
Um es kurz zu fassen: Nein!

So viel ich weiß, dienen diese Bedingungen der Nutzung, jedoch nicht den Kauf/Verkauf der Software. Oder kennst du einen Laden, welcher dir irgendwelche Lizenzverträge unter die Nase reibt, nur weil du etwas kaufst? :ugly:
 
So viel ich weiß, dienen diese Bedingungen der Nutzung, jedoch nicht den Kauf/Verkauf der Software. Oder kennst du einen Laden, welcher dir irgendwelche Lizenzverträge unter die Nase reibt, nur weil du etwas kaufst? :ugly:

Für die ganzen Education-Lösungen (darunter fällt auch die "Student and Teacher Edition"), gelten besondere Bestimmungen - wo die Übertragung als der Weiterverkauf untersagt ist. Was ja auch logisch ist, sonst könnte ich ja als Student als "Zwischenhändler" agieren und mein Umfeld mit günstigen CS-Versionen verpflegen!

Ich kann mir gut vorstellen, das diese auch in den AGBs geregelt sind, die du beim kauf zustimmen muss -> Somit wedelt dir der Verkäufer mit einem Vertrag bildlich gemeint unter die Nase.
 
Das die AGB nicht immer mit dem geltenden Recht übereinstimmen wissen wir doch. Auch Microsoft und andere haben bzgl. Software wiederverkauf und oem AGB die aber so nicht von den Gerichten geteilt wird.

Wieso sollte man etwas was man erworben hat nicht weiter verkaufen dürfen wenn man es nicht mal aisgepackt hat!?

@smssam
und wenn mans an jemanden verkauft der das recht hätte es zu nutzen!? also schüler!?
 
Das nicht unbedingt alles des rechtens ist was in den AGBs steht ist doch klar (schließlich müssen die hierzulande BGB/HBG konform sein) und in wie fern diese Bestimmung hier Geltung findet das kann ich nicht beurteilen.

@Bububoomt, diese Überlegung hatte ich auch gehabt wie es in diesem Fall aussieht. Aber ich interpretiere es von der Adobe Seite aus, wie eine permanente Verkaufs-/Übergabeverbot.
 
Nun mal generell: AGBs gelten so lange, bis sie als ungültig erklärt werden, entweder durch Richter oder die herausgebende Firma selber. Daher muss man sie an die AGBs halten oder eben dagegen klagen. Verstoße ich gegen die AGBs kann die Firma mich verklagen. Dass die Studenten/Schüler-Versionen nicht gleich zu setzen sind mit Normal-Versionen sollte auch jedem klar sein.

1. Wurde die Lizenz über Adobe online bestellt? Also ist die Lizenznummer mit einem Namen verknüpft?
Dann ist es natürlich riskant (ungeachtet der AGBs) das Produkt zu verkaufen. Ist es nicht so, würde ich mir keine Gedanken machen, dann können sie dich eh nicht zurückverfolgen. Selbst wenn die Version "personalisiert" ist und von jemand anderem installiert wird, können sie ja schlecht überprüfen wer die Version nun installiert hat und wer sie gerade benutzt.

2. Ist es mir bislang noch nie untergekommen, dass es möglich sein soll, Dinge nicht verkaufen zu dürfen (außer der Besitz der Dinge ist generell illegal, wie bei BTM etc.). Ich würde den Fall vergleichen mit einer FSK18 DVD: die darf ich auch nicht an jemanden verkaufen, der zu dem Besitzt nicht berechtigt ist (also nicht volljährige). Wenn du also die Version an einen Schüler/Studenten verkaufst, sehe ich keine Möglichkeit für Adobe ihre AGBs druchzusetzen. Eine kurze Rückversicherung bei Adobe würde ich mir trotzdem einholen, vielleicht sind sie dort ja garnicht so streng, wie man zunächst einmal vermuten könnte.

Diese Anmerkungen entspringen nur meiner "Logik" und sind nicht juristisch fundiert. Ich bin jedoch der Meinung, dass Adobe einen "kleinen Fisch" wie dich nicht verfolgen wird. Interessant sind dann eher Händler, die vom Kostenvorteil profitieren!
 
Die Schwester einer Freundin kaufte sich über ihre Schule die Adobe Creative Suite 6 Master Collection (Student and Teacher Edition), bekam diese zugeschickt und bezahlte sie. Dann jedoch wechselte sie die Schule und hat seitdem die Software unausgepackt (originalverpackt und versiegelt) zuhause herumliegen.

Was mich interessiert - ist die ACS6 nur für eine bestimmte Schule interessant? Warum bestellt man eine Software und nutzt sie dann nicht?
 
Also ich betone nochmals: Es handelt sich hier um nichts Illegales, sondern einfach nur um eine Verkettung unglücklicher Zufälle. Besagtes Mädchen brauchte die Software für die Schule, woraufhin ihr Professor für die gesamte Klasse (bzw. jene, die Interesse hatten) die Software gekauft hatte. Aufgrund eines Schulwechsels bekam sie zwar die Software dann, hatte sie jedoch nie genutzt. In der anderen Schule war die Verwendung der Software eben nicht nötig. Jetzt sitzen die quasi auf ihrer Software und haben umsonst bezahlt...

Gerne kann ich auch Fotos zum Zustand der Originalverpackung posten, etc... Damit da mal die Gerüchte aufhören! Mir ging es jetzt nur darum, ob man die Software trotz dieser fragwürdigen Lizenzbedingungen verkaufen darf oder nicht (zumal es ungeöffnet und original ist)...
 
Für die ganzen Education-Lösungen (darunter fällt auch die "Student and Teacher Edition"), gelten besondere Bestimmungen - wo die Übertragung als der Weiterverkauf untersagt ist. Was ja auch logisch ist, sonst könnte ich ja als Student als "Zwischenhändler" agieren und mein Umfeld mit günstigen CS-Versionen verpflegen!

Ich kann mir gut vorstellen, das diese auch in den AGBs geregelt sind, die du beim kauf zustimmen muss -> Somit wedelt dir der Verkäufer mit einem Vertrag bildlich gemeint unter die Nase.

Wenn ich Software kaufe (zb. im Saturn), stimme ich den AGB vom Saturn zu, nicht den AGB des Software-Herstellers...diesen stimme ich erst zu, wenn ich die Software nutze. Sollte ich direkt beim Hersteller kaufen, wird er die AGB wohl mit der Software-Nutzung verknüpft haben. Oder sehe ich das falsch?
 
[...] Sollte ich direkt beim Hersteller kaufen, wird er die AGB wohl mit der Software-Nutzung verknüpft haben. Oder sehe ich das falsch?

Und genau davon ging ich aus, das die Software direkt beim Hersteller gekauft wurden ist. Somit kann ich mir gut vorstellen das Adobe diesen Passus in den AGBs so ähnlich drin stehen hat.

Die Diskussion ist eigentlich in meinen Augen eh irrelevant. Da er das Produkt folglich bei Adobe aktivieren muss und den Nachweis für die Ausbildungsstätte bringen muss. Denn immerhin ist es möglich die Student and Teacher Editionen auch bei Amazon zu erwerben, wo der Nachweis im Nachhinein für die Berechtigung gebracht werden muss - und hier nicht klar wird wo die Schwester der Freundin das Produkt gekauft hat.
 
Gleich einmal vorweg - die Geschichte hier ist wahr und es handelt sich um eine legale Version!!

Die Schwester einer Freundin kaufte sich über ihre Schule die Adobe Creative Suite 6 Master Collection (Student and Teacher Edition), bekam diese zugeschickt und bezahlte sie. Dann jedoch wechselte sie die Schule und hat seitdem die Software unausgepackt (originalverpackt und versiegelt) zuhause herumliegen.

Darf sie dieses Paket nun weiterverkaufen, um zumindestens einen Teil der Kosten wieder reinzubekommen?

Liebe Grüße, Drrichardfahrer

Dazu siehe Faq => https://www.adobe.com/de/products/activation/faq/

Abgesehen Mal von den Faq, keine Sau fragt danach wer was wo bei wem gekauft hat. Verkaufen und gut ist ;)