Fotos von mir unerlaubt auf anderen Websites!

TS7

Well-known member
ID: 251056
L
22 September 2006
374
20
Hallo,
Und zwar war ich bei einem Event (Sexy Car Wash)!
Da wurden Bilder von mir gemacht und ohne Zustimmung offentlich ins Netz gestellt!

Es sind 31 Bilder, wo ich ganz oder nur halb drauf zu sehen bin.

Jetzt die Frage:

Was kann ich dagegen machen, wenn ich das nicht will?

Kann ich die um Schadensersatz verklagen? Wie ist die Rechtliche Lage?

Was würdet Ihr machen?

Also um eines klarzustellen: Ich will nicht das die Fotos auf dieser Seite sind und das sie existieren.



Gruß
virus-maker
 
als erstes würde ich mal die seitenbetreiber anschreiben und sie bitten die fotos runter zu nehmen...
 
hmmbei 31 Bildern, solltest du doch mitbekommen haben das fotos gemacht wrden!? Da hättest dich auch vorher drum kümmern können....

Gabs vielleicht bei dem Event ein Hinweisschild oder so!?

Naja versuch es mit dem Betreiber zu klären.
 
Ich wollte mich erstmal nur erkundigen wie man darauf reagiert.
Die Idee Ihn nett zu fragen, ob er die Bilder entfernen könnte hatte ich ja auch schon, hätte ja sein können, das Ihr noch andere Vorschläge habt, die besser wären. Ich glaube, der Seitenbetreiber darf das doch gar nicht.

Ich wollte zum einen auch wissen, ob das rechlicht correct ist, das der Seitenbetreiber ohne erlaubnis, Bilder von mir veröffendlicht.
 
hmm ich weiß ja nicht, ob du nen vertrag oder sowas unterschrieben hast oder sonst irgendwie bedingungen angegben waren, wenn das so ist und da drinstand, dass die das dürfen siehts relativ schlecht aus...
also wenn sie die Bilder trotz Aufforderung nicht runternehmen musst du ggf. zu einem anwalt der dich dann auch rechtlich beraten kann und darf
 
naja - bei solchen events ist das mit dem rechtlich glaub ich ned so einfach - photos die dabei gemacht werden können glaub ich vom veranstalter veröffentlicht werden

warst du aktiv als teilnehmer beteiligt oder nur zuseher im publikum?
bist nur du drauf oder sind auf den entsprechenden photos auch andere personen mit drauf?
 
also Unterschrieben habe ich nichts. Und von Schildern war auch nicht zu sehen.
 
naja - bei aktiver beteiligung bei solchen events muss man damit rechnen dass der veranstalter bilder macht und veröffentlicht...

aber wieso stört es dich so sehr dass die photos dort zu sehen sind?

(laut deinem profil bist ja männlich - da wird manche wundern wieso du da was dagegen hast *gg*)
 
Fotos, die bei öffentlichen Events gemacht werden, dürfen glaube ich, ohne Zustimmung veröffentlicht werden ...

gab da mal so ein Urteil, nachdem alle Bilder, die aus öffenbtlich zugänglichen Bereichen stammen, zulässig seien ...
 
Fotos, die bei öffentlichen Events gemacht werden, dürfen glaube ich, ohne Zustimmung veröffentlicht werden ...

gab da mal so ein Urteil, nachdem alle Bilder, die aus öffenbtlich zugänglichen Bereichen stammen, zulässig seien ...
darauf beruft sich ja glaub ich auch goole mit dem projekt Google Street View

da gabs ja auch beschwerden wegen eindringens in die privatsphäre...
 
ist es nicht so das man ab xx. Personen keine Einzelerlaubnis mehr braucht weil das dann so n Massenfoto ist?
Das Thema gab's doch schonmal hier im Forum mit Urteilen wo dann gesagt wurde das man an öffentlichen Plätzen grundsätzlich damit rechnen muss fotografiert zu werden und das man ab so und soviel Personen nicht mehr gegen angehen darf.
 
dann dürfte da wohl das hier ausschlaggebend sein

§ 23 KunstUrhG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;


es war eine Veranstaltung, damit fällt das wohl unter diesen Absatz
 
folgendes ist auch passend dafür - also rechtklich hast wenig handhabe würd ich sagen

§ 23 KunstUrhG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;


Zeitgeschichte

Gleich die erste der Ausnahmen des § 23 ist gleichzeitig die relevanteste, befindet sich aber derzeit stark im Fluss. Der Grundsatz ist: Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte dürfen ohne Einwilligung des Abgebildeten verbreitet und zur Schau gestellt werden. Aber was heißt das?

Wie das Wort „Zeitgeschichte“ schon andeutet: es geht nicht unbedingt um die „große“ Geschichte; nicht nur um das, was noch den kommenden Generationen bleibt. Vielmehr ist der Begriff vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her zu bestimmen. Zu deutsch: was die Leute sehen wollen, das ist im Zweifel Zeitgeschichte. Das gilt auch dann, wenn das Interesse des Publikums schlicht aus einem gewissen Unterhaltungswert des Geschehens herrührt.
 
aber wieso stört es dich so sehr dass die photos dort zu sehen sind?

(laut deinem profil bist ja männlich - da wird manche wundern wieso du da was dagegen hast *gg*)

Also ich habe eine Freundin und die fand das nicht so toll :(
Was ich auch verstehen kann. Leider kann ich das nicht rückgängig machen :(

Deswegen habe ich konflikte mit ihr. Deswegen sollen die Fotos weg.

dann dürfte da wohl das hier ausschlaggebend sein

§ 23 KunstUrhG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

Dann hoffe ich mal, das der seitenbetreiber die Fotos trotzdem raus nimmt.