Hi,
Jetzt hab ich mal wieder eine Frage wo ich ewig lang schon gegoogelt habe.
Laut den Niedersächsisches Schulgesetz wird für mich die Fahrkarte nicht mehr erstattet. (Berufsfachschule 2tes Jahr)
So aber laut Wikipedia:
Jetzt meine Frage:
Wo kann man diese Zuschüsse beantragen?
Und was bedeutet gesundheitlichen Gründe?
Nur Sachen die ein beeinträchtigen beim Fahrrad fahren?
Jetzt hab ich mal wieder eine Frage wo ich ewig lang schon gegoogelt habe.
Laut den Niedersächsisches Schulgesetz wird für mich die Fahrkarte nicht mehr erstattet. (Berufsfachschule 2tes Jahr)
So aber laut Wikipedia:
So sind Zuschüsse zu gewähren, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für den Schüler ... der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt oder auch wenn der Schüler oder die Schülerin aus gesundheitlichen Gründen ein Verkehrsmittel benutzen muss.
Jetzt meine Frage:
Wo kann man diese Zuschüsse beantragen?
Und was bedeutet gesundheitlichen Gründe?
Nur Sachen die ein beeinträchtigen beim Fahrrad fahren?
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