Steht in den AGB, dass die das erst bei der Auszahlung prüfen? War Deine Seite bei der Anmeldung bei dem Dienst identisch mit dem heutigen Erscheinungsbild? Wenn sie die Seite, so wie sie ist, freigeschaltet haben, dann können sie heute nicht mit einem AGB-Verstoss kommen. Den Verstoss hätten die bei der Anmeldung sehen können und die Seite ablehnen.Wenn man dann nachfragt bekommt man (wenn überhaupt - hier nach 5 Mails) eine Antwort man hätte gegen die AGBs verstossen.
Ist nicht jede Seite, die ein Banner enthält, eine "Geldverdienenseite"? Du willst doch Geld verdienen, sie zahlen doch Geld.Ich würde die Werbung auf einer Geldverdienenseite produzieren (xxl-jobs.net).
Wenn sie das nachweisbar vorsätzlich machen, dann ist das Betrug. Wenn Du also noch ein paar Leute findest, denen es so ergangen ist (Seite angemeldet, freigeschaltet und, ohne das sich die Seite geändert hat, Auszahlung verweigert), dann würde ich mal eine Strafanzeige stellen.Ich werde überprüfen lassen ob ich hier eine Anzeige wegen 1. Beleidigung oder sogar wegen Betrug (ist sowas Betrug !?) machen kann.
Weiterhin ist es mir der "Spaß" Wert mein Geld einzuklagen. Mir geht es hier ums Prinzip !!! Wer hat sowas schonmal gemacht?
Such mal nach kopi-marl. Der hat auf https://www.derbeistand.de/Lose.htm eine schöne Beschreibung. Es geht zwar da um Loseschulden, aber der Ablauf (Mahnung, Mahnbescheid etc.) ist identisch.
Marty
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