Einweilige Verfügung gegen Eltern

Kocker

Member
5 September 2010
8
1
Hallo,

Wie mach ich eine einweilige verfügung gegen die eltern? Also das die weder einen anrufen noch besuchen darf , ich stell die frage für eine freundin die wird nämlich stark belästet von ihren eltern und das wirkt sich negativ auf ihr leben und ihr psyche aus.

Mfg
Chris
 
verfügung

musst zum anwalt gehen mit der freundin und das mit dem klären dann leitet er das in die wege,wenn der fall schwerwiegend ist !
 
Gut, dann würde ich vorschlagen, dass sie als erstes zur Polizei geht und sich dort Rat holt.

Wie sieht denn die Belästigung aus? Eventuell wäre es möglich je nach Art und Schwere der Belästigung Anzeige wegen z.B. Nötigung zu erstellen.
 
Wie wäre es mit einer Alternative? Neue Rufnummer beantragen z.b.
Keine Ahnung, wie schlimm das Verhältnis sein muss, dass man gegen die eigenen Eltern eine einstweilige Verfügung in Erwägung zieht 8O
 
Wie wäre es mit einer Alternative? Neue Rufnummer beantragen z.b.
Keine Ahnung, wie schlimm das Verhältnis sein muss, dass man gegen die eigenen Eltern eine einstweilige Verfügung in Erwägung zieht 8O

Hab ich auch gedacht.

Aber bevor der Anwalt dumm guckt:

Es heißt Einstweilige Verfügung...:roll:

Lg,
Daniel
 
Kann man auch bei Gericht in der geschäftsstelle direkt beantragen.
Ein Triftiger Grund wäre von Vorteil auch zum Beispiel durch belege wie Psychologisches Gutachten oder durch Ärzte.
Es gibt auch Anwaltssprechstunden in den Amtsgerichten die man dort gegen kleines Geld wahrnehmen kann oder Kostenpflichtige Beratungshotlines die genauere Auskunft geben dürfen.
Allerdings sollte man dafür schon triftige Gründe haben . Mama nervt ständig reicht da meisst nicht aus.
Bei Drohungen gegen Leib und Leben würde ich mich auch in aller erster Linie an die Polizei wenden.
 
Wie wäre es mit einer Alternative? Neue Rufnummer beantragen z.b.
Keine Ahnung, wie schlimm das Verhältnis sein muss, dass man gegen die eigenen Eltern eine einstweilige Verfügung in Erwägung zieht 8O

Das habe ich mir auch gedacht 8O

Kann man auch bei Gericht in der geschäftsstelle direkt beantragen.
Ein Triftiger Grund wäre von Vorteil auch zum Beispiel durch belege wie Psychologisches Gutachten oder durch Ärzte.
Es gibt auch Anwaltssprechstunden in den Amtsgerichten die man dort gegen kleines Geld wahrnehmen kann oder Kostenpflichtige Beratungshotlines die genauere Auskunft geben dürfen.
Allerdings sollte man dafür schon triftige Gründe haben . Mama nervt ständig reicht da meisst nicht aus.
Bei Drohungen gegen Leib und Leben würde ich mich auch in aller erster Linie an die Polizei wenden.

Die junge Frau ist 20 Jahre alt, und sie wohnt allein. Wer also ihre Wohnung betritt (und sie das nicht möchte) oder sie per Telefon belästigt, macht sich strafbar, dabei spielt es auch keine Rolle, dass es ihre Eltern sind.
Gutachten sind dafür erst einmal nicht erforderlich.
Deine Freundin sollte ihre Wünsche klar und deutlich äußern, wenn es nicht anders geht auch per Anschreiben und das natürlich per Einschreiben. Wenn das nicht fruchtet ist es kein Problem eine einstweilige Verfügung ohne großes Trara zu bekommen.
Einen Termin beim Gericht machen, Problem vortragen, am besten mit einer Liste wann wie belästigt wurde und dem Schreiben, dass den Eltern auch zugestellt wurde. Das Gericht wird dann das erforderliche tun um zu helfen.

So eine Verfügung beinhaltet genau wie weit sich die Eltern nähern dürfen
(meiner Erfahrung nach sind das häufig 200 Meter), wenn sie sich nicht daran halten kann die Polizei eingeschaltet werden.
 
Ähm woher beziehst du die Information das sie alleine wohnt ?

Eine Andere Möglichkeit ist auch schlichtweg den Leuten die sie heimsuchen Mündlich ein Hausverbot zu geben.
Weigern sich in dem Fall die Eltern die Wohnung oder das Haus zu verlassemn einfach die Polizei rufen.
Ich mache das sehr gerne bei Vertretern die mir eine neue Religion einen Staubsauger oder sonstiges Anbieten möchten ,dass hat den Grossen Vorteil das meine Nachbarn gleich mitverschont werden.
 
Ähm woher beziehst du die Information das sie alleine wohnt ?

Weil sich ansonsten die Frage erübrigen würde, denn dann wäre sie mit 20 Jahren, "Gast"/ Mitbewohnerin im Haus oder Wohnung ihrer Eltern.

Eine Andere Möglichkeit ist auch schlichtweg den Leuten die sie heimsuchen Mündlich ein Hausverbot zu geben.
Weigern sich in dem Fall die Eltern die Wohnung oder das Haus zu verlassemn einfach die Polizei rufen.
Ich mache das sehr gerne bei Vertretern die mir eine neue Religion einen Staubsauger oder sonstiges Anbieten möchten ,dass hat den Grossen Vorteil das meine Nachbarn gleich mitverschont werden.

Ja das genügt bei Leuten die sich davon dann tatsächlich abhalten lassen, aber mehr auch nicht.