Soldaten fürs aufsässige Volk
Früher hiess es immer "Deutsche schiessen nicht Deutsche".
Früher hiess es immer "Deutsche schiessen nicht Deutsche".
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In den Artikel ist von Abschreckung die Rede, ein Tornado bzw. ein Fuchspanzer können durchaus abschreckend wirken. Doch schiessen? Wie meinste das? Meinste das aufs historisch begründete?Früher hiess es immer "Deutsche schiessen nicht Deutsche".
Dass es hier nur um Abschreckung geht ist doch abwegig, ein Soldat ist eben auf das Schiessen gedrillt, allenfalls auf die Abreckung durch Schiessen. Fraglich ist doch warum man nicht einfach mehr Polizisten einstellt, wenn es Personalmangel gibt ...In den Artikel ist von Abschreckung die Rede, ein Tornado bzw. ein Fuchspanzer können durchaus abschreckend wirken. Doch schiessen? Wie meinste das? Meinste das aufs historisch begründete?
Lass mich raten: Du warst nicht beim Bund......ein Soldat ist eben auf das Schiessen gedrillt...
Kannst das mal spezifizieren?Lass mich raten: Du warst nicht beim Bund...
Du warst nicht beim Bund...
Hmm... also, ich finde auch das "auf das Schießen gedrillt" ein wenig übertrieben klingt, aber man muss nicht beim Bund gewesen sein um zu wissen, was die Hauptaufgabe von Soldaten ist. Nämlich töten.
Die Hauptaufgabe eines Soldaten ist es zunächst mal, nicht zu sterben. Tot nutzt er nämlich nichts mehr. Natürlich gehört dazu auch das verwenden von Waffen, keine Frage. Und natürlich sollte er sie auch so einsetzen, dass sie möglichst viel Schaden anrichten (So gesehen ist dein Argument, Kelle, genauso ein Blödsinn: Tote Soldaten können nicht mehr aufs Schlachtfeld zurückkehren).Hmm... also, ich finde auch das "auf das Schießen gedrillt" ein wenig übertrieben klingt, aber man muss nicht beim Bund gewesen sein um zu wissen, was die Hauptaufgabe von Soldaten ist. Nämlich töten.
Es geht auch ums Logistik, Koordination und um Equipment. Um einen G - Gipfel möglichst sicher zu machen, benötigt man mehr als ein paar Hundertschaften. In den Bericht ist es ja erläutert. Ich will jetzt nicht zu sehr Schwarzmalen, die Terror Wahrscheinlichkeit wird vermutlich zunehmen, da ein hohes globales Ungleichgewicht besteht, wovon wir in den Industrieländern nicht direkt betroffen sind.Dass es hier nur um Abschreckung geht ist doch abwegig, ein Soldat ist eben auf das Schiessen gedrillt, allenfalls auf die Abreckung durch Schiessen. Fraglich ist doch warum man nicht einfach mehr Polizisten einstellt, wenn es Personalmangel gibt ...
...aber wer sich mit den globalen Problemen beschäftigt muss leider erkennen, dass solche Sicherungen nötig sind, um den Wohlstand (von wem auch immer ) zu sichern.
Karlsruhe (dpa) - Die Bundeswehr darf auch bei Einsätzen im Inland in Ausnahmefällen militärische Mittel zur Abwehr von Gefahren einsetzen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Ein Abschuss von Passagiermaschinen, etwa im Fall eines Terrorangriffs, bleibt jedoch weiterhin verboten. Zudem sei auch in Eilfällen immer ein Beschluss der gesamten Bundesregierung erforderlich (Az. 2 PBvU 1/11). Bei einem Einsatz der Bundeswehr in Unglücksfällen - zu denen grundsätzlich auch Terrorangriffe zählen können - seien strikte Bedingungen zu beachten, entschied das Plenum aus beiden Senaten des Gerichts. Voraussetzung sei ein Ereignis «von katastrophischen Dimensionen». Nicht jede Gefahrensituation, die ein Bundesland nicht mit seiner Polizei beherrschen könne, erlaube den Einsatz der Streitkräfte. Zwar müsse nicht abgewartet werden, bis Schäden eingetreten sind; der Eintritt katastrophaler Schäden müsse jedoch «unmittelbar bevorstehen». Insbesondere sei ein Einsatz nicht wegen Gefahren erlaubt, «die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen». Der Einsatz der Streitkräfte wie auch der Einsatz spezifisch militärischer Abwehrmittel sei zudem stets nur als letztes Mittel zulässig. Zudem stellte das Gericht eine weitere Hürde auf, die das Verfahren betrifft: Über den Einsatz der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr im Inland müsse stets die Bundesregierung als Kollegialorgan entscheiden. Die Entscheidung dürfe auch in Eilfällen nicht auf einen einzelnes Regierungsmitglied - etwa den Verteidigungsminister - übertragen werden. Mit dem Beschluss korrigierte das Plenum aus beiden Senaten des Gerichts eine Entscheidung des Ersten Senats zum Luftsicherheitsgesetz aus dem Jahr 2006. Damals hatte der Erste Senat einen Einsatz der Streitkräfte im Inland «mit spezifisch militärischen Waffen» generell ausgeschlossen. Zugleich hatte der Erste Senat den Abschuss von Passagiermaschinen verboten, soweit unbeteiligte Menschen an Bord betroffen wären. An diesem Teil der damaligen Entscheidung ändert der aktuelle Beschluss nichts. Zu der Entscheidung des Plenums kam es, weil die Bundesländer Bayern und Hessen Normenkontrollanträge gegen das Luftsicherheitsgesetz gestellt hatten, für die - im Gegensatz zu dem Urteil aus dem Jahr 2006 - der Zweite Senat zuständig war. Bayern und Hessen hatten die Verletzung von Länderkompetenzen gerügt. Es ist erst die fünfte Plenarentscheidung des Verfassungsgerichts seit seiner Gründung.
Wenn Streikende Arbeitnehmer plötzlich zu Bewaffneten Demonstranten werden und diese als Gefahr definiert werden können diese "legal" per Regierungsbeschluss vom Militär erschossen werden ?
Insbesondere sei ein Einsatz nicht wegen Gefahren erlaubt, «die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen».
Zufallig ja.@DocTrax da du die Begegnung mit diesen Soldaten überlebt hast, gehe ich davon aus, dass die GIs noch mehr konnten als töten...
Man sollte auch lange News zu Ende lesen, bevor man kommentiert