Ehevertrag unmoralisch?

Obelix123

New member
18 Juni 2021
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Hallo Zusammen,
ich bin gerade etwas irritiert.
Meine Fast-Frau und ich wollen / wollten dieses Jahr heiraten. Wir sind beide um die 40 Jahre alt und für meine Fast-Frau wäre das bereits die zweite Ehe. Meine Fast-Frau hat einen fast volljährigen Sohn aus der ersten Ehe den ich mit vollem Herzen in meine Familie aufgenommen habe. Wir wohnen in meiner abbezahlten Wohnung. Soweit so gut ... Friede, Freude, glücklich .... Bis zu dem einen Tag
Meine Eltern haben ein abbezahltes Häuschen. Ihr Lebenswerk, mein Elternhaus. Und irgendeines fernen Tages wird es evtl. in meine Hände übergehen. Bei den derzeitigen Immobilienpreisschwankungen wäre ein Szenario durchaus möglich, dass diese Immobilie einen solche Wertsteigerung erhält, dass ich deren Hälfte bei einer Scheidung (Zugewinngemeinschaft) an meine Fast-Frau auszahlen müsste. Es wäre denkbar, dass ich diese Hälfte gar nicht auszahlen könnte und gezwungen wäre mein Elternhaus zu verkaufen bzw. es zwangsversteigert werden müßte. Für mich ist dieses Haus keine Wertanlage. Es hat für mich einen rein emotionalen Wert und egal ob es irgendwann mal 50 Cent oder 50 Mrd Euro Wert ist, ich möchte es schon meinen Eltern zu liebe / zu ehren niemals zerfleddern müssen.
Aus diesem Grund habe ich meiner Fast-Frau vorgeschlagen in einem Ehevertrag mein Elternhaus auszunehmen. Sie selber verfügt über eine Wohnung in Warschau die ich ebenfalls in einer Gütertrennung ausnehmen wollte. Die Wohnung in der wir leben ( zu der sie überhaupt keinen Beitrag geleistet hat) und natürlich auch jede andere Zugewinne würde ich im Fall der Fälle natürlich teilen. Nur dieses Elternhaus ist mir heilig.
Ihre Reaktion war derart verständnislos und heftig dass ich nun etwas an meiner eigenen Wahrnehmung und Einschätzung zweifle.
Habe ich hier etwas so unmoralisches gefordert? Ich möchte sie ja nicht über den Tisch ziehen, auf ihrem Rücken Karriere machen während sie für evtl. Kinder sorgt oder ähnliches, ich möchte nur sicherstellen, dass diese Haus an dem so viele Erinnerungen liegen und an dem sie überhaupt keinen Beitrag geleistet hat niemals zerfleddert wird.
Ich würde mich sehr über Eure Antworten freuen
 
Aus diesem Grund habe ich meiner Fast-Frau vorgeschlagen in einem Ehevertrag mein Elternhaus auszunehmen

Halbrichtig.

a Mache in jedem Fall Ehevertrag
regele aber alles
jeden Cent

b Wenn Sie abzocken will, Dich nicht liebt, wird sie es verweigern.
 
selbstverständlich sollte man einen Ehevertrag machen, zumindest sofern man irgendwas zu verlieren hat

die Standardregelungen sind nun mal nicht die persönlichen Regeln die man sich geben möchte und wie man im Falle einer möglichen Trennung (insbesondere wirtschaftlich) auseinander gehen möchte, sollte man auf jeden Fall schon vorher festlegen

macht halt nur keinen Spaß bei der Beziehung die man gerade aufbaut über die mögliche Trennung nachzudenken, aber gerade deshalb ist es umso wichtiger und wenn man nicht gerade ein naiver Teenager ist wird man die Notwendigkeit auch einsehen :O
 
Du bist doch ohne Ehevertrag in der deutlich schlechteren Position. Alle DREI Immobilien gehören in einem Ehevertrag geregelt, ansonsten ist der Scheidungskrieg vorprogrammiert.
 
Einfach nicht heiraten. Problem (und viele weitere Probleme) gelöst. 8)

Nicht gelöst. Vermieden.

Aber davon mal abgesehen: Ohne Ehevertrag oder sonstige Regelungen gilt eine Ehe als Zugewinngemeinschaft, die Partner bleiben auch über eine Scheidung hinaus auf ihrem eigenen Plunder (hier: Du auf Deinem Elternhaus) sitzen. Bei einer Scheidung wird halt das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen aufgedröselt. Solange Du das Haus nicht einbringst um einen gemeinsam aufgenommen Kredit (große Familienkutsche, Appartement als Studentenbude für den Junior, Startkapital fürwasauchimmer, ...) abzusichern dürftest Du auf der sicheren Seite liegen. Sicherheitshalber aber einen Anwalt ausfragen, da kommt mehr bei rum als bei einer zusammengewürfelten Runde von Universaldilettanten die summa summarum allenfalls über ein gesundes Halbwissen verfügen.
 
Einmal kurz meine Meinung zum Thema „Ehevertrag“:

Wenn man frisch verliebt ist hängt der Himmel voller Geigen. Man sieht alle schönen Charakterzüge und alle guten Eigenheiten der geliebten Person.

Erst nach einer gewissen Zeit wird aus er niedlichen Angewohntheit eine widerliche Marotte. Das liebliche Lächeln wird zu einem teuflichem und höhnischem herablassendem Grinsen ...

Niemand denkt daran, wenn man frisch verliebt ist, daß man sich in wenigen Jahren sich auseinander gelebt haben könnte. Besonders, wenn man frisch verliebt schnell heiratet. Man kennt sich oft genug gar nicht richtig.
Besonders, wenn einer von beiden mehr besitzt als der andere. Man ist so verliebt, daß man sich nicht trauen würde, einen Ehevertrag vorzuschlagen. Natürlich könnte derjenige, der weniger besitzt denken, daß der Partner kein Vertrauen hat. Man denkt nicht daran, daß derjenige, der keinen Ehevertrag unterscheiben will derjenige sein könnte, der kein Vertrauen hat.

Zunächst denkt man noch nicht einmal daran, bei einer Scheidung einen Gewinn haben zu wollen. Das kommt erst auf, wenn man die „geliebte Person“ immer weniger Wert schätzt. Wenn aus „der Liebe des Lebens“ zu einem Haß wird. Wenn nach Jahren Herabsetzungen, Beleidigungen, Betrug und Gewalt in der Ehe aufkommen. Man hat Jahre der anderen Person geschenkt – und will nun vom Partner einen Teil seines Besitzes als „Bezahlung“.

In meinen Augen hat ein Ehevertrag absolut nichts damit zu tun, ob man seinem Partner mißtraut. Für mich ist es einfach nur ein klares Denken, was passiert, wenn die „Liebe des Lebens“ einfach nur zum „Alltag“ und ein Auseinanderleben wird. Wenn „bis der Tod uns scheidet“ zu einer anderen „lebenslangen Liebe“ führt und damit zu einer Scheidung mit allen schmutzigen Tricks führt.
Wenn nicht nur der finanzielle Besitz geteilt wird – wenn die Sammlung, die man Jahrzehnte aufgebaut hat plötzlich geteilt werden muß. Das Erbe der Eltern, das Haus, der Betrieb geteilt wird … Wenn der Partner selbt Gegenstände haben will, die eigentlich keinen finanziellen Wert haben. Wenn diese Gegenstände „nur“ einen ideellen Wert für den Ehepartner haben. Wenn es nur darum geht, den Ehepartner weh zu tun.
 
Nicht zu heiraten ist keine Lösung, weil es selbst Probleme mit sich bringt - im Erbfall, aber auch bei schwerer Krankheit, im Krankenhaus etc.

Klar ist Liebe Herzenssache, aber man sollte dabei das Hirn nicht gänzlich abschalten. Hier gehts ja nicht um das Gefälle zwischen junger sexy Göre und altem Milliardär sondern um 2 durchaus vermögenden Peronen, die beide etwas zu verlieren haben - auch wenn ich da ein gewisses Vermögensgefälle sehe.

Wenn "sie" hier einen Ehevertrag rigoros ablehnt, stelle ich die Frage: warum? Allein der Glaube an die Ewigkeit der Ehe - "bis dass der Tod euch scheidet" - kann es nicht sein, denn das wäre naiv, sogar für jemanden aus Polen ("Wohnung in Warschau").
 
Nicht gelöst. Vermieden.

Aber davon mal abgesehen: Ohne Ehevertrag oder sonstige Regelungen gilt eine Ehe als Zugewinngemeinschaft, die Partner bleiben auch über eine Scheidung hinaus auf ihrem eigenen Plunder (hier: Du auf Deinem Elternhaus) sitzen. Bei einer Scheidung wird halt das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen aufgedröselt. Solange Du das Haus nicht einbringst um einen gemeinsam aufgenommen Kredit (große Familienkutsche, Appartement als Studentenbude für den Junior, Startkapital fürwasauchimmer, ...) abzusichern dürftest Du auf der sicheren Seite liegen. Sicherheitshalber aber einen Anwalt ausfragen, da kommt mehr bei rum als bei einer zusammengewürfelten Runde von Universaldilettanten die summa summarum allenfalls über ein gesundes Halbwissen verfügen.

Vermieden
Du meinst vermieten. Denn wenn sie so viele Häuser haben, die können sie ja gar nicht nutzen. Dann wird vermietet. Und das bringt Geld. Und das ist aufzuteilen. Mit Vertrag, das ist sinnvoll.
 
Ohne Ehevertrag oder sonstige Regelungen gilt eine Ehe als Zugewinngemeinschaft, die Partner bleiben auch über eine Scheidung hinaus auf ihrem eigenen Plunder (hier: Du auf Deinem Elternhaus) sitzen. Bei einer Scheidung wird halt das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen aufgedröselt.
Prinzipiell richtig, aber eben nicht in Bezug auf das Elternhaus, denn das gehört im Moment den Eltern, und sollte er es während der Ehe erben, wäre es ja ein Zugewinn, und damit - im Gegensatz zu den beiden Wohnungen, die Partner vorher schon hatten - im gesetzlichen Güterstand bei einer eventuellen Scheidung zu teilen / auszugleichen. Und wenn es dem TE eben genau um dieses Haus geht, müsste das im Vorfeld vertraglich geregelt werden um im Fall der Fälle auf der sicheren Seite zu sein. (Oder er bekommt das Haus schon vor der Heirat überschrieben, dann ist es soweit auch sicher :mrgreen:)

Wie gut, dass ich recht früh geheiratet habe, als keiner von uns ernsthaft Vermögen hatte und auch keine nennenswerten Erbschaften zu erwarten sind, da gibt's nix, worum man sich im Ernstfall streiten könnte :ugly:
 
Vermieden
Du meinst vermieten. Denn wenn sie so viele Häuser haben, die können sie ja gar nicht nutzen. Dann wird vermietet. Und das bringt Geld. Und das ist aufzuteilen. Mit Vertrag, das ist sinnvoll.

Schon mal versucht ein Problem zu vermieten? Es zu vermeiden ist allemal sinnvoller. :mrgreen:

Prinzipiell richtig, aber eben nicht in Bezug auf das Elternhaus, denn das gehört im Moment den Eltern, und sollte er es während der Ehe erben, wäre es ja ein Zugewinn,...

Prinzipiell richtig, aber für Erbschaften und Schenkungen, insbesondere seitens der Eltern, gibt es Sonderregelungen. "Privilegierter Erwerb" (*) muß vom Erblasser oder vom Schenkenden auch nicht ausdrücklich verfügt werden, der persönlichen Beziehung dahinter räumt der Gesetzgeber (und/oder die Rechtsprechung) einen höheren Stellenwert ein als der Zugewinngemeinschaft.

(*) Falls ich das noch nicht erwähnt hatte: Anwalt ausfragen...
 
für Erbschaften und Schenkungen, insbesondere seitens der Eltern, gibt es Sonderregelungen. "Privilegierter Erwerb" (*)
Erbschaften eines Ehepartners und auch solche Schenkungen bleiben natürlich im Eigentum des diesbezüglichen Ehepartners. Nur die Wertsteigerung des vererbten/geschenkten Objekts unterliegt vom Tag des Erbes/der Schenkung dem Zugewinnausgleich.

Das ist a) eine gewaltige Rechnerei, b) erhöht es den Streitwert bei einer Scheidug - und damit das Anwaltshonorar + die Gerichtsgebühren.
 
Hallo Zusammen,
ich bin gerade etwas irritiert.

Habe ich hier etwas so unmoralisches gefordert?


Nein, hast Du "eigentlich" nicht.

Der Zeitpunkt ist vielleicht nicht so günstig gewählt (kurz vor einer Hochzeit).
Ist das nicht ein Thema, das man schon so grundsätzlich irgendwann einmal besprochen hat oder
von dem man weiß, wie der Partner darüber denkt?

So vernünftig, wie ich einen Ehevertrag erachte (und allen meinen Freundinnen/Freunden immer dazu riet und natürlich auch raten würde),
so konsequent habe ich auch noch nie einen selber abgeschlossen.

Auch nicht, nachdem ich selber durchaus nachhaltig negative Erfahrungen machen konnte.8:yawn:
Ich bewundere in der Tat alle, die das so vernünftig umsetzen können - ich könnte das nicht.

Ich wäre verunsichert, käme dieses Thema zu diesem Zeitpunkt zu Tage.
Vermutlich wäre ich sogar sehr verletzt (eine Vertrauensfrage eben).

In Deiner Haut möchte ich momentan nicht stecken ... - Du benötigst jetzt viel Einfühlungsvermögen,
um den Vertrauensverlust wieder in die richtigen Bahnen zu lenken.

Vergessen wird sie das nie (behaupte ich) :(.

@ apolle und @ marac haben die rein rechtliche Seite ja schon erläutert.
 
Einmal kurz meine Meinung zum Thema „Ehevertrag“:

Wenn man frisch verliebt ist hängt der Himmel voller Geigen. Man sieht alle schönen Charakterzüge und alle guten Eigenheiten der geliebten Person.

Erst nach einer gewissen Zeit wird aus er niedlichen Angewohntheit eine widerliche Marotte. Das liebliche Lächeln wird zu einem teuflichem und höhnischem herablassendem Grinsen ...

Niemand denkt daran, wenn man frisch verliebt ist, daß man sich in wenigen Jahren sich auseinander gelebt haben könnte. Besonders, wenn man frisch verliebt schnell heiratet. Man kennt sich oft genug gar nicht richtig.
Besonders, wenn einer von beiden mehr besitzt als der andere. Man ist so verliebt, daß man sich nicht trauen würde, einen Ehevertrag vorzuschlagen. Natürlich könnte derjenige, der weniger besitzt denken, daß der Partner kein Vertrauen hat. Man denkt nicht daran, daß derjenige, der keinen Ehevertrag unterscheiben will derjenige sein könnte, der kein Vertrauen hat.

Zunächst denkt man noch nicht einmal daran, bei einer Scheidung einen Gewinn haben zu wollen. Das kommt erst auf, wenn man die „geliebte Person“ immer weniger Wert schätzt. Wenn aus „der Liebe des Lebens“ zu einem Haß wird. Wenn nach Jahren Herabsetzungen, Beleidigungen, Betrug und Gewalt in der Ehe aufkommen. Man hat Jahre der anderen Person geschenkt – und will nun vom Partner einen Teil seines Besitzes als „Bezahlung“.

In meinen Augen hat ein Ehevertrag absolut nichts damit zu tun, ob man seinem Partner mißtraut. Für mich ist es einfach nur ein klares Denken, was passiert, wenn die „Liebe des Lebens“ einfach nur zum „Alltag“ und ein Auseinanderleben wird. Wenn „bis der Tod uns scheidet“ zu einer anderen „lebenslangen Liebe“ führt und damit zu einer Scheidung mit allen schmutzigen Tricks führt.
Wenn nicht nur der finanzielle Besitz geteilt wird – wenn die Sammlung, die man Jahrzehnte aufgebaut hat plötzlich geteilt werden muß. Das Erbe der Eltern, das Haus, der Betrieb geteilt wird … Wenn der Partner selbt Gegenstände haben will, die eigentlich keinen finanziellen Wert haben. Wenn diese Gegenstände „nur“ einen ideellen Wert für den Ehepartner haben. Wenn es nur darum geht, den Ehepartner weh zu tun.






Wenn man frisch verliebt ist hängt der Himmel voller Geigen.


Der ideale Zeitpunkt für Ehevertrag.


Oder machst Du es lieber in einer Streitphase?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also das ablehnen eines ehevertrages sehe ich kritisch.
Hat so einen Faden Nachgeschmack als wolle der Partner auch am Ende alles..

Ich war auch mal so mit der Einstellung das ein Ehevertrag gleichzeitig bedeutet das ich meinen Partner nicht liebe, oder nur solange wie nötig verheiratet bleibe, bis ich Anspruch habe.. Inzwischen sehe ich es genau andersrum
Mit einem Ehevertrag zeige ich meinem Partner, wie sehr ich ihn liebe, wie sehr ich ihm vertraue und das ich ewig mit ihm zusammen sein möchte..
Den der Vertrag regelt ja nur das trennen.. Etwas was ich bei einer Hochzeit nicht vorhabe.. Sonst brauche ich nicht heiraten!
Zudem möchte ich mit so einem Vertrag meinen persönlichen Ruin bei einer Trennung vorbeugen.
Und ich möchte meinen Partner, nicht seine Häuser, oder sein Geld, oder sein Erbe.
Das ist halt auch etwas was man erst lernen muss...
Ich will den Menschen, nicht seine Güter.
Wenn wir zusammen alt werden hab ich zwar was davon aber halt nicht bei einer Trennung.
Meine Meinung...