Ebayshop

Danke das hat mir schon wieder weitergeholfen.
Aber im Moment seh ich in einem Ebayshop keine Nachteile im Gegensatz zu einem normalen Onlineshop, seh ich das richtig?
Naja, ich kenne mich mit Ebayshops nicht so aus, aber ich würde für nichts zahlen, was ich auch selbst hinkriegen würde, bzw. Freunde oder Bekannte. Ein Ebayshop hat halt den Vorteil, dass ziemlich viel vollautomatisch geht, du brauchst dich nicht um die Technik kümmern und es ist relativ einfach zu bedienen. Dafür hast du deine monatlichen Gebühren.

Setzt du selbst einen Shop auf, hast du zwar auch monatlich Kosten - durch den Webspace, evtl auch kalkulatorische Kosten, wenn du kein kostenloses Shopsystem benutzt, aber diese fallen meist günstiger aus, als bei Ebay. Selbst bei einer geringen Menge.

Am besten mal Ebayshop als auch normalen Onlineshop ausrechnen, was die Dinger pro Monat, bzw. pro Verkauftes Stück kosten und mal vergleichen.

Achja, mal davon abgesehen, dass du wohl ein Gewerbe anmelden musst, so wie ich das sehe bist du mit einem Handel auch kaufm. organisiert. D.h. du musst nach HGB handeln. Das jetzt nur mal so am Rande. ;)
 
Das sind auch so mit meine größten Ängste gewesen, dass ich investiere und trotzallem nichts dabei rumkommt.

Muss ich denn Garantie gewährleisten, oder kann ich die auch verweigern solange das in der Auktion steht?


sobald du im gewerbsmäßigen Rahmen handelst, hast du nicht mehr das Recht auf Ausschluß, wie eine Privatperson

diese Rechte und Pflichten solltest du dir dann natürlich auch noch vorher mal rein informativ erlesen

Garantie / Gewähr (und die Unterschiede)
Widerruf
Mängelhaftung
Steuern (in allen Versionen)
etc..
 
Ja gut ich denke aber das es einfacher ist die Ware über ebay zu vertreiben als das alles privat laufen zu lassen, da es nicht besonders einfach ist am Anfang das Vertrauen der Kunden zu gewinnen.
Man müsste mal wissen wie hoch die monatlichen Kosten für einen ebayshop sind.
 
sobald du im gewerbsmäßigen Rahmen handelst, hast du nicht mehr das Recht auf Ausschluß, wie eine Privatperson

Das ist ein Problem, da ich bei den Großhändlern ja nur in größeren Mengen bestellen kann, da ich dann Garantie geben muss müsste ich eigtl. von jedem Produkt was auf Lager haben, damit ich die Garantie einhalten kann.
Ich kann ja nicht für jedes kaputte T-shirt eine neue Bestellung von 20 Shirts aufgeben nur weil ich eins zum Austausch benötige.
 
Basis-Shop: Abonnementgebühr€8,65

das aus meiner letzten ebay-Rechnung *g*

zu deinem Einwand:
die Gewährleistung, die Mängelhaftung, etc das sind alles die sogenanhten unternehmerischen Risiken, die der Unternehmer zu tragen hat, un ohne Mehrkosten dem Kunden leisten muss

wobei Mehrkosten relativ sind, denn wenn du sagen wir mal einen Satz von 2% bereits von vornherein in die Preis eeinrechnest, um dich damit´hintenrum ein wenig abzusichern für solche Fälle, so ist das ok
nur eben darfst du diese Kosten nicht direkt nerechnen, nach dem Motto:
1x T-Shirt Tausch - 9,99€
 
Basis-Shop: Abonnementgebühr€8,65

Der Preis ist schonmal völlig ok, da komm ich mit gescheitem Webspace usw. auch nicht viel günstiger weg.

zu deinem Einwand:
die Gewährleistung, die Mängelhaftung, etc das sind alles die sogenanhten unternehmerischen Risiken, die der Unternehmer zu tragen hat, un ohne Mehrkosten dem Kunden leisten muss

Das ist aber nen riesen Problem bei Sachen die Teilweise einen Wert von 200€ oder auch mehr haben. Das müsste man dann vorher wirklich mal durchrechnen.
 
Der Preis ist schonmal völlig ok, da komm ich mit gescheitem Webspace usw. auch nicht viel günstiger weg.


Das ist aber nen riesen Problem bei Sachen die Teilweise einen Wert von 200€ oder auch mehr haben. Das müsste man dann vorher wirklich mal durchrechnen.


in den meisten Fällen kannst du die Ware, die defekt ist, ja auch dem Großhändler wieder zurückgeben, denn da gibt es dann auch entsprechende Gesetz für den Handel zwischen Händlern

ich habe es zB bei vielen Firmen so, im Bereich Konsolenzubehör, dass ich defekte Sachen sammel, und dann ab und an eine Kiste einschicke, die wird dann gegen neue Artikel ersetzt

hier gilt es dann halt, vorab entsprechend alles abzuklären, so dass wirklich nur ein geringes Restrisiko dann wirklich bei dir lastet
 
Naja, wegen der kaputten Klamotten würd ich mir keine großen Gedanken machen, du hast schließlich auch Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer.
Der Verkäufer sichert dir in deinem Vertrag ja schließlich sicherlich Kleidung ohne Mängel zu, oder? ;)

edit: verdammt zu langsam gewesen *g*

Wo wir dann gleich beim nächsten Thema wären, welches z.B. auch mich vor einer Selbstständigkeit abschreckt: Du brauchst für solche Fälle einen guten Rechtsanwalt bzw. Rechtsschutzversicherung und auch einen guten Steuerberater, der für dich die Buchungssätze eintippt. :mrgreen:
 
Muss ich denn Garantie gewährleisten
Nein, aber du musst die Gewährleistung garantieren. :mrgreen:

... sorry. ;)
Gewährleistung = Gesetzlicher Anspruch, in Deutschland für Neuware 24 Monate, für Gebrauchtware 12 Monate
Garantie = darüber hinaus gehende Leistungen

Man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege, bei den Rechtsangelegenheiten bin ich nicht so firm ...
 
Wo wir dann gleich beim nächsten Thema wären, welches z.B. auch mich vor einer Selbstständigkeit abschreckt: Du brauchst für solche Fälle einen guten Rechtsanwalt bzw. Rechtsschutzversicherung und auch einen guten Steuerberater, der für dich die Buchungssätze eintippt. :mrgreen:


Rechtsschutzversicherung ist vorhanden und nen Stuerberater brauch ich nicht, dafür kann ich notfalls auch meine Mutter nehmen...^^
 
Nein, aber du musst die Gewährleistung garantieren. :mrgreen:

... sorry. ;)
Gewährleistung = Gesetzlicher Anspruch, in Deutschland für Neuware 24 Monate, für Gebrauchtware 12 Monate
Garantie = darüber hinaus gehende Leistungen

Man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege, bei den Rechtsangelegenheiten bin ich nicht so firm ...


stimmt schon

die Gewährleistung ist die durch das Gesetz auferlegte Haftung für Defekte, bei der aber gilt, dass in den ersten 6 Monaten der Verkäufer beweisen muss, dass die Ware bei Verkauf diesen Defekt oder auch schlechenden Defekt nicht aufwies (eigentlich fast nie möglich), danach muss der Käufer aber beweisen, dass der Defekt schon bei Kauf da war

in diesem Modell ist der Käufer nach 6 Monaten eh der Arsch *g*


Garantie, ist die volle Übernahme der antsprechenden Rechte und Pflichten über den gesamten Zeitraum, da gilt dann, dass die Beweislast immer beim Verkäufer liegt
 
Nein, aber du musst die Gewährleistung garantieren. :mrgreen:

... sorry. ;)
Gewährleistung = Gesetzlicher Anspruch, in Deutschland für Neuware 24 Monate, für Gebrauchtware 12 Monate
Garantie = darüber hinaus gehende Leistungen

Man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege, bei den Rechtsangelegenheiten bin ich nicht so firm ...

Wortspiel :p

Bist du Dir sicher das ich keine Garantie gewährleisten muss?
Gewährleistung ist ja immer so ne Sache, die man ein wenig lockerer betrachten kann.
 
Rechtsschutzversicherung ist vorhanden


Vorsicht!!

Rechtschutz ist nicht Rechtschutz

denn du wirst eine private Rechtschutzversicherung haben
diese deckt aber nur deine privaten Rechtsfälle, nicht deine geschäftlichen

viele Versicherungen bieten aber für nur weinige Euros mehr eine Kopplung von privater und gewerblciher Versicherung an, die kosten wirklich nur ein paar Euros mehr im Monat, deckt dann aber eben auch due geschägtlichen Fälle ab
oder eben direkt eine getrennte fürs Geschäft einrichten
 
Rechtsschutzversicherung ist vorhanden und nen Stuerberater brauch ich nicht, dafür kann ich notfalls auch meine Mutter nehmen...^^
Du hast jetzt schon eine Rechtsschutzversicherung, die deine gewerblichen Rechtsfälle abdeckt? ;)

edit: aaaaaaaaaah, witti, lass mir doch auch mal bisschen ZEIT! *g*

Gewährleistung kannst du geschickt umgehen, indem du das beschädigte Gut möglichst lange untersuchst, bis die Beweislast beim Kunden liegt. So macht es jedenfalls ein großer Food und Non-Food Konzern in Deutschland, beginnend mit M. und dessen Töchter M.M. und S. :evil:

Aber mal ernst, die Gewährleistung ist für dich das Wichtigere, da sie vom Gesetz vorgegeben wird. Garantie kannst du selbst freiwillig leisten, oder der Hersteller, aber dann hast du damit eh wenig am Hut.
 
Gewährleistung kannst du geschickt umgehen, indem du das beschädigte Gut möglichst lange untersuchst, bis die Beweislast beim Kunden liegt. So macht es jedenfalls ein großer Food und Non-Food Konzern in Deutschland, beginnend mit M. und dessen Töchter M.M. und S. :evil:


ne, das ist falsch, ausschlaggebend ist hier der Zeitpunkt der Meldung, nicht der Zeitpunkt des Untersunchungsendes ...
 
ne, das ist falsch, ausschlaggebend ist hier der Zeitpunkt der Meldung, nicht der Zeitpunkt des Untersunchungsendes ...

Das hab ich mir auch gedacht, sonst könnt sich ja im Prinzip jeder ein wenig Zeit mit der Untersuchung der beschädigten Ware lassen und wär somit immer aus dem Schneider! ;)
"Obwohl, es gibt ja genug Fehler was deutsche Gestze betrifft!" :p
 
ne, das ist falsch, ausschlaggebend ist hier der Zeitpunkt der Meldung, nicht der Zeitpunkt des Untersunchungsendes ...
Jep, aber der MM. und S. legen es dennoch in dieser Situation immer wieder auf einen Rechtsstreit an. ;)
Viele Leihen sehen auch ganz schnell ein, dass der große MM doch im Recht sein muss. Und nehmen ihr kaputtes Gerät wieder mit nach Hause.

Genauso behaupten die Verkäufer immer, dass sie den Käufer auf die AGB, welche zwischen irgendwelchen Fluchtwegplänen hängen, hingewiesen haben.
 
Falls du mit MM Media Markt meinst, muss ich mal ein Lob aussprechen, die haben sich die Mühe gemacht, 'ne halbe Stunde in ihrer Datenbank nach dem Kauf zu suchen (Kassenbon nicht mehr vorhanden) und wir haben das Geld wiederbekommen.
(lag dann aber wahrscheinlich an dem Mitarbeiter ^^)