Ebay - Rücknahme von artikeln?

@ Marty

Es geht nicht ganz so einfach, wie du es darstellst und ja es gibt einige Urteile darüber, das die Beschreibung (auch eine Werbebeschreibung) Teil des Kaufvertrages ist.
Wenn er in der Beschreibung drinn stehen hat, das es Autofocus hat, muß er es auch mit Autofocus liefern, ansonsten kann der Käufer zurücktreten.
Der Grund, das er es nicht rechtswirksam ausschliesen kann, ist ganz einfach. Der Käufer hat keine Möglichkeit vor Erhalt der Ware die Eigenschaften zu prüfen und wäre sonst unangemessen benachbeteiligt.

Siehe auch hier:

https://www.auktion-und-recht.de/html/ag_menden_4-c-337_05.html
Absolut korrekt!
 
Ich kenne einen Fall, da hat der Käufer wegen so einer Sache eine Strafanzeige wegen Betruges erstattet.
Jeder kann jederzeit jeden anzeigen. Was soll das in diesem Zusammenhang bringen. Einen Betrug wird hier, wenn das einmalig passiert, kein Staatsanwalt dieser Erde feststellen. Dazu gehört nämlich Vorsatz.

Es geht nicht ganz so einfach, wie du es darstellst und ja es gibt einige Urteile darüber, das die Beschreibung (auch eine Werbebeschreibung) Teil des Kaufvertrages ist.
Ja, und es gibt Urteile, die es anders sehen. Habe ich irgendwo hier geschrieben, dass dieser Fall absolut eindeutig ist? Nein, habe ich nicht. Ich wiederhole das jetzt zum allerletzten Mal: Es gibt anscheinend unterschiedliche Urteile von Richtern. Der Threadersteller kann also das Risiko eingehen und Glück haben. Er kann auch Pech haben und den falschen Richter erwischen. Ob er dieses Risiko eingeht ist doch seine Entscheidung. Moralisch, und das habe ich auch scho mehrmals geschrieben, ist klar, was zu tun ist. Rücknahme und Kostenerstattung. Weil er den Fehler gemacht hat.

Wenn er in der Beschreibung drinn stehen hat, das es Autofocus hat, muß er es auch mit Autofocus liefern, ansonsten kann der Käufer zurücktreten.
Ja, wenn es genau dieses Modell mit Autofocus geben würde. Was aber, wenn es dieses genannte Modell gar nicht mit Autofocus gibt und der Käufer als Fachmann das hätte wissen können. Der Käufer kann sich nämlich dann auch anrechnen lassen, dass er hätte wissen können, dass es das Objektiv gar nicht mit Autofocus geben kann.

So einfach, wie ihr das darstellt, ist es nicht. Und ich dachte, logarino und ich hätten die beiden Sichtweisen ausreichend dargestellt. Der Threadersteller kann sich also seine Meinung bilden. Haufenweise "ich stimme zu" oder "Das stimmt nicht" Posts bringen da nichts.

Marty
 
Jeder kann jederzeit jeden anzeigen. Was soll das in diesem Zusammenhang bringen. Einen Betrug wird hier, wenn das einmalig passiert, kein Staatsanwalt dieser Erde feststellen. Dazu gehört nämlich Vorsatz.

Ja, und es gibt Urteile, die es anders sehen. Habe ich irgendwo hier geschrieben, dass dieser Fall absolut eindeutig ist? Nein, habe ich nicht. Ich wiederhole das jetzt zum allerletzten Mal: Es gibt anscheinend unterschiedliche Urteile von Richtern. Der Threadersteller kann also das Risiko eingehen und Glück haben. Er kann auch Pech haben und den falschen Richter erwischen. Ob er dieses Risiko eingeht ist doch seine Entscheidung. Moralisch, und das habe ich auch scho mehrmals geschrieben, ist klar, was zu tun ist. Rücknahme und Kostenerstattung. Weil er den Fehler gemacht hat.

Ja, wenn es genau dieses Modell mit Autofocus geben würde. Was aber, wenn es dieses genannte Modell gar nicht mit Autofocus gibt und der Käufer als Fachmann das hätte wissen können. Der Käufer kann sich nämlich dann auch anrechnen lassen, dass er hätte wissen können, dass es das Objektiv gar nicht mit Autofocus geben kann.

So einfach, wie ihr das darstellt, ist es nicht. Und ich dachte, logarino und ich hätten die beiden Sichtweisen ausreichend dargestellt. Der Threadersteller kann sich also seine Meinung bilden. Haufenweise "ich stimme zu" oder "Das stimmt nicht" Posts bringen da nichts.

Marty
Da bin ich anderer Meinung. Zudem würden die Kosten eines Gerichtsprozesses dem einer Rücksendung des Betrages auf jeden Fall erheblich übersteigen. Würde mich mal interessieren, welche unterschiedliche Gerichtsurteile du zu Internetauktionen zum gleichen Sachverhalt du gefunden hast. Hast du da Links?
 
Marty zeig mir mal bitte ein anders lautendes Urteil. Ich habe jetzt ca. eine Stunde im Internet gesucht, alles was ich finde läuft auf das selbe bzw. ähnliches hinaus.

Ich denke, nein ich weiß es, das du falsch liegst ;)
 
Ich denke, nein ich weiß es, das du falsch liegst ;)

Ich weiß das jetzt auch. Ich habe nach passenden Urteilen für meine Meinung gesucht und gefunden habe ich: KEINE. Dafür aber mehrere Urteile, die das Gegenteil aussagen und Eure Meinung bestätigen.

Ich habe also in diesem Thread mehrmals Müll geschrieben und bitte dafür um Entschuldigung.

Marty