chaosprinzessin
abgemeldet
- 27 Januar 2008
- 212
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Absolut korrekt!@ Marty
Es geht nicht ganz so einfach, wie du es darstellst und ja es gibt einige Urteile darüber, das die Beschreibung (auch eine Werbebeschreibung) Teil des Kaufvertrages ist.
Wenn er in der Beschreibung drinn stehen hat, das es Autofocus hat, muß er es auch mit Autofocus liefern, ansonsten kann der Käufer zurücktreten.
Der Grund, das er es nicht rechtswirksam ausschliesen kann, ist ganz einfach. Der Käufer hat keine Möglichkeit vor Erhalt der Ware die Eigenschaften zu prüfen und wäre sonst unangemessen benachbeteiligt.
Siehe auch hier:
https://www.auktion-und-recht.de/html/ag_menden_4-c-337_05.html