Hoi
hab bei ebay n Objektiv für ne Kamera versteigert. Hatte das selber nur bekommen, und ohne Ahnung von so Sachen, hab ich mir paar (technische) infos drüber in anderen Auktionen rausgesucht. Wie sich herausstellte waren die aber net wirklich ganz richtig, genauer gesagt hab ich als Details "autofokus" angegeben, obwohl das Objektiv nur "manuellen fokus", was das Gerät ,laut Aussage des Käufers, für ihn unbrauchbar macht. "Und so ja nie das viele Geld Wert wäre"
Gewährleistung, Umtausch, Grantie, Rücknahme und so hab ich per Salvatorischer Klausel, da Privatverkauf, ausgeschlossen. Ansonsten war natürlich auch ein Foto des Objektivs mit drin.
Nun will der Käufer das Ding aufgrund dessen zurückgeben und den Auktionsbetrag (55€, war Sofortkauf von ihm) + die Versandkosten, welche recht hoch ausfielen, da es nach Österreich ging, zurückhaben. ist seine Forderung überhaupt so tragbar? Ich mein, ich kann ja nix für, dass er in Deutschland das kaufen tut... Ausserdem hab ich ja auch Rücknahme ausgeschlossen.
Der Käufer hat nun natürlich bei ebay ne Unstimmigkeit gemeldet, kennt sich da einer aus wie das abgeht dabei? Was kann mir ebay (vorher war ich nie auffällig), wenn er die Erstattung durch den Käuferschutz beantragt?
Wäre sehr nett, wenn sich da wer äussern würde, der bisschen Ahnung von hat
hab bei ebay n Objektiv für ne Kamera versteigert. Hatte das selber nur bekommen, und ohne Ahnung von so Sachen, hab ich mir paar (technische) infos drüber in anderen Auktionen rausgesucht. Wie sich herausstellte waren die aber net wirklich ganz richtig, genauer gesagt hab ich als Details "autofokus" angegeben, obwohl das Objektiv nur "manuellen fokus", was das Gerät ,laut Aussage des Käufers, für ihn unbrauchbar macht. "Und so ja nie das viele Geld Wert wäre"
Gewährleistung, Umtausch, Grantie, Rücknahme und so hab ich per Salvatorischer Klausel, da Privatverkauf, ausgeschlossen. Ansonsten war natürlich auch ein Foto des Objektivs mit drin.
Nun will der Käufer das Ding aufgrund dessen zurückgeben und den Auktionsbetrag (55€, war Sofortkauf von ihm) + die Versandkosten, welche recht hoch ausfielen, da es nach Österreich ging, zurückhaben. ist seine Forderung überhaupt so tragbar? Ich mein, ich kann ja nix für, dass er in Deutschland das kaufen tut... Ausserdem hab ich ja auch Rücknahme ausgeschlossen.
Der Käufer hat nun natürlich bei ebay ne Unstimmigkeit gemeldet, kennt sich da einer aus wie das abgeht dabei? Was kann mir ebay (vorher war ich nie auffällig), wenn er die Erstattung durch den Käuferschutz beantragt?
Wäre sehr nett, wenn sich da wer äussern würde, der bisschen Ahnung von hat