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Weiß der Verkäufer von Mängeln und verschweigt sie arglistig, nutzt es ihm nichts, wenn er die Gewährleistung für sein Angebot ausgeschlossen hat. Gemäß § 444 BGB ist dieser Ausschluss dann nämlich nicht wirksam. Sie können - wenn es den Mangel tatsächlich gibt - trotzdem reklamieren und beispielsweise den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten.
Haben Sie es mit einem seriösen Anbieter zu tun, der auf Mängel und Defekte hinweist, können Sie nach § 442 BGB keine Gewährleistungsansprüche anmelden. Ob ein Anbieter eine Gewährleistung also wirksam ausschließen kann, hängt davon ab, ob er sein Angebot vollständig und korrekt genug beschrieben hat.
Hallo,
Habe was bei Ebay verkauft , käufer sagt nun das dass gerät defekt ist.Nun will er ein gutachten erstellen lassen und meinte wenn seine ansichten richtig sind , muss ich 200€ aufwärts bezahlen dafür.
Ist das richtig? Was soll ich machen?
Wichtig wär zu wissen ob er wirklich so ein gutachten erstellen lassen kann und wenn die ihn recht geben ob ich da irgendwas bezahlen muss.
Anmerkung von mir: Der Käufer hat einen Anspruch auf einen Ersatz der Portokosten im Gewährleistungsfall, der Verkäufer muss die aber nicht vorab überweisen.Frage ihn ob das Gerät ordnungsgemäß verpackt war als es bei ihm ankam. Wenn das so ist, dann überweise ihm die Portokosten und lass es dir zurück schicken
Korrekt.Der Käufer hat ein Rücktrittrecht oder einen Minderungsanspruch (wenn tatsächlich ein Defekt vorliegt), kommt immer auf die Sache an. Einen Anspruch auf einen Gutachter hat er nicht.
Nein, der Dienstleister leistet nur an den Absender (seinen Vertragspartner), nicht an den Empfänger.Ist das Paket beschädigt beim ihm angekommen, muß er sich umgehend an den Paketversand wenden, dort muß er das Paket samt Verpackungsmaterial vorlegen, die begutachten dann, ob es ordentlich verpackt war, ist dem so, dann erstatten sie die Kaufsumme.
die Frage dabei ist, was du in die Auktion geschrieben hast... wenn du die übliche Klausel verwendet hast "Privatverkauf Ausschluss jeglicher Gewährleistung..." und du das Gerät in gutem Glauben als funktionstüchtig verkauft hast ist alles eigentlich in Ordnung (für dich).
Falls du die Klausel vergessen hast, bist du in der Gewährleistungspflicht und er hätte die Ansprüche zu Recht.
Nur mal eine kleine Anekdote: Ich habe mal einen (billigen) DVD-Player bei Ebay verkauft. Hat 40 Euro gebracht, obwohl er max. 20 an Wert hatte.In dem Fall hier kann man nur raten das Gerät zurückzunehmen und leider 2 x Versandkosten+Ebaygebühren selbst zu tragen. Alles andere wird aber nur Zeit und Nerven kosten und die sollte man höher bewerten.
Nein, der Dienstleister leistet nur an den Absender (seinen Vertragspartner), nicht an den Empfänger.
Marty
Hallo,
Habe was bei Ebay verkauft , käufer sagt nun das dass gerät defekt ist.Nun will er ein gutachten erstellen lassen und meinte wenn seine ansichten richtig sind , muss ich 200€ aufwärts bezahlen dafür.
Ist das richtig? Was soll ich machen?