Ebay Problem

Kocker

Member
5 September 2010
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Hallo,

Habe was bei Ebay verkauft , käufer sagt nun das dass gerät defekt ist.Nun will er ein gutachten erstellen lassen und meinte wenn seine ansichten richtig sind , muss ich 200€ aufwärts bezahlen dafür.

Ist das richtig? Was soll ich machen?
 
die Frage dabei ist, was du in die Auktion geschrieben hast... wenn du die übliche Klausel verwendet hast "Privatverkauf Ausschluss jeglicher Gewährleistung..." und du das Gerät in gutem Glauben als funktionstüchtig verkauft hast ist alles eigentlich in Ordnung (für dich).

Falls du die Klausel vergessen hast, bist du in der Gewährleistungspflicht und er hätte die Ansprüche zu Recht.

Im schlimmsten Fall wusstest du, dass das Gerät defekt ist und du hast es als funktionstüchtig verkauft... da bist du voll haftbar da das sogar arglistige Täuchung wäre.

Ich hoffe ich erzähle hier kein Quatsch aber eigentlich müsste es so sein :mrgreen:
 
Die klausel hab ich vergessen , und der verkauf war privat.Vielleicht hat er es absichtlich kaputt gemacht oder es ist ausversehen passiert und will so versuchen an sein geld wieder ranzukommen. Wichtig wär zu wissen ob er wirklich so ein gutachten erstellen lassen kann und wenn die ihn recht geben ob ich da irgendwas bezahlen muss.


Das gerät hat so ca 30€ gekostet

Gut zu wissen wär auch ob ich ihm das geld für den rückversand geben muss wenns hart auf hart kommt
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, muss man diese Klausel nicht hinzuschreiben. Es gibt einige Grundlagen anhand derer ermittelt wird, ob jemand privat oder geschäftlich handelt. Deshalb ist es völlig irrelevant was ein (privater) Verkäufer da hin schreibt, weil nur ein Gericht beurteilen kann ob der Handel privat oder gewerblich ist.

Sollte ich mich irren, bitte korrigieren.
 
hmmm da die Klausel fehlt denke ich du bist an die Private Gewährleistung gebunden

https://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/online/praxis/33475/ebay_gewaehrleistung_bei_gebrauchtwaren/

Weiß der Verkäufer von Mängeln und verschweigt sie arglistig, nutzt es ihm nichts, wenn er die Gewährleistung für sein Angebot ausgeschlossen hat. Gemäß § 444 BGB ist dieser Ausschluss dann nämlich nicht wirksam. Sie können - wenn es den Mangel tatsächlich gibt - trotzdem reklamieren und beispielsweise den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten.

Haben Sie es mit einem seriösen Anbieter zu tun, der auf Mängel und Defekte hinweist, können Sie nach § 442 BGB keine Gewährleistungsansprüche anmelden. Ob ein Anbieter eine Gewährleistung also wirksam ausschließen kann, hängt davon ab, ob er sein Angebot vollständig und korrekt genug beschrieben hat.

Ich weiß z.b. von einem Fall da wurde vergoldeter Schmuck (wenig Wert) aus unwissenheit als goldener Schmuck (viel Wert) verkauft (keine Arglist, nur unwissenheit + falsch Formuliert + falsche ebay Kategorie)... der Käufer hat sich natürlich beschwert und wollte den vollen Wert des echt goldenen Schmucks wieder haben... und ein Gericht hat ihm Recht gegeben

Bei deinem Fall muss man erst mal genauer wissen worum es geht und falls es z.b. beim Transport kaputt gegangen ist müsstest du es denke ich Zahlen... was aber maximal ein neues Gerät (also wieder um 30 Euro) wäre
 
Hallo,

Habe was bei Ebay verkauft , käufer sagt nun das dass gerät defekt ist.Nun will er ein gutachten erstellen lassen und meinte wenn seine ansichten richtig sind , muss ich 200€ aufwärts bezahlen dafür.

Ist das richtig? Was soll ich machen?

Frage ihn ob das Gerät ordnungsgemäß verpackt war als es bei ihm ankam. Wenn das so ist, dann überweise ihm die Portokosten und lass es dir zurück schicken, so hast du die Chance selbst zu prüfen ob das Gerät in Ordnung ist oder ob der Käufer manipuliert hat. Der Käufer hat ein Rücktrittrecht oder einen Minderungsanspruch (wenn tatsächlich ein Defekt vorliegt), kommt immer auf die Sache an. Einen Anspruch auf einen Gutachter hat er nicht.

Ist das Paket beschädigt beim ihm angekommen, muß er sich umgehend an den Paketversand wenden, dort muß er das Paket samt Verpackungsmaterial vorlegen, die begutachten dann, ob es ordentlich verpackt war, ist dem so, dann erstatten sie die Kaufsumme.
 
Wichtig wär zu wissen ob er wirklich so ein gutachten erstellen lassen kann und wenn die ihn recht geben ob ich da irgendwas bezahlen muss.

Selbstverständlich kann er ein Gutachten erstellen lassen. Aber er wird auf den Kosten sitzen bleiben. Er müsste erstmal in Vorleistung gehen, sprich das Gutachten erstmal bezahlen. Ob er damit aber durchkommt, steht noch auf einem anderen Blatt.

Denn letztendlich könnte das Gerät ja auch beim Transport beschädigt worden sein. Hat Dragonlilly ja schon geschrieben. Ich weiß nicht, wie er Dir beweisen will, dass Du ihm wissentlich ein defektes Gerät verkauft hast. :think:

Melde eine Konflikt bei Ebay, biete dem Käufer an, das Gerät zurückzunehmen und erstatte ihm den Kaufpreis inklusive der Rücksendekosten. (Ebayrichtlinien)
 
Frage ihn ob das Gerät ordnungsgemäß verpackt war als es bei ihm ankam. Wenn das so ist, dann überweise ihm die Portokosten und lass es dir zurück schicken
Anmerkung von mir: Der Käufer hat einen Anspruch auf einen Ersatz der Portokosten im Gewährleistungsfall, der Verkäufer muss die aber nicht vorab überweisen.

Der Käufer hat ein Rücktrittrecht oder einen Minderungsanspruch (wenn tatsächlich ein Defekt vorliegt), kommt immer auf die Sache an. Einen Anspruch auf einen Gutachter hat er nicht.
Korrekt.

Ist das Paket beschädigt beim ihm angekommen, muß er sich umgehend an den Paketversand wenden, dort muß er das Paket samt Verpackungsmaterial vorlegen, die begutachten dann, ob es ordentlich verpackt war, ist dem so, dann erstatten sie die Kaufsumme.
Nein, der Dienstleister leistet nur an den Absender (seinen Vertragspartner), nicht an den Empfänger.

Mein Vorgehen wäre:
1. Mail senden und darum bitten, die Ware versichert zurückzusenden, damit man den Mangel prüfen kann. Ersatz der Portokosten zusagen für den Fall, dass ein Gewährleistungsfall vorliegt.

2. Wenn die Ware tatsächlich kommt, den Mangel prüfen. Ist es ein Mangel, der bei der Übergabe an den Paketdienstleister schon angelegt war (also vorhanden), dann Kaufpreis und sämtliche Versandkosten erstatten. Andernfalls die Gewährleistung ablehnen und anbieten, die defekte Ware erneut an den Käufer zu senden, wenn der die Versandkosten übernimmt.

Marty
 
die Frage dabei ist, was du in die Auktion geschrieben hast... wenn du die übliche Klausel verwendet hast "Privatverkauf Ausschluss jeglicher Gewährleistung..." und du das Gerät in gutem Glauben als funktionstüchtig verkauft hast ist alles eigentlich in Ordnung (für dich).

Falls du die Klausel vergessen hast, bist du in der Gewährleistungspflicht und er hätte die Ansprüche zu Recht.

Gewährleistung hat doch nichts damit zu tun das das Gerät nicht erstmal heil bei dem Käufer ankommen muss. Das gilt nur für spätere Defekte, wenn Du ein Gerät verkaufst das nicht ausdrücklich als defekt deklariert ist musst Du auch ein funktionstüchtiges Gerät liefern.

In dem Fall hier kann man nur raten das Gerät zurückzunehmen und leider 2 x Versandkosten+Ebaygebühren selbst zu tragen. Alles andere wird aber nur Zeit und Nerven kosten und die sollte man höher bewerten.

Ausser natürlich wenn man Gründe findet die Schuld bei dem Versandunternehmen zu suchen wie Dragonlilly schrieb.
 
In dem Fall hier kann man nur raten das Gerät zurückzunehmen und leider 2 x Versandkosten+Ebaygebühren selbst zu tragen. Alles andere wird aber nur Zeit und Nerven kosten und die sollte man höher bewerten.
Nur mal eine kleine Anekdote: Ich habe mal einen (billigen) DVD-Player bei Ebay verkauft. Hat 40 Euro gebracht, obwohl er max. 20 an Wert hatte.

Der Käufer hat schnell gezahlt, ich versichert versendet. Nach 2 Tagen eine Mail: "Der Player ist defekt, er geht gar nicht an, keine Lampe, nichts. Verpackung aber einwandfrei etc. Er forderte sofort seine 40 Euro plus Versand zurück."

Ich habe mir den DVD-Player schicken lassen, ohne einen Cent zu überweisen. Der kam auch an, Verpackung top, versichert versendet. Und was war drin? Ein DVD-Player, gleiche Marke, gleiches Modell, aber andere Seriennummer. Der Käufer wollte sich so auf meine Kosten mal schnell seinen kaputten Player gegen meinen funktionierenden ersetzen.

Ich schrieb ihm nur zurück, ob er sich erklären könne, warum der mir zurückgeschickte Player eine andere Seriennummer hätte als der, den ich ihm geschickt hätte. Ich habe nie mehr was gehört.

Ich würde erstmal das Gerät zurückverlangen, ohne einen Cent zu zahlen. Das ist das Recht des Verkäufers. Und wenn ein Käufer als Erstes mit Drohungen über 200 Euro für einen Gutachter kommt, dann würde ich dem erst Recht so begegnen. Der Ton macht die Musik.

Marty
 
Nein, der Dienstleister leistet nur an den Absender (seinen Vertragspartner), nicht an den Empfänger.

Marty

Und trotzdem muß der Schaden vom Empfänger bei der Post gemeldet werden und nicht vom Absender. Der Empfänger muß mit dem Paket zur Post und melden, die wenden sich dann an den Absender, dieser bekommt bei Anspruch das Geld erstattet und leitet es dann weiter.