Selbiges erst heute wieder bei einer Warensendung erlebt ... hat halt mal 4 Tage laufzeit gehabt, kann ich nichts dafür wenn die Post trödelt, sogar mit Quittung belegbar wann das abgegeben wurde in der Post - aber negativ![]()
Sorry, aber belegbar ist mit der Quittung nicht viel, du hast nur einen Quittung über den Kauf von Briefmarken/Postwertzeichen bekommen und mehr geht daraus nicht hervor!
Im Streitfall hast du mit der Quittung schlechte Karten den die gilt nicht als Einlieferungsbeleg!
Wäre das ein Einlieferungsbeleg könnte die Post ja Einschreiben, Pakete usw. abschaffen!
, hast du die "Bringschuld" d.h. er muß dir erstmal überhaupt nichts beweisen, sondern du mußt den Versand beweisen und das geht mit einer Portoquittung nicht!