eBay - Angebot vorzeitig beendet weil zu niedriger Preis

Hotwave

Multitalent
ID: 132230
L
24 April 2006
3.210
301
Ich bin etwas verärgert über die Praktik eines Verkäufers bei eBay. Ich war, bevor er das Angebot beendet hat, Höchstbietender. 100%ig hat sich an der Beschaffenheit des Artikels usw. nichts geändert, sodass er das Angebot eigentlich nicht zurückziehen durfte; ganz offensichtlich war nur einfach der Preis zu niedrig (ich war mit 1 Euro Höchstbietender).

Was kann ich nun tun? Ich empfinde das als höchst unverschämt. Klar, wer will schon ein Notebook für sehr wenig Geld weggeben, aber das ist eben das Risiko, wenn man ab 1 Euro Artikel einstellt...

Das habe ich bisher zur rechtlichen Lage gefunden, sieht ja ganz gut für mich aus...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

dazu gibt es doch eine umfassende Hilfe bei ebay.

Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbieter unter Umständen schadensersatzpflichtig.

und

Hinweis: Verkäufer dürfen Gebote nicht streichen und Angebote vorzeitig beenden, um zu verhindern, dass Artikel zu einem niedrigeren als dem gewünschten Verkaufspreis verkauft werden. Eine solche Vorgehensweise wird als Gebührenumgehung geahndet. Sollte diese Option missbräuchlich, also nicht aus den zuvor genannten legitimen Gründen verwendet werden, um ein Angebot vorzeitig zu beenden, wird eBay entsprechende Nachforschungen anstellen.

Also: Ebay den Fall melden und gucken, was dabei rumkommt.
 
Danke, das habe ich natürlich schon gelesen. eBay wird aber nicht dafür sorgen, dass ich den Laptop bekomme, die kümmern sich um ihren Kram. Melden werde ich das aber dennoch.
 
Da hast du schlechte Chancen! Ebay wird nichts unternehmen, denn wenn er das sagt, wird Ebay das nicht in Frage stellen.

Melden kannst du es ja mal, vielleicht ist er schon mehrfach aufgefallen. Aber selbst dann hast du keine Chance an den Laptop zu kommen.

Ich glaube es gibt auch so ein Gesetz/Rechtsspruch, das besagt, dass man nicht erwarten kann, für 1 Euro ein Haus zu bekommen?! Bin mir da aber nicht so sicher...
 
das Problem ist, auch wenn es sich um eine sogenannte Auktionsmanipulation handelt, dass ebay sich da fein raushält.

Du hast also nur die Möglichkeit, das ganze auf zivilrechtlicher Schiene zu klären, sprich über einen Anwalt an den Verkäufer heranzutreten.
Das das ganze kaum was bringen wird, auch wenn du im Recht bist, ist leider sicher, weil die Werte und die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche leider zu gering sind, als dass sich der Aufwand lohnen würde.
Und weil viele Verkäufer das wissen, streichen die munter die Gebote.
Habe das selber schon oft genug erlebt und die Verkäufer auf die Rechtslage hingewiesen, war denen immer egal
 
in der letzten zeit hat sich sowieso einiges bei ebay geändert was ich nicht gut finde! so kann man sogar sachen einstellen, mit 1.- starten und wenn bei ende der auktion der gewünschte mindestpreis nicht erreicht wurde, so geht die auktion halt nicht über den tisch! und den gewünschten mindestpreis kann man auch nicht sehen. das ist sehr doof und meiner meinung anch auch nicht ok! wenn man nen mindestpreis will, dann muss man bei diesem halt beginnen.

genauso dein fall da jetzt. sowas ist ne reine frechheit und ebay wird da mal rein garnix unter nehmen außer eventuell dem verkäufer eine verwarnung/beschwerde zu übermitteln.

ebay war früher echt besser als heute! es gibt mittlerweile einfach zu viele punkte die mir da nicht mehr gefallen. angefangen mit den bildern und fremd verlinkten bildern. aber das ist ein anderes thema!
 
Ich hab' mal lieb nachgefragt, ob ich den Artikel doch noch erwerben kann. Wenn da ein "Ja" zurückkommt, weiß ich schon, was ich als nächstes mache :evil:
 
Ich glaube es gibt auch so ein Gesetz/Rechtsspruch, das besagt, dass man nicht erwarten kann, für 1 Euro ein Haus zu bekommen?! Bin mir da aber nicht so sicher...

Ich meine, das gilt nur für falsch ausgezeichnete Ware. Wenn z.B. ein Artikel (sagen wir mal ein gutes Fahrrad) im Schaufenster eines Ladens mit 10,- Euro statt mit 1000,- Euro ausgezeichnet ist, dann muss der Laden das Fahrrad nicht für 10,- Euro verkaufen. Dabei geht's um unrealistische Preise.
Wenn aber zum Beispiel eine CD mit 15,- Euro statt mit 19,- Euro ausgezeichnet ist, dann muss diese für den Preis verkauft werden. Der Preis von 15,- Euro ist halt realistisch.

Aber sicher bin ich mir da auch nicht.

Ich meine jedenfalls, dass man sich bei ebay darüber im klaren sein muss, dass ein Artikel nunmal unter Wert verkauft werden kann, wenn man das Startgebot nicht entsprechend wählt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sagst du: Hey, du hast betrogen und die Auktion beendet, weil der Preis zu niedrig war!
Sagt er: Stimmt ja gar nicht, ich hab nachvollziehbare Gründe!
Sagst du: Stimmt ja wohl! Du hast mir angeboten, den noch zu kaufen!
Sagt er: Simmt ja gar nicht!
Sagst du: Stimmt ja wohl!
Sagt er: Stimmt ja gar nicht! Beweisen!
Du legst die Mail vor...
Sagt er: Die ist ja gar nicht echt!
Sagst du: Ist sie wohl!
Sagt er: Beweis es doch!
Du beweist es, auf welche Art auch immer...
Sagt er: Ach, alles gefälscht!
Sagst du: Stimmt ja gar nicht!
Sagt er: Stimmt ja wohl!
usw.

Wenn du die Zeit und die Nerven dazu hast, viel Spaß ;)
Ich würds einfach gut sein lassen, zumal ich verstehn kann, dass man sein Notebook nicht für nen Euro verscherbeln will... Würd ich auch nicht wollen ;)
Und wer geht schon davon aus, dass n Notebook bei Ebay bei nem Euro bleibt... :-?
 
Ich würds einfach gut sein lassen, zumal ich verstehn kann, dass man sein Notebook nicht für nen Euro verscherbeln will... Würd ich auch nicht wollen ;)
Und wer geht schon davon aus, dass n Notebook bei Ebay bei nem Euro bleibt... :-?
Naja, wenn man ab 1 Euro verkauft, geht man das Risiko, dass es bei einem Euro bleibt, auch ein.
Wobei es wahrscheinlich in der heißen Phase noch höher gegangen wäre, da man ja nur 12 Stunden vor Auktionsende die Auktion beenden kann.
 
genau genommen hast du mit deiner nachfrage auch gerade einen verstoß gegen die ebay richtlinien begangen. angebote für artikel außerhalb der auktion sind generell verboten... und du kannst mir nicht erzählen, dass du ihn gefragt hast, ob er dir den artikel mit preis x als sofort-kauf bei ebay reinstellt.

ich selbst habe auch schon auktionen vorzeitig beenden müssen. einbruch in mein auto, defekt eines macbooks... das kann schon mal passieren und glauben will es dann auch keiner.

habe beim macbook zig anfragen bekommen, ob der mindestpreis nicht erreicht wurde und ich es nebenbei verkaufen will. ganz direkt in den ebay nachrichten... ebay ist selbst schuld, dass sie die inhalte nicht filtern.
 
Wenn er behauptet, dass ihm das Notebook kaputt gegangen ist, hast du da rechtlich wenig entgegen zu setzen.

Wieso nicht? Er hat die Auktion nach geltendem Recht gewonnen, er war zum Zeitpunkt des Auktionsendes Höchstbieter. Der Verkäufer muss den Auktionsgegenstand zu dem Gebot liefern, und zwar in Art und Güte, wie beschrieben.

Kann er das nicht, weil das Notebook z.B. jetzt defekt ist, ist er schadenersatzpflichtig, der Käufer könnte sich auf dem Wege der Ersatzbeschaffung ein vergleichbares Notebook beschaffen und dem Verkäufer die Mehrkosten berechnen.

Ob das moralisch in Ordnung ist, will ich nicht beurteilen. Rechtlich ist die Sache eindeutig.

Marty
 
@Marty: Soweit ich das verstanden hab, wurde die Auktion frühzeitig beendet.

Faktisch hat Hotwave also den Artikel nicht erworben, da er nicht den Zuschlag bekommen hat.
 
nicht richtig

der zum Auktionsende Höchstbietende erhält den Zuschlag
wenn er also Höchstbietender war, dann hat er nach dem Gesetz den Zuschlag und der Verkäufer muss den Artikel zu dem ann gültigen Gbeotspreis herauszugeben.
 
Aber weshalb bietet Ebay dann die Option evt. vorzeitig zu beenden?

Niemand hat den Zuschlag bekommen da der Artikel vorher beschädigt wurde. Dagegen kann man angehen - aber lohnt sich das? Und ob man dann auch recht bekommt ist doch noch eine ganz andere Sache...
 
ebay bietet die Funktion an, dass ist richtig
ändert aber nichts an der rechtlichen Lage.

wenn der Artikel wirklich kaputt gegangen ist, zB wenn du auf eine teure Glasvase bietest, die aber nun einen Sprung hat, dann ist es ja in beiderseitigem Interesse.

Leider eröffnet diese Kulanz eben auch dem betrug Haus und Hof, und viele nutzen dass, um vermeindliche Schnäppchen nicht hergeben zu müssen

wenn aber nun erklärt wird, dass beendet wurde, weil defekt, und du findest den Artikel dann in einer neuen Auktion wieder, dann kannst du zB ganz einfach dein Recht geltend machen