FischkopfXL
seltener hier
- 1 Mai 2006
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Ich hab grad einen interessanten Artikel gefunden. Da geht einem echt die Hutschnur hoch 
https://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,499538,00.html
Wobei mir das mit den 500-1000€ noch nicht ganz überzeugend scheint. Schließlich gibt es einen Paragraphen gegen Unverhältnismäßigkeit.
Aber Letztendlich ... doch lieber weiter im Klammforum verkaufen
https://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,499538,00.html
[...]Da reicht es dann, dass ein Verkäufer seinem Kunden nur vier Wochen Widerrufsrecht einräumt und keinen ganzen Monat. Prompt tauchen Anwälte wie Thomas Mann auf, um erstens die Betroffenen wegen unlauteren Wettbewerbs abzumahnen, zweitens - sagen Kritiker - damit Kasse zu machen und drittens dem eigenen Mandanten seinerseits einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.[...]
Fachkundige Juristen können in eBay-Angeboten viele Ansatzpunkte für gebührenpflichtige Abmahnungen finden. Je nach Streitwert kann die Kostennote des abmahnenden Anwalts um die 500 Euro liegen - aber auch mal bis zu 1000 Euro reichen.[...]
Wobei mir das mit den 500-1000€ noch nicht ganz überzeugend scheint. Schließlich gibt es einen Paragraphen gegen Unverhältnismäßigkeit.
Aber Letztendlich ... doch lieber weiter im Klammforum verkaufen

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