ebay: Abmahnung ist Anwalts Liebling

FischkopfXL

seltener hier
ID: 155669
L
1 Mai 2006
1.785
276
Ich hab grad einen interessanten Artikel gefunden. Da geht einem echt die Hutschnur hoch 8O

https://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,499538,00.html

[...]Da reicht es dann, dass ein Verkäufer seinem Kunden nur vier Wochen Widerrufsrecht einräumt und keinen ganzen Monat. Prompt tauchen Anwälte wie Thomas Mann auf, um erstens die Betroffenen wegen unlauteren Wettbewerbs abzumahnen, zweitens - sagen Kritiker - damit Kasse zu machen und drittens dem eigenen Mandanten seinerseits einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.[...]
Fachkundige Juristen können in eBay-Angeboten viele Ansatzpunkte für gebührenpflichtige Abmahnungen finden. Je nach Streitwert kann die Kostennote des abmahnenden Anwalts um die 500 Euro liegen - aber auch mal bis zu 1000 Euro reichen.[...]


Wobei mir das mit den 500-1000€ noch nicht ganz überzeugend scheint. Schließlich gibt es einen Paragraphen gegen Unverhältnismäßigkeit.


Aber Letztendlich ... doch lieber weiter im Klammforum verkaufen :ugly:
 
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anscheind scheint der anwalt auch nicht viel ahnung zu haben davon :p
weil ich kann die rücknahme bis auf 7 Tage verkürzen wenn der käufer damit einverstanden ist.
weil soweit habe ich in meiner ausbildung aufgepasst.
gruß
Viper941975226
 
anscheind scheint der anwalt auch nicht viel ahnung zu haben davon :p
weil ich kann die rücknahme bis auf 7 Tage verkürzen wenn der käufer damit einverstanden ist.
weil soweit habe ich in meiner ausbildung aufgepasst.
Dann solltest Du diesen Abschnitt noch einmal wiederholen... Eine Verkürzung ist nicht möglich, auch nicht mit Zustimmung des Käufers.

Marty
 
dass ein Verkäufer seinem Kunden nur vier Wochen Widerrufsrecht einräumt und keinen ganzen Monat

ich glaub ich kapier's nicht ... im Februar würd ich's verstehen ... aber ist nicht kaufmännisch gesehen, jeder Monat mit 30 Tagen aka 4 Wochen anzusetzen?
 
ich glaub ich kapier's nicht ... im Februar würd ich's verstehen ... aber ist nicht kaufmännisch gesehen, jeder Monat mit 30 Tagen aka 4 Wochen anzusetzen?
Ein privater Käufer siehts ganz bestimmt nicht kaufmännisch. Für den sind 4 Wochen 28 Tage und das ist eben nicht rechtens, da der Gesetzgeber für diesen Fall 1 Monat bestimmt hat und nicht 30 Tage oder 4 Wochen. Da gibts auch nix dran zu rütteln oder zu verkürzen. ;)
 
Da kam vor kurzer Zeit erst ein Bericht in Stern TV. Anwälte machen damit mittlerweile richtig geld oder größere Verkäufer bei eBay räumen somit die kleinen aus dem weg
 
Ich kann jedem Verkäufer bei Ebay nur raten, sich im Internet genügend Informationen zum Thema Abmahnung, AGBs etc einzuholen! Habe über die Weihnachtstage viel Neuware bei Ebay verkauft. Als Privathändler darf man nur eine bestimmte Menge an Neuware verkaufen. Resultat: Ich wurde von einem anderen Shopbetreiber abgemahnt. . .
 
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Wenn Anwälte nur nach moralischen Grundsätzen arbeiten würden, dürfte die Mandantenzahl drastisch reduziert werden.

...
 
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