SunSheinGirl
Cocktail-Bar.net
- 10 August 2006
- 671
- 28
Jahresende? Krass, bei uns gabs das nach der Stunde wieder. Maximal nach dem Tag.
bei uns maximal am ende der woche
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Jahresende? Krass, bei uns gabs das nach der Stunde wieder. Maximal nach dem Tag.
Dadurch das es Privateigentum ist, dürfen Sie es eigentlich auch nicht ... Lehrer dürfen einem nichts beschlagnahmen, nicht anfassen, eigentlich garnichts ... dafür ist die Polizei da!!!Falsch das dürfen Sie schon, denn es sind Schulregeln aber in der Regel bekommen die Schüler es am ende des Unterrichts zurück.
Falsch das dürfen Sie schon, denn es sind Schulregeln aber in der Regel bekommen die Schüler es am ende des Unterrichts zurück.
Richtig, wobei auch hier ein Lehrer verlangen kann, dass die Eltern das Teil abholen. Vor allem bei Handys, da das Ding doch häufig den Eltern gehört, da auf die der Vertrag läuft. Und dieser Zeitpunkt des Abholens kann dann wunderbar mit einer "Standpauke" gegenüber den Eltern verbunden werden.aber nicht DAUERHAFT einbehalten werden.
Und noch kurz zum rechtlichen: Lehrer sind während der Unterrichtszeit den Schülern gegenüber weisungsbefugt (weil sie Aufsichtspersonen sind). D.h. die dürfen die Nutzung von solchen Geräten den Schülern gegenüber verbieten und auch die Herausgabe verlangen. Genauso wie es Eltern können.
anddie
eben genau das können die nicht!weisungsbefugt oder nicht,ein lehrer (auch kein anderer)hat nicht das recht mich zu zwingen mein eigentum herauszugeben!
der lehrer hat, wie jeder mensch auf der welt, nicht das recht, sich eigentum anderer leute anzueigen, das ist, wie bei allen anderen auf der welt auch, diebstahl!
er ist nur die aufsichtsperson, nicht der vormund
nur der gesetzliche vormund darf über das eigentum verfügen, nicht der lehrer
aber egal,jeder meint das er recht hat und von daher halt ich mich nun raus
Bevor du hier mit Diebstahl kommst, solltest du lieber erstmal wissen, was Diebstahl bedeutet. Da fällt nämlich auch drunter, dass man sich das rechtswidrig aneignen will. Und ein Lehrer will das Zeug definitiv nicht behalten.der lehrer hat, wie jeder mensch auf der welt, nicht das recht, sich eigentum anderer leute anzueigen, das ist, wie bei allen anderen auf der welt auch, diebstahl!
2 ist das auch zur gefahrenabwehr
3 herzlichen glückwunsch zu deiner hochwichtigen aufgabe bei der freiwilligen feuerwehr! ich denke das gibt es bei der berufsfeuerwehr und net bei der ff,aber egal!
So stimmt das nicht so ganz, sondern du hast schlichtweg keine Ahnung, schreibst fast nur Müll und behauptest noch im Recht zu sein.und wie ich sagte:alle wissen es immer besser
... najaWofür braucht man eine Taschenlampe im Unterricht... naja