digicam abgenommen...

Falsch das dürfen Sie schon, denn es sind Schulregeln aber in der Regel bekommen die Schüler es am ende des Unterrichts zurück.
 
Falsch das dürfen Sie schon, denn es sind Schulregeln aber in der Regel bekommen die Schüler es am ende des Unterrichts zurück.
Dadurch das es Privateigentum ist, dürfen Sie es eigentlich auch nicht ... Lehrer dürfen einem nichts beschlagnahmen, nicht anfassen, eigentlich garnichts ... dafür ist die Polizei da!!!

Hört sich doof an, ist das son ;-)
 
Erstmal gilt das Recht des Hausherren/der Hausherrin, also das Hausrecht, und wenn der Gegenstand den Unterricht stört darf der wegenommen werden, aber nicht DAUERHAFT einbehalten werden.
 
aber nicht DAUERHAFT einbehalten werden.
Richtig, wobei auch hier ein Lehrer verlangen kann, dass die Eltern das Teil abholen. Vor allem bei Handys, da das Ding doch häufig den Eltern gehört, da auf die der Vertrag läuft. Und dieser Zeitpunkt des Abholens kann dann wunderbar mit einer "Standpauke" gegenüber den Eltern verbunden werden.

Ich finde solche Fragen immer wieder witzig. Rechte wollen die Schüler alle möglichen haben, am besten gleich noch mit Paragraphen, um gegen irgendwen vorzugehen. Nur dass zu Rechten auch meist Pflichten gehören (die erfährt man übrigens immer am Schuljahresanfang mit den ganzen Belehrungen, wo nie jemand zuhört), wird gerne vergessen.
Ich weiß übrigens auch persönlich gar nicht, was ne Digicam oder ein Handy im Unterricht zu suchen hat.

Und noch kurz zum rechtlichen: Lehrer sind während der Unterrichtszeit den Schülern gegenüber weisungsbefugt (weil sie Aufsichtspersonen sind). D.h. die dürfen die Nutzung von solchen Geräten den Schülern gegenüber verbieten und auch die Herausgabe verlangen. Genauso wie es Eltern können.

anddie
 
Und noch kurz zum rechtlichen: Lehrer sind während der Unterrichtszeit den Schülern gegenüber weisungsbefugt (weil sie Aufsichtspersonen sind). D.h. die dürfen die Nutzung von solchen Geräten den Schülern gegenüber verbieten und auch die Herausgabe verlangen. Genauso wie es Eltern können.

anddie


eben genau das können die nicht!weisungsbefugt oder nicht,ein lehrer (auch kein anderer)hat nicht das recht mich zu zwingen mein eigentum herauszugeben!
der lehrer hat, wie jeder mensch auf der welt, nicht das recht, sich eigentum anderer leute anzueigen, das ist, wie bei allen anderen auf der welt auch, diebstahl!

er ist nur die aufsichtsperson, nicht der vormund
nur der gesetzliche vormund darf über das eigentum verfügen, nicht der lehrer
aber egal,jeder meint das er recht hat und von daher halt ich mich nun raus
 
eben genau das können die nicht!weisungsbefugt oder nicht,ein lehrer (auch kein anderer)hat nicht das recht mich zu zwingen mein eigentum herauszugeben!
der lehrer hat, wie jeder mensch auf der welt, nicht das recht, sich eigentum anderer leute anzueigen, das ist, wie bei allen anderen auf der welt auch, diebstahl!

er ist nur die aufsichtsperson, nicht der vormund
nur der gesetzliche vormund darf über das eigentum verfügen, nicht der lehrer
aber egal,jeder meint das er recht hat und von daher halt ich mich nun raus


Naja er darf dir sicherlich nicht dein eigentum weg nehmen wie es die Polizei dürfte. Aber er ist durchaus befugt dich zur herausgabe zu bitten und bei verneinung kann er ebensogut mit dir zum direktor gehen und dich da von deinen eltern abholen lassen. Weil du halt gegen hausregeln verstößt und zudem das störobjekt nicht herausgibt. Ist doch immer das selbe leidige Thema, sein Recht durchzuboxen führt oftmals zum selben ziel wie es sein zu lassen nur ist zudem viel unangenehmer.
 
der lehrer hat, wie jeder mensch auf der welt, nicht das recht, sich eigentum anderer leute anzueigen, das ist, wie bei allen anderen auf der welt auch, diebstahl!
Bevor du hier mit Diebstahl kommst, solltest du lieber erstmal wissen, was Diebstahl bedeutet. Da fällt nämlich auch drunter, dass man sich das rechtswidrig aneignen will. Und ein Lehrer will das Zeug definitiv nicht behalten.

Ich habe übrigens für den Einzug eines Handys oder sonstiger Dinge eine gesetzliche Grundlage (letzter Absatz). Und in anderen Schulgesetzen steht das garantiert ähnlich drin.
D.h. du hast beim Verwenden von dem Teil sowieso schon erstmal gegen ein Gesetz verstoßen. Und damit schonmal die schlechteren Karten.

anddie
 
ich lass es doch lieber,da es immer leute gibt die alles besserwissen

*zuanddieschiel*

nur mal als denkanstoss:

bundesgesetze/grundgesetzt/stgb gilt vor ländergesetzen!
 
Hier greift das StGB aber erstmal NICHT. Und du kennst auch die Definition von Diebstahl?

Mal so als kleines Beispiel: Nach dem LANDESbrandschuschtzgesetz Schleswig-Holstein darf ich als Einsatzleiter bei einem Feuerwehreinsatz Männer im Alter von 17-65 Jahren die auf der Straße herumlaufen (so genannte Passanten) zum Einsatz heranziehen, wenn die eigenen Kräfte nicht reichen. Als Beispiel wofür die hernagezogen werden können sind da z. B. mithelfen Pumpen schleppen oder Schläuche verlegen. Desweiteren darf ich auch herumstehende/liegende Gegenstände benutzen. Und was sogar JEDE/R Feuerwehrmann/Frau im Einsatz darf ist fremden Grundstücke betreten um den Einsatz abzuarbeiten. Er dafür sogar das Grundstück betreten wenn der Hauseigentümer/Anwohner ihm den Zutritt verweigert.
Nach deiner Rechtsauffassung wären diese drei Beispiele Freiheitsentzug, Diebstahl und Hausfriedensbruch, da hier aber höher Interessen bestehen zu dem Zeitpunkt greifen die Gesetze die diese Straftaten betreffen NICHT.
Ähnlich ist es mit dem NICHT DAUERHAFTEN einbehalt von Gegenständen der Schüler oder deren Eltern, die unter normalen Umständen im Unterricht nichts zu suchen haben, da hier auch höhere Interessen bestehen, nämlich eure Aus- und Weiterbildung. Wenn du und dein Freund kein Interesse an eurer Aus- und Weiterbildung habt, dann ist das euer Pech. Es gibt aber in der Klasse bestimmt noch andere Personen und diese möchten dem Unterricht folgen können und dabei hat die Digitalkamera gestört.
Außerdem ist es unhöflich einer Respektperson gegenüber sich mit anderen Dingen zu bestätigen anstatt ihr zuzuhören, wenn dann sollte man wenigstens so tun als wenn man zuhört.
Und das die Kamera jetzt weg ist ist eure eigene Schuld.
 
1 bin ich seit 15 jahren aus der schule
2 ist das auch zur gefahrenabwehr
3 herzlichen glückwunsch zu deiner hochwichtigen aufgabe bei der freiwilligen feuerwehr! ich denke das gibt es bei der berufsfeuerwehr und net bei der ff,aber egal!

die ganze sache von dir ist ot

und wie ich sagte:alle wissen es immer besser
 
2 ist das auch zur gefahrenabwehr
3 herzlichen glückwunsch zu deiner hochwichtigen aufgabe bei der freiwilligen feuerwehr! ich denke das gibt es bei der berufsfeuerwehr und net bei der ff,aber egal!

Zu 2: das sollte ja auch nur einBeispiel sein
Zu3: Falsch die Landesbrandschutzgesetze gelten für Alle Feuerwehren, wo auch Werkfeuerwehren und Pflichtfeuerwehren zu gehören. Desweiteren sindBerufsfeuerwehren garnicht so stark vertreten, in der Regel sind die BrschG für die FF's geschrieben, aber egal.
 
Tz stimmt gar nicht, einer stammt auch von mir ;)

Zum Threadstartet:
Seid ihr eigentlich schonmal auf die Idee gekommen den Lehrer zu fragen wann ihr das Teil zurück bekommt ? Kann doch nicht so schwer sein und in dem Gespräch läßt sich der ganze vorfall am einfachsten klären.

Aber bei dem was hier jetzt schon wieder geschrieben wird "Diebstahl" böse Lehrer was für Rechte haben die.... *kopfschüttel*

Wenn ihr schon blödsinn macht und stört könnt ihr wenigsten den Arsch in der Hose haben und euch entschuldigen und ihn bitten euch das Zeug wieder zu geben, wenn ihr das halbwegs ordentlich macht bekommt ihr das zeug mit großer Wahrscheinlichkeit direkt zurück.
 
Mir wurde mal eine Taschenlampe abgenommen und hab sie erst am ende vom Schuljahr bekommen:evil: Da hat nichts geholfen bin damals nach der Stunde hingegangen und sie hat gemeint entweder holen es die Eltern ab oder ich kann es am letzten Schultag des Schuljahrs abholen falls ich das nicht gemacht hätte, hätte die Lehrerin die Taschenlampe behalten. Das hat sie ernst gemeint und hat mir gezeigt was sie Schülern schon alles abgenommen hat und was sie dann nicht mehr abgeholt haben!
 
Wofür braucht man eine Taschenlampe im Unterricht :ugly: ... naja

Ähm ja Bundesrecht über Landesrecht aber ich würde sagen hier steht am obersten das Hausrecht. Die Schule hat quasi ihre eigenen AGBs (nur das es hier halt kein Geschäft sondern ne Schule ist). Diese AGBs sind jederzeit einsehbar und da steht in jeder Schule, egal ob jetzt Bayern, Hessen, Thüringen, Obermupfelbach oder Hinterobergau und egal wie es formuliert ist, dass Unterrichtsfremde Gegenstände, die den Unterricht stören, vorrübergehend eingezogen werden können. Wohlgemerkt vorrübergehend eben um den Unterricht störungsfrei halten zu können. Mit dem Besuch auf der Schule akzeptiert man quasi diese AGB. Die Landesweiten Schulgesetze der Kultusministerien sind also nur die Vorgaben die die Schule umsetzen muss. Die Verwaltung der Ladenkette quasi. Ich glaube der Vergleich passt besser als der mit der Feuerwehr ;)

An sich selber Schuld. Entweder man machts unauffällig oder muss halt den Kopf dafür hinhalten. Und wie auch schon hier erwähnt empfiehlt es sich den Lehrer höflich zu fragen und vor allem sich zu entschuldigen. Macht imho nen besseren Eindruck als einfach nur die Eltern reinzuschicken.

P.s.: Das mit dem Kuchen kenn ich irgendwie ^^

schönen Abend noch
schnefels
 
Wofür braucht man eine Taschenlampe im Unterricht :ugly: ... naja

KEnnst du coupling ? Die Folge in der Jeff mit seiner Cheffin anbendelt ? Da lernt man, dass wenn man mit einer Taschenlampe geschickt auf fast transparente Kleidung von Frauen (in seinem Fall wohl eher Mädels) leuchtet, man besser die nippel durch die Kleider erkennt und die rundungen :ugly: :LOL: