[N] Details zum Buch von Marco W.: Er stellt 13-jähriges Opfer als Verführerin ...

Folgende News wurde am 30.11.2008 um 11:21:00 Uhr veröffentlicht:
Details zum Buch von Marco W.: Er stellt 13-jähriges Opfer als Verführerin dar
Shortnews

Marco W. , der in türkischen Gefängnissen wegen eines Missbrauchsvorwurfs festgehalten wurde, schildert nun in einem Buch seine Sicht der Dinge. Seine Anwälte hatten sich aus diesem Grund bereits von ihm distanziert (sn berichtete). Nun dringen immer mehr inhaltliche Details an die Öffentlichkeit. Marco W. behauptet in dem Buch, er sei von dem 13-jährigen Mädchen verführt worden. Der Bundestagsabgeordnete Siegfried Kauder ist Vorsitzender der Opferschutzorganisation Weisser Ring ist außer sich. Marco W. mache das Mädchen so erneut zum Opfer. Kauder würde solche Bücher am liebsten verbieten und drängt auf Überlegungen zu einer Strafrechtsänderung.
 
Brav...

Jetzt wird die Politik wach.
Ich hoffe man hört von diesem Spinner erst wieder was, wenn er in ein paar Jahren aus dem türkischen Knast zurückkommt.

gruss kelle!
 
Versteh ich das richtig das der im ach so schrecklichen türkischen Knast sitzt und nix besseres zu tun hat als nebenbei noch ne schnelle Mark mit dem Verkauf von Büchern zu machen ?

Wenn er blöd genug ist für Geld gegen die Empfehlungen seiner Anwälte zu handeln dann kann er da auch noch nen bissl bleiben
 
Ganz intelligent scheint der Knabe aber nicht zu sein, denn nach deutschem Recht muss keiner sich wegen einer evtl. begangenen Straftat selbst belasten. Mit diesem Buch gesteht er aber freiwillig eine Straftat: er (damals über 16) hatte S*x mit einem Mädel unter 14 (Und die Ausrede "die sah älter aus" oder "sie wollte es selbst", zählt hier nicht). Inzwischen hätte er aber wissen müssen, dass er sich erstens in dieser Sache nicht selbst belasten muss/soll und zweitens hätte er sich ausrechnen können, dass die Staatsanwaltschaft genau dieses Buch als Beweismittel gegen ihn verwenden wird - wem wundert es da noch, dass seine Anwälte das Handtuch geworfen haben? Auch wenn die Tat in der Türkei begangen wurde, so kann er jetzt (wegen seinem blöden Buch) hier in Deutschland dafür vor Gericht landen. Selten dämlichst, was er da gemacht hat. Er hätte besser die Klappe gehalten.
 
Ich weiss nicht woher bei Klamm der Irrglaube herrührt, dass man eine Vorsatztat begehen kann, ohne sich bewusst zu sein, dass man die Tatbestandselemente erfüllt.
Wenn er wirklich nicht wusste und auch nicht geglaubt hat, dass sie unter 14 ist, dann ist er nach deutschem Recht, und genauso nach türkischem, schlichtweg nicht zu verurteilen. Das Recht ist so, und da könnt ihr lange theoretisieren und ihn einen Kinderschänder nennen, solange ihm nicht nachgewiesen wird, dass er es nicht zumindest geahnt hat (edit: Ach ja, ob er es hätte wissen müssen ist für den Vorsatz, also auch hier, völlig irrelevant), bleibt er straffrei. (Und ja, die Ausrede "sie sah älter aus" ist sehr wohl juristisch von Bedeutung)

Ausserdem würde ich persönlich es auch nicht einsehen, jemanden wegen etwas zu verurteilen, von dem er nichtmal wusste, dass er es tut. Z.B. ist jemand nicht wegen Drogenbesitzes zu verurteilen, wenn ihm die Drogen untergeschoben wurde, oder? Nach eurer Logik wäre er dennoch zu verurteilen.
Mag sein, dass dies ein emotionales Thema ist, dennoch sollte das Ganze objektiv betrachtet werden.
 
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Ausserdem würde ich persönlich es auch nicht einsehen, jemanden wegen etwas zu verurteilen, von dem er nichtmal wusste, dass er es tut. Z.B. ist jemand nicht wegen Drogenbesitzes zu verurteilen, wenn ihm die Drogen untergeschoben wurde, oder? Nach eurer Logik wäre er dennoch zu verurteilen.

Dummheit oder Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Ansonsten könnte ja jeder mit dieser Ausrede kommen.
 
Unwissenheit schützt sehr wohl vor Strafe, wenn es um Unwissenheit über den Sachverhalt geht. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gilt nur bezüglich der Rechtslage, und sogar dann auch nicht immer.

Mein Universitätsprofesser für Strafrecht hat sich damals enorm aufgeregt, wenn irgendein unwissender Student so dumm war diesen Satz ("Unwissenheit...") zu verwenden, da er schlichtweg falsch ist.
 
Zum Thema unwissenheit find ich folgenden Artikel interessant: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,491644-2,00.html

SPIEGEL ONLINE: Auch wenn das Mädchen mitmacht, und es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt?

Frank: Mit Geschlechtsverkehr hätte man einen schweren Fall des sexuellen Missbrauchs, bei Zwang sogar eine Vergewaltigung oder, ohne Geschlechtsverkehr, eine sexuelle Nötigung – und das sind alles schwere Straftaten, mit Mindeststrafen von einem Jahr und mehr.

SPIEGEL ONLINE: Aber kann man dem Jungen überhaupt einen Vorwurf machen? Dass Sexualkontakt mit einem Mädchen auch ohne Zwang und ohne Geschlechtsverkehr strafbar ist, scheint nicht allgemein bekannt zu sein.

Frank: Das kann ich aus meiner beruflichen Erfahrung bestätigen - wobei meistens die Jugendlichen selbst besser Bescheid wissen als manche Erwachsenen. Aber hier gilt der Satz: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Auch in der Berichterstattung zu diesem Fall wurden immer wieder die Aspekte Zwang und Geschlechtsverkehr zu sehr betont. Die Botschaft des Gesetzes - "unter 14 gar nicht" - sollte hier jedenfalls rüberkommen.

Frank: Solche Unterschiede gibt es nunmal, die zugrunde liegenden Wertungen sind aber hier wie dort völlig identisch: Kinder sollen in ihrer psychischen und damit natürlich auch sexuellen Entwicklung absolut geschützt sein, vor Erwachsenen aber auch vor älteren Jugendlichen. Auch im konkreten Fall war das Mädchen nach dem Sexualkontakt ja offenbar verstört und ist nun in psychologischer Behandlung, das sollte man nicht ignorieren.

Freiwelig ist es nunmal kein schwerer Fall, aber immernoch ein Fall von Missbrauch meines erachtens nach. Die Frage ist ja auch eine andere. Das 13-Jährige Mädchen ist durch den ganzen vorfall nun auch sehr stark beeinträchtigt in ihrer Entwicklung und die hat Marco nunmal mit zu verantworten, ob beabsichtigt oder nicht.

Mal ganz ehrlich. Marco sieht nun nicht gerade wie ein Frauenheld aus und speziell diese sind ja häufig mal froh wenn sie "Kinder" beeindrucken können und so auch mal eine abbekommen. Ich denke nicht, dass er nicht wusste, dass sie jünger ist, auch wenn ich noch kein direktes Bild von ihr gesehen habe.
 
Unwissenheit schützt sehr wohl vor Strafe, wenn es um Unwissenheit über den Sachverhalt geht. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gilt nur bezüglich der Rechtslage, und sogar dann auch nicht immer.
Cool, ich kenne so geschätzt 75% des Stgb nicht, also auch nicht die Sachverhalte. Reicht das, um jetzt ungestraft Straftaten zu begehen?

Marty
 
@Marty: Lies den zweiten Satz nochmal, ich hab gesagt, das Unwissenheit über die Rechtslage (also darüber, was im StGB steht) in der Regel NICHT vor Strafe schützt. (Es gibt in speziellen Fällen allerdings auch davon Ausnahmen.)

Also: Unwissenheit kann einen bestimmten Vorsatz verhindern und schützt damit wenn ein bestimmter Vorsatz verlangt wird, in diesem Fall ist verlangt, dass ein Vorsatz bezüglich des Alters besteht.
Unkenntnis der Rechtslage ist eine andere Art von Unwissenheit, diese schützt im Regelfall nicht.

Edit:

@Wannabe: In dem Artikel, zu dem du verlinkst findet sich folgendes:

"SPIEGEL ONLINE: Und dass der Junge von einem höheren Alter ausging, soll keine Rolle spielen?

Frank: Doch, das ist dann eine Frage des Vorsatzes, also der subjektiven Vorstellungen des Täters. Wenn er sich wirklich geirrt hat, kann das zur Straflosigkeit führen..."

[...]zum wiederholten Mal, ich rede nicht von Unwissenheit darüber, dass es verboten ist, Geschlechtsverkehr mit einer 13-jährigen zu haben, genau das wäre nämlich Unwissenheit über die Rechtslage, und diese schützt NICHT. Ich rede von der Unwissenheit darüber, welches Alter das Mädchen wirklich hatte, diese schützt nämlich. Kann doch nicht so schwer zu kapieren sein.

[edit by darkkurt : kein Renommee-Geheule in laufenden Diskussionen! Dafür gibt es diesen Thread]
 
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"SPIEGEL ONLINE: Und dass der Junge von einem höheren Alter ausging, soll keine Rolle spielen?

Frank: Doch, das ist dann eine Frage des Vorsatzes, also der subjektiven Vorstellungen des Täters. Wenn er sich wirklich geirrt hat, kann das zur Straflosigkeit führen..."

Kann zur Straflosigkeit führen bedeutet aber nicht unschuldig. Das bedeutet meines erachtens nur, dass wir keinen Strafkatalog haben an den sich ein Computer hält sondern einen Richter der nach ermessen sagen kann, dass eine Strafe durch die Geringe der Straftat nicht gerechtfertig sei.

zum wiederholten Mal, ich rede nicht von Unwissenheit darüber, dass es verboten ist, Geschlechtsverkehr mit einer 13-jährigen zu haben, genau das wäre nämlich Unwissenheit über die Rechtslage, und diese schützt NICHT. Ich rede von der Unwissenheit darüber, welches Alter das Mädchen wirklich hatte, diese schützt nämlich. Kann doch nicht so schwer zu kapieren sein.

Es sagt ja auch keiner, dass dies nicht schützend wirkt für das Strafmas. Aber es schützt nicht generell, sonst könnte das jeder sagen und einfach ohne zu fragen auf gut Glück mit jung aussehenden Mädels ins Bett steigen um dann zu sagen, dass dies ja ein versehen war.
 
Wannabe, ich hab den Spass studiert, ich weiss wovon ich rede. Das Gesetz ist da eindeutig, wenn er nicht wusste, dass sie jünger war und es nichtmal geahnt hat, ist er nicht zu verurteilen (also straffrei, unschuldig vor dem Gesetz, nenn es wie du willst). Punkt. Das liegt nicht im Ermessen des Richters und es gilt generell. Der Experte hat das auch so gemeint, nur schlecht ausgedrückt, wenn du weiterliest bezieht sich das "kann" auf die Beweisfrage. Es ist natürlich eine Beweisfrage, aber das ist eine andere Geschichte.

Sagen, dass er es nicht wusste, kann erstmal jeder, das Gegenteil muss dann bewiesen werden. Kann allerdings auch durch Indizien erfolgen. Aber so ist das nunmal, unser Rechtssystem ist darauf ausgelegt, lieber 10 Schuldige freizulassen, als nur einen Unschuldigen einzusperren.
Wenn jemand es darauf anlegt, und obwohl er den verdacht hat, nicht fragt, dann ist die Lage anders. Das ist eine völlig andere Situation, als wenn er wirklich glaubt sie wäre nicht jünger. (edit: hatte hier das "nicht" vergessen)
Der Punkt ist also, ob jemand wirklich geglaubt hat, dass das Mädchen älter ist, dies muss im Prozess geklärt werden.

Apropos, ich beziehe mich zu keinem Zeitpunkt auf die Anschuldigung der Vergewaltigung. Wenn er sie zu etwas gezwungen hat, ist er so oder so zu verurteilen.
 
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[N] Marco-Prozess auf September vertagt

Folgende News wurde am 15.07.2009 um 17:00:21 Uhr veröffentlicht:
Marco-Prozess auf September vertagt
DPA-News

Antalya/Uelzen (dpa) - Nach nur zweiminütiger Verhandlungsdauer ist am Mittwoch im türkischen Antalya der Missbrauchs-Prozess gegen den deutschen Schüler Marco aus Uelzen vertagt worden. Es habe nicht genügend Zeit gegeben, die neuen Akten zu studieren, sagte ein Gerichtssprecher am Nachmittag. Der Prozess wird am 16. September fortgesetzt. Der Beginn des Verfahrens hatte sich um mehrere Stunden verzögert. Die Verteidiger wollten einen Freispruch für den 19-Jährigen beantragen. Marco wird vorgeworfen, im Osterurlaub 2007 die damals 13-jährige Britin Charlotte sexuell missbraucht zu haben. Der Schüler bestreitet die Vorwürfe. Der Staatsanwalt hatte für Marco eine Verurteilung wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs gefordert.
 
Die Farce geht weiter, der Staatsanwalt ist angeblich im Urlaub ... die angebliche Tat war ja erst vor zwei Jahren, mal gespannt, wann die Geschichte vorbei ist und wie sie ausgehen wird.
 
Gestern war bei Markus Lanz eine 13-jähre Mutter mit ihrem 16-jährigen Freund... Lag da dann nicht auch sexueller Missbrauch Minderjähriger vor? Denn viele argumentieren in diesen Fall damit, dass es egal sei, ob das britische Mädchen in die "Aktion" einverstanden war oder nicht...
 
Wo steht das denn???
In einigen News zwischen den Zeilen, wenn sich jemand neu einarbeiten muss, wird wohl jemand anders fehlen, der Fall ist ja nun nicht neu.

In anderen News steht explizit:

Istanbul (AFP) — Der Strafprozess gegen den deutschen Teenager Marco Weiss ist auf September vertagt worden. Bei der am Mittwoch angesetzten Verhandlung habe der Staatsanwalt gefehlt, der sich im Urlaub befindet, teilten Marcos türkische Anwälte der Nachrichtenagentur AFP mit. Nun soll der Prozess am 16. September, dem Ende der türkischen Justizferien, weitergeh...
Quelle

Am Mittwoch vertagte das Gericht in Antalya die Verhandlung nach nur zwei Minuten erneut auf den 16. September. Bei der Verhandlung habe der Staatsanwalt gefehlt, der sich im Urlaub befinde, teilten Marcos türkische Anwälte mit.[...]

Ein Gerichtssprecher begründete die Vertagung damit, dass man nicht genügend Zeit gehabt hätte, die neuen Akten zu studieren. Welche Akten damit gemeint waren, ließ er offen. Marco wird vorgeworfen, im Osterurlaub 2007 die damals 13-jährige Britin Charlotte sexuell missbraucht zu haben. Der Schüler bestreitet dies. Der Staatsanwalt hatte für Marco eine Verurteilung wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs gefordert.
Quelle: https://www.n24.de/news/newsitem_5232405.html
 
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Da die Infos offensichtlich von den Anwälten Marcos kommen, würde ich da keinen Cent drauf wetten.

Wenn eine Seite kurz vor der Angst das Gericht mit neuen Akten beschießt, dann brauch es halt Zeit, diese zu begutachten.

gruss kelle!
 
Gestern war bei Markus Lanz eine 13-jähre Mutter mit ihrem 16-jährigen Freund... Lag da dann nicht auch sexueller Missbrauch Minderjähriger vor? Denn viele argumentieren in diesen Fall damit, dass es egal sei, ob das britische Mädchen in die "Aktion" einverstanden war oder nicht...

Die Eltern dürften den Kontakt verbieten. Im Fall Marco war die Mutter des Mädchens dagegen.