[N] Bewährungsstrafe für Marco

Folgende News wurde am 16.09.2009 um 17:31:09 Uhr veröffentlicht:
Bewährungsstrafe für Marco
DPA-News

Antalya/Uelzen (dpa) - Bewährungsstrafe für Marco im Missbrauchsprozess in der Türkei: Das Gericht in Antalya hat den 19-jährigen Schüler aus Uelzen am Mittwoch wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs zu zwei Jahren, zwei Monaten und 20 Tagen Haft verurteilt. Die Richter befanden Marco für schuldig, im Osterurlaub 2007 die damals 13-jährige Britin Charlotte sexuell missbraucht zu haben. Der Berufsschüler hatte dies stets bestritten.
 
Womit wir in Niedersachsen wieder einen ordentlich verurteilten KiFi mehr haben...

Ob sich jetzt in Uelzen auch keiner mehr vor die Tür traut? Respektive die Kinder wegschließt?

gruss kelle!
 
Diese dpa-Meldung ist aber auch lustig. Beim Angeklagten nennen sie das aktuelle Alter und beim vermeintlichen Opfer das Alter von damals. Wer bitte kann sich jetzt noch erinnern, wielange das her ist? Sprich irgendwie fehlt mir da nen Nebensatz, der damals x jährige.
 
:think:....

Ich habs!!! :D

Eine Bescheuerte!!! :shifty:

Sieht eher so aus wie die Überreste einer sinnvollen Lösung.
Jetzt ist er schuldig gesprochen, das Gericht hat sich "souverän" gezeigt, aber eine so hohe Haftstrafte auf Bewährung erscheint wie ein Eingeständnis, dass da etwas nicht stimmt. Naja, ohne Akteneinsicht bleibt die Frage wohl ewig ungeklärt, oder wir warten auf das Buch des "Opfers" :ugly:, aber die erzählt eine andere Geschichte als der "Täter".

Wir werden wohl nie die Wahrheit erfahren.
 
Sieht eher so aus wie die Überreste einer sinnvollen Lösung.
Jetzt ist er schuldig gesprochen, das Gericht hat sich "souverän" gezeigt, aber eine so hohe Haftstrafte auf Bewährung erscheint wie ein Eingeständnis, dass da etwas nicht stimmt.

Auf mich macht das den Eindruck, dass dem Gericht die lange Verhandlungsdauer peinlich war und sie jetzt ratz-fatz zu einem Ende kommen wollten. Dieses Urteil ist weder Fisch noch Fleisch. Entweder HAT er gegen geltende Gesetze verstoßen, dann ein "richtiges" Urteil, oder er hat es nicht bzw. man kann es nicht beweisen, dann Freispruch.
 
Auf mich macht das den Eindruck, dass dem Gericht die lange Verhandlungsdauer peinlich war und sie jetzt ratz-fatz zu einem Ende kommen wollten. Dieses Urteil ist weder Fisch noch Fleisch. Entweder HAT er gegen geltende Gesetze verstoßen, dann ein "richtiges" Urteil, oder er hat es nicht bzw. man kann es nicht beweisen, dann Freispruch.
Also der Punkt, das alles peinlich zu finden, ist schon lange überschritten. Aus der Distanz mag das wie kein "richtiges" Urteil aussehen, aber kennst du das türkische Gesetz?. Wie sieht denn das Strafmaß aus? Wenn man von der deutschen Rechtssprechung ausgeht wäre eine Bewärungsstrafe möglich, nur sie würde vermutlich nicht so hoch ausfallen.
 
aber eine so hohe Haftstrafte auf Bewährung erscheint wie ein Eingeständnis, dass da etwas nicht stimmt.

In Deutschland passiert es auch öfters, dass Menschen fast 2 Jahre auf Bewährung bekommen, seh da auch kein Problem, er war nicht vorbestraft und hatte keinen erheblichen Altersunterschied. Würde ich beides als mildernd bezeichnen.
 
Dieses Urteil ist weder Fisch noch Fleisch. Entweder HAT er gegen geltende Gesetze verstoßen, dann ein "richtiges" Urteil, oder er hat es nicht bzw. man kann es nicht beweisen, dann Freispruch.

Das ist doch ein "richtiges" Urteil. Auch in Deutschland werden Ersttäter und insbesondere Jugendliche zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Marty
 
In Deutschland passiert es auch öfters, dass Menschen fast 2 Jahre auf Bewährung bekommen, seh da auch kein Problem, er war nicht vorbestraft und hatte keinen erheblichen Altersunterschied. Würde ich beides als mildernd bezeichnen.
In Deutschland gibt es imo eine Grenze bis wann etwas zur Bewährung aussetzbar ist, das wollte ich noch nachschlagen, habe ich gestern aber nicht geschafft.

Kindesmißbrauch ist nun milde zu bestrafen, wenn der Täter nur X Jahre älter ist?

Das ist doch ein "richtiges" Urteil. Auch in Deutschland werden Ersttäter und insbesondere Jugendliche zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Hm, ich hab des öfteren ein Problem mit den Strafmaßen. Entweder das ganze ist ein sexueller Mißbrauch von einem Kind oder es ist keiner. Mal abgesehen von den Widersprüchen, die man von den Medien "serviert" bekommt stellt sich die Frage (Ersttäter hin oder her) ob sexueller Mißbrauch eine Bewährungsstrafe verdient?

Edit: Strafmilderung gibt es doch auch eigentlich bei Kooperation oder? Marco hat meines Wissens nach nie die Tat gestanden, somit kein Geständnis abgelegt. Es bleibt der fade Beigeschmack. Aber das ganze geht ja eh in die nächste Runde, beide Seiten halten das Strafmaß nicht angemessen.
 
In Deutschland gibt es imo eine Grenze bis wann etwas zur Bewährung aussetzbar ist, das wollte ich noch nachschlagen, habe ich gestern aber nicht geschafft.
§56 Stgb -> max. 2 Jahre.

Hm, ich hab des öfteren ein Problem mit den Strafmaßen. Entweder das ganze ist ein sexueller Mißbrauch von einem Kind oder es ist keiner. Mal abgesehen von den Widersprüchen, die man von den Medien "serviert" bekommt stellt sich die Frage (Ersttäter hin oder her) ob sexueller Mißbrauch eine Bewährungsstrafe verdient?
Meine Antwort: Das kommt darauf an.

Hat er das Kind gezwungen oder nicht? Ist es zum Geschlechtsverkehr gekommen oder nicht (ein reines Brustanfassen wäre auch schon Missbrauch, direkt Haftstrafe?)?

Ich denke, die Gesamtumstände spielen eine Rolle. Die deutsche Staatsanwaltschaft hat ja auch ermittelt und das Verfahren dann eingestellt.

Edit: Strafmilderung gibt es doch auch eigentlich bei Kooperation oder?
Ja, aber das ist was anderes als Bewährung.

Marty
 
Man sieht ja, was man von dem Urteil halten darf, wenn man bedenkt, dass in Deutschland das Verfahren eingestellt wurde... Eindeutiger kann die deutsche Justiz nicht sagen: Für uns ist dieser Mensch unschuldig! Und für mich ist es eben von Relevanz, was deutsche Gerichte machen (hier wurde ja nicht einmal Anklage erhoben) und nicht, was irgendeine Justiz irgendwo entscheidet.
 
Man sieht ja, was man von dem Urteil halten darf, wenn man bedenkt, dass in Deutschland das Verfahren eingestellt wurde... Eindeutiger kann die deutsche Justiz nicht sagen: Für uns ist dieser Mensch unschuldig!
Mir ist das nicht so erklärlich, wenn man sich die Begründung der Staatsanwaltschaft durchliest. Da schreiben die, auf die Aussage des Mädchens alleine könne man sich nicht verlassen. Schon merkwürdig. Und es hätte keine Gewaltanwendung gegeben, schreiben die. Seit wann ist denn die Gewaltanwendung Voraussetzung für einen Missbrauch? Und die Angaben des Mädchens seien nicht "konstant", Marco hätte von einer Einwilligung zum Geschlechtsverkehr berichtet. Ist es denn bei einer 13-jährigen kein Missbrauch mehr, wenn sie dem Verkehr zustimmt?

Fragen über Fragen, die man aus dem deutschen Gesetz anders herausliest. Aber sei es drum.

Marty
 
[...]Ist es denn bei einer 13-jährigen kein Missbrauch mehr, wenn sie dem Verkehr zustimmt?

Fragen über Fragen, die man aus dem deutschen Gesetz anders herausliest. Aber sei es drum.

Marty

Anscheinend nicht... Oder wegen Geringfügigkeit eingstellt.. Da habe ich keinen Plan... Aber da ich keine Akteneinsicht habe, vertraue ich auf die deutsche Justiz, die sich diesen Fall ja angeschaut hat... Das ist mehr als ein "unschuldig" im Gerichtssaal, wenn nicht einmal Anklage erhoben wird... Da dürfte meiner Meinung nach nichts mehr haften bleiben... Seit wann gilt denn die Unschuldsvermutung nicht einmal dann mehr, wenn es nicht einmal eine Anklage gibt? Dann ist jeder theoretisch alles...
 
Anscheinend nicht... Oder wegen Geringfügigkeit eingstellt.
Sexueller Missbrauch als Geringfügigkeit, das wäre mal was Neues. §176 Stgb ist für mich eindeutig:

§ 176
Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

und in Verbindung mit
(6) Der Versuch ist strafbar;

Aber da ich keine Akteneinsicht habe, vertraue ich auf die deutsche Justiz, die sich diesen Fall ja angeschaut hat.
Und warum nicht der türkischen, die das noch viel mehr gemacht hat?

Das ist mehr als ein "unschuldig" im Gerichtssaal, wenn nicht einmal Anklage erhoben wird.
Das ist Deine Interpretation. Für mich heisst das auch: Der Staatsanwalt wusste, dass er es vor Gericht nicht beweisen kann, weil das Mädchen einzige Zeugin ist und sich schon zu sehr widersprochen hat. Und Marco dürfte seine Aussage, dass er Verkehr mit dem Mädchen hatte, sicher nicht vor einem Richter wiederholen, dafür würde sein Anwalt sorgen.

Und ein Staatsanwalt macht sich nicht lächerlich, deshalb stellt er ein.

Seit wann gilt denn die Unschuldsvermutung nicht einmal dann mehr, wenn es nicht einmal eine Anklage gibt?
Die gilt doch, und hier gibt es sowohl eine Anklage als auch eine Verurteilung. Ich sehe da keine "klare Unschuld".

Wir reden ja auch nur von der strafrechtlichen Seite. Von der moralischen sehe ich das so: Die beiden haben sich kennengelernt, sie erzählt, sie sei 15 und willig, er wird scharf wie Nachbars Lumpi und denkt sich nichts dabei. Beide machen ein bisschen rum, keiner wird wirklich geschädigt. Blöd nur, dass die Mutter was dagegen hatte...

Marty
 
Kindesmißbrauch ist nun milde zu bestrafen, wenn der Täter nur X Jahre älter ist?

Es gibt einen Unterschied, ob ein 14-15 jähriger mit einem Kind verkehrt, oder eben ein Erwachsener. Das führt meistens zu Milderungen oder das Verfahren wird eingestellt.

Übrigens bedeutet ein eingestelltes Verfahren nicht die Unschuld!
Schuldig/Unschuldig wird man nur durch ein Urteil. Eingestellt wird meistens, wenn die Beweise nicht ausreichen. Sobald mehr beweise da sind kann dann ein Verfahren durchgeführt werden.