Der Existenzgründer-Thread

Wie wird das dann gemacht?
Wenn ich nun z.B. einen Computer in Einzelteilen kaufe und dann selbst zusammenbaue, wird das dann alles zusammengezählt und dann die Summe wenn sie netto unter 1000€ ist über 5 Jahre verteilt?

stimmt nur bedingt:

wenn du dir einen kaputten rechner kaufst (hast) und ihn mit neuen teilen (aufrüstest) ausstattest, ist es eine reparatur und kein neukauf!
 
Hallo,
ich benötige eure Hilfe. Wir beziehen wohl noch maximal einen Monat HartzIV. Bin ja nun mit dem Gewerbe angemeldet und hab meine Bilanz vorgelegt, was eh iwo Schwachsinn ist, da die Einnahmen gegen 0 tendieren, würde also eh nichts ändern, gibt ja einen gewissen Freibetrag.

Nun hat meine Mutter mir heute mitgeteilt, der Sachbearbeitet benötigt eine Lohnabrechnung. Was möchte der Sachbearbeiter nun genau von mir haben? Bin etwas verwirrt. Hier die Bilanz, die ich vorgelegt habe:

https://raykay.de/bilanz.JPG

Daraus sind meine Ausgaben und Einnahmen mit Erklärung ersichtlich und schließlich eine Gesamtbilanz.
 
Hallo! Ich habe eine Frage und daher beschlossen, den Thread gleich mal zu benutzen.

Ich will mir als Student etwas dazu verdienen und ein paar kleine Sachen bei MyHammer annehmen. Heute wollte ich mich dort registrieren und muss natürlich mein Unternehmen eintragen.

Klar - natürliche Person / Einzelunternehmer & Freiberufler. Aber darf ich das überhaupt? Muss ich selbst für solch kleine Sachen ein Gewerbe anmelden? Mich würde das mal interessieren.
 
Und werden dann die Reaparatur kosten als sofortige Ausgaben abgerechnet, wenn sie unter 150€ sind?

Zu dieser Frage gibt es eine, denkmalnach, Antwort von mir.
Man muß, für sich, ganz einfach lernen und so schwer ist das nicht. Was ist eine Investition, also eine Werterhöhung meines Unternehmens und was sind Kosten, also eine Werterhaltung. Eine Reparatur ist natürlich eine Werterhaltung, zählt also zu den Kosten die den Unternehmensgewinn schmälern, da ist es egal ob 1,50€ oder 40.000.000€. Man muß nur versteuern was man verdient. Eine Neuanschaffung erhöht den Wert meines Unternehmens, ja und zwar in Geld, darum ist es Verdienst und muß versteuert werden, weil aber auch dies einem Verfall also Wertverfall unterlegen ist, erlaubt uns das Finanzamt, dies im Zuge des geschätzten Werteverfalles von unserem Verdienst abzuziehen, also in Prozenten, äquivalent zum Verfall den Kosten zuzuziehen. Wie sich das im Einzelnen verhält ist unterschiedlich nach Gesetzeslage und in diesem Forum nicht zu klären. Wichtig ist nur dies unterscheiden zu können. Dies ist hier ja nicht schwer, aber glaubt mir es kann schwer sein. Nehmt mal eine AG, sie hat eventuell Grundbesitz, Patentrechte, usw. und einen Wert an der Börse, der natürlich das vorige einschließt, dieses aber weit übersteigt, also ein Fiktum beinhaltet. Jetzt fällt die Aktie und somit das Fiktum des Wertes des dahinterstehenden Unternehmens und auch dies kann dann die AG als KOSTEN definieren und somit gewinnschmälernd beim Finanzamt geltend machen. Dieses bringt die Bilanz der AG aber wieder ins Positive und erhöht damit den Wert, hier nur das Fiktum und das Ganze geht von vorne los.
Ups, jetzt habe ich ein wenig verfabuliert im Steuergewirr. Meine Botschaft sollze aber sein : Nur mal ein wenig recherchieren, ein wenig gesunder Menschenverstand, Fleiß und ein Kleinunternehmen kommt ohne teure Steuerberater aus. Ein Großunternehmen natürlich nicht.
 
Hm ich hab auch vor Selbstständig zu machen nur was meint ihr ist besser ein Kleinunternehmer Regelung für den Anfang ???

Möchte gerne Beispiel in Ebay Artikel Verkaufen und bei Großhändler einkaufen

da ich halt paar Schwächen habe mit der Buchführung wie man so was macht. Weiß zwar nur ein und Ausgaben aber wie sieht so was aus hat da wer vielleicht mal Beispiele
 
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Hallo,
ich benötige eure Hilfe. Wir beziehen wohl noch maximal einen Monat HartzIV. Bin ja nun mit dem Gewerbe angemeldet und hab meine Bilanz vorgelegt, was eh iwo Schwachsinn ist, da die Einnahmen gegen 0 tendieren, würde also eh nichts ändern, gibt ja einen gewissen Freibetrag.

Nun hat meine Mutter mir heute mitgeteilt, der Sachbearbeitet benötigt eine Lohnabrechnung. Was möchte der Sachbearbeiter nun genau von mir haben? Bin etwas verwirrt. Hier die Bilanz, die ich vorgelegt habe:

https://raykay.de/bilanz.JPG

Daraus sind meine Ausgaben und Einnahmen mit Erklärung ersichtlich und schließlich eine Gesamtbilanz.

Eine Lohnabrechnung ist eine Abrechnung deines Lohns. Darauf ist z.B. ersichtlich, wieviel du an Steuern gezahlt hast, wieviel Krankenkassenbeitrag du gezahlt hast etc. und am Ende sieht man die Nettosumme, welche dir Auszuzahlen ist.

Da du selbstständig bist - und kein Geschäftsführer einer z.B. GmbH - erhälst du auch KEIN Gehalt/Lohn. Du kannst also garkeine Lohnabrechnung von deinem Unternehmen für dich vorlegen. Lohnabrechnungen müsstest du z.B. für einen Mitarbeiter erstellen.
 
Zu dieser Frage gibt es eine, denkmalnach, Antwort von mir.
...

Danke, ich denk das ist mir jetzt klarer.
Wenn ich mir also einen Drucker kaufe ist das eine Werterhöhung. Da gelten dann also die Grenzen ob es sofort abgerechnet werden kann (Unter 150 € netto), über 5 Jahre abgesetzt werden muss (zwischen 150 und 1000 € netto) oder den Nutzungszeitraum (bei über 1000 € netto).
Wenn ich mir jetzt aber eine Tonerkartusche für 300 € kaufe sind das Kosten und keine Werterhöhung, deshlab kann das sofort abgerechnet werden.
Ich hoffe mal ich hab bei diesem Beispiel jetzt nichts verdreht und es stimmt ;)
 
Danke, ich denk das ist mir jetzt klarer.
Wenn ich mir also einen Drucker kaufe ist das eine Werterhöhung. Da gelten dann also die Grenzen ob es sofort abgerechnet werden kann (Unter 150 € netto), über 5 Jahre abgesetzt werden muss (zwischen 150 und 1000 € netto) oder den Nutzungszeitraum (bei über 1000 € netto).
Wenn ich mir jetzt aber eine Tonerkartusche für 300 € kaufe sind das Kosten und keine Werterhöhung, deshlab kann das sofort abgerechnet werden.
Ich hoffe mal ich hab bei diesem Beispiel jetzt nichts verdreht und es stimmt ;)

PS: Wenn die Dinge die du kaufst nicht eigenständig nutzbar sind, so musst du sie dem Produkt zuordnen, mit welchem sie öauffähig sind.

z.b. Rechnereinzelteile wobei der jeweilige Komponentenpreis 149,99 nicht übersteigt.

Auch ein Drucker muss zu einem angeschafftem PC gerechnet werden, solang es kein Multifunktionsgerät ist.
 
Auch ein Drucker muss zu einem angeschafftem PC gerechnet werden, solang es kein Multifunktionsgerät ist.

OK, danke. Was mache ich jetzt aber wenn ich alles bisher an einem Laptop mache, dass ich mir privat angeschafft habe bevor ich das Gewerbe angemeldet habe?
Oder muss ich den Drucker dann einem Notebook zuordnen, dass ich mir viell. in 3 Monaten kaufe?
Und wenn ich mir jetzt für den Drucker ein zusätzliches Papierfach anschaffe wird also diese Komponente, da sie ja nicht eingenständig nutzbar ist zu dem Drucker dazugezählt?
 
OK, danke. Was mache ich jetzt aber wenn ich alles bisher an einem Laptop mache, dass ich mir privat angeschafft habe bevor ich das Gewerbe angemeldet habe?
Oder muss ich den Drucker dann einem Notebook zuordnen, dass ich mir viell. in 3 Monaten kaufe?
Und wenn ich mir jetzt für den Drucker ein zusätzliches Papierfach anschaffe wird also diese Komponente, da sie ja nicht eingenständig nutzbar ist zu dem Drucker dazugezählt?


Korrekt, du musst den Drucker dem Laptop zuordnen im Sammelposten. Auch das Zubehör - aber das weiß ich nicht 100%!

Genauer kann ich dir das aber auch nicht erklären. Dafür habe ich meine Mädchen 20 Meter den Firmenflur entlang .;)
 
Eine Lohnabrechnung ist eine Abrechnung deines Lohns. Darauf ist z.B. ersichtlich, wieviel du an Steuern gezahlt hast, wieviel Krankenkassenbeitrag du gezahlt hast etc. und am Ende sieht man die Nettosumme, welche dir Auszuzahlen ist.

Da du selbstständig bist - und kein Geschäftsführer einer z.B. GmbH - erhälst du auch KEIN Gehalt/Lohn. Du kannst also garkeine Lohnabrechnung von deinem Unternehmen für dich vorlegen. Lohnabrechnungen müsstest du z.B. für einen Mitarbeiter erstellen.

Eben, so hab ich das auch gesehen. Ich weiß nicht, was der Sachbearbeiter sich bei der Sache gedacht hat. Ich hab nochmal schriftlich dargelegt, dass ich keinen Arbeitgeber hab und auch keine Mitarbeiter. Er kann also sehen, was ich verdient habe und gut ist, wobei ich ja das Multifunktionsgerät sofort abschreiben muss, weil es unter 150 EUR liegt, nämlich bei 149 EUR, also hab ich eh sogesehen "Verlust".

Dankeschön für deine Hilfe. :)
 
und hat jemand ne Ahnung, wie man sowas in Excel zB. sinnvoll machen kann?

Es gibt da bei Klicktipps.de eine Tabelle zum herunterladen. Mit der will ich mich nach meinem Abi mal genauer beschäftigen und viell. auf die Umstellen. Bisher habe ich einfach nur eine Tabelle gemacht wo ersichtlich ist welche Ein-/Augaben ich hatte.
 
[..]Klar - natürliche Person / Einzelunternehmer & Freiberufler. Aber darf ich das überhaupt? Muss ich selbst für solch kleine Sachen ein Gewerbe anmelden? Mich würde das mal interessieren.

Das was du da angibst ist schon eine Form des Gewerbes - Du kennst sicher GmbH oder ähnliches, hört man natürlich häufiger weil es Pflicht ist, den Zusatz im Namen zu haben.
Bei (meist kleineren) Firmen wo du dann gar nicht so etwas im Namen hörst - auch nicht bereits ausgeschrieben Eingebaut (z.B. Handelsgesellschaft mbH) - das sind meist Einzelunternehmer.
Wenn du vor hast selber etwas Geld zu verdienen, dann brauchst du ein Gewerbe.
Es ist so weit ich weiß egal wie viel - Wichtig ist nur eine Gewinnabsicht, und die hast du ja.
Ob du MyHammer als Plattform benutzt ist daher auch egal.


Hm ich hab auch vor Selbstständig zu machen nur was meint ihr ist besser ein Kleinunternehmer Regelung für den Anfang ???

Ich habe selber gerade angefangen aber auch das Kreuzchen für die Kleinunternehmer Regelung gesetzt.
Anfangs ist dieses sehr praktisch, da man dann die ganze Buchhaltung vereinfacht hat usw.
In welchem Wert du Artikel bei eBay verkaufen möchtest weiß ich nicht - sollte aber dein Umsatz (anfangs musst du natürlich Schätzen) nicht 17.500 EUR im Jahr überschreiten, dann nimm die Regelung.
Denk dran, Umsatz = ALLE Einnahmen, keine Ausgaben davon abgezogen - ist wichtig wenn du erst Artikel kaufst und diese Verkaufst. Bsp.: Du kaufst du meinetwegen etwas für 40 EUR in einem Großhandel und verkaufst es für 45 EUR bei eBay, nun beträgt dein Umsatz 45 EUR und ein Gewinn 5 EUR ;)

[..]da ich halt paar Schwächen habe mit der Buchführung wie man so was macht. Weiß zwar nur ein und Ausgaben aber wie sieht so was aus hat da wer vielleicht mal Beispiele

Als Kleinunternehmer ist die Buchhaltung - wie oben bereits gesagt - sehr vereinfacht.
Grundsätzlich musst du nur immer deine Einnahmen und Ausgaben auflisten und Belege sammeln.



PS: Klicktipps.de - hier sind auch viele Infos
 
Hi,


Ich wollte mal eben etwas fragen, es handelt sich um eine Steuerfrage.
Wenn ich auf meiner Seite anbiete, dass die User Geld spenden (PayPal Donation) können und dafür mehr Rechte bekommen bzw. gesonderte Möglichkeiten haben, ist das dann Steuerpflichtig?


Dankeschön
 
Wenn ich auf meiner Seite anbiete, dass die User Geld spenden (PayPal Donation) können und dafür mehr Rechte bekommen bzw. gesonderte Möglichkeiten haben, ist das dann Steuerpflichtig?
Du bietest eine Dienstleistung und bekommst Geld dafür. Das ist sowohl steuer- als auch anmeldepflichtig.

Wenn das so einfach wäre, wie Du es Dir vorstellst, dann würde mein Frisör mir die Haare schneiden und dafür eine Spende bekommen.

Marty
 
Danke für die Auskunft.

Aber wenn es sich um eine einfache Spende handelt, ohne irgendwelche Vorteile für den User? Wären "normale" Spenden auch Steuerpflichtig?
 
Aber wenn es sich um eine einfache Spende handelt, ohne irgendwelche Vorteile für den User? Wären "normale" Spenden auch Steuerpflichtig?

Was soll eine "Spende" denn anderes sein als ein Geschenk? Und Geschenke sind bis zu einer Höhe von 5.200 pro Jahrzehnt und Schenker steuerfrei. Man sollte aber penibel darauf achten, keine Gegenleistung dafür zu bringen, sonst ist es kein Geschenk mehr.

Und das Finanzamt wird mit Sicherheit stutzig, wenn man von hunderten Leuten plötzlich 5 Euro geschenkt bekommt, die zufälligerweise alle auf der eigenen Webseite angemeldet sind.

Marty