Blomberger
klamm-Lipper
- 6 Mai 2006
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Es kommt eben drauf an, was es sonst noch so über dich im Netz gibt. Wenn es nur Bilder von diesem Besäufnis gibt und sonst überhaupt keine, dann kann das durchaus mal falsch aufgefasst werden. In der Regel hast du da aber Möglichkeiten selber zu bestimmen, was über dich im Netz zu finden ist.Aber wenn nun von diesem einen Besäufnis Bilder im Netz kursieren, bekommt das der AG doch in den falschen Hals.
Problem: Das Internet vergisst so schnell nichts. Was einmal drin ist, ist drin.
Und davon abgesehen kannst du noch Ewigkeiten damit argumentieren, dass ein Unternehmen dein Privatleben nichts angeht, die Personalverantwortlichen werden trotzdem im Netz ein wenig recherchieren.